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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin.
Ich habe ein paar Fragen zu einer Erbangelegenheit. Dafür habe ich mir heute für nächste Woche telefonisch einen Anwaltstermin für eine Rechtsberatung gemacht. Worauf muß ich achten, daß es bei einer Rechtsberatung bleibt, die vielleicht 200 Euro kostet und ich nicht irgendwas teureres auf einmal an der Backe habe. Mir wurde die Kanzlei zwar von mehreren Personen empfohlen, aber man weiß ja nie. Gruß und Dank Meikel P.S. Nein ich werde nicht, auch nicht per PN, schreiben um was es geht. |
#2
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Erbangelegenheiten in einem Bootsforum und das mit 13 Beiträgen. Das kommt ja gut, weiter so
![]() Und nein, ich werde auch per PN keine Tips geben.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#3
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Er möchte ja keine Rechtsberatung zum Thema Erben, sondern frägt nur was er tun muss, damit es bezüglich Kosten keine Überraschung gibt. Darf man sowas erst mit 2487 Beiträgen fragen?
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler)
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#4
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Rechtsanwälte wollen Geld verdienen, wie jeder andere auch.
Aber Sie haben berufsrechtliche Schranken und müssen den Mandanten auch vorab zu Fragen über die Gebühren eine klare Antwort geben. Du musst dich trauen, zu fragen, das ist alles.
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Gruß, Günter
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#5
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Keine Vollmacht unterschreiben das er Dich in der Sache anwaltlich vertritt.
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#6
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Ganz einfach, am Anfang des Gespräches die Kostenfrage klären, dann weiter reden oder auflegen.
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#7
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Nicht auf die Verkäufertalente des Anwalts reinfallen.
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#8
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![]() Zitat:
Er hat doch einen Termin zur Rechtsberatung, was soll da schief gehen wenn der RA das auch weiß. Der RA scheint ja auch empfehlungswert zu sein. Je konkreter die Beratung ist je teurer ist sie, aber das sollte ja eigentlich jeder wissen. Die Gebührenordnung kann von - bis ausgelegt werden. Das weiß natürlich alles ein Bootsforum besser als alle anderen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#9
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Erkläre einfach VOR dem Gespräch deutlich, dass es sich lediglich um ein abschließendes Beratungsgespräch handeln soll und um kein umfassendes und weiterführendes Mandat. Bestenfalls haltet Ihr das schriftlich fest (RAe haben entsprechende Vordrucke, sog. Honorarvereinbarungen, parat) und vereinbart entweder ein Zeit- oder ein Pauschalhonorar.
Kommt keine schriftliche Honorarvereinbarung zustande, gibt es dennoch eine Obergrenze; empfehlen würde ich aber ersteres. Das ist ein absolut üblicher und typischer Vorgang, seit es das RVG gibt. Kommt es im Anschluss an dieses Gespräch allerdings zu Folgetätigkeiten (Schreiben an Dritten, Einholung Unterlagen / Erbschein / Infos) des Anwaltes, wird dies nicht mehr innerhalb der Beratungsgebühr abgerechnet. Also obacht mit leichterdings gesagten Worten, wie: Machen Sie mal! ![]() Gerade bei Erbrechtsangelegenheiten, in denen die Streitwerte (danach bemessen sich u.a. die RA-Gebühren) oft recht hoch sind, kann das böse in der Kaffeekasse weh tun. Und da dieses Beratungsgespräch eben genau mit Ende dieses Termins (auch kostenmäßig) abgeschlossen ist, suche Dir alle Unterlagen komplett zusammen, notiere Dir schonmal Deine Fragen etc., um alles in diesem einen Termin unterzubringen. Solltest Du rechtsschutzversichert sein, schau mal in Deinen Vertrag. Die meisten Versicherer schließen zwar Familen- und Erbangelegenheiten pauschal aus, nicht aber ein Erstberatungsgespräch dieser.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#10
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Hallo,
mit Empfehlungen wäre ich vorsichtig. Besser bei der Recthtsanwaltkammer nachfragen welche RA eine entsprechende Ergänzungsausbildung im Erbrecht haben. Ich habe meine Erfahrungen mit RA zu dem Thema. Vielleicht auch einmal bei Finanztip.de unter Recht und Steuern nachschauen. Finanztip wird vom ehemaligen Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest Herrmann Tenhagen geleitet Gruß Werner Geändert von Pensionär (02.07.2016 um 19:16 Uhr) Grund: Zusatzinfo
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#11
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Die Erstberatung kostet 120€ plus Märchensteuer.
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Viele Grüße Dieter
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#12
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ich hatte eine Erstberatung bei einem Patentanwalt, diese kostete 190.-€, fertig.
Egal ob ich danach ein Patent oder GBMschutz anmelden wollte. Ich hatte das bei mehreren hinterfragt und bekam eine Range von 160-240.-€ genannt. Genommen habe ich den, der für Freund schon div. Anmeldungen durchgeführt hatte. EDIT: es ist/war allerdings egal wie lange das Erstgespräch dauert, und wieviele Fragen ich benatwortet haben will., das war die allgemeine Aussage. vielleicht gilt das acuh nur für die Patentanwälte? |
#13
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Kann sein, muss aber nicht!
Hier der Auszug: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) § 34 Beratung, Gutachten und Mediation (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro. (2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen. Zitat:
Diese haben genau so nach der RVG abzurechnen, wie alle anderen Anwälte aus div. Rechtsgebieten auch.
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