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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.05.2017, 13:16
timmeier timmeier ist offline
Cadet
 
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2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Mehr als 12 Personen wenn man vor Anker liegt

Hallo, ich wollte demnächst mit einigen Freunden ein Hausboot (10m, 15PS, für 12 Personen zugelassen) mieten und hätte 2 Fragen zu der Personenzulassung:

1. Wahrscheinlich eine dumme Frage, aber könnte man mit mehr als 12 Personen auf dem Boot fahren, wenn genug Platz ist?
Der Gedanke hinter der Frage ist, da die Zulassung vor allem einen Einfluss auf die Vorfahtsregeln hat, dass man evtl. mit ein paar Leuten mehr fahren darf, so lange man sich an die Regeln für ein Boot hält, das bis 12 Pers. zugelassen ist.

2. Wenn wie erwartet die erste Frage negativ beantwortet wird, ist die zweite Frage: Darf man mit mehr als 12 Personen auf dem Boot sein, wenn es sich nicht in Fahrt befindet, also vor Anker liegt oder festgemacht ist?

Danke schon mal für hilfreiche Antworten!
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  #2  
Alt 08.05.2017, 13:27
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Emotion Emotion ist gerade online
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Standard

Zu 1 Nein. Es geht nicht um die Vorfahrtsregeln sondern um die Versicherung (Tragfähigkeit, Rettungswesten, etc..)

somit zu 2 auch nein!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 08.05.2017, 13:38
Benutzerbild von havelmike
havelmike havelmike ist offline
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913 Danke in 477 Beiträgen
Standard

meine Scand ist für 18 Leute zugelassen. Wo die dann sitzen sollen wäre mir auch unklar aber habe ich jetzt Vorfahrt?
__________________
Grüße aus dem Havelland........Mike
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  #4  
Alt 08.05.2017, 14:21
Vadi Vadi ist offline
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59 Danke in 29 Beiträgen
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wie beim Auto
1:in Fahrt nur so viele wie Zugelassen
2:beim stehen (fest gemacht und nicht mit Anker)so viele wie reinpassen
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  #5  
Alt 08.05.2017, 14:28
RING18 RING18 ist offline
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Das fällt mir spontan dazu ein

Ansonsten über 12 Personen ist ein spezieller Schein fällig, den wirst Du vor Anker nicht brauchen aber ich würde mich trotzdem an die 12er Grenze halten, da kommt schon ordentlich Gewicht zusammen.

Letztendlich hat eh der Vermieter das letzte Wort und der wird auch nicht begeistert sein.

Geändert von RING18 (04.04.2018 um 18:12 Uhr)
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  #6  
Alt 08.05.2017, 14:50
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Vadi Beitrag anzeigen
...
2:beim stehen (fest gemacht und nicht mit Anker)so viele wie reinpassen
Auch vor Anker oder im Hafen dürfen da nicht mehr Leute drauf als die Zahl für die es zugelassen ist.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #7  
Alt 08.05.2017, 15:13
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Auch vor Anker oder im Hafen dürfen da nicht mehr Leute drauf als die Zahl für die es zugelassen ist.
Weil das der Vercharterer so sagt, oder?

Mir wäre es ehrlich gesagt bei einer Stegparty egal wie viele da drauf sind, so lange ich noch einen Platz finde.
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  #8  
Alt 08.05.2017, 15:30
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von timmeier Beitrag anzeigen
Hallo, ich wollte demnächst mit einigen Freunden ein Hausboot (10m, 15PS, für 12 Personen zugelassen) mieten und hätte 2 Fragen zu der Personenzulassung:

1. Wahrscheinlich eine dumme Frage, aber könnte man mit mehr als 12 Personen auf dem Boot fahren, wenn genug Platz ist?
Der Gedanke hinter der Frage ist, da die Zulassung vor allem einen Einfluss auf die Vorfahtsregeln hat, dass man evtl. mit ein paar Leuten mehr fahren darf, so lange man sich an die Regeln für ein Boot hält, das bis 12 Pers. zugelassen ist.

2. Wenn wie erwartet die erste Frage negativ beantwortet wird, ist die zweite Frage: Darf man mit mehr als 12 Personen auf dem Boot sein, wenn es sich nicht in Fahrt befindet, also vor Anker liegt oder festgemacht ist?

Danke schon mal für hilfreiche Antworten!
1. Für mehr als 12 Personen reicht der SBF nicht.

2. Wenn ein Schaden durch >12 Personen entsteht und dem Vercharterer Bilder vorliegen, dann dürfte es kritisch werden.

Aber warum um Himmels willen sollte man sich auf der o. g. Charter-Hure mehr als 12 Personen antun wollen?
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Hier stand mal mein Name.

Geändert von Ostfriesen (08.05.2017 um 15:44 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #9  
Alt 08.05.2017, 15:39
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Weil das der Vercharterer so sagt, oder?

Mir wäre es ehrlich gesagt bei einer Stegparty egal wie viele da drauf sind, so lange ich noch einen Platz finde.
Ja der Vercharterer und dessen Versicherung und im Grunde genommen dürfte sich auch der Wasserschutz dafür interessieren.
Die Personenzulassung wird ja nicht willkürlich festgelegt sondern bezieht sich insbesondere auf gewisse Stabilitätskriterien (Kentern, Sinken, Freibord, ...). Dabei obliegt es dem Nutzer nicht zu beurteilen: "12 sind schon drauf, da werden auch noch 4 zusätzlich drauf passen." Das ist grobe Fahrlässigkeit (bzw. nach der Frage hier schon Vorsatz). Personen werden gefährdet. Das mag auch mal gut gehen, aber es kann aber was passieren.
Übrigens auch Stege habe eine gewisse Belastungsgrenze, die gelegentlich schneller erreicht ist als man denkt.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #10  
Alt 08.05.2017, 15:42
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Ich denke mal, wenn mehr Personen als zugelassen, auf einem Boot sind und es zu einem Unfall kommt wie zB Kentern, und dann auch noch Eine oder mehrere Personen zu Schaden kommen, dann haste die gewaltigste A-Karte gezogen, da möchte keiner in deiner Haut stecken.
Auch wenn das Boot vor Anker liegt oder anderweitig festgemacht ist, darf es trotzdem nicht zulassu gsmähsig überladen werden, weil da auch Unfälle passieren können.
Auch wenn nur ne Person ins Wasser fällt und sich leicht verletzt, iss nix mehr mit Versicherung, da du gegen eine Zulassung verstoßen hast.

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  #11  
Alt 08.05.2017, 15:56
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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in Bergkamen Rühnte ist mal ein Boot gesunken weil zu viele drauf waren
die max Zuladung sollte man nicht zu leicht nehmen
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  #12  
Alt 08.05.2017, 16:04
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
... die max Zuladung sollte man nicht zu leicht nehmen
Eine zu leichte max. Zuladung halte ich für vollig unbedenklich.

Bin ja schon weg ......
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  #13  
Alt 08.05.2017, 16:48
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marsvin marsvin ist offline
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Gut dass mein Boot weder eine zulässige Personenanzahl noch ein zulässiges Gesamtgewicht hat,
Siggi,
der meistens ohnehin allein an Bord ist
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  #14  
Alt 08.05.2017, 17:39
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Gut dass mein Boot weder eine zulässige Personenanzahl noch ein zulässiges Gesamtgewicht hat
Wir haben einfach die echten Partyboote.

8 Personen hatte ich schon mal beim zum baden fahren an Bord. Platzmäßig mehr als grenzwertig aber vom Gewicht her noch lang kein Problem.
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  #15  
Alt 08.05.2017, 19:27
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Gut dass mein Boot weder eine zulässige Personenanzahl noch ein zulässiges Gesamtgewicht hat,
Siggi,
der meistens ohnehin allein an Bord ist
....SO gehts mir auch, und dass der SBF 12 Personen maximal zulässt -> wusste ich bis heute nicht: bei der Taufe sind wir einen Kringel gefahren, und hatten laut Fotos 34 Leute an Bord; gesegelt bin ich mit meinem Squashverein + 18 Personen = war wie ein Boot voll Wasser, aber es ging. Werde mir "12" merken
Grüße, Reinhard
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  #16  
Alt 08.05.2017, 19:41
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
1. Für mehr als 12 Personen reicht der SBF nicht.

2. Wenn ein Schaden durch >12 Personen entsteht und dem Vercharterer Bilder vorliegen, dann dürfte es kritisch werden.

Aber warum um Himmels willen sollte man sich auf der o. g. Charter-Hure mehr als 12 Personen antun wollen?
Für das angestrebte Boot (15PS) braucht man ja jeh nach gewässer keinen Führerschein.

Mein Boot war letztes Jahr auch mal ganz schön voll. (10 Personen + Hund) und das war eine tolle Tour auf dem Rhein. Ich denke mit viel mehr wäre ich auch nicht mehr ins GLeiten gekommen...
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Gruß Volker
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  #17  
Alt 08.05.2017, 20:04
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wir haben einfach die echten Partyboote.

8 Personen hatte ich schon mal beim zum baden fahren an Bord. Platzmäßig mehr als grenzwertig aber vom Gewicht her noch lang kein Problem.
Dumm ist wenn dank der Cockpitlenzer die Füße nass werden
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Hendrik
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  #18  
Alt 08.05.2017, 20:23
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marsvin marsvin ist offline
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Alles schon erlebt. Als die Eignerin dann statt auf dem Steg im Wasser landete, wurde es wieder etwas trockener im Cockpit,
Siggi
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  #19  
Alt 08.05.2017, 20:26
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mmh das errinert mich an
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  #20  
Alt 08.05.2017, 21:23
MarkusP MarkusP ist offline
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Unfassbar...
War das eine Versenkparty? Und dann die Frage: Ist das Boot unter Kontrolle? Klar, alles easy - sind ja genug Fender zum Aufstoppen da.

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  #21  
Alt 08.05.2017, 21:49
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Nun habe ich auch eine Frage dazu.
Wenn ich alleine mit meinem Boot (für 4 Personen zugelassen) Zeuge eines Schiffsunfall geworden bin, bei dem 3 Personen über Bord gehen, fahre ich natürlich zur Unglücksstelle und nehme die drei Personen auf.
Was aber ist, wenn es mehr als drei Personen sind?
Muss ich die dann auch aufnehmen und wenn ja, welche Folgen hätte dies, wenn mein Boot dadurch kentert und die gerade geretteten Personen erneut über Bord gehen und erst hierbei Verletzungen davon tragen, die sie vorher nicht hatten?
Bin ich dann der dumme, weil ich mein Boot mit Schiffbrüchigen überladen habe?
Oder darf ich die Aufnahme weiterer Personen eben wegen der Gefahr, mir und den bereits drei geretteten Mitfahrern Schaden zuzufügen, verweigern und zwar OHNE das mir unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wird? Z.B. wenn die nicht von mir geretteten Personen im Wasser ertrinken, weil ich denen den Zutritt zu meinem Boot verweigert habe.

Niemand ist bekanntlich gezwungen, sich selbst in Gefahr zu begeben. Daher dürfte ich eigentlich gar nicht erst hinfahren, wenn da eines von diesen mit fünf bis zehn Personen besetztes Flössen mit so einer Holzhütte drauf umkippt....
Die Frage ist gar nicht mal so unbedeutend, denn in Berlin fahren reichlich von diesen Miet-Holzflössen umher - mit besoffener Besatzung drauf, die dann alle versuchen würden, auf mein Boot zu kommen und es dann eine weitere schiffbrüchige Person (mich) und ein weiteres verunfalltes Boot (meines) zur Folge hätte.

Geändert von ChrAK78 (08.05.2017 um 21:56 Uhr)
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  #22  
Alt 08.05.2017, 22:11
timmeier timmeier ist offline
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Wow, vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es nicht geht, aber ich werde einfach noch mal direkt den Vermieter fragen, der sollte das ja am besten wissen
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  #23  
Alt 09.05.2017, 02:58
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Die Antwort vom Vermieter möchte ich gern hier lesen.

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  #24  
Alt 09.05.2017, 04:04
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schauren schauren ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: -----------
11 Danke in 6 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Nun habe ich auch eine Frage dazu.
Wenn ich alleine mit meinem Boot (für 4 Personen zugelassen) Zeuge eines Schiffsunfall geworden bin, bei dem 3 Personen über Bord gehen, fahre ich natürlich zur Unglücksstelle und nehme die drei Personen auf.
Was aber ist, wenn es mehr als drei Personen sind?
Muss ich die dann auch aufnehmen und wenn ja, welche Folgen hätte dies, wenn mein Boot dadurch kentert und die gerade geretteten Personen erneut über Bord gehen und erst hierbei Verletzungen davon tragen, die sie vorher nicht hatten?
Bin ich dann der dumme, weil ich mein Boot mit Schiffbrüchigen überladen habe?
Oder darf ich die Aufnahme weiterer Personen eben wegen der Gefahr, mir und den bereits drei geretteten Mitfahrern Schaden zuzufügen, verweigern und zwar OHNE das mir unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wird? Z.B. wenn die nicht von mir geretteten Personen im Wasser ertrinken, weil ich denen den Zutritt zu meinem Boot verweigert habe.

Niemand ist bekanntlich gezwungen, sich selbst in Gefahr zu begeben. Daher dürfte ich eigentlich gar nicht erst hinfahren, wenn da eines von diesen mit fünf bis zehn Personen besetztes Flössen mit so einer Holzhütte drauf umkippt....
Die Frage ist gar nicht mal so unbedeutend, denn in Berlin fahren reichlich von diesen Miet-Holzflössen umher - mit besoffener Besatzung drauf, die dann alle versuchen würden, auf mein Boot zu kommen und es dann eine weitere schiffbrüchige Person (mich) und ein weiteres verunfalltes Boot (meines) zur Folge hätte.


Unser Fahrlehrer hat das ganz klar verdeutlicht. Wir sind zur Hilfe verpflichtet, aber nur solange wie wir unser Leben nicht gefaehrden und die Sicherheit des eigenen Bootes!
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Gruß Laszlo

4m Aluschüssel mit Johnson 5ps, 2Takt, normaler Schaft
6m NoName Kabinenboot, Suzuki 9.9(offen20PS), 4Takt, langer Schaft
Orca540 mit Marcury 115PS, 2 Takt, langer Schaft
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  #25  
Alt 09.05.2017, 05:51
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Zitat:
Zitat von timmeier Beitrag anzeigen
Hallo, ich wollte demnächst mit einigen Freunden ein Hausboot (10m, 15PS, für 12 Personen zugelassen) mieten und hätte 2 Fragen zu der Personenzulassung:

1. Wahrscheinlich eine dumme Frage, aber könnte man mit mehr als 12 Personen auf dem Boot fahren, wenn genug Platz ist?
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2. Wenn wie erwartet die erste Frage negativ beantwortet wird, ist die zweite Frage: Darf man mit mehr als 12 Personen auf dem Boot sein, wenn es sich nicht in Fahrt befindet, also vor Anker liegt oder festgemacht ist?

Danke schon mal für hilfreiche Antworten!
Wenn 1. schon negativ sein sollte
wie soll dann Punkt 2. Rechtens sein
du musst dann ja erst mal zum Ankerplatz fahren oder kommen die anderen mit Booten nach und steigend dann um ?
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Mit besten Grüßen
Andreas
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