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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Liebe Sportsfreunde,
seit Sonntag habe ich nun endlich wieder ein neues Boot. Dieses hat ein Radar verbaut. Furuno Marine Radar 1622. Darf ich dieses ohne weiteres mitführen oder muss ich die ganze Anlage abbauen? Ich habe keine SRC Schein oder sonstiges. Nur einen schlichten Sportbootführerschein See.
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund ![]() Geändert von welle1501 (06.04.2016 um 21:01 Uhr) |
#2
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Binnen und buten kein Problem. Binnen darfst Du nicht fahren, wenn Radarpflicht besteht.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#3
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Sorry wie darf ich das verstehen? Binnen kein Problem aber wenn Radarpflicht besteht dann nicht? Egal, ich fahre nur See wie ist es da?
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund ![]() |
#4
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So wie Alex es schrieb, du darfst damit fahren.
Gratuliere zum neuen Boot. Gibt es schon irgendwo Bilder? |
#5
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Ja hier.
Vielen Dank aber das habe ich nicht aus der Antwort rausgelesen.
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund ![]() |
#6
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Was war unklar?
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#7
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Der Satz Binnen und buten kein Problem aber wenn Pflicht darf man nicht binnen. Is das nicht doppel gemoppelt? Oder steht ich auf dem Schlauch? Oder geht das bitte ausführlicher?
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund ![]() |
#8
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Hallo,
du darfst die Anlage Binnen mitführen und sogar in Betrieb haben. Die Anlage selbst und auch auch der Rest (fehlende UKW-Funkgeräte, fehlende Scheine/Patente, Wendeanzeiger etc.) erfüllt aber nicht die Voraussetzung um eine "Radarfahrt" bei unsichtigem Wetter durchzuführen. Du darfst also damit binnen damit "nur" fahren, wie halt ein Fahrzeug ohne Radar. Bis dann Dominic
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#9
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Und Anmelden, das Radargerät
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#10
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#11
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Ich habe meines 2014 angemeldet, zusammen mit meinen Funken. Übringens auch meine MOB Funke am Rettungsring
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro Geändert von lalao0 (06.04.2016 um 21:14 Uhr) |
#12
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Wenn ich also Ostsee und Bodden also See fahre, habe ich keine Probleme mit den Freunden des Wasserschutzes?
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund ![]() |
#13
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Ja!!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#14
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Also wenn ich jetzt hier richtig verstehe, darf ich ein mit Radar ausgerüstetes Boot fahren, allerdings nur bei einem normalen Wetter, wo jedes andere Boot ohne Radar auch fahren darf. Also das Radar praktisch nutzlos ist.
Anders also als beim Funk, wo das Boot dann für mich gänzlich Tabu ist, wenn ich keinen entsprechenden Schein habe. |
#15
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Die speziellen Radarregeln gelten aber nur im Binnenbereich, also für Binnen zugelassene Anlage, Patente und Fahrensregeln.
Dort sind sie auch der beengten Verhältnisse plus teils viel Verkehr soweit nachvollziehbar. Auf See kann man sich das Radargerät der Wahl anschrauben und es nutzen wann immer man will oder wenn es Sinn macht. Niemand wird Dich auf See hindern bei useliger Sicht auszulaufen. Da man heute gerne auf relativ kleine Radomantennen ausweicht deren Nahbereichsauflösung auf See, mit oftmals genung Fläche um einen herum, ausreicht aber Binnen nicht detailiert genug abbildete machen im Grunde auch die technischen Vorschriften für Binnengeräte Sinn. So gesehen wird ein "falsches" Radar binnen unter den Umständen wo man es eigentlich bräuchte tatsächlich nutzlos da man eh nicht los darf.
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Gruß Kai Geändert von KaiB (08.04.2016 um 06:35 Uhr)
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#16
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![]() Zitat:
Schlicht und einfach JA (Binne).
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#17
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Falls dir es weiterhin unbehaglich ist
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#18
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Ich bin noch am überlegen ob ich es überhaupt brauche und behalten will. Lass mir bitte Bedenkzeit. Kannst mir ja mal schreiben per PN was du dir für ein Preis vorgestellt hast
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund ![]()
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#19
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Ich habe eines und nutze ganz gerne bei diesigem Wetter oder Regen mit eingeschränkter Sichtweite. Da sieht man andere Schiffe etwas früher als mit dem Auge. Es ist also nur eine Ergänzung und ich nehme es nur zu Übungszwecken.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#20
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Da Du ja (zumindest lt. dem ersten Beitrag im Trööt) nur den SBF See hast, läßt das vermuten, daß Du wohl auch nur buten unterwegs bist? Da macht es dann aber herzlich wenig Sinn, das Radar abzubauen. In "dicke Suppe" kann man immer mal kommen...
mfg Martin |
#21
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So weit ich informiert bin, musst Du sogar bei schlechtem Wetter das Radar buten (binnen kenne ich mich nicht aus) benutzen, so eins an Bord ist!
Aber Vorsicht: bei Fahrt unter Radar ändern sich - soweit ich informiert bin - teilweise die Vorfahrtsregeln Nicht-Radarfahrern gegenüber. Einen vorgeschriebenen "Radarschein" gibt es im Seebereich nicht für Sportskipper, lediglich in den (ebenfalls nur halb-amtlichen) Segelscheinen, ich glaube, beim SSS, wird Radarnavigation gelehrt. Bei Binnen - wie schon gesagt - ist es so, dass es Flüsse/Passagen (Rhein!) gibt, in denen unter gewissen Voraussetzungen Radarnavigation vorgeschrieben ist und dafür brauchst Du dann einen speziellen Schein, denn dort wird mehr erwartet, als Otto Normalverbraucher ansonsten seinem Radar abverlangt. Bin mal vor Albanien eine ganze Nacht unter Radar gefahren, weil eine Suppe war, dass man die Hand nicht vor den Augen sah und das war gut so, denn vor Durres herrschte um 3 Uhr Nachts ein Verkehr wie zur Rushour am Stachus in München... Lange Rede kurzer Sinn: Lass Dein Radar auf jeden Fall drauf, es ist ein Sicherheitsaspekt und Du benötigst keinen Schein. Schalte es auch ab und zu tagsüber an, dann kannst Du den Gebrauch besser üben, wenn Du die Realität mit dem Monitorbild vergleichen kannst. Es ist zwar keine große Wissenschaft, das Radar zu interpretieren, aber man sollte wissen, auf was man sich da einlässt. Gruß vom Volker SY JASNA
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol!
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#22
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Hallo,
Zitat:
Zitat:
Bis dann Dominic |
#23
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Dazu muss dann das Radar Fluss zugelassen(das im Bild ist es nicht) sein und man muss das Radarpatent haben.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#24
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Du darfst das Radar jederzeit laufen lassen, mit oder ohne Radarpatent, jedoch darfst du es ohne Radarpatent NUR zu uebungszwecken drehen lassen und NICHT dein Kurs danach richten.
In der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung z.B. steht bei unsichtigem Wetter darf nur mit Radar gefahren werden, jedoch steht bei Begriffsstimmungen, unter unsichtigem Wetter versteht man sichtweisen unter einem Kilometer.... Ist zumindest Binnen pure auslegungssache. Auf dem Meer kann die Sachlage anders sein.
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Grüße Nico ![]() |
#25
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So, nachdem nun alles gesagt wurde (nur noch nicht von jedem), hat Wolle1501 / Marco bestimmt das Gefühl, dass seine Frage hinreichend beantwortet wurde.
Gereicht hat #2.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
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