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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.04.2016, 20:30
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welle1501 welle1501 ist offline
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Standard Mitführen von Marine Radar erlaubt?

Hallo Liebe Sportsfreunde,

seit Sonntag habe ich nun endlich wieder ein neues Boot. Dieses hat ein Radar verbaut. Furuno Marine Radar 1622. Darf ich dieses ohne weiteres mitführen oder muss ich die ganze Anlage abbauen? Ich habe keine SRC Schein oder sonstiges. Nur einen schlichten Sportbootführerschein See.

Geändert von welle1501 (06.04.2016 um 21:01 Uhr)
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  #2  
Alt 06.04.2016, 20:34
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Binnen und buten kein Problem. Binnen darfst Du nicht fahren, wenn Radarpflicht besteht.
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Beste Grüße, Alex
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  #3  
Alt 06.04.2016, 20:36
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Sorry wie darf ich das verstehen? Binnen kein Problem aber wenn Radarpflicht besteht dann nicht? Egal, ich fahre nur See wie ist es da?
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  #4  
Alt 06.04.2016, 20:39
ferenc ferenc ist offline
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So wie Alex es schrieb, du darfst damit fahren.

Gratuliere zum neuen Boot. Gibt es schon irgendwo Bilder?
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  #5  
Alt 06.04.2016, 20:43
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Ja hier.
Vielen Dank aber das habe ich nicht aus der Antwort rausgelesen.
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  #6  
Alt 06.04.2016, 20:50
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Was war unklar?
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Beste Grüße, Alex
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  #7  
Alt 06.04.2016, 20:52
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Der Satz Binnen und buten kein Problem aber wenn Pflicht darf man nicht binnen. Is das nicht doppel gemoppelt? Oder steht ich auf dem Schlauch? Oder geht das bitte ausführlicher?
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  #8  
Alt 06.04.2016, 20:52
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
du darfst die Anlage Binnen mitführen und sogar in Betrieb haben.
Die Anlage selbst und auch auch der Rest (fehlende UKW-Funkgeräte, fehlende Scheine/Patente, Wendeanzeiger etc.) erfüllt aber nicht die Voraussetzung um eine "Radarfahrt" bei unsichtigem Wetter durchzuführen.
Du darfst also damit binnen damit "nur" fahren, wie halt ein Fahrzeug ohne Radar.

Bis dann

Dominic
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  #9  
Alt 06.04.2016, 20:55
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Und Anmelden, das Radargerät
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  #10  
Alt 06.04.2016, 20:55
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Und Anmelden, das Radargerät
???

Seit wann?
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Beste Grüße, Alex
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  #11  
Alt 06.04.2016, 20:58
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Ich habe meines 2014 angemeldet, zusammen mit meinen Funken. Übringens auch meine MOB Funke am Rettungsring
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Geändert von lalao0 (06.04.2016 um 21:14 Uhr)
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  #12  
Alt 06.04.2016, 21:00
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Wenn ich also Ostsee und Bodden also See fahre, habe ich keine Probleme mit den Freunden des Wasserschutzes?
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  #13  
Alt 06.04.2016, 21:25
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Ja!!!
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  #14  
Alt 08.04.2016, 06:13
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Also wenn ich jetzt hier richtig verstehe, darf ich ein mit Radar ausgerüstetes Boot fahren, allerdings nur bei einem normalen Wetter, wo jedes andere Boot ohne Radar auch fahren darf. Also das Radar praktisch nutzlos ist.
Anders also als beim Funk, wo das Boot dann für mich gänzlich Tabu ist, wenn ich keinen entsprechenden Schein habe.
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  #15  
Alt 08.04.2016, 06:24
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KaiB KaiB ist offline
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Die speziellen Radarregeln gelten aber nur im Binnenbereich, also für Binnen zugelassene Anlage, Patente und Fahrensregeln.
Dort sind sie auch der beengten Verhältnisse plus teils viel Verkehr soweit nachvollziehbar.

Auf See kann man sich das Radargerät der Wahl anschrauben und es nutzen wann immer man will oder wenn es Sinn macht.
Niemand wird Dich auf See hindern bei useliger Sicht auszulaufen.

Da man heute gerne auf relativ kleine Radomantennen ausweicht deren Nahbereichsauflösung auf See, mit oftmals genung Fläche um einen herum, ausreicht aber Binnen nicht detailiert genug abbildete machen im Grunde auch die technischen Vorschriften für Binnengeräte Sinn.
So gesehen wird ein "falsches" Radar binnen unter den Umständen wo man es eigentlich bräuchte tatsächlich nutzlos da man eh nicht los darf.
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Gruß
Kai

Geändert von KaiB (08.04.2016 um 06:35 Uhr)
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  #16  
Alt 08.04.2016, 07:19
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Also wenn ich jetzt hier richtig verstehe, darf ich ein mit Radar ausgerüstetes Boot fahren, allerdings nur bei einem normalen Wetter, wo jedes andere Boot ohne Radar auch fahren darf. Also das Radar praktisch nutzlos ist.
Anders also als beim Funk, wo das Boot dann für mich gänzlich Tabu ist, wenn ich keinen entsprechenden Schein habe.

Schlicht und einfach JA (Binne).
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  #17  
Alt 08.04.2016, 08:08
alexhb alexhb ist offline
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Falls dir es weiterhin unbehaglich ist , ich such eines!
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  #18  
Alt 08.04.2016, 08:14
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Ich bin noch am überlegen ob ich es überhaupt brauche und behalten will. Lass mir bitte Bedenkzeit. Kannst mir ja mal schreiben per PN was du dir für ein Preis vorgestellt hast
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  #19  
Alt 08.04.2016, 08:14
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vargtimmen vargtimmen ist offline
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Ich habe eines und nutze ganz gerne bei diesigem Wetter oder Regen mit eingeschränkter Sichtweite. Da sieht man andere Schiffe etwas früher als mit dem Auge. Es ist also nur eine Ergänzung und ich nehme es nur zu Übungszwecken.
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  #20  
Alt 08.04.2016, 09:16
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Zitat:
Zitat von welle1501 Beitrag anzeigen
Ich bin noch am überlegen ob ich es überhaupt brauche und behalten will.
Da Du ja (zumindest lt. dem ersten Beitrag im Trööt) nur den SBF See hast, läßt das vermuten, daß Du wohl auch nur buten unterwegs bist? Da macht es dann aber herzlich wenig Sinn, das Radar abzubauen. In "dicke Suppe" kann man immer mal kommen...

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #21  
Alt 08.04.2016, 10:17
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So weit ich informiert bin, musst Du sogar bei schlechtem Wetter das Radar buten (binnen kenne ich mich nicht aus) benutzen, so eins an Bord ist!
Aber Vorsicht: bei Fahrt unter Radar ändern sich - soweit ich informiert bin - teilweise die Vorfahrtsregeln Nicht-Radarfahrern gegenüber.
Einen vorgeschriebenen "Radarschein" gibt es im Seebereich nicht für Sportskipper, lediglich in den (ebenfalls nur halb-amtlichen) Segelscheinen, ich glaube, beim SSS, wird Radarnavigation gelehrt.

Bei Binnen - wie schon gesagt - ist es so, dass es Flüsse/Passagen (Rhein!) gibt, in denen unter gewissen Voraussetzungen Radarnavigation vorgeschrieben ist und dafür brauchst Du dann einen speziellen Schein, denn dort wird mehr erwartet, als Otto Normalverbraucher ansonsten seinem Radar abverlangt.

Bin mal vor Albanien eine ganze Nacht unter Radar gefahren, weil eine Suppe war, dass man die Hand nicht vor den Augen sah und das war gut so, denn vor Durres herrschte um 3 Uhr Nachts ein Verkehr wie zur Rushour am Stachus in München...

Lange Rede kurzer Sinn: Lass Dein Radar auf jeden Fall drauf, es ist ein Sicherheitsaspekt und Du benötigst keinen Schein.
Schalte es auch ab und zu tagsüber an, dann kannst Du den Gebrauch besser üben, wenn Du die Realität mit dem Monitorbild vergleichen kannst. Es ist zwar keine große Wissenschaft, das Radar zu interpretieren, aber man sollte wissen, auf was man sich da einlässt.

Gruß vom

Volker
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  #22  
Alt 08.04.2016, 11:20
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Bei Binnen - wie schon gesagt - ist es so, dass es Flüsse/Passagen (Rhein!) gibt, in denen unter gewissen Voraussetzungen Radarnavigation vorgeschrieben ist und dafür brauchst Du dann einen speziellen Schein, denn dort wird mehr erwartet, als Otto Normalverbraucher ansonsten seinem Radar abverlangt.
[...]
Binnen muss auch außerhalb des Rheins für die Fahrt bei unsichtigem Wetter Radar benutzt, ansonsten schnellstmöglich ein Liegeplatz aufgesucht werden. Die Regelungen zur Fahrt ohne Radar ausschließlich mit Funk, sind in der BinSchStrO seit einiger Zeit nicht mehr enthalten.

Zitat:
[...]
Lange Rede kurzer Sinn: Lass Dein Radar auf jeden Fall drauf, es ist ein Sicherheitsaspekt und Du benötigst keinen Schein.
Schalte es auch ab und zu tagsüber an, dann kannst Du den Gebrauch besser üben, wenn Du die Realität mit dem Monitorbild vergleichen kannst. Es ist zwar keine große Wissenschaft, das Radar zu interpretieren, aber man sollte wissen, auf was man sich da einlässt.
[...]
Deshalb wäre zumindest auch ein Funkgerät nebst entsprechendem Schein durchaus ratsam, damit man auch mit auftretenden sich bewegenden Echos ggf. zur Interpretation des Radarbildes Kontakt aufnehmen kann.

Bis dann

Dominic
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  #23  
Alt 08.04.2016, 12:59
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vargtimmen vargtimmen ist offline
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Dazu muss dann das Radar Fluss zugelassen(das im Bild ist es nicht) sein und man muss das Radarpatent haben.
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  #24  
Alt 09.04.2016, 05:12
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Du darfst das Radar jederzeit laufen lassen, mit oder ohne Radarpatent, jedoch darfst du es ohne Radarpatent NUR zu uebungszwecken drehen lassen und NICHT dein Kurs danach richten.

In der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung z.B. steht bei unsichtigem Wetter darf nur mit Radar gefahren werden, jedoch steht bei Begriffsstimmungen, unter unsichtigem Wetter versteht man sichtweisen unter einem Kilometer....

Ist zumindest Binnen pure auslegungssache.
Auf dem Meer kann die Sachlage anders sein.
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Grüße Nico
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  #25  
Alt 09.04.2016, 05:17
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So, nachdem nun alles gesagt wurde (nur noch nicht von jedem), hat Wolle1501 / Marco bestimmt das Gefühl, dass seine Frage hinreichend beantwortet wurde.

Gereicht hat #2.
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Beste Grüße, Alex
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