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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen
Ob man das glauben kann ? http://www.shz.de/deutschland-welt/b...d12806351.html Ich hätte ein total schlechtes Gewissen, was ihn jetzt auch wohl plagt Gruß Andreas
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Mit besten Grüßen Andreas
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#2
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Natürlich ist es immer falsch, ohne sichere Kenntnis des Sachverhalts irgendwas zu glauben - dann aber würde man nicht glauben, sondern wissen.
Aber aus allgemeiner Lebenserfahrung halte ich für wahrscheinlich, dass dieser Bericht zutrifft, und dass es eine sehr hohe Dunkelziffer ähnlicher Fälle gibt. Bei Verbrechen dieser Art vermute ich, dass die Täter sachkundig und sorgfältig vorgehen, so dass im Normalfall gar kein Verdacht entsteht. sea u in denmark
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#3
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Ich glaube ihm.
Hier war ja von Anfang an der Verdacht, dass es um einen Versicherungsbetrug geht. Das muss man aber immer nachweisen können. Nur weil es eine Brandstiftung gibt, ist es noch lange kein Versicherungsbetrug. Aber hier gehe ich mal davon aus, dass es einer war. Allerdings kann der Brandinspekteur nun 2 Probleme bekommen (wäre zumindest nach deutschem Recht so). 1. Verletzung der Schweigepflicht -> die gilt auch, wenn man nicht mehr im Dienst ist (egal ob als Beamter, Arzt oder Angestellter einer Firma). Wenn man eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschrieben hat, gilt die auf Lebenszeit. 2. Hat er damals seine Vorgesetzten (z. B. Staatssekretär, Minister) oder die Dienstaufsichtsbehörde ausreichend darüber informiert ? Das könnte auch nochmal hinterfragt werden und müsste er dann beweisen.... und das nach 26 Jahren und außer Dienst...
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Viele Grüße Thomas
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#4
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Fuer mich sind einige Dinge merkwuerdig (immer vorausgesetzt,dass der Artikel der shz der Wahrheit entspricht):
Einerseits war es Aufgabe der daenischen Schifffahrtsbehoerde, die Brandursache zu klaeren. Andererseits, hatte (auch) diese Behoerde, dessen Chefermittler Jensen war, kein Interesse an einer Aufklaerung? Einerseits beklagt der Chefermittler, dass die Polizei nicht mit ihm gesprochen habe. Andererseits behauptet er, mehrfach mit der Polizei gesprochen zu haben? Einerseits kennt der Chefermittler die Taeter. Andererseits verschweigt er die Identitaet der Taeter, damals schon, auch der Polizei gegenueber. Ich stelle mir vor, der Chefermittler (des schlimmsten Massenmordes ...) kennt die Taeter, und verschweigt sein Wissen der Polizei gegenueber, weil er glaubt, die wuerden dieTaeter auch ueberfuehren (und verurteilen!). Weil die die Taeter auch nach 20 Jahren nicht ueberfuehrt, schweigt er weiter, und meint, das sei der “groesste positischen Skandal” ueberhaupt. Warum eigentlich durfte/darf die Wahrheit nicht genannt werden?Wer hatte/hat ein Interesse, die Identitaet der Taeter, und moegliche Tatmotive zu schuetzen? PS: Eine Schweigepflicht, die dazu dient, die Aufklaerung einesVerbrechens zu verhindern? Eine Schweigepflicht des Chefermittlers, dieErgebnisse seiner Ermittlungen zu verheimlichen? Geändert von Sayang (24.02.2016 um 13:08 Uhr) Grund: PS
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