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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Das Ordnungsamt "fordert den FS von der Polizei an" und die geben ihn raus? Und das alles ohne richterlichen Beschluss? Wo war das, in Jordanien?
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#77
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Zitat:
Nix Sakasmus.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom
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#78
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Sorry, dann hatte ich Dich falsch verstanden.
Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael
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#79
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Zitat:
Das Finanzamt kennt auch meinen Arbeitgeber. Kannst ja mal versuchen Dich dagegen zu wehren.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#80
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Lest doch mal diesen Passus hier nochmals und überlegt euch, was der Hintergrund sein muss, das schreiben zu dürfen
Zum anderen: Zwischen "Fahrverbot" und "Entzug der Fahrerlaubnis" liegen Welten.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#81
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Zitat:
Zitat:
Wo in Deutschland verwahrt die Polizei dauerhaft FS, außer vorübergehend zur Gefahrenabwehr oder bis zur Weiterleitung an andere zuständige Behörden ?
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#82
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Dann schau in den Beitrag #62. In meinem Fall hat die Polizei den Zettel verwahrt. Vielleicht weil es lediglich 4 Wochen waren.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#83
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Zitat:
Das nennt sich Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ist nach § 21 I Nr. 2 StVG strafbar. Strafbar macht sich der Halter, der eine Person ohne Führerschein fahren läßt. P.S.: Wenn er den Führerschein für seine Berufsausübung braucht, dann kann er seinen Beruf nicht ausüben (möchte jetzt mal nicht direkter werden).
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#84
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Zitat:
oder doch eher zur zuständigen Bußgeldstelle. http://www.hamburg.de/innenbehoerde/fahrverbot/ Verwahrung des Führerscheins: Grundsätzlich ist ein von einer deutschen Behörde erteilter Führerschein für die Dauer des Fahrverbots amtlich zu verwahren. Zuständig für die Verwahrung des Führerscheines ist allein die Bußgeldstelle, die den Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot erlassen hat. Die Bußgeldstelle sendet den Führerschein nach Ablauf des Fahrverbotes umgehend per Post zurück, es sei denn, der Betroffene wünscht ausdrücklich, den Führerschein abzuholen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#85
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Ich bin mir jedenfalls ganz sicher, meinen Lappen bereits zweimal für jeweils 4 Wochen bei der hiesigen Polizeiinspektion
höchstselbst vorbeigebracht und ebendort nach verstrichener Zeit wieder höchstselbst dort abgeholt zu haben. Was die zwischenzeitlich damit angestellt haben weiß ich nicht. Vielleicht wurde er von dort aus nach Sonstwohin versandt und von da wieder an die PI zurück - abgegeben und abgeholt habe ich ihn jedenfalls dort. Ist zwar schon viele Jahre her, aber so war es.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#86
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Zitat:
Ich tippe mal, dass jedes Bundesland seine eigenen Mlglichkeiten der Verwahrung hat. Wie gesagt, reine Vermutung. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#87
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Ist doch völlig wurscht wo sich der Führerschein "physisch" befindet. Wird schon einer auf ihn aufpassen.
Man kriegt ein Fahrverbot ab...... bis...... oder für nen Zeitraum ab Abgabe des FS. Und in dem Brief steht drin wo man den Führerschein hinschicken soll oder abgeben darf. Und rechtzeitig vor Ablauf der Busse kriegt man nen Brief, dass der Führerschein wieder zu einem unterwegs ist. Darin steht "sollte er früher ankommen darf man trotzdem bis "am..... 24:00h" nicht fahren. Sollte er später kommen darf man trotzdem fahren, hat halt am Besten den Wisch dabei. Oder wo man ihn abholen kann. Und das ist m.M immer das Landratsamt (sofern man ihn da abgeben musste wo man eh wohnt). Ansonsten, wie gesagt, kommt der per Post.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#88
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Am Ende: Muss Akki dem Führerscheinlosen die Benutzung des Autos untersagen bzw. am Besten ihm wegnehmen.
Plan B ist (wie im Fall meines Freundes): Der MA ist so gut, oder Akki hat so ne soziale Ader, dass er den Kerl -wegen einer Scheisse die evtl. jedem mal passieren kann- nicht fallen lassen will. Dann muss der Kerl (hat ja eh nen hohen variblen Anteil) in seine eigene Tasche greifen und sich fahren lassen. Ist ja möglich. Und Akki lässt sich eben von allen in Frage kommenden Fahrern die Führerscheine zeigen und schreibt den "KFZ-Überlassungsvertrag" ggf. entsprechend um. Punkt. Oder er nimmt die Karre und gibt sie dem nächsten und der andere hat halt verwachst ohne Führerschein.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#89
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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist Ist doch ganz einfach..Wenn der Chef (auch Halter des PKW) Kenntnis hat das der Führerschein weg ist wird er ebenfalls belangt wenn er seinen Mitarbeiter trotzdem fahren lässt.
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Immer ne Handbreit Wasser unter dem Kiel.. Gruß JOJO |
#90
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Was bitte hat denn "fahren lassen" mit "Überlassung des Dienstautos" zu tun?
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#91
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Jetzt geb ich - aus gerade erst vergangenem Anlass - meinen Senf auch noch dazu:
1. Es wird einem ja nicht der Führerschein entzogen, sondern die Fahrerlaubnis. Und gültig wird das ganze erst bei Rechtskraft des entsprechenden Verbots - bei mir war's noch 'ne Ordnungswidrigkeit. In meinem konkreten Fall: in HH erwischt worden (Kneipenwirt hat mich angezeigt) mit geringfügig über dem limit. Daraufhin Fahrverbot erst einmal für eine Nacht. Da ich diese im Lkw verbracht habe, waren die Jungs sogar so nett und haben mir morgens um 6 den Führerschein und die Schlüssel ans Auto gebracht und ich durfte weiterfahren. Dann nach München und nach 2 Wochen kam Bussgeldbescheid für 1 Monat Fahrverbot. Gültig ab dem Moment der Abgabe des FS bei der Polizei (innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums von einigen Monaten). Habe ich dann über Weihnachten gemacht, weil Iza sowieso mit unserem Auto in Polen war. Bei der Polizei in Olching eingelaufen mit Schein und Bußgeldbescheid. Die meinten, ich müsste den Schein zur Polizeidienststelle nach HH schicken, weil dort die Tat begangen und aufgenommen wurde, aber sie würden dort anrufen, dass der Führerschein bei ihnen gelagert wird bis zur Abholung. Gesagt, getan - Mitte Januar anstandlos die Pappe in Olching wiederbekommen - fertig... 2. Denke, dass JEDER verpflichtet ist, jemanden am Fahren ohne Fahrerlaubnis zu hindern - ähnlich Schlüssel-wegnahme bei Alkohol am Steuer. Und nicht nur der Chef. Die Tatsache, dass jemand ein Auto hat - ganz egal ob Firmenwagen oder nicht, heißt ja nicht, dass er es benutzen darf! Dienstwagen können ja verschiedene Konstrukte sein - Wagen ist auf Firma zugelassen und dem Fahrer ganz überlassen mit Differenzierung, ob private Nutzung oder nicht. Dann noch, ob Familienangehörige nutzen dürfen. - Wagen steht in der Firma, wird an einer Diensstelle für die jeweilige Fahrt abgeholt - Wagen wird von der Fa. geleast, Fahrer zahlt Eigennutzungsanteil - Fahrer macht Dienstfahrten mit eigenem Wagen und rechnet den ab ...und noch einige mehr Möglichkeiten. Bei einigen kann der Chef gar nicht die Schlüssel kassieren, da ja andere den Wagen auch nutzen dürfen. Letztendlich ist es also wurscht, ob der Wagenschlüssel beim Chef ist oder nicht. Der Wagen darf auf keinem Fall vom Fahrer genutzt werden und der Chef darf ihn auch nicht wissentlich auf Touren schicken, wenn er weiß, dass der Kollege den Lappen abgegeben hat. Er hat auch die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob der Mitarbeiter den Lappen (noch) hat oder nicht. Ich fahre sehr viel mit Wagen, die mein Kunde für mich anmietet. Bin bei der Leihfirma als Fahrer eingetragen und bekomme den Wagen zur alleinigen Nutzung, obwohl ich dort gar nicht angestellt bin. Sollte ich einen 2. Fahrer mitnehmen, muss ich das vorher genehmigen lassen. Bei der Wagenübergabe wird so ca. jeden Monat ein mal kontrolliert, ob ich meinen Lappen noch habe oder nicht. Da ich im o.g. Fall nicht für den Kunden fahren musste, hatte ich auch keine Veranlassung, dies dem Kunden zu melden! Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#92
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Wozu wird ein Auto denn sonst überlassen als zum fahren lassen ?
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Viele Grüße Michael |
#93
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Für mich klingt das hier langsam so, als wenn jeder der sein Firmen-KFZ temporär nicht fahren darf, zu doof ist das zu kapieren/akzeptieren.... traurige Einstellung.
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
#94
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also mein Schwager kann sein Geschäftsauto auch privat nutzen und so hat er sich für die Arbeit einen kleinen Zweitwagen geholt und meine Schwester ist mit dem Geschäftswagen unterwegs.
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#95
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Zitat:
Solch einen "schlauen" Mitarbeiter hatten wir auch mal. Dann wurde aber flugs die Firmenwagenregelung geändert mit derm Hinweis, dass nur der Mitarbeiter fahren darf oder zumindest mit im Auto sitzen muss.
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Viele Grüße Michael
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#96
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Nö. Das ist reiner Selbstschutz als Geschäftsführer etc.
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Viele Grüße Michael
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#97
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Soweit ich das verstanden habe..
Ist es so das wenn man einen Dienstwagen ohne Kenntnis der Firma benutzt, man aber keinen Schein dafür hat. Nur sich selber strafbar macht. Wenn diese Fahrt allerdings von jemanden angeordnet bzw. beauftragt wurde (Chef, Meister, Disponent o.ä) haftet der mit, da dieser sich erkundigen muss ob der Beauftragte einen gültigen FS besitzt. Also wenn du ihm sagst: hier fahr zu Hans Wurst. Dann bist du mit im Boot, wenn der Firmenwagen vor seiner Tür steht und er ihn nutzt um damit zum einkaufen zu fahren, ist es sein Bier. Boot und Bier.. wird Zeit! Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#98
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Zitat:
Wenn der dienstlich reisen musste hat er ne Dienstwagenschlampe Opel Omega oder so aus dem Firmen-Pool genommen statt seinen schicken 320er. Seinen Dienstwagen hat der nie dienstlich genutzt. Viel zu schade. Womöglich hätte er noch einen Kunde einsteigen lassen müßen um zum Essen zu fahren oder so. Geht gar net, macht das Auto ja dreckig (unsere Dienstwagen wurden damals --war ne Neue Regelung-- nimmer jeden Freitag innen und aussen von der Firma gereinigt.... Skandal ). Wichtig war ihm aber die Sonderausstattung 90 ltr. Tank und AHK. Damit´s an´s Boot und zurück reicht, wenn er Freitags tankt und Montag grade noch in´s Geschäft ohne nen kleinen Spritzer nachzutanken (den wir am WE Privat zahlen mussten auf privaten Fahrten)
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (06.03.2017 um 19:43 Uhr) |
#99
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Das schönste ist mein Schwager arbeitet gar nicht im Außendienst. Alle Mitarbeiter der Firma bekommen ein Angebot für einen Firmenwagen den sie komplett Privat nutzen können.
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#100
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Zitat:
Es gab bei uns eben nur den Kodex im Urlaub oder am WE den Sprit selber zu zahlen. Geschrieben war das aber auch nirgends. Der Beste war unser "Leiter Kompetenzzentrum". Der fuhr nen VW-Bus im Wohnmobilausbau (California oder wie sowas heisst) als Dienstwagen. Mit ungemachten Betten und vollem Kloh in der Karre kannst ja wirklich weder Kunden noch Lieferanten mitnehmen
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
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