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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Geschwindigskeitskontrolle - Schätzung
Hallo liebe BF Fachleute, ich bin am WE bei einer Fahrt mit meinen RIB von der WsPo angehalten worden anlässlich einer vermeindlichen Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 12km/h Es erfolgt KEINE Messung. Begründung der beiden Beamten "das Boot sei in Gleitfahrt gewesen" und deshalb der Nachweis geführt, das es zu schnell sei. "Man könnte im Zweifelsfall durch Messungen der Wasserlinienlänge nachweisen, das das Boot schneller gewesen sei". Ich bekam einen Zahlschein über 55 Euro mit. Ist mit optischen Wahrnehmung mein Boot sei "in Gleitfahrt gewesen" der Nachweis eine Geschwindigkeitsübertretung für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zweifelsfrei geführt ?
lg Heinz |
#2
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Hallo Heinz,
warst Du denn in Gleitfahrt ? Dann dürften es ja wahrscheinlich wirklich um einiges mehr als 12 km/h gewesen sein. Und Deine Chancen betr. Widerspruch eher gering.
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. . Herzliche Grüße von Jutta |
#3
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Das mit dem schätzen ist mir neu!
Ich bis dato dafür immer 35€ bezahlt und auf dem Schein stand "sog und Wellenschlag verursacht". Dachte immer Geschwindigkeit wird gemessen und nicht geschätzt. Was für ein Paragraph steht denn genau auf der Quittung?
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Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab... |
#4
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Hallo,
Vorab: eine rechtliche Definition kann ich dir auch nicht liefern. Aber solche Fälle hatte ich mittlerweile auch zwei mal, ich sei zu schnell gefahren und man hätte das geschätzt, würde mir dann aber eine Überschreitung von einem km/h anbieten. Da habe ich dann die 30€ gezahlt und mich im Nachhinein etwas geärgert, nur weil die Herren schätzten, dass ich zu schnell gewesen sei. Beim nächsten Mal, etliche Monate später, sagte ich dann, dass ich mich mit dem einen km/h nicht einverstanden erkläre, da wurde mir dann auch was von möglichem Nachweis erzählt und man werde das beobachten, gekommen ist aber nie was. Und vor einigen Tagen habe ich einen Bericht über die WSP von meinem Revier im Fernsehen gesehen und da sagte der Polizist auf dem Boot (es ging um die Bestrafung von Jetskis), dass sie im Prinzip machtlos wären, da das Boot zu langsam für eine Verfolgung wäre und ohne genaue Messung keine Handhabe vorhanden wäre. Man könnte zwar mit eben diesen Wasserlinienlängen die Geschwindigkeit in etwa ermitteln, aber in der Praxis kommt es eigentlich nicht zu Bußgeldern, so der Beamte. Das sind meine Erfahrungen dazu, das BF hat da sicher noch gute Juristen parat. PS: Achso, es waren jeweils 25kmh erlaubt und ich war in ruhiger Gleitfahrt, also vielleicht 35kmh. |
#5
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§ 26 (3) SeeSchOrd
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#6
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Ic weis leider nicht ob ich in "Gleitfahrt" war. Habe darauf nicht geachtet. Im übrigen weis ich nicht wirklich wie sich der Begriff "Gleitfahrt" definiert. Ich bin kein Sachverständiger für Schifffahrt, aber ich glaube die Beamten die angebliche Gleitfahrt gesehen haben - wohl auch nicht.
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#7
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Warst du Binnen oder See unterwegs?
Hast du schon bezahlt oder Zahlschein?
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Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab... |
#8
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Zitat:
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#9
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Schätzen ist oder war zumindest in den Niederlanden gaaaaaaaaaaaanz normal .
Ich habe selbst vor 2 Jahren das kleinste Protokoll bekommen. Ich bin laut deren Schätzung zwischen 12 und 15 Kmh gefahren. Erlaubt waren 9 Kmh . Obwohl ich Ihnen direkt wie auch später bei meinem schriftlichen Einspruch gesagt habe sie können sofort an Board kommen und dies anhand AIS überprüfen. Nach über einem Jahr ,ich dachte das hat sich durch meinem Einspruch erledigt, bekam ich Post Die Gerichtsverhandlung zu diesem Fall findet am .... statt. Da dies allerdings einen Tag Urlaub und einfache Strecke von über 300 Km gewesenwären ,habe mich krankheitsbedingt abgemeldet , hab ich die Strafe unter Vorbehalt bezahlt. Seitdem hab ich natürlich nichts mehr gehört. Also sei mit dem geringen Bußgeld zufrieden ,in den Niederlanden wäre es deutlich mehr gewesen . Helmut |
#10
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Ich war SEE unterwegs, und habe einen Zahlschein bekommen, überlege jetzt ob ich zahle.
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#11
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Schwirig aus der Nummer heraus zu kommen. Es waren 2 Beamte der WSP. Dadurch wird es sicherlich problematisch die Aussagen zu widerlegen. Man könnte natürlich versuchen über einen Widerspruch (evt. Prozess) eine Klärung herbei zu führen. Wird bei einem Schuldspruch aber sicherlich teuerer als die Knolle gleich zu zahlen. Ohne Deckung einer Rechtschutzversicherung meines Erachtens nicht zu empfehlen.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#12
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Zitat:
War das Zufälligerweise auf dem Kanal ? Das ist mir auch schon passier glücklicherweise waren die beamten recht freundlich und haben davon Abgesehn mir mein restliches Spritgeld aus den Taschen zu ziehen. Oder sie konnten verstehen das man auch mal sein Boot ausprobieren mag ... Ich glaube wäre ich nicht mit dem Schlauchboot angehalten worden hätte ich gut zahlen dürfen. Desweiteren ist Geschätzt nicht Rechtens da man ja auch nicht im Straßen Verkehr sagt sie waren geschätzt 20kmh zu schnell bitte zahlen ...
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Grüße Valentin Long live the pioneers Rebels and mutineers Go forth and have no fear |
#13
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Auch wenn Du kein Sachverständiger bist weißt Du selber ganz genau ob Du zu schnell warst oder nicht.
Sei nicht so geizig und bezahle halt. Spielschulden sind Ehrenschulden also begleiche Sie wenn Du zu hoch gepuckert hast oder widerspreche wenn Du vorschriftsmäßig gefahren bist. Aber ruhe Dich nicht auf Begrifflichkeiten oder Messtolleranzen beim schätzen aus nur weil Du aus Prinzip nicht bezahlen möchtest.
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Gruß Christoph
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#14
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Wer fährt schon ein RIB mit < 12 km/h? Damit ist man doch ruckzuck schneller. Beim Widerspruch musst du mit erheblich mehr Geld rechnen, wenn die Zeugen (WSP) sagen, dass du in Gleitfahrt warst. Zahle die Kohle und pass in Zukunft besser auf, bzw. halte dich an die Geschwindigkeitsvorgaben. Alles andere lohnt nicht.
Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#15
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See und mit Begrenzung? Dann hat bei Bedarf die Zuständige Revierzentrale einen Radarplott! Vergiss es einfach!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#16
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Tipp:
Immer das Handy mit aktivem GPS Plotter mitlaufen lassen. Hat mich (auf der Strasse) auch schon vor "Geschätzten" Strafen bewahrt
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#17
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Danke für die vielen Hinweise und Tips,
es geht mir nicht um Hinweise für zukünftiges Verhalten, und Hilfe zur Lebensführung, sondern schon konkret darum ob jemand weis das in einem OWi-Verfahren aufgrund einer "Einschätzung von Geschwindigkeit" in dem es um Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Wasser ging verurteilt worden ist, oder ob es zu einem Freispruch kam. |
#18
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Auf dem Wasser kann man durchaus in vielen Fällen visuell Geschwindigkeitsübertretungen feststellen. Wenn ein Jetski mit hoher Fontäne über ein 10 km/h Gewässer brettert, ist die Sache klar. Eigentlich sollte man froh sein, wenn die Geschwindigkeit nicht gemessen wurde, weil dann genau zu sehen wäre, wieviel man zuviel gefahren ist und dann kann der Blick in die 'Straftabelle' eine wesentlich höhere Summe ergeben. 55 € sind deshalb nicht so gravierend.
Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#19
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Warum sollen die nicht schätzen dürfen?
Die Wellenhöhe und Sog messen sie ja auch nicht nach, wenn sie dich wegen Wellenschlag und Sog zur Kasse bitten. |
#20
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Zitat:
Zitat:
Dann bist du schlauer.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#21
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Hallo,
das Schätzen der Geschwindigkeitsüberschreitung ist durchaus auf dem Wasser ein probates Mittel. Da der vorgeworfene Verstoss i.d.R. wesentlich geringer angesetzt wird, als es bei der Ermittlung über ein geeignetes Messgerät der Fall gewesen wäre, sind die Erfolgsaussichten im Verfahren auch gering einzuschätzen. Bisher wird den Beamten vor Schifffahrtsgerichten durchaus zugetraut, dass sie Einschätzen können, ob ein Fahrzeug die erlaubte Geschwindigkeit deutlich überschreitet. In deinem Fall müssten die zwei Beamten der WSP nur glaubhaft machen, dass Du min. 3km/h zu schnell warst. Also zahlen und abhaken, wäre mein Vorschlag. Bis dann Dominic |
#22
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Hallo,
ich habe mich über genau das Thema mal mit einem WaschPo unterhalten. Dieser meinte "erfahrene" WaschPos können die Geschwindigkeit von Booten recht gut schätzen, dazu gäbe es wohl auch schon ein paar Gerichtsurteile, in denen die Richter dies wohl genau den Polizisten zutrauen. Er meinte aber natürlich nicht auf dem km/h genau aber in 5er Schritten auf jeden Fall...... zu lange getippt -> Dominic hats schon erwähnt
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Liebe Grüße Mark |
#23
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Hier an "meinem" Rheinstück, wo ich die Landmarken kenne, behaupte ich mal kann ich die Geschwindigkeit eines Schiffes /Bootes über Grund auch auf +- 1/2 kmH genau schätzen (erechnen). Die Fahrt durchs Wasser natürlich nicht so genau, da min +- 5km/h
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#24
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Zitat:
Dem TO sei gesagt: Zahle und sei zufrieden, dass du nicht gemessen wurdest. Gleiten ist auch mit einem RIB bestimmt nicht unter 25km/h möglich und das sind schon 13km/h über der erlaubten Geschwindigkeit und somit weit weg von den geforderten 55€ Strafe. |
#25
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Zitat:
Bei uns schieben die Mietkähne mit Hebel aufn tisch vorbei, weil 12 kmh sind ja erlaubt, und schmeißen da utopische Wellen,vom Sog ganz zu schweigen,dann aber kleine Gleiter wegen zu hoher Geschwindigkeit anhalten.. Wenn ich mit meinem 180 KG-Gleiter mit 60 übern See fetze, mache ich gar keine Welle, und Sog schonmal gar nicht, und so lange der Gesetzgeber bei derartigen Strafgeldern im Wassersportbereich nicht nach Bootsarten differenzieren oder zumindest mal Kategorisieren kann, möchte ich Beweise oder Zahlen für mein Vergehen haben...
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Semper Fidelis Geändert von Mucke (22.08.2016 um 17:26 Uhr)
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