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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #101  
Alt 06.03.2017, 20:16
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Könnt Ihr Euch eigentlich vorstellen, dass ein "Fuhrparkleiter" (also einer dem der GF diese Aufgabe übergeben hat) sogar Punkte in Flensburg bekommen kann (obwohl er nicht gefahren ist, ist unserem passiert, ohne Witz).

Es geht auch schlimmer:

http://www.firmenauto.de/halterhaftu...rs-480404.html
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #102  
Alt 06.03.2017, 20:17
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Könnt Ihr Euch eigentlich vorstellen, dass ein "Fuhrparkleiter" (also einer dem der GF diese Aufgabe übergeben hat) sogar Punkte in Flensburg bekommen kann (obwohl er nicht gefahren ist, ist unserem passiert, ohne Witz).

Es geht auch schlimmer:

http://www.firmenauto.de/halterhaftu...rs-480404.html
naja wenn du heute einen LKW belädst bist du für die Ladung verantworltich und kannst bei einer Kontrolle auch belangt werden.
Auch wenn du gar keinen LKW führerschein hast.
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  #103  
Alt 06.03.2017, 22:20
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Andi_45 Beitrag anzeigen
Soweit ich das verstanden habe..

Ist es so das wenn man einen Dienstwagen ohne Kenntnis der Firma benutzt, man aber keinen Schein dafür hat. Nur sich selber strafbar macht.

Wenn diese Fahrt allerdings von jemanden angeordnet bzw. beauftragt wurde (Chef, Meister, Disponent o.ä) haftet der mit, da dieser sich erkundigen muss ob der Beauftragte einen gültigen FS besitzt.

Also wenn du ihm sagst: hier fahr zu Hans Wurst.
Dann bist du mit im Boot, wenn der Firmenwagen vor seiner Tür steht und er ihn nutzt um damit zum einkaufen zu fahren, ist es sein Bier.

Boot und Bier.. wird Zeit!


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Nein, das hast Du falsch verstanden.



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  #104  
Alt 07.03.2017, 06:47
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Wie lange ist die gewisse Zeit? Was war Grund für die Entziehung? Ist die Tat mit dem Firmenwagen begangen worden? Gibt es Abmahnungen des Mitarbeiters?
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  #105  
Alt 07.03.2017, 06:49
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Könnt Ihr Euch eigentlich vorstellen, dass ein "Fuhrparkleiter" (also einer dem der GF diese Aufgabe übergeben hat) sogar Punkte in Flensburg bekommen kann (obwohl er nicht gefahren ist, ist unserem passiert, ohne Witz).

Es geht auch schlimmer:

http://www.firmenauto.de/halterhaftu...rs-480404.html
Das ist völlig korrekt!
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  #106  
Alt 07.03.2017, 06:52
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Norderneyer Beitrag anzeigen
Wie lange ist die gewisse Zeit? Was war Grund für die Entziehung? Ist die Tat mit dem Firmenwagen begangen worden? Gibt es Abmahnungen des Mitarbeiters?
Wenn du aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du das deine Fragen nicht beantwortet werden.

Zur Ursache der Entziehung wurde schon etwas ausgeschlossen und es gibt keine weiteren Ausführungen ... so der TO.

Ob es mit dem Firmenwagen war ist relativ unerheblich.

Der Mitarbeiter ist wohl sehr geschätzt als Mitarbeiter (sonst gäbe es den Thröth nicht und der TO wäre direkt zum Arbeitsrechtler)
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  #107  
Alt 07.03.2017, 07:38
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Moin, mal ganz unabhängig wer sich jetzt hier nun strafbar macht oder nicht.
Der Mitarbeiter war wohl offenkundig so fair und hat seinen begangenen Fehler beim Chef eingeräumt und steht also auch dazu. Was mir sagt, dass das berufliche und auch zwischenmenschliche Verhältnis positiv zu bewerten ist.
Ich finde es genau unter dem Gesichtspunkt also mehr als schäbig da gar über Kündigung zu sinnieren.
Andere MA melden sich mal ganz lässig über die Dauer krank.

In einem mir bekannten Fall sogar ganze 3 Monate bei voller Lohnfortzahlung ( ja es gibt noch Betriebe, die 6 Monate Lohnfortzahlung anbieten ) da wurde dann innerbetrieblich kein einziger Ton drüber verloren. Was ist also fairer ?

Grüße Daniel
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  #108  
Alt 07.03.2017, 08:16
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Genau.

Und da weitere Informationen zum Arbeitsvertrag, Verhältnis Chef-MA, soziale Situation, usw usf nicht vorliegen, macht es meines Erachtens auch überhaupt keinen Sinn über die arbeitsrechtliche Seite zu sinnieren.

Das Thema der Fahrzeugüberlassung wurde ja nun hinlänglich geklärt. Auch hier wissen wir am Ende nicht genug um beurteilen zu können ob eine Einziehung des Fahrzeugs für den Zeitraum sinnvoll oder überhaupt machbar ist oder der TO sich nur entsprechend absichern muss durch gegengezeichnete Anweisung, dass der MA das Fahrzeug in der führerscheinlosen Zeit nicht fahren darf.
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Michael
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  #109  
Alt 08.03.2017, 08:27
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Bei uns ist es so geregelt, dass wir quartalsweise die Fleppe vorzeigen müssen und zudem dazu verpflichtet sind, den Verlust der Fahrerlaubnis dem Arbeitgeber sofort zu melden.

Was mir aber zudem noch dazu einfällt... Wenn dein MA kein Wiederholungstäter ist, besteht die Möglichkeit mit einem entsprechenden Schreiben des Arbeitgebers ein deutlich höheres Bußgeld zu zahlen, dafür aber den FS zu behalten. In meinem Bekanntenkreis ist jemand (Handwerker) der von seinem Arbeitgeber eine Schreiben erhalten hat, dass er seinen Job verliert wenn er keinen FS mehr hat (einfach ausgedrückt). Mit diesem Schreiben durfte er den FS behalten, musste aber ein vielfaches des eigentlichen Bußgeldes zahlen.
__________________
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Flo

Der-Boote-Blog.de

Schaut doch mal auf meinem Blog vorbei und hinterlasst mir einen Kommentar
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  #110  
Alt 08.03.2017, 10:31
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Den Antrag auf Verzicht des Fahrverbotes kann man immer stellen, ist halt bloß die Frage, ob man denn gewillt ist, sich gegenüber einer Behörde komplett nackig zu machen, was dann als Grundlage zur Berechnung des erhöhten Bußgeldes herangezogen wird.

Grüße Daniel
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  #111  
Alt 08.03.2017, 11:30
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Zitat:
Zitat von storm Beitrag anzeigen

Was mir aber zudem noch dazu einfällt... Wenn dein MA kein Wiederholungstäter ist, besteht die Möglichkeit mit einem entsprechenden Schreiben des Arbeitgebers ein deutlich höheres Bußgeld zu zahlen, dafür aber den FS zu behalten. In meinem Bekanntenkreis ist jemand (Handwerker) der von seinem Arbeitgeber eine Schreiben erhalten hat, dass er seinen Job verliert wenn er keinen FS mehr hat (einfach ausgedrückt). Mit diesem Schreiben durfte er den FS behalten, musste aber ein vielfaches des eigentlichen Bußgeldes zahlen.
Hab ich durch und geht nur ein mal-doppelte Srafezahlung und geht nur, wenn du punktefrei bist.

Akki, das entscheidet alleine die Führerscheinstelle ( hier bei uns auf dem Landratsamt )
Dort findest du auch Rat !

Geändert von fliegerdidi (08.03.2017 um 11:37 Uhr)
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  #112  
Alt 10.03.2017, 19:31
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Hab mal durchgefragt.
Ein Kollege hat sich 3 Wochen krank schreiben lassen und sich 1 Woche Urlaub genommen um sich von der Krankheit in Ruhe erholen zu können....
Vom FS Verlust hat der unseren Arbeitger nicht informiert um einer Abmahnung aus dem Weg zu gehen.
Ist nun keine Anleitung wie man das machen sollte, weil schlecht für den Arbeitgeber.
Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter.
Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf.
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  #113  
Alt 11.03.2017, 08:01
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Zitat:
Zitat von Norderneyer Beitrag anzeigen
Wie lange ist die gewisse Zeit? Was war Grund für die Entziehung? Ist die Tat mit dem Firmenwagen begangen worden? Gibt es Abmahnungen des Mitarbeiters?
Die gewisse Zeit lautet erstmal für einen Monat. Sonst möchte ich eigentlich nicht größer von Arbeitsverhältnissen erzählen, denn mit drei vier gezielten Klicks ist man eventuell auch gleich bei dem Namen und das muss ja nicht sein. Zum Grund des Entzuges kann ich nur sagen, dass es eine dumme Fehlinterpretation einer kirschgrünen Lichtfarbe gewesen sein soll, ohne jegliche Gefährdung.
Das eigentliche Verbrechen ist für mich die verpasste Chance, dagegen anzugehen. Soviel dazu.
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Akki

irgendwas ist ja immer...

Geändert von Akki (11.03.2017 um 08:30 Uhr)
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  #114  
Alt 11.03.2017, 12:22
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
bei uns ISO 9001, ist festgelegt, dass die, die einen Führerschein und ein eigenes festes Dienstfahrzeug haben, den Führerschein alle 4 Wochen vorlegen müssen.

Im Transportgewerbe ebenfalls so - meistens wird das gehandhabt wenn die Fahrerkarten ausgelesen werden.

So ist der Arbeitgeber aus dem ganzen Käse komplett raus.
Mein alter Arbeitgeber, Euromaster, hat ein Ausleseterminal, in dem Nutzer von Firmenwagen bei Reifenwechsel (So-Wi) oder Inspektionen den Lappen auflegen und scannen lassen. Die Daten werden online weitergeleitet. Dauert nur Sekunden und die Fuhrparkleiter sind aus dem Schneider.
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https://www.flickr.com/photos/36573929@N00/
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  #115  
Alt 11.03.2017, 12:24
frimeur frimeur ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Die gewisse Zeit lautet erstmal für einen Monat. Sonst möchte ich eigentlich nicht größer von Arbeitsverhältnissen erzählen, denn mit drei vier gezielten Klicks ist man eventuell auch gleich bei dem Namen und das muss ja nicht sein. Zum Grund des Entzuges kann ich nur sagen, dass es eine dumme Fehlinterpretation einer kirschgrünen Lichtfarbe gewesen sein soll, ohne jegliche Gefährdung.
Das eigentliche Verbrechen ist für mich die verpasste Chance, dagegen anzugehen. Soviel dazu.
meine Erfahrung:

wenn der Mann gut ist und Du ihm zur Seite stehst, wird er noch besser.....
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  #116  
Alt 12.03.2017, 10:13
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Die gewisse Zeit lautet erstmal für einen Monat.
Dann handelt es sich doch "nur" um ein Fahrverbot und kein FS- Entzug?
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  #117  
Alt 12.03.2017, 10:40
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Sag mal Akki, lebt dein Mittarbeiter noch ...................
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #118  
Alt 12.03.2017, 22:56
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Dann handelt es sich doch "nur" um ein Fahrverbot und kein FS- Entzug?
Wo genau siehst du für mich einen Unterschied?
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Akki

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  #119  
Alt 13.03.2017, 08:59
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wo genau siehst du für mich einen Unterschied?
Weg ist weg
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  #120  
Alt 13.03.2017, 09:16
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wo genau siehst du für mich einen Unterschied?

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bu...heinentzug.php


Bei Deinem Mitarbeiter handelt es sich also offenbar nicht um einen Führerscheinentzug, wie Du im Eingangsposting geschrieben hattest, sondern um ein Fahrverbot für 1 Monat.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #121  
Alt 13.03.2017, 09:49
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wo genau siehst du für mich einen Unterschied?
Nen Monat oder 6 Wochen werdet Ihr doch gemeinsam irgendwie gedeichselt kriegen.

Wenn der in seinem Job bisher keine teureren Fehler gemacht hat wie deen jetzt.......... lächelt und seit froh
__________________
Viele Grüße Fränkie

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Geändert von Fraenkie (13.03.2017 um 09:55 Uhr)
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  #122  
Alt 13.03.2017, 10:04
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Wenn der in seinem Job bisher keine teureren Fehler gemacht hat ....
Das ist auch noch son Punkt...
__________________
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Akki

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  #123  
Alt 13.03.2017, 15:00
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Das ist auch noch son Punkt...
Du möchtest den MA los werden?
Jetzt gehts Ins Arbeitsrecht. Bei Fahrverbot habe ich da. Bedenken.
Bin aber kein Arbeitsrichter.
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  #124  
Alt 13.03.2017, 15:06
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Hier mal aus dem Netz gezogen

Dazu ein Urteil des Arbeitsgerichts Dresden:
Der längerfristige Entzug des Führerscheines kann „an sich“ einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer Kündigung eines Berufskraftfahrers darstellen, ebenso wie das Fahren ohne Führerschein. Für Berufskraftfahrer gilt dies auch für den Fall, dass die Entziehung auf einer im Zustand der Trunkenheit im Verkehr bei einer außerhalb der Arbeitszeit durchgeführten Privatfahrt beruht. Wird der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung darauf hingewiesen, dass dem Arbeitnehmer der Führerschein zu Unrecht entzogen wurde und konnte er somit nicht davon ausgehen, dass der Führerschein längerfristig entzogen bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam (ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 – 5 Ca 2776/13 –, juris).

Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/fu...nd_072834.html
Hier sind auch Tipps bzw. Hinweise für den Arbeitgeber
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #125  
Alt 13.03.2017, 16:07
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Der Führerschein wurde aber nicht entzogen, der MA hat "nur" ein 1-Monatiges Fahrverbot.

Ich glaube nicht, dass man dafür ne Kündigung aussprechen kann, auch wenn der Führerschein wichtig für die Ausübung der Tätigkeit ist. Eventuell ne Abmahnung möglich, das ist dann aber auch wohl das Maximum.
Siehe hier: http://www.streifler.de/kuendigungsr...ng--_8015.html
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Michael
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