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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Schwiegersohn fährt so ziemlich alles unfallfrei was mind 2 Räder hat,
dennoch ist er jung genug nicht mehr, wie unsereiner, so ziemlich alles legal fahren zu dürfen ![]() Schön wäre wenn er demnächst mal ohne mich als Anstandswauwau den 3 to Anhänger ziehen dürfte ![]() Was kostet dieser Zusatz für den Anhänger wohl ![]() ( Er ist 31 Jahre, hat Klasse 3 )
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#2
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Ca 500€ ........
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#3
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![]() Zitat:
Anhängerschein seperat gibt es erst ab Klasse B das ist dann BE
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#5
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Sorry
![]() ![]() Klasse 3 gabs schon nicht mehr als er den Führerschein für PKW's gemacht hat ![]() Also was kostet der Anhängerzusatzführerschein für den ehemaligen Klasse3 ( der wohl jetzt B heißt )
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#6
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Ich gehöre sich dazu....bin 8 Wochen zu jung....
Man darf Max bis 3,5t ges. Gewicht fahren und der Trailer nicht schwerer in der ges.Last wie das Zugfahrzeug.... Also 1700 kg das Auto und einen 1700er Trailer. Er dürfte aber keinen leeren 3.5 to Trailer ziehen ! Weil die mögliche Last größer ist wie das Zugfshrzeug..... Da muss man bei Leihanhängern aufpassen wenn man einen Teppichboden von 50 kg transportiert und dieses im 2t Hänger liegt. Dann ist ganz schnell mal der Lappen weg .... |
#7
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![]() Nee, nä ![]() Soviel haben alle meine Zettel nicht zusammen gekostet ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#8
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![]() Zitat:
Wenn es um die überschreitung der Anhängelast geht kann dir nur angelastet werden was du ziehst und NICHT das was möglich wäre. Hält die Polente dich an so wiegen sie den Hänger, denn einfach Anzeigen auf verdacht klappt so nicht. Mit meinem Quad hab ich schon häufiger den Leeren Bootstrailer weggebracht und niemanden hats gejuckt. Das quad darf nur 130kg gebremst ziehen der Trailer hat 800kg zul. gg @topic ~500€
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#9
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![]() Zitat:
Die spinnen die Römer ![]() ![]() Nee, im Ernst, der Jung soll meinen 3 to Anhänger legal durch die Gegend ziehen dürfen, fertig ![]() Kann mir einer erklären wie wir das hinkriegen und was das kostet ( und das ganze ohne Wurzel aus Klasse 3 ziehen, mal Phi und Klasse B im Quadrat ![]() ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#10
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Kann ich dir morgen genau sagen meine
Schwägerin ist Fahrlehrerin. Wobei die Fahrschulen Auch unterschiedliche Preise haben. Gruß Martin
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#11
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und 500 halte ich ich schon für die Untergrenze. da muss schon alles glatt laufen ...
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Gruß Olli
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#12
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![]() Zitat:
Ich setze mal vorraus das man, wenn man häufiger ein Boot Trailert, schon genug Erfahrung mit Hängern haben sollte. Mit übungsstunden eher 700€
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#13
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Da gibts Unterschiede:
Führerschein B: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg Gesamtgewicht der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 750 und 3.500 kg Führerschein B96: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg Gesamtgewicht der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg (Sonderregelung in der Ausbildung. Bei einer Fahrschule nachfragen) Führerschein BE: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg Kosten zwischen 400 - 600 €, je nach Bundesland. Prüfungsgebühr 70 - 100 €. Will man heute noch mehr (wie wir Alten mit unserem 3er) ist schon der CE nötig Geändert von Janus (05.06.2016 um 20:57 Uhr) Grund: Dreckfuhler |
#14
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![]() Zitat:
Wäre das heute anders, gäbe es diesen Strang nicht. Also etwas Vorsicht, hier die Suche nutzen oder Tante Google fragen....
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#15
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![]() Zitat:
reicht auch C1E ![]() ![]() ![]()
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#16
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Für den C1E brauchst du vorher den B und den C1.
Da gibts eigentlich nix zu grinsen. Führerscheinfragen können erfahrungsgemäß meist nicht mal Führerscheinstellen korrekt beantworten. Was viele nicht wissen, es hat sich einiges wieder geändert: Führerscheinklassen ....... Zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.01.2013 (BGBl. I S.35). Geändert von Janus (05.06.2016 um 21:23 Uhr) |
#17
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![]() Zitat:
naja CE ist bis 40t und C1E bis Zugkombi von 12 t also fast wie früher der alte 3er Allerdings muss ich dich berichtigen. Man kann jeden Führerschein machen eine Vorraussetzung eines anderen braucht man nicht. man könnte also C1E machen ohne den BE zu haben. (B muss vorhanden sein). dann kann man direkt den C1E anmelden und machen (macht halt dann beide Prüfungen). beim CE stimmt deine Aussage. http://www.tuev-nord.de/de/fuehrersc...nd-ce-8730.htm
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#18
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Wie kommst du denn da drauf?
Kuk nochmal nach oben, da hab' ich was nachgetragen. Zitat:
Zum Beispiel wird ein BE erst eingetragen wenn der B bestanden wurde. C1E setzt den Vorbesitz von B und C1 vorraus. Geändert von Janus (05.06.2016 um 22:24 Uhr) |
#19
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![]() Zitat:
Wenn ich einen Leeren 1,6t Hänger an unseren Focus packe(1,2t zuglast) so ist das kein Problem weil ich per zul. GG unter 3,5t bin aber der hänger auch nicht das reale Zuggewicht des Autos überschreitet. Anders gesagt: Wenn es nach dem Führerschein geht sind die Theoretischen maximalen Werte wichtig aber wenn es nach dem geht was das Auto darf so sind die Reelen werte wichtig. Da komm ich immer etwas durcheinander -.-
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#20
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![]() Zitat:
Differenziert wird übrigens auch zwischen zGG und Leermasse. (Um noch a bissl mehr zu verwirren) ![]() Aber es gibt auch was erfreuliches: Die Achszahlbegrenzung auf 3 Achsen eines Zuges ist ersatzlos weggefallen. Ihr könnt jetzt z.B. zur Spurstabilisierung die Achsen eurer Tandemachser auf mehr als einen Meter auseinanderziehen. (oder Drehschemel fahren). Gilt allerdings nicht für Altbesitz 3er. Geändert von Janus (05.06.2016 um 22:53 Uhr) |
#21
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habe vor 4 Monaten in BaWü mehrere angefragt, letztendlich waren es mit Übungsstunden und Prüfung 570€ für den BE (ohne vorherige Erfahrung, aber hat alles auf Anhieb mit den Pflichtstunden geklappt)
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#22
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![]() Zitat:
das wurde ja bereits mehrfach erwähnt. Legal mit einem so schweren Hänger und B Lappen Grundlage braucht es den C1E, der seinerseits auf dem C1 aufbaut. Das Dumme daran ist das diese C Lappen mit dem 50`sten Geburtstag ihren vollen Effekt nur behalten mittels eines Gesundheitschecks in 5 Jahres Intervallen. Das gilt auch für die glücklichen alten Säcke die noch mit dem Dreier rumfahren können. Also bleibt das klügste sich bei einer Fahrschule in der Nähe nach Preisen etc. zu erkundigen. Wobei viel Fahrschulen auf ihren Websites dazu einen Kostenrechner http://www.fahrschule-123.de/fuehrerscheinkosten.php installiert haben. https://www.tuev-sued.de/uploads/ima...einklassen.pdf http://www.tuev-nord.de/de/fuehrersc...nd-ce-8730.htm
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Gruß Kai
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#23
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500-700€ damit ich einen etwas schwereren Anhänger ziehen darf bis 3.5 t
da kann ich nur mit dem Kopfschütten.... Ist jemand 8 Wochen älter wie ich , darf er einen 7.5t fahren oder 3.5t am Haken haben. Bis ich beides Darf werden noch ein paar 1000€ über den Tisch fließen... Ich will nicht wissen was ein 7.5t Lappen kostet oder ob es schon als kleinen LKW Führerschein gilt? |
#24
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![]() Zitat:
Es geht aber wirklich nur ums Legalisieren. Hab vor 10 Jahren in AT schon 700€ dafür bezahlt. Für 1 Stunde auf dem Parkplatz fahren und 30 Minuten Prüfungsfahrt. Auf einem Clio mit Hornbach-Anhänger. Damit ich dann einen Bootstrailer fahren darf. ![]() Jetzt in der CH wohnend, ginge das alles viel einfacher ...
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#25
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und ? brennt der Reichtstag ?
Nein ! Blaue Plakette .. und brennt der Reichtstag ? Nein ! Strafzinsen ... und brennt der Reichtstag ? Nein ! und das kann man ewig so weiterführen .....
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