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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.08.2006, 10:32
Frunk Frunk ist offline
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Standard Führerschein BE.

Hallo,

kann mir jemand sagen was die Klasse BE bei Vorbesitz der Klasse B kostet?

Toll ist auch das man das früher automatisch dazubekomme hat. Wer heute seine Klasse B macht darf j anur bis 750kg gesamtgewicht fahren.

Aber die alten Leute die den alten Schein haben dürfen ganz normal weiterfahren. Das ist ungerecht und fahrlässig. Die haben nämlichauch keine bessere Ausbildung als ich. Meiner meinung nach hätte man denen diezusätzlichen Führerscheinklassen alle streichen müssen als die Gesetzesänderung kam!!!

Zum kotzen!
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  #2  
Alt 16.08.2006, 10:56
KielerG KielerG ist offline
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Standard

Preise sind abhängig von der Fahrschule und von dir! Kannst du es schon bald, dann brauchst du nur die Mindeststunden. Kannst du es nicht, brauchst du mehr stunden und es wird teurer!
Dann brauchst du ne Prüfung die kostet und wenn du durchfällst, bezahlst du es 2 mal!

Geh in eine Fahrschule und frag nach!



Und wie willst du wem die Erlaubnis entziehen? Willst du einem sagen: so nun darfst du keinen Hänger mehr fahren! Sieh zu, wie du zurrecht kommst! ???


Bei sowas kann man nichts anderes machen, als es hinzunehmen!
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  #3  
Alt 16.08.2006, 11:05
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

da muss ich Dir vollkommen Recht geben. Es ist eine Unverschämtheit, dass es in Deutschland Besitzstandswahrung gibt. Bei noch älteren Führerscheininhabern hätte man schon damals die Erlaubnis ein Zweirad mit 125 cm² zu fahren, entziehen sollen. Die Unfallstatistiken beweisen es noch immer. Ebenso werden Unfälle mit Anhängern fast ausschliesslich von Leuten ohne BE Ausbildung verursacht. Denen fehlen halt die Erfahrungen, die sie beim herumfahren mit einem kleinen Kastenanhänger unter Anleitung eines Fahrlehrers erworben haben.


Jörg
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  #4  
Alt 16.08.2006, 11:07
Benutzerbild von mue
mue mue ist offline
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Standard

Hi,

sowas nennt man Bestandsschutz. Auch du wirst bei zukünfigern Gesetzesänderungen davon profitieren!

Mir hat mal ein Fahrlehrer erzählt, wer vor 40 Jahren einen Mopedführerschein gemacht hat und immer alle Änderungen eingetragen hätte, der dürfte heute ohne weitere Prüfung LKW fahren.
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Gruß
Christian
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  #5  
Alt 16.08.2006, 11:19
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marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg L.
Moin,

da muss ich Dir vollkommen Recht geben. Es ist eine Unverschämtheit, dass es in Deutschland Besitzstandswahrung gibt. Bei noch älteren Führerscheininhabern hätte man schon damals die Erlaubnis ein Zweirad mit 125 cm² zu fahren, entziehen sollen. Die Unfallstatistiken beweisen es noch immer. Ebenso werden Unfälle mit Anhängern fast ausschliesslich von Leuten ohne BE Ausbildung verursacht. Denen fehlen halt die Erfahrungen, die sie beim herumfahren mit einem kleinen Kastenanhänger unter Anleitung eines Fahrlehrers erworben haben.


Jörg
Du hast recht, die tausende von Anhängerkilometern in den letzten 35 Jahren bedeuten natürlich nichts, ich werde mich sofort bei einer Fahrschule anmelden, um den BE-Schein zu machen, Scheine ersetzen schliesslich jede Fahrpraxis (s. Diskussion um 3sm-Zone/SBF)
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #6  
Alt 16.08.2006, 11:40
Frunk Frunk ist offline
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Ja so seht ihr das. Meine Mutter Zb darf halt die großen Anhänger und LKWs fahren. Fahrpraxis hat sie auf keinem der beiden. Und das kann einfach nicht sein.

Und Besitzstandswahrung ist für mich was anderes. Man hätte den leuten zur Auflage machen sollen die Prüfungen zu machen. und da wären wohl fast alle jämmerlich durchgefallen. ne gefahr ist das, nichts anderes!!!
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  #7  
Alt 16.08.2006, 11:42
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Hi,

na ja, wenn du dann die Prüfung bestanden hast, dann sind die Strassen ja wieder ein Stück sicherer ... ;)
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Gruß
Christian
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  #8  
Alt 16.08.2006, 11:49
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Zitat:
Zitat von Frunk
Ja so seht ihr das. Meine Mutter Zb darf halt die großen Anhänger und LKWs fahren. Fahrpraxis hat sie auf keinem der beiden. Und das kann einfach nicht sein.
Dann laß dich doch einfach von deiner Mutter kutschieren, sie sammelt Erfahrung mit Anhängern, du spart das Geld fürs "E" = beide haben dazu gewonnen und sind Happy.

MFG René
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MFG René

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  #9  
Alt 16.08.2006, 11:53
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Soll ich sieandauernd fragen ob sie mein Boot slippt oder 1500km nach Crorunterfährt? Die macht mich mich doch lang
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  #10  
Alt 16.08.2006, 11:57
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KaiB KaiB ist offline
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Ich bin recht froh über den Besitzstandschutz. Denn mein 24 Jahre alter Lappen berechtigt mich zu allerlei günstigen Dingen. Allerdings so ich wie mich kenne, regte ich mich auch auf sollte ich heute andauernd Zusatzlappen machen. Aber das entspränge dann meinem Neid auf jene, die das aufgrund ihres Alters nicht machen müssen
Das ist eben die Gnade des frühen Erscheinens auf der Strasse
Gruß
Kai
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  #11  
Alt 16.08.2006, 11:59
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klar, erst mal aufregen und dann richtig lesen.... außer bei sehr großen Lasten ist ein normales Sportboot problemlos zu trailern....
('')

Klasse B lautet:

"Kraftfahrzeuge [...] mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg [...] (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)"
(§ 6 Abs. 1 FeV).

Ich übersetze mal

Erlaubt sind

*

Kfz bis 3,5t Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse sowie
*

Kombinationen bis 3,5t Gesamtmasse, sofern die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeug ist.

Dies sind die beiden Möglichkeiten.

Deine Beispiele:
"PKW 1300kg leer + Anhänger 1000 = B (klar)" oder
"PKW 1600kg leer + Anhänger 1500kg = B
Richtig, weil GM der Kombination < 3,5t sowie GM des Anhängers < als LM des Zugfahrzeugs.

"PKW 3200kg leer + Anhänger 750= B ??"

Erlaubt, aber nur wenn die GM des Zugfahrzeugs 3,5t nicht übersteigt!
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servus
dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #12  
Alt 16.08.2006, 12:02
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divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von Frunk
Soll ich sieandauernd fragen ob sie mein Boot slippt oder 1500km nach Crorunterfährt? Die macht mich mich doch lang
Komisch, meine Mutter hat mich damals 10 Monate lang durch die Gegend kutschiert als ich [edit] noch keinen Führerschein aber ein Auto hatte.

MFG René[/u]
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  #13  
Alt 16.08.2006, 12:07
Frunk Frunk ist offline
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Ach sie traut sich das auch nicht zu Vor 3 Wochen sollte sie mich mal abschleppen. Da hat sie angefangen zu zittern und die Nerven zu verlieren
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  #14  
Alt 16.08.2006, 15:08
Frunk Frunk ist offline
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Ich bin ja auch völlig einverstanden damit das ich den Zusatzschein machen soll. Aber es kann nicht sein das Menschen durch die gegend fahren mit riesiegen Gespannen die von tuten und blasen keine Ahnung haben.

Darum gehts mir.
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  #15  
Alt 16.08.2006, 15:22
Benutzerbild von Splintbolzen
Splintbolzen Splintbolzen ist offline
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Zitat:
Zitat von Frunk
Aber es kann nicht sein das Menschen durch die gegend fahren mit riesiegen Gespannen die von tuten und blasen keine Ahnung haben.
Lieber Frunk, mal andersrum. Ich bin auch dank Bundeswehr im Besitz der (neuen) Führerscheine A BE CE D.

Ich stelle mich beim Fahren mit einem 7,5 tonner mit Anhänger mangels aktueller Praxis genau so an wie ein Freund von mir, der "nur" einen alten 3er (neu C1E) hat.
Und ich habe die Ausbildung und dürfte sogar Busse mit 50 Leuten drin fahren. Ich würds glaub ich nicht machen. Seit ich vor zwei Jahren ~300eur für die Verlängerung bezahlt habe weil ich dachte dass mans ja vielleicht noch mal brauchen könnte werde, denke ich dass ich die Scheine verfallen lassen werde.

Was ich eigentlich sagen will:
Der Führerschein ersetzt keine Fahrpraxis. Wer mit gesundem Menschenverstand und einer realistischen Einschätzung der eigenen Fähigkeiten innerhalb seiner durch die Fahrerlaubnis und der gesetzlichen Regelungen gesteckten Grenzen Fahrzeuge mit Anhänger fährt wird mit oder ohne Spezialsuperanhängerausbildung keinen Gefährden.

(was für ein satz...)

Ich wäre in diesem Zusammenhang also etwas vorsichtig mit "Von Tuten und blasen keine Ahnung haben"

Just my 2 cents...

Viele Grüße, Jan
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  #16  
Alt 16.08.2006, 15:30
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Standard Re: Führerschein BE.

Zitat:
Zitat von Frunk
...Wer heute seine Klasse B macht darf j anur bis 750kg gesamtgewicht fahren.

Aber die alten Leute die den alten Schein haben dürfen ganz normal weiterfahren. Das ist ungerecht und fahrlässig.
du hast höchst seltsame vorstellungen von "fahrlässig"


Zitat:
Die haben nämlichauch keine bessere Ausbildung als ich.
aber vielleicht die bessere erfahrung


Zitat:
Meiner meinung nach hätte man denen diezusätzlichen Führerscheinklassen alle streichen müssen als die Gesetzesänderung kam!!!

Zum kotzen!
da kotz mal schön

ist schon schlimm genug dass man uns, also altersklasse 50+, mit enschränkungen unserer bisherigen rechte versehen hat.

le loup
-> der die neue anhänger-regelung auch für schwachsinnig hält

.
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

.
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  #17  
Alt 16.08.2006, 19:18
Grisu Grisu ist offline
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Standard Re: Führerschein BE.

Zitat:
Zitat von Frunk

Aber die alten Leute die den alten Schein haben dürfen ganz normal weiterfahren. Das ist ungerecht und fahrlässig. Die haben nämlichauch keine bessere Ausbildung als ich. Meiner meinung nach hätte man denen diezusätzlichen Führerscheinklassen alle streichen müssen als die Gesetzesänderung kam!!!

Zum kotzen!

Was heißt denn hier alt

Sorry, aber ich bin grade mal Anfang dreißig und habe auch noch Klasse 3 und fahre damit sehr gut

Also, bitte nicht immer alle "alten" in einen Sack stecken und draufrumknüppeln, wir "alten" haben das einfach nicht verdient
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  #18  
Alt 16.08.2006, 19:57
spitzi spitzi ist offline
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53 Danke in 35 Beiträgen
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hallo dieter
einspruch !
zitat:
Kfz bis 3,5t Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
-----------
hoffe das es nicht wieder anderes gesetz wie bei uns im ösi-land ist >
Fs B berechtigt nur zum lenken bis 3,5 tonnen gesammtgewicht
----

ein tip zum sparen (zumindest bei uns ist dies so,oder so habe ich es gemacht ; hab bald termin zur "prüfung" )
bestätigung von einer firma bringen die aussagt das du schon längere zeit mit hänger unterwegs bist oder für sie "hängerdienste" gemacht hast
somit fallen fahrstd weg>fazit schein wird billiger
__________________
liebe grüsse aus wien
franz
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  #19  
Alt 16.08.2006, 20:01
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Mutiny Mutiny ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter
klar, erst mal aufregen und dann richtig lesen.... außer bei sehr großen Lasten ist ein normales Sportboot problemlos zu trailern....
('')

Klasse B lautet:

"Kraftfahrzeuge [...] mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg [...] (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)"
(§ 6 Abs. 1 FeV).

Ich übersetze mal

Erlaubt sind

*

Kfz bis 3,5t Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse sowie
*

Kombinationen bis 3,5t Gesamtmasse, sofern die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeug ist.

Dies sind die beiden Möglichkeiten.

Deine Beispiele:
"PKW 1300kg leer + Anhänger 1000 = B (klar)" oder
"PKW 1600kg leer + Anhänger 1500kg = B
Richtig, weil GM der Kombination < 3,5t sowie GM des Anhängers < als LM des Zugfahrzeugs.

"PKW 3200kg leer + Anhänger 750= B ??"

Erlaubt, aber nur wenn die GM des Zugfahrzeugs 3,5t nicht übersteigt!
Dieter, das ist nicht ganz richtig.

Du mußt vom Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ausgehen!
Die Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 T nicht übersteigen, die Leermasse des Zugfahrzeugs darf das Gesamtgewicht des Anhänges nicht unterschreiten.
Ist das Zugfahrzeug bereits 3,5 T schwer (Gesamtgewicht) dürfen noch max. 750kg angehängt werden.
Alles was darüber geht also z.B. Zugfahrzeug Leergewicht 1200 kg, der Anhänger ein Gesamtgewicht von 1300 kg erfordert bereits den Führerschein der Klasse B,E
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Viele Grüße Dieter
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  #20  
Alt 16.08.2006, 22:46
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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ich würde mal sagen, die mit den riesigen Gespannen, da haben wohl die meisten auch mal "klein" angefangen, und der "Aufstieg an die großen Gespanne einschl. der jahrelangen Praxiserfahrung ist durch keinen Lehrgang und keine Fahrschule zu vermitteln.... da dürfte so mancher 2 Jahre Fahrschule machen und kann noch nicht so fahren... man muss alles mal von zwei Seiten betrachten..

(Ausnahmen - die es es immer gibt - bestätigen natürlich die Regel)....
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servus
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  #21  
Alt 27.08.2006, 16:01
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So argumentieren leider Alle...

Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen, auch nicht durch eine Ausbildung.

Die meisten Eltern unserer Kunden denken auch, mein Kind hat das schon zigmal (unerlaubt) gemacht, der Junge kann das!

Läßt man sie dann in einer Fahrstunde mal allein machen, denkt man: Die Erfahrung, die die Leute haben, könnte durchaus tödlich sein!!!

Aber Leute, genauso sollte es ja beim Bootfahren sein. Wer als Kind schon mit Papas Schlauchi unterwegs ist, braucht nie mehr einen SBF zu machen, das wäre genauso.

Ich finde die Ausbildung und Prüfung jedenfalls nicht schlecht, den Schein machen bei uns sowieso nur die Leute, die entweder zuhause Landwirtschaft haben oder ein Pferd besitzen oder Camper mit Wohnwagen oder eben Bootfahrer.
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Schönen Gruß

Matthias


Devise:

...immer cool bleiben...
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  #22  
Alt 27.08.2006, 19:05
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Mutiny

Dieter, das ist nicht ganz richtig.

Du mußt vom Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ausgehen!
Die Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 T nicht übersteigen, die Leermasse des Zugfahrzeugs darf das Gesamtgewicht des Anhänges nicht unterschreiten.
Ist das Zugfahrzeug bereits 3,5 T schwer (Gesamtgewicht) dürfen noch max. 750kg angehängt werden.
Alles was darüber geht also z.B. Zugfahrzeug Leergewicht 1200 kg, der Anhänger ein Gesamtgewicht von 1300 kg erfordert bereits den Führerschein der Klasse B,E
mmh was stimmt nicht.. er bezug zum Zugfahrzeug steht ja schon im ersten Satz... der ganze Text ist aus dem führerscheinforum und von mehreren Fahrlehrern abgesegnet...
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  #23  
Alt 27.08.2006, 19:11
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Standard Re: Führerschein BE.

Zitat:
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Zum kotzen!
@driving teacher

es geht um diese Aussage, und hier ist die Praxis durch nichts zu ersetzen, das ist so und bleibt so....


du wirst mir doch nicht erzählen wollen, dass ein Trailerfahrer, der schon 20 Jahre mit leichten und schweren Hängern tausende von Kilometern (vor allem in Hr auf den guten Straßen damals) auf dem Buckel hat, gleichgestellt werden kann, mit einem der gerade seinen BE gemacht hat....
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servus
dieter

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  #24  
Alt 27.08.2006, 20:17
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Boot: Proficiat 975G
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Standard

Und was ist mit denen, die seit Jahren mit der alten Klasse 3 Hänger mit 3,5 to und 10 m Länge sowie LKW bis 7,5 to sowie Überbreite über zigtausend km unfallfrei gefahren haben?
Die zeigen doch vielen Fahrlehrern, wie es geht!

Da sollte man schon differenzieren.

Gruß
Ewald
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  #25  
Alt 27.08.2006, 22:44
Driving-teacher Driving-teacher ist offline
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Standard

@ dieter: Nein, da widerspreche ich dir absolut nicht! Meine Meinung, und das ist eben auch die Meinung des Gestzgebers, ist eben, dass Fahr-Neulinge eben nicht ohne irgendeine Ausbildung diese Erfahrung sammeln sollen, wie es eben vor 1999 (Einführung der EU-Führerscheinklassen) war. Und das finde ich richtig. Nur darum geht es mir.

Logisch ist es ärgerlich, wenn jemand jetzt den BE machen muss, obwohl er vielleicht keinen machen müsste, wenn er 6 Monate älter ist oder so eben. Ich habe da ständig mit Leuten zu tun, die sich darüber ärgern.

Andererseits macht den BE eben auch nur, wer ihn unbedingt braucht. Diese Leute interessieren sich dann auch für die Ausbildung und haben es nicht allzu schwer, die Prüfung zu bestehen.

Der Verkehr nimmt immer zu, da werdet Ihr mir zustimmen, somit nimmt auch die Anforderung an den Fahrer zu! Und dazu ist ja diese Ausbildung gedacht, dass die Jungs und Mädels da gewissenhaft rangeführt werden.
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Schönen Gruß

Matthias


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