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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.03.2016, 16:34
Benutzerbild von jociza
jociza jociza ist offline
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Standard Baurecht , hat jemand Infos ?

Hallo ,

kurz mein Problem :
Mehrfamilienhaus ( Wohneigentum )
Nachbar baut das Bad um und hat vergrößert , dabei wurde die " Vormauer "
vor der Wohnungstrennwand ( hier sind die Leitungen verlegt gewesen )entfernt und nun habe ich Sorge , dass in die Wohnungstrennwand gebohrt und u.U. dort auch geschlitzt wird um Leitung(en )unterzubringen .
Auf meiner Seite liegt ein "schützenswerter Raum". ( Wohnzimmer )
Ich befürchte dass dabei der Schallschutz flöten geht.

Leider ist es mir nicht mehr möglich , den Ausbau in Augenschein zu nehmen. Zutritt nicht erwünscht .....

Wie kann ich mich schützen , bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist .

Für gute Ratschläge bedanke ich mich
__________________
Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
( K. Valentin )
Gruß Josef
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  #2  
Alt 03.03.2016, 16:53
Täuberich Täuberich ist offline
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Standard

Bei den Leitungen handelt es sich um gemeinschaftliches Eigentum, ein Eingriff eines Miteigentümers ist zumindest mit der Verwaltung, möglicherweise aber auch mit den Miteigentümern abzuklären.

Einfach machen ist nicht in Ordung, sprich doch mal die Verwaltung darauf an.

Andreas
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  #3  
Alt 03.03.2016, 17:02
Benutzerbild von JoKei
JoKei JoKei ist offline
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Moin Josef,

evtl. handelt es sich sogar um eine Brandschutzwand.

Ich würde es auch so machen, wie Andreas es vorgeschlagen hat und das zeitnah.

Gruß John
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  #4  
Alt 03.03.2016, 17:06
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von jociza Beitrag anzeigen
Nachbar baut das Bad um und hat vergrößert , dabei wurde die " Vormauer "
vor der Wohnungstrennwand ( hier sind die Leitungen verlegt gewesen )entfernt
Handelt es sich bei der Vormauer um eine bis zur Decke gezogene Wand oder nur um ein Teilstück der Wand?

Die Trennwand darf er jedenfalls nicht schlitzen.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #5  
Alt 03.03.2016, 17:08
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Nille72 Nille72 ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
Bei den Leitungen handelt es sich um gemeinschaftliches Eigentum,
Ohne die Teilungserklärung zu kennen ist das nicht sicher. Oft ist die Leitung in der Wohnung Sondereigentum und nur die Hauptversorgungsleitungen sind Gemeinschaftseigentum.

Ich würde dem Nachbarn und dem WEG-Verwalter meine Sorgen schriftlich mitteilen und darauf hinweisen, dass Du auf zeitgemäßen Schallschutz der Leitungen Wert legst.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #6  
Alt 03.03.2016, 18:43
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brother-uwe brother-uwe ist offline
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Zeitgemäß ist gut, aber noch wichtiger: Stand der Technik.

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Gruß Uwe

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  #7  
Alt 03.03.2016, 21:00
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Danke zusammen für eure Tips .

Hab nochmals etwas gegoogelt , in die Wohnungstrennwand darf nix eingebaut werden , so wird es in Foren beschrieben.

Nun , wir sind nur 5 Eigentümer und verwalten uns selber , also da gibt's keine Hilfe .Es soll auch keinen "Krieg" mit dem Nachbarn geben , aber
ich möchte halt nicht warten , bis alles unter den Fliesen versteckt ist .

Es müsste doch irgendeine Bauverordnung geben , womit ich den Nachbarn überzeugen kann , dass die Wand tabu ist.

Gruß aus München
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
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Gruß Josef
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  #8  
Alt 03.03.2016, 21:10
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Dann weißt du aber immer noch nicht, ob er das beachtet.
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  #9  
Alt 03.03.2016, 23:48
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Zitat:
Zitat von jociza Beitrag anzeigen
in die Wohnungstrennwand darf nix eingebaut werden , so wird es in Foren beschrieben.
Damit wissen wir immer noch nicht, ob es sich um eine Wand zum verdecken von Rohrleitungen,
oder um eine Schallschutzwand handelt.

Feuertechnisch ist jede Steinmauer (Wand) in F 90 ausgelegt.
Rohre die darin eingeschlitzt sind, können das verändern.
Da müsste über ein Gutachten die F 90 nachgewiesen werden.
Handelt es sich lediglich um eine Ummauerung von Rohren,
kann diese Wand verändert werden.
Ist diese Wand aber als Doppelung für Schallschutz im Bauplan eingezeichnet,
darf sie nicht verändert werden.

Von daher währe es wichtig, zu erfahren, um was für eine Art von Wand es sich handelt.

Ein Gespräch mit dem Nachbarn über Schallschutz währe hier Zielführend.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #10  
Alt 04.03.2016, 06:16
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Ich sorg mich ja auch um jeden Mist, deshalb verstehe ich dich das du dich mal umhörst, aaabeer:

Sollte man sich erstmal entspannen und zusammen ein Bier trinken?


Geräusche:

Was für Geräusche werden denn befürchtet von (natürlich ordentlich dimensionierten und fachgerecht verlegten) Strom- und Wasser- /Abwasserleitungen im Jahr 2016 zu nem Waschbecken oder ner Dusche.......
(Mein Bad ist hinter dem Schlafzimmer mit ner einfachen 11 cm Innenwand, und die Dusche quasi direkt hinter dem Kopfende des Bettes, alle Leitungen und Armaturen in dieser Mickerwand.....ich hör nichts.).

Und hinter der Vormauerung waren die vorher bestimmt auch net freiland reingeschmissen.

Wenn die Wand "hellhörig" ist hört er vielleicht deinen Fernseher lauter als du seine "Abgänge" auf der Toilette.

Brandschutz:

Keramische Badezimmerbrände sind ja besonders heimtückisch
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  #11  
Alt 04.03.2016, 07:52
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ich sorg mich ja auch um jeden Mist, deshalb verstehe ich dich das du dich mal umhörst, aaabeer:

Sollte man sich erstmal entspannen und zusammen ein Bier trinken?


Geräusche:

Was für Geräusche werden denn befürchtet von (natürlich ordentlich dimensionierten und fachgerecht verlegten) Strom- und Wasser- /Abwasserleitungen im Jahr 2016 zu nem Waschbecken oder ner Dusche.......
(Mein Bad ist hinter dem Schlafzimmer mit ner einfachen 11 cm Innenwand, und die Dusche quasi direkt hinter dem Kopfende des Bettes, alle Leitungen und Armaturen in dieser Mickerwand.....ich hör nichts.).

Und hinter der Vormauerung waren die vorher bestimmt auch net freiland reingeschmissen.

Wenn die Wand "hellhörig" ist hört er vielleicht deinen Fernseher lauter als du seine "Abgänge" auf der Toilette.

Brandschutz:

Keramische Badezimmerbrände sind ja besonders heimtückisch
Mal als kleines Beispiel was da so alles unter Fachleuten geschieht.
Zwei Kalksandsteinwände (17,5er mit Spalt dazwischen ohne Schallbrücken) trennen zwei Haushälften voneinander. Von einer Seite wird ein Schacht gestämmt, in dem Heizungs-und Wasserrohre verlegt werden. Die Wandhalter ragen in die fremde Wand und aus Platzgründen wird die Schallschutzeinlage der Schellen entfernt.
Die Geräuschbelästigung durch den übertragenen Schall der Umwälz- und der Zirkulationspumpe war eine Katastrophe.
Man sollte hierbei keinerlei Kompromisse eingehen. (mM)
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #12  
Alt 04.03.2016, 11:22
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen

Brandschutz:

Keramische Badezimmerbrände sind ja besonders heimtückisch
Auf der anderen Seite ist ein Wohnzimmer.
Ja und ich habe schon Brände in Badezimmern gelöscht.
Die gehen da teilweise mit Propan Butan um.
Schau mal in dein Bad,
da stehen haufenweise Spraydosen mit sonem Zeug drin.

Baupläne (wenn sie genehmigt wurden) schreiben u.A. Brandwände vor.
__________________
Gruß Klaus



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  #13  
Alt 04.03.2016, 11:54
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milton milton ist offline
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Allein schon bzgl. vorbeugendem Brandschutz die Trennwand zur benachbarten Wohneinheit tabu.
Unsachgemässer Einbau von z.B. Rohren sorgt für ein Erlöschen der Brandversicherung.
Hände weg.
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  #14  
Alt 04.03.2016, 16:56
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Nur, dass die Rahmenbedingungen soweit klar sind folgende Fragen:

1. Es sind 5 Eigentümer. Sind es auch 5 Nutzungseinheiten? Wie ist die Aufteilung? (also Zweispänner mit z.B. 2 Wohnungen je Etage)

2. Wie hoch ist der höchstgelegene Fußboden eines Aufenthaltsraums über dem Gelände? (1-7m, 7-13m, über 13m)

3. Die "Wand" trennt zwei Wohnungen in einem Geschoß? Nicht zwei Häuser auf einer Ebene? Wenn Geschoß, dann in welchem?

4. Ist in dem Haus noch was anderes außer Wohnungen untergebracht? Eine KiTa zum Beispiel, eine Kneipe oder Versammlungsräume etc?


VG Stephan
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  #15  
Alt 04.03.2016, 17:11
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
Nur, dass die Rahmenbedingungen soweit klar sind folgende Fragen:

1. Es sind 5 Eigentümer. Sind es auch 5 Nutzungseinheiten? Wie ist die Aufteilung? (also Zweispänner mit z.B. 2 Wohnungen je Etage)

2. Wie hoch ist der höchstgelegene Fußboden eines Aufenthaltsraums über dem Gelände? (1-7m, 7-13m, über 13m)

3. Die "Wand" trennt zwei Wohnungen in einem Geschoß? Nicht zwei Häuser auf einer Ebene? Wenn Geschoß, dann in welchem?

4. Ist in dem Haus noch was anderes außer Wohnungen untergebracht? Eine KiTa zum Beispiel, eine Kneipe oder Versammlungsräume etc?


VG Stephan
Ich erweitere das nochmal:

Sind Schallschutzwände eingebaut.
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Gruß Klaus



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  #16  
Alt 04.03.2016, 17:16
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Hallo Klaus,

mir gehts jetzt erst mal um die ungefähre Einordnung der bauaufsichtlichen Forderungen.
Weiß nicht, ob der Josef wissen kann, ob Schallschutzwände eingebaut sind. Die anderen Fragen kann man auch ziemlich ohne Vorbildung beantworten.

Aber dazu fehlt in der Tat noch:

5. (oder 6.) Was hat die Hütte für ein Baujahr/Genehmigungsjahr? bzw. sind Umbauten und Umnutzungen in der Zwischenzeit gemacht worden?

VG Stephan
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  #17  
Alt 04.03.2016, 17:36
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
2. Wie hoch ist der höchstgelegene Fußboden eines Aufenthaltsraums über dem Gelände? (1-7m, 7-13m, über 13m)
"Verwalten uns selber" spricht doch sehr für selbstgenutztes Wohneigentum, oder? Da werden die wahrscheinlich schon Schwierigkeiten haben, über 7 m zu kommen. Über 13 m ist da wohl eher ein Witz. Einerseits.
Andererseits ... hättest du natürlich auch noch fragen können, ob da eine Tiefgarage integriert ist, um zu zeigen, dass du auch die GaragenVO kennst
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  #18  
Alt 04.03.2016, 18:15
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
"... spricht doch sehr für ....
..spricht doch sehr für vage Vermutungen, die dem TO nichts nützen, meinst Du nicht auch? Der des Posts spricht dann dafür Bände. Ob das so von Dir gewollt war?

VG Stephan
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Geändert von Weißwurschtcommander (04.03.2016 um 18:35 Uhr) Grund: Wortstabe verfälschlixt
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  #19  
Alt 04.03.2016, 18:32
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Ersteinmal gilt dort die bayrische Landesbauordnung, wobei abzuklären ist ob die
Stadt München als Grossstadt nicht über eine eigene verfügt.
In meiner Eigentumwohn. gemeinschaft ist es wie folgt geregelt.
Alles was Wohnungstrennend ist bedarf bei Umbau ( Leitungen verlegen etc was in der Wand verlegt wird) die Zustimmung aller Eigentümer.
Änderungen innerhalb der Wohnung ohne das äussere Erscheinungsbild zuverändern bedarf keiner Nachfrage.
Alle Schächte mit Versorgungsleitungen dürfen nicht verändert bzw zugebaut werden( Einbauten)
Darüber gibts genügend Rechtsstreite,
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Gruß Volker
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  #20  
Alt 05.03.2016, 10:13
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Servus nochmal ,

Genug der Ratschläge , es geht um die VDI-Richtlinie 4100, bin jetzt
auf einem guten Weg , die Angelegenheit in die richtigen Wege zu leiten .

PS. hab Hilfe vom Architekten erhalten .

Bis dann..
__________________
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  #21  
Alt 05.03.2016, 19:26
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Zitat:
Zitat von jociza Beitrag anzeigen
Servus nochmal ,
...
PS. hab Hilfe vom Architekten erhalten .
...
na also.

Das ist ein heikles Pflaster und gespickt von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mit einem Architekten der was kann bist Du in Summe nicht schlecht aufgestellt. Wenns konkret wird, übersteigt aber die geforderte Bauphysik mittlerweile die Kompetenz der Objektplaner. Da gehören dann Fachgutachter ran. Und die 4100 ist für den Schallschutz nur die Rahmenrichtlinie, die als solches heute schon zu geringe Forderungen beinhaltet.

Es ist ziemlich wurscht was in solchen Regelungen steht, wenn die Beteiligten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Das beste wäre wirklich (gewesen), wenn Ihr Euch im Guten über die Sache einig werdet. (geworden wärt)

Mit Richtlinien und Regeln wedeln verdauen die wenigsten Nachbarn gern. Soviel ist sicher.

VG Stephan
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  #22  
Alt 06.03.2016, 11:20
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Ja und ich habe schon Brände in Badezimmern gelöscht.
Ich auch, irgendwas brennbares ist da ja immer
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Grüsse Ulli
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  #23  
Alt 06.03.2016, 17:25
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Wenn Dein neuer Nachbar Dich schon nicht rein läßt, wie kommt denn der von Dir hochdotierte Architekt dann in dessen Behausung?

Was für Leitungen (Kabel, Wasser- oder Heizleitungen) sind denn in was für eine Wand eingeschlitzt worden?

Wenn es- was ich vermute- eine min. 24 er Massivwand ist, dann ist das Thema Brandschutz abzuhaken. Das ist kein Problem.

Sind es nur Kabel, dann ist auch das Thema Schallschutz kein Problem.
Sind es Wasserleitungen, Heizleitungen mit Dämmung vermutlich auch, aber nur vermutlich. Schallschutz wird durch Masse erreicht. Da müßten schon gewaltige Schlitze mit weicher Dämmmasse gefüllt worden sein, um Dir ein Seemannslied aus der Badewanne zu Gehör zu bringen.

Mach Dich nicht verrückt oder liefere ein paar mehr Details.

Gunter


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  #24  
Alt 06.03.2016, 18:31
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen

Mach Dich nicht verrückt oder liefere ein paar mehr Details.
...
Mag er nicht, sonst wären die vorangegangenen Fragen ja auch in irgend einer Form beantwortet worden.

Ich sag mal, von den Architekten, die ich kenne, sind durchaus einige dabei die dort im Bestand gut aufgehoben sind. Alle anderen machen entweder nur Häusle-Neubau, wissen wenig von den tangierenden Disziplinen oder allgemein nur halb so viel als sie meinen.

Aber erledigt sich wohl alles oder hat es bereits.

VG Stephan
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Alt 07.03.2016, 14:00
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Mal andersrum gefragt - gibt es denn überhaupt noch Installateure die bei einem Badumbau Wände schlitzen?
Die setzen doch am liebsten diese Vorbaukästen.
__________________

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auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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