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  #1  
Alt 09.06.2017, 21:11
Peter1983 Peter1983 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 18
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Boot kaufen, das in England registriert ist !?

Hallo zusammen,
noch immer haben wir nicht unser "Traumboot" gefunden.
Nun hätte ich die Möglichkeit ein schickes Boot zu kaufen, das in Norddeutschland steht.
Der Verkäufer teilte mir mit, dass er das Boot Anfang letzten Jahres in England gekauft hat und es nun wieder hergeben möchte, da zu klein.
CE Gutachten und alles auf 230 V vorhanden. Was mich allerdings wundert, ist die Tatsache, dass er das Boot nicht umgemeldet hat und das Boot nach wie vor in England gemeldet ist. Er meinte, dass dies ja nicht notwendig sei, da die Bootsnummer ja international ist. Was haltet ihr davon ? Woher weiß ich denn, dass ihm das Boot wirklich gehört ? Einen Kaufvertrag, auf den er sich beruft, kann ja jeder fälschen ?!

Was gilt hier zu beachten ? Das Boot ist in einem sehr guten Zustand !
Vielen Dank
Peter
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  #2  
Alt 09.06.2017, 23:35
plutos plutos ist offline
Captain
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Wesel / Karibik
Beiträge: 612
Boot: Azimut IPS 43 s
633 Danke in 265 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Peter1983 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
noch immer haben wir nicht unser "Traumboot" gefunden.
Nun hätte ich die Möglichkeit ein schickes Boot zu kaufen, das in Norddeutschland steht.
Der Verkäufer teilte mir mit, dass er das Boot Anfang letzten Jahres in England gekauft hat und es nun wieder hergeben möchte, da zu klein.
CE Gutachten und alles auf 230 V vorhanden. Was mich allerdings wundert, ist die Tatsache, dass er das Boot nicht umgemeldet hat und das Boot nach wie vor in England gemeldet ist. Er meinte, dass dies ja nicht notwendig sei, da die Bootsnummer ja international ist. Was haltet ihr davon ? Woher weiß ich denn, dass ihm das Boot wirklich gehört ? Einen Kaufvertrag, auf den er sich beruft, kann ja jeder fälschen ?!

Was gilt hier zu beachten ? Das Boot ist in einem sehr guten Zustand !
Vielen Dank
Peter

Hallo Peter,

habe vor 10 Jahren auch ein Schiff in England gekauft.
Es muss eine bill of sale vorliegen, part 1. Wenn eine bill of sale ,part 3 voliegt, ist das Boot mit einem Kredit oder einer Hypothek belastet.
Ferner muss eine Originalrechnung oder eine beglaubigte Originalrechnung der Neubootrechnung vorliegen, wenn das Boot nach 1985 in Rechnung gestellt wurde.

Die Aussage, das Boot nicht umzumelden, da die Schiffsnummer international ist, muss man als groben Unsinn bezeichnen.

Bei einer Kontrolle der Bootspapiere, wird die Wasserschutzpolizei feststellen, dass das Boot unter britischer Flagge und unter dem Namen des damaligen Bootsbesitzers, registriert ist.
Auch wenn ein Kaufvertrag vorliegt, gehört das Boot im Aussenverhältnis aufgrund der vorlegte Bootspapieren dem Inhaber aus GB.

Zusätzlich zu diesem Aspekt, ist es zwingend geboten, das Boot zu versichern. Spätestens hier erkennt man, dass die Aussage des Verkäufers so nicht richtig sein kann, es sei denn, er hat das Boot nicht gegen Brand, Diebstahl etc versichert, was unwahrscheinlich ist .

Ergo, selbst wenn er das Boot in D nicht umgemeldet hat, was rechtlich sehr bedenklich ist ( ich könnte hier noch einige weitere Gründe anführen, warum dies zwingend geboten ist ) muss er dir die bill of sale vom Verkäufer aus Großbritannien an ihnr vorlegen. Er muss dir ferner nachweisen, dass er das Boot bezahlt hat.

Ich wäre in dieser Sache sehr vorsichtig, da üblicherweise, nach Verkauf eines Bootes ins Ausland, der Käufer das Boot schnellstmöglich im jeweiligen Land zulässt. Dies hat steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Gründe; bei einer Abweichung dieses administrativen Prozesses, sollte Vorsicht angebracht sein.

Carlo
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