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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute, habe folgendes Problem: Ich habe einen Außenborder Yamaha 2 PS älteren Baujahrs vor Kurzem verkauft. Der Motor tat, zwar nicht oft, immer seine zuverlässigen Dienste. Bevor ich ihn versendet habe, hatte ich ihn noch umfangreich getestet, alles okay. Dann ab mit der Post und der Käufer meldete sich fast einen Monat später(war wohl im Urlaub), dass der Motor fest sei und sich nicht anreißen lässt.
Was kann passiert sein? Einen Transportschaden hat er definitiv nicht... Vielen Dank für hilfreiche Antworten! |
#2
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Hatt er evt einen Gang eingelegt beim Anreißen`?
der Motor muss auf Neutral beim Anreißen stehen.
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![]() Gruss Julian
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#3
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Oder evt mit Normalbenzin statt mit Gemisch gefahren?
dann könnte er Mangels Schmierung einen Kolbenfresser haben.
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![]() Gruss Julian
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#4
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Hallo Namenloser!
Zitat:
![]() Das ist so, als würdest Du fragen:"Mein Onkel hat ein Auto, das nicht mehr läuft! Was kann das sein?" Selbst die besten Glaskugeln streiken da! Oder soll das etwa ein lustiger Beitrag sein? ![]()
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Grüße Thomas |
#5
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Häufig geht es bei solchen Meldungen darum, irgendwie Geld zu fordern.
Hatte ich in den zurück liegenden 30 Jahren auch 2x. 1x Boot verkauft mit Probelauf, dann angeblich bei der ersten Ausfahrt kapitaler Motorschaden. Motor war ein Suzuki DT85. 1x Boot verkauft, auf Wunsch des Käufers ohne Probefahrt, weil er keine Zeit hatte. Nach dem Urlaub 1/2 Jahr später war der Motor angeblich fest und innerlich komplett verrostet. Dann stellte sich heraus, daß der Motor im Urlaub mehrfach bei starkem Wellengang mit Salzwasser überspült worden war und anschließend nicht konserviert in die Ecke gestellt wurde. War ein Suzuki DT65 in wirklich Top-Zustand beim Verkauf. Nun sollte ich als Verkäufer dafür haften. Habe ich abgelehnt und nie wieder was davon gehört. Was will ich sagen: Es wird versucht, eigene Fehler oder Fehlentscheidungen dem Verkäufer anzulasten. ![]() Geändert von sporty (30.09.2016 um 13:53 Uhr)
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#6
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Wenn man einen Probelauf macht und dann einen ordentlichen Kaufvertrag kann fast nix mehr schief gehen.
Hatte mit18 Jahren mal ne Ente ohne TÜV für 150 DM verkauft. 3 Tage später steht die Polizei vor der Tür und fragt mich warum ich die Ente kopfüber im Wald habe stehen lassen... Habe einen ordentlichen Kaufvertrag vorgelegt und ich war aus dem Schneider !!!
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Wat mutt dat mutt!!! |
#7
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Darum kann es auch wichtig werden, im Kaufvertrag nicht nur das Datum, sondern auch die Uhrzeit zu vermerken. Das mache ich schon seit vielen Jahren so.
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Grüße Mario ![]() www.arche-stendal.de www.facebook.com/arche.stendal/ Jack London: Die Aufgabe des Menschen ist zu Leben, nicht zu existieren. Ich verschwende meine Tage nicht mit dem Versuch sie zu verlängern, Ich nutze meine Zeit |
#8
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![]() Zitat:
Gruss Christian
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#9
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Danke für die vielen Antworten, der Motor ist ein Motor ohne Schaltung, zum Anreissen legt man einfach ein Seil um die Schwungmasse, das ist original so. Festrosten kann ich mir nicht vorstellen, so schnell war er nicht eingepackt und die vielen Jahre vorher lag er nach der Nutzung auch ne Weile in der Kiste. Meine vermutung ist dann wohl auch die, dass er ohne Gemisch gefahren worden ist. Komischerweise ist auch der Karton nicht mehr da in dem ich ihn verpackt habe. Hab nämlich den Motor gerade zurückbekommen. Was soll ich jetzt damit!?! Werde ihn versteigern und den Erlös dem Käufer überweisen, die Differenz sollte nicht meine Sorge sein...bei mir war er top!
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#10
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Ich würde mal behaupten, wenn er den Motor zurückgeschickt hat, das der Käufer bestimmt den vollen Kaufpreis zurück haben möchte.
Ich würde erstmal testen was denn nun wirklich genau ist. Zündkerze raus und mal versuchen zu drehen, wenn eine Minikamera vorhanden dann mal reinkucken.
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#11
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![]() Zitat:
normal liegen ist auch ok, aber beim Versand steht der Motor auch schonmal Kopf, da läuft das Restwasser schnell in den Zylinder. Zeig doch mal ein Bild von dem Motor. Gruss Christian
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#12
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![]() Zitat:
Gruss Christian
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#13
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Was willst du machen?
Der Motor gehört dem Käufer. Fremdes Eigentum versteigern? Warum hast du das Paket überhaupt angenommen?
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#14
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![]() Zitat:
Das frage ich mich auch Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#15
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Das Paket wurde einfach an Verwandschaft von mir geschickt, die kamen damit an. Meine Adresse hatte er wohl nicht mehr.
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#16
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Bei mir war es ähnlich, Käufer hat das Schlauchboot in ordentlichem Zustand samt Motor gekauft und anschließend zuhause komplett zerlegt ins Auto gepackt und nach Kroatien gefahren. In HR wurde alles wieder zusammengebaut und siehe da der Kolben blieb plötzlich stecken. Jetzt hat der Käufer behauptet ich währe schuld ich hätte gewusst das der Motor defekt sei usw.. Da ich mir aber keiner Schuld bewusst war meldete ich ihm er könne mich gerne verklagen wenn er wolle von da an war die Sache erledigt. Wer weis was in HR passiert ist? Darum Vorsicht Ganoven gibt es überall man muss sich nicht alles gefallen lassen!
![]() Grüße Raimund |
#17
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Wenn Du einen ordentlichen Kaufvertrag hast bist Du eigentlich raus aus der Nummer.
Das der Motor in der Zeit festrostet, die das Paket im Versand braucht, halte ich für ein Gerücht. Es wird immer ein Rest vom Schmierfilm an den Zylinderwänden, Kolben und sonstigen Schmierstellen verbleiben. Wenn Du den vorher noch im Eimer hast laufen lassen, wirst Du ja wohl kein Salzwasser benutzt haben, oder..? Wenn der Empfänger sich erst Wochen später meldet und den Motor als defekt moniert, kannst Du davon ausgehen, dass er den hat laufen lassen... und mit Sicherheit ohne Gemisch... nun ist der Motor Kernschrott und er will DIR den Fehler in die Schuhe schieben... Und wie, bitte schön, kommt der Käufer an die Adresse Deiner Verwandtschaft...?!?!? Das klingt alles ein wenig dubios...Aber wenn er Dir den Motor zurückschickt, ohne jeden Aufhebungsvertrag oder sonstiges, ist dieser Kauf eigentlich gar nicht passiert Fehler des Käufers amotisiert den Fehler(Annahme des Pakets) des Verkäufers ![]() Im Zweifelsfall einen Rechtsbeistand organisieren...und auf den Kaufvertrag pochen.
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#18
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![]() Zitat:
ich würde erst mal testen was mit dem Motor wirklich los ist, wenn fest dann vernünftige Rostlöser rein und alle paar Tage versuchen zu bewegen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#19
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Mal so "semi-allgemein":
Wenn ich unaufgefordert etwas zugeschickt bekomme, habe ich die Pflicht, dieses 2 Jahre lang aufzubewahren - und zwar genauso sorgsam, wie ich auch mit meinen eigenen Sachen umgehe. (Wenn ich einen Pelzmantel unaufgefordert per Post erhalte, meine eigenen Pelze immer in die Garage auf dem Motorrad aufhänge, dann darf ich das auch mit diesem machen .....) Du bist weder verpflichtet, diese auf eigene Rechnung zurück zu schicken, noch dich anderweitig darum zu kümmern oder den Versender über den Erhalt zu informieren. Nach 2 Jahren geht das in dein Eigentum über. Dieses trifft wohl in diesem Fall auf deine Verwandtschaft zu, die das Paket entgegen genommen hat. Ich würde einfach garnix machen - außer den Motor im Karton "in die Ecke zu legen". Soll doch der Besitzer schau´n wie er den wieder bekommt. Geld zurück bei Privatverkauf mit Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung gibt es nur bei Betrug oder Arglistiger Täuschung - und die muss er dir nachweisen, nicht umgekehrt. Füße stillhalten und lächeln. Reagiert wird erst bei Juristischen Forderungen - Anwalts Schreiben oder Mahnbescheid.
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#20
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Vielen Dank erstmal für die Tips...ja, das mit dem Versteigern lasse ich wohl... die Adresse der Verwandschaft hat er wohl weil die ein Geschäft haben im gleichen Ort...Auf dem Paket war ja eigentlich meine Adresse, aber das muss er ja gleich entsorgt haben... Vielen Dank an Euch
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