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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
kann mir jemand sagen was die Klasse BE bei Vorbesitz der Klasse B kostet? Toll ist auch das man das früher automatisch dazubekomme hat. Wer heute seine Klasse B macht darf j anur bis 750kg gesamtgewicht fahren. Aber die alten Leute die den alten Schein haben dürfen ganz normal weiterfahren. Das ist ungerecht und fahrlässig. Die haben nämlichauch keine bessere Ausbildung als ich. Meiner meinung nach hätte man denen diezusätzlichen Führerscheinklassen alle streichen müssen als die Gesetzesänderung kam!!! Zum kotzen! |
#2
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Preise sind abhängig von der Fahrschule und von dir! Kannst du es schon bald, dann brauchst du nur die Mindeststunden. Kannst du es nicht, brauchst du mehr stunden und es wird teurer!
Dann brauchst du ne Prüfung die kostet und wenn du durchfällst, bezahlst du es 2 mal! Geh in eine Fahrschule und frag nach! Und wie willst du wem die Erlaubnis entziehen? Willst du einem sagen: so nun darfst du keinen Hänger mehr fahren! Sieh zu, wie du zurrecht kommst! ??? Bei sowas kann man nichts anderes machen, als es hinzunehmen!
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It takes a lot of balls to play golf the way I do! |
#3
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Moin,
da muss ich Dir vollkommen Recht geben. Es ist eine Unverschämtheit, dass es in Deutschland Besitzstandswahrung gibt. Bei noch älteren Führerscheininhabern hätte man schon damals die Erlaubnis ein Zweirad mit 125 cm² zu fahren, entziehen sollen. Die Unfallstatistiken beweisen es noch immer. Ebenso werden Unfälle mit Anhängern fast ausschliesslich von Leuten ohne BE Ausbildung verursacht. Denen fehlen halt die Erfahrungen, die sie beim herumfahren mit einem kleinen Kastenanhänger unter Anleitung eines Fahrlehrers erworben haben. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Jörg |
#4
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Hi,
sowas nennt man Bestandsschutz. Auch du wirst bei zukünfigern Gesetzesänderungen davon profitieren! Mir hat mal ein Fahrlehrer erzählt, wer vor 40 Jahren einen Mopedführerschein gemacht hat und immer alle Änderungen eingetragen hätte, der dürfte heute ohne weitere Prüfung LKW fahren.
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Gruß Christian |
#5
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![]() Zitat:
![]() Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#6
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Ja so seht ihr das. Meine Mutter Zb darf halt die großen Anhänger und LKWs fahren. Fahrpraxis hat sie auf keinem der beiden. Und das kann einfach nicht sein.
Und Besitzstandswahrung ist für mich was anderes. Man hätte den leuten zur Auflage machen sollen die Prüfungen zu machen. und da wären wohl fast alle jämmerlich durchgefallen. ne gefahr ist das, nichts anderes!!! |
#7
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Hi,
na ja, wenn du dann die Prüfung bestanden hast, dann sind die Strassen ja wieder ein Stück sicherer ... ;)
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Gruß Christian |
#8
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![]() Zitat:
MFG René
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MFG René ![]() ![]() |
#9
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Soll ich sieandauernd fragen ob sie mein Boot slippt oder 1500km nach Crorunterfährt? Die macht mich mich doch lang
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#10
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Ich bin recht froh über den Besitzstandschutz. Denn mein 24 Jahre alter Lappen berechtigt mich zu allerlei günstigen Dingen. Allerdings so ich wie mich kenne, regte ich mich auch auf sollte ich heute andauernd Zusatzlappen machen. Aber das entspränge dann meinem Neid auf jene, die das aufgrund ihres Alters nicht machen müssen
![]() Das ist eben die Gnade des frühen Erscheinens auf der Strasse ![]() Gruß Kai |
#11
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klar, erst mal aufregen und dann richtig lesen.... außer bei sehr großen Lasten ist ein normales Sportboot problemlos zu trailern....
(' ![]() Klasse B lautet: "Kraftfahrzeuge [...] mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg [...] (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)" (§ 6 Abs. 1 FeV). Ich übersetze mal ![]() Erlaubt sind * Kfz bis 3,5t Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse sowie * Kombinationen bis 3,5t Gesamtmasse, sofern die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeug ist. Dies sind die beiden Möglichkeiten. Deine Beispiele: "PKW 1300kg leer + Anhänger 1000 = B (klar)" oder "PKW 1600kg leer + Anhänger 1500kg = B Richtig, weil GM der Kombination < 3,5t sowie GM des Anhängers < als LM des Zugfahrzeugs. "PKW 3200kg leer + Anhänger 750= B ??" Erlaubt, aber nur wenn die GM des Zugfahrzeugs 3,5t nicht übersteigt!
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#12
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MFG René[/u]
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MFG René ![]() ![]() |
#13
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Ach sie traut sich das auch nicht zu
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#14
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Ich bin ja auch völlig einverstanden damit das ich den Zusatzschein machen soll. Aber es kann nicht sein das Menschen durch die gegend fahren mit riesiegen Gespannen die von tuten und blasen keine Ahnung haben.
Darum gehts mir. |
#15
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Ich stelle mich beim Fahren mit einem 7,5 tonner mit Anhänger mangels aktueller Praxis genau so an wie ein Freund von mir, der "nur" einen alten 3er (neu C1E) hat. Und ich habe die Ausbildung und dürfte sogar Busse mit 50 Leuten drin fahren. Ich würds glaub ich nicht machen. Seit ich vor zwei Jahren ~300eur für die Verlängerung bezahlt habe weil ich dachte dass mans ja vielleicht noch mal brauchen könnte werde, denke ich dass ich die Scheine verfallen lassen werde. Was ich eigentlich sagen will: Der Führerschein ersetzt keine Fahrpraxis. Wer mit gesundem Menschenverstand und einer realistischen Einschätzung der eigenen Fähigkeiten innerhalb seiner durch die Fahrerlaubnis und der gesetzlichen Regelungen gesteckten Grenzen Fahrzeuge mit Anhänger fährt wird mit oder ohne Spezialsuperanhängerausbildung keinen Gefährden. (was für ein satz...) Ich wäre in diesem Zusammenhang also etwas vorsichtig mit "Von Tuten und blasen keine Ahnung haben" Just my 2 cents... Viele Grüße, Jan
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...Mitglied der VDCS... |
#16
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ist schon schlimm genug dass man uns, also altersklasse 50+, mit enschränkungen unserer bisherigen rechte versehen hat. le loup -> der die neue anhänger-regelung auch für schwachsinnig hält .
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#17
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Was heißt denn hier alt ![]() ![]() Sorry, aber ich bin grade mal Anfang dreißig und habe auch noch Klasse 3 und fahre damit sehr gut ![]() Also, bitte nicht immer alle "alten" in einen Sack stecken und draufrumknüppeln, wir "alten" haben das einfach nicht verdient ![]() |
#18
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hallo dieter
einspruch ! zitat: Kfz bis 3,5t Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse ----------- hoffe das es nicht wieder anderes gesetz wie bei uns im ösi-land ist > Fs B berechtigt nur zum lenken bis 3,5 tonnen gesammtgewicht ---- ein tip zum sparen (zumindest bei uns ist dies so,oder so habe ich es gemacht ; hab bald termin zur "prüfung" ![]() bestätigung von einer firma bringen die aussagt das du schon längere zeit mit hänger unterwegs bist oder für sie "hängerdienste" gemacht hast somit fallen fahrstd weg>fazit schein wird billiger ![]()
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liebe grüsse aus wien franz |
#19
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Du mußt vom Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ausgehen! Die Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 T nicht übersteigen, die Leermasse des Zugfahrzeugs darf das Gesamtgewicht des Anhänges nicht unterschreiten. Ist das Zugfahrzeug bereits 3,5 T schwer (Gesamtgewicht) dürfen noch max. 750kg angehängt werden. Alles was darüber geht also z.B. Zugfahrzeug Leergewicht 1200 kg, der Anhänger ein Gesamtgewicht von 1300 kg erfordert bereits den Führerschein der Klasse B,E
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Viele Grüße Dieter |
#20
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ich würde mal sagen, die mit den riesigen Gespannen, da haben wohl die meisten auch mal "klein" angefangen, und der "Aufstieg an die großen Gespanne einschl. der jahrelangen Praxiserfahrung ist durch keinen Lehrgang und keine Fahrschule zu vermitteln.... da dürfte so mancher 2 Jahre Fahrschule machen und kann noch nicht so fahren... man muss alles mal von zwei Seiten betrachten..
(Ausnahmen - die es es immer gibt - bestätigen natürlich die Regel)....
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#21
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So argumentieren leider Alle...
Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen, auch nicht durch eine Ausbildung. Die meisten Eltern unserer Kunden denken auch, mein Kind hat das schon zigmal (unerlaubt) gemacht, der Junge kann das! Läßt man sie dann in einer Fahrstunde mal allein machen, denkt man: Die Erfahrung, die die Leute haben, könnte durchaus tödlich sein!!! ![]() Aber Leute, genauso sollte es ja beim Bootfahren sein. Wer als Kind schon mit Papas Schlauchi unterwegs ist, braucht nie mehr einen SBF zu machen, das wäre genauso. Ich finde die Ausbildung und Prüfung jedenfalls nicht schlecht, den Schein machen bei uns sowieso nur die Leute, die entweder zuhause Landwirtschaft haben oder ein Pferd besitzen oder Camper mit Wohnwagen oder eben Bootfahrer.
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Schönen Gruß Matthias Devise: ...immer cool bleiben... |
#22
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#23
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![]() Zitat:
es geht um diese Aussage, und hier ist die Praxis durch nichts zu ersetzen, das ist so und bleibt so.... du wirst mir doch nicht erzählen wollen, dass ein Trailerfahrer, der schon 20 Jahre mit leichten und schweren Hängern tausende von Kilometern (vor allem in Hr auf den guten Straßen damals) auf dem Buckel hat, gleichgestellt werden kann, mit einem der gerade seinen BE gemacht hat.... ![]() ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#24
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Und was ist mit denen, die seit Jahren mit der alten Klasse 3 Hänger mit 3,5 to und 10 m Länge sowie LKW bis 7,5 to sowie Überbreite über zigtausend km unfallfrei gefahren haben?
Die zeigen doch vielen Fahrlehrern, wie es geht! Da sollte man schon differenzieren. Gruß Ewald |
#25
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@ dieter: Nein, da widerspreche ich dir absolut nicht! Meine Meinung, und das ist eben auch die Meinung des Gestzgebers, ist eben, dass Fahr-Neulinge eben nicht ohne irgendeine Ausbildung diese Erfahrung sammeln sollen, wie es eben vor 1999 (Einführung der EU-Führerscheinklassen) war. Und das finde ich richtig. Nur darum geht es mir.
Logisch ist es ärgerlich, wenn jemand jetzt den BE machen muss, obwohl er vielleicht keinen machen müsste, wenn er 6 Monate älter ist oder so eben. Ich habe da ständig mit Leuten zu tun, die sich darüber ärgern. Andererseits macht den BE eben auch nur, wer ihn unbedingt braucht. Diese Leute interessieren sich dann auch für die Ausbildung und haben es nicht allzu schwer, die Prüfung zu bestehen. Der Verkehr nimmt immer zu, da werdet Ihr mir zustimmen, somit nimmt auch die Anforderung an den Fahrer zu! Und dazu ist ja diese Ausbildung gedacht, dass die Jungs und Mädels da gewissenhaft rangeführt werden. ![]()
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Schönen Gruß Matthias Devise: ...immer cool bleiben... |
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