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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Könnt Ihr Euch eigentlich vorstellen, dass ein "Fuhrparkleiter" (also einer dem der GF diese Aufgabe übergeben hat) sogar Punkte in Flensburg bekommen kann (obwohl er nicht gefahren ist, ist unserem passiert, ohne Witz).
Es geht auch schlimmer: http://www.firmenauto.de/halterhaftu...rs-480404.html
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#102
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Zitat:
Auch wenn du gar keinen LKW führerschein hast. |
#103
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Zitat:
Nein, das hast Du falsch verstanden. Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#104
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Wie lange ist die gewisse Zeit? Was war Grund für die Entziehung? Ist die Tat mit dem Firmenwagen begangen worden? Gibt es Abmahnungen des Mitarbeiters?
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Watt de een sien Uul, is de anner sien Nachtigall! Es grüßt Euch: Olaf |
#105
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Zitat:
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Watt de een sien Uul, is de anner sien Nachtigall! Es grüßt Euch: Olaf
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#106
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Zitat:
Zur Ursache der Entziehung wurde schon etwas ausgeschlossen und es gibt keine weiteren Ausführungen ... so der TO. Ob es mit dem Firmenwagen war ist relativ unerheblich. Der Mitarbeiter ist wohl sehr geschätzt als Mitarbeiter (sonst gäbe es den Thröth nicht und der TO wäre direkt zum Arbeitsrechtler) |
#107
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Moin, mal ganz unabhängig wer sich jetzt hier nun strafbar macht oder nicht.
Der Mitarbeiter war wohl offenkundig so fair und hat seinen begangenen Fehler beim Chef eingeräumt und steht also auch dazu. Was mir sagt, dass das berufliche und auch zwischenmenschliche Verhältnis positiv zu bewerten ist. Ich finde es genau unter dem Gesichtspunkt also mehr als schäbig da gar über Kündigung zu sinnieren. Andere MA melden sich mal ganz lässig über die Dauer krank. In einem mir bekannten Fall sogar ganze 3 Monate bei voller Lohnfortzahlung ( ja es gibt noch Betriebe, die 6 Monate Lohnfortzahlung anbieten ) da wurde dann innerbetrieblich kein einziger Ton drüber verloren. Was ist also fairer ? Grüße Daniel
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#108
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Genau.
Und da weitere Informationen zum Arbeitsvertrag, Verhältnis Chef-MA, soziale Situation, usw usf nicht vorliegen, macht es meines Erachtens auch überhaupt keinen Sinn über die arbeitsrechtliche Seite zu sinnieren. Das Thema der Fahrzeugüberlassung wurde ja nun hinlänglich geklärt. Auch hier wissen wir am Ende nicht genug um beurteilen zu können ob eine Einziehung des Fahrzeugs für den Zeitraum sinnvoll oder überhaupt machbar ist oder der TO sich nur entsprechend absichern muss durch gegengezeichnete Anweisung, dass der MA das Fahrzeug in der führerscheinlosen Zeit nicht fahren darf.
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Viele Grüße Michael |
#109
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Bei uns ist es so geregelt, dass wir quartalsweise die Fleppe vorzeigen müssen und zudem dazu verpflichtet sind, den Verlust der Fahrerlaubnis dem Arbeitgeber sofort zu melden.
Was mir aber zudem noch dazu einfällt... Wenn dein MA kein Wiederholungstäter ist, besteht die Möglichkeit mit einem entsprechenden Schreiben des Arbeitgebers ein deutlich höheres Bußgeld zu zahlen, dafür aber den FS zu behalten. In meinem Bekanntenkreis ist jemand (Handwerker) der von seinem Arbeitgeber eine Schreiben erhalten hat, dass er seinen Job verliert wenn er keinen FS mehr hat (einfach ausgedrückt). Mit diesem Schreiben durfte er den FS behalten, musste aber ein vielfaches des eigentlichen Bußgeldes zahlen.
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VG Flo Der-Boote-Blog.de Schaut doch mal auf meinem Blog vorbei und hinterlasst mir einen Kommentar |
#110
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Den Antrag auf Verzicht des Fahrverbotes kann man immer stellen, ist halt bloß die Frage, ob man denn gewillt ist, sich gegenüber einer Behörde komplett nackig zu machen, was dann als Grundlage zur Berechnung des erhöhten Bußgeldes herangezogen wird.
Grüße Daniel
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#111
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Zitat:
Akki, das entscheidet alleine die Führerscheinstelle ( hier bei uns auf dem Landratsamt ) Dort findest du auch Rat ! Geändert von fliegerdidi (08.03.2017 um 11:37 Uhr) |
#112
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Hab mal durchgefragt.
Ein Kollege hat sich 3 Wochen krank schreiben lassen und sich 1 Woche Urlaub genommen um sich von der Krankheit in Ruhe erholen zu können.... Vom FS Verlust hat der unseren Arbeitger nicht informiert um einer Abmahnung aus dem Weg zu gehen. Ist nun keine Anleitung wie man das machen sollte, weil schlecht für den Arbeitgeber. Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. |
#113
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Zitat:
Das eigentliche Verbrechen ist für mich die verpasste Chance, dagegen anzugehen. Soviel dazu.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
Geändert von Akki (11.03.2017 um 08:30 Uhr) |
#114
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Zitat:
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Mehr Speed durch höhere Geschwindigkeit https://www.flickr.com/photos/36573929@N00/ |
#115
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Zitat:
wenn der Mann gut ist und Du ihm zur Seite stehst, wird er noch besser.....
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Mehr Speed durch höhere Geschwindigkeit https://www.flickr.com/photos/36573929@N00/ |
#116
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Dann handelt es sich doch "nur" um ein Fahrverbot und kein FS- Entzug?
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#117
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Sag mal Akki, lebt dein Mittarbeiter noch ...................
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#118
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Wo genau siehst du für mich einen Unterschied?
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#119
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#120
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http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bu...heinentzug.php Bei Deinem Mitarbeiter handelt es sich also offenbar nicht um einen Führerscheinentzug, wie Du im Eingangsposting geschrieben hattest, sondern um ein Fahrverbot für 1 Monat.
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Viele Grüße Michael
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#121
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Nen Monat oder 6 Wochen werdet Ihr doch gemeinsam irgendwie gedeichselt kriegen.
Wenn der in seinem Job bisher keine teureren Fehler gemacht hat wie deen jetzt.......... lächelt und seit froh
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (13.03.2017 um 09:55 Uhr)
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#122
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Das ist auch noch son Punkt...
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#123
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Du möchtest den MA los werden?
Jetzt gehts Ins Arbeitsrecht. Bei Fahrverbot habe ich da. Bedenken. Bin aber kein Arbeitsrichter. |
#124
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Hier mal aus dem Netz gezogen
Dazu ein Urteil des Arbeitsgerichts Dresden: Der längerfristige Entzug des Führerscheines kann „an sich“ einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer Kündigung eines Berufskraftfahrers darstellen, ebenso wie das Fahren ohne Führerschein. Für Berufskraftfahrer gilt dies auch für den Fall, dass die Entziehung auf einer im Zustand der Trunkenheit im Verkehr bei einer außerhalb der Arbeitszeit durchgeführten Privatfahrt beruht. Wird der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung darauf hingewiesen, dass dem Arbeitnehmer der Führerschein zu Unrecht entzogen wurde und konnte er somit nicht davon ausgehen, dass der Führerschein längerfristig entzogen bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam (ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 – 5 Ca 2776/13 –, juris). Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/fu...nd_072834.html Hier sind auch Tipps bzw. Hinweise für den Arbeitgeber
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Mit besten Grüßen Andreas |
#125
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Der Führerschein wurde aber nicht entzogen, der MA hat "nur" ein 1-Monatiges Fahrverbot.
Ich glaube nicht, dass man dafür ne Kündigung aussprechen kann, auch wenn der Führerschein wichtig für die Ausübung der Tätigkeit ist. Eventuell ne Abmahnung möglich, das ist dann aber auch wohl das Maximum. Siehe hier: http://www.streifler.de/kuendigungsr...ng--_8015.html
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Viele Grüße Michael |
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