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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Folgendes Problem: Vor kurzem habe ich mein Zug- und Urlaubsfahrzeug verkauft (Toyota Landcruiser), da die Familie einen Bus wollte.....Anhängelast nur 2t, Boot wiegt aber 3,5t
Alternative: Habe noch einen Toyota Landcruiser der als LKW zugelassen ist (steuerliche Gründe) aber dieser hat nur 2 Sitzplätze eingetragen anstatt vorher 8 (2 vorne und hinten 6 längs zur Fahrtrichtung ohne Gurt....aber legitim) Würden gerne zu 3. (meine Frau, ich, kleine Tochter 1Jahr) unser Boot aus HR im Herbst nach D holen. Kindersitz würde ich gerne hinten gut befestigen (stabiler als beim PKW mit normalem Gurt) Kennt jemand genau die STVO ob ich da eine Lücke nutzen könnte ohne mich strafbar zu machen. Nach meiner Info sind Personen im Kofferraum grundsätzlich nicht untersagt und irgendetwas habe ich mal gehört, das Kinder im Kindersitz als Ladung gelten können. Weiß da jemand genauer Bescheid?
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Gruß Jörg |
#2
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Darauf, seine eigenen Kinder als Ladung zu betrachten, kommt wohl nur jemand, der zu oft in Kroatien war. ![]() Fahrt doch mit beiden Autos runter und wieder zurück. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (25.06.2007 um 22:17 Uhr) |
#3
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![]() Wobei ich die Werksseitigen 8 Plätze wo nur 2 einen Gurt haben auch lustig finde und zwar erlaubt, da keine Gurtpflicht wenn man längs zu Fahrtrichtung eingebaute Sitzbänke hat (auch ne Lücke) Mit 2 Autos hin und zurück wäre für meine Frau etwas stressig, die kann nicht 1000km fajren und sich dabei um die kleine kümmern
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Gruß Jörg |
#4
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Also Anfang der 90 er hatte ich mal einen Unfall mt einem Postgolf ohne Rückbank und eingetragenen 2 Sitzplätzen. Wir sassen zu viert im Auto.
Der Unfallgegener, der mir die Vorfahrt nahm, hat auch darauf plädiert, dass ich ja zu viele Personen im Auto hatte und deshalb mindestens eine Teilschuld hätte, was der Richter verneinte. Also so wie ich den Richter verstanden habe ist es nur wichtig, dass das Auto nicht überladen ist und die zusätzliche Person nicht ins Fahrgeschehen eingreift. Wie das Aussieht wenn deinem Kind was passiert Versicherungstechnisch weiss ich nicht. Gruss Nils
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Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist der, das ich nicht verrückt bin - Dali |
#5
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Genau so etwas mit der Überladung hatte ich in Erinnerung, vielleicht kennt ja jemand den genauen §§
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Gruß Jörg |
#6
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Du hast einen LKW. LKW´s sind dazu gebaut Ladung zu transportieren. Bei entsprechend (für Dich) HOCHWERTIGER Ladung (Kiste Bier, Ball, Spielzeug...) wird es wohl erlaubt sein Personen für die Ladungssicherung mitzunehmen. Sitzplätze sind ja vorhanden.
Ohne Spass: wie oft wirst Du kontrolliert? Achtet der Kontrolleur auf die eingetragenen Sitzplätze? Hast Du überhaupt den KFZ-Schein dabei?
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Gruß Reinhard If you can’t change it…..love it!!! |
#7
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Meines Wissens nach ist es in A so, dass Kleinkinder (wo dein Nachwuchs ja dazuzählt) null und Kinder (ich glaube von 6 - 12) halb gezählt werden.
Die Kopfanzahl (also auch die Kleinen) darf aber 9 incl. Fahrer nicht überschreiten. und noch etwas: Für jedes Kind muss ein geeignetes Rückhaltesystem vorhanden sein. Meiner Meinung nach bist du damit legal unterwegs aber ich würde den ADAC oder so fragen
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Gruß Gerwin |
#8
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![]() Zitat:
Das sehe ich auch so, nur ist es doof wenn mir die Weiterfahrt verwehrt wird und jemand aussteigen muss ![]() Die andere Frage Ist: Wie wird das in Österreich, Slovenien und Kroatien gesehen ![]()
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Gruß Jörg |
#9
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Auf der Pritsche eines 40 Tonners darfst auch nicht einfach Bänke rauf schrauben und Menschen mitnehmen. Ich denke das dein Vorhaben höchst illegal ist.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#10
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Gruß Willy |
#11
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Es ist meines Wissens wirklich so, daß man mehr Kinder mit dabei haben darf, als Sitzplätze eingetragen sind. Über Sinn oder Unsinn brauch man sich da aber sicherlich nicht streiten.
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]() |
#12
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Je mehr Kinder im Kofferraum liegen desto weniger kugeln sie durch die Gegend und können sich verletzen.....am besten ist es, wenn der Deckel stramm zu geht...
Gruß Willy
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#13
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Ich muß mich revidieren-es gab 2006 eine Änderung:
Ganz klar heißt es da nur soviel Personen wie eingetragene Sitzplätze. http://www.avd.de/index.php?id=684
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]() |
#14
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mach doch einen der (noch) vorhandenen Sitze rein und Du bist sicher was die Beförderung und die Sicherheit angeht. Wenn Du erwischt wirst, mußt Du eben Steuern nachzahlen aber das ist es eher Wert, als ein Kindersitz der unsachgemäß auf dem Ladeboden verschraubt ist
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#15
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![]() Das sorgt bei jeder Kontrolle ob Grenze oder Polizei schon für Staunen, ne normale Bank hätte ich einfach unauffällig reingeschraubt ![]()
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Gruß Jörg |
#16
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![]() Zitat:
![]() Aber diese Bank hat den Vorteil dass deine Frau sich auch mal zum Baby setzen kann zwecks füttern oder so. Wenn dein j7 als LKW zugelassen ist, hast du sicher die Seitenscheiben zu oder ? Dann guckt auch Keiner rein ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#17
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![]() ![]() Ich werd mal meinen Tüv Menschen fragen ob er mir nen 3. Platz einträgt ohne, das LKW verlorengeht , mit Einzelsitz, wie bei nem bekannten von mir im HJ61
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Gruß Jörg
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#18
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Ich muß die wiedersprechnen! Richtig ist das es mal so war. Auch ich habs beim FS vor 20 Jahren (ach du Schreck!) so gelernt. Aber das wurde irgendwann mal (zumindes hier in Ö) geändert. Ich kann nicht genau sagen wann das war, meine jedoch irgendwann mal vor ein paar Jahren gleichzeitig mit irgendeiner andern änderung in Bezug auf Gurtepflicht hinten oder Kindersitzpflicht oder sowas. Sicher bin ich mir jedoch dass es geändert wurde. Grüße Bernd |
#19
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![]() Zitat:
Nach meinem Kenntnisstand muß ein bestimmter %-Satz des Fahrzeugs "ausschließlich der Ladungsbeförderung" dienen - damit haben Personen auf der Ladefläche / im Laderaum nichts zu suchen. Gruß, Jörg |
#20
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Wenn ich mir noch ne Sitzbank reinbaue habe ich keine 50% Nutzfläche mehr
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Gruß Jörg |
#21
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Nimm dir aber auf jeden Fall genug Proviant für die ein oder andere Übernachtung mit, denn mit einem Fahrzeug mit LKW-Zulassung und einem Anhänger dahinter fällst du unters Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#22
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Gruß Jörg |
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