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  #1  
Alt 12.02.2016, 11:53
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Niederrheiner Niederrheiner ist offline
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Standard Funk Ablaufplan SRC und UBI -Stand 2/16-

Moin,

wie jedes Jahr hier meine aktuellen Ablaufpläne SRC/UBI für alle, die sich noch in der Prüfungsvorbereitung befinden.
Stand Februar 2016

Bevor es wieder zu Diskussionen kommt ein Hinweis:
Es handelt sich um die Ablaufpläne für die praktische Prüfung (beim SRC nach WRC07). Das der Sprachgebrauch im 'wahren Leben' auf See anders ausfällt, ist mir klar.

Will sagen: Diskussionen über Sinn und/oder Inhalt der Prüfungsanforderungen bitte woanders führen.
Mir geht es hier um die Hilfestellung zum Bestehen der Prüfung!

Viel Erfolg und das nötige quäntchen Glück

Gruß
Christian
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  #2  
Alt 14.02.2016, 10:00
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N2S3 N2S3 ist offline
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Das trifft sich gut, ich habe am 20.02. meine UBI-Prüfung
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  #3  
Alt 15.02.2016, 16:06
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Niederrheiner Niederrheiner ist offline
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Das trifft sich gut, ich habe am 20.02. meine UBI-Prüfung
Viel Erfolg !!!
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  #4  
Alt 21.02.2016, 08:19
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Alles gut verlaufen. Sehr viele Prüflinge, sehr faire Prüfung. Gut organisiert, und jetzt den Schein in der Tasche.
Für NL habe ich schon ein tragbares Gerät (M91D), das in D ja leider nicht legal ist.
Ich schau mal, wie ich in meiner Sloep ein anderes Gerät unterbringe, irgendwie mobil muss die Lösung auch sein.
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  #5  
Alt 21.02.2016, 11:28
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Schragma Schragma ist offline
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Na dann mal Glückwunsch

Ich hab das noch vor mir, kann mich aber irgendwie nicht so richtig ernsthaft zum lernen durchringen, das ist soo viel im Vergleich zu den Sportbootführerscheinen...

Wo hast du die Prüfung gemacht? Wie war denn die Diktatgeschwindigkeit? In den Übungen (SRC-Tutor) schaffe ich es nicht in dem Tempo mitzuschreiben in dem vorgelesen wird...

Gruß,
Markus
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  #6  
Alt 21.02.2016, 11:41
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Zitat:
Zitat von Schragma Beitrag anzeigen
Na dann mal Glückwunsch

Ich hab das noch vor mir, kann mich aber irgendwie nicht so richtig ernsthaft zum lernen durchringen, das ist soo viel im Vergleich zu den Sportbootführerscheinen...

Wo hast du die Prüfung gemacht? Wie war denn die Diktatgeschwindigkeit? In den Übungen (SRC-Tutor) schaffe ich es nicht in dem Tempo mitzuschreiben in dem vorgelesen wird...

Gruß,
Markus
Du gugge da, dann ganz einfach

http://www.online-pruefen.de/
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Gruß Stefan
Poseidon Worms

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
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  #7  
Alt 21.02.2016, 12:52
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N2S3 N2S3 ist offline
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Genau, ich habe mit online-pruefen gelernt. Das geht klasse, die Seite merkt sich deinen Stand. Wirklich eine Klasse-Seite.
Das Diktat war überhaupt kein Problem, es kommt vor allem auf die buchstabierten Namen an. Die müssen 100% richtig sein. Aber das ist kein Problem.
Das ist auch nicht viel, das sind bloss 130 Fragen. Den Bogen habe ich nach 3 Minuten abgegeben.

Beim Flugschein, das sind viele Fragen, da musste ich ca. 4000 Fragen aus 7 Fachgebieten wissen. Die UBI-Fragen machst du einmal durch und ab dann hast du die notwendigen 17 aus 22 schon drauf.

Die Segelschule Köln hatte einen eintägigen Kurs angeboten, um den Umgang mit dem Gerät zu üben. Das ist sehr empfehlenswert, zum Umgang kommen im Praxisteil zahlreiche Fragen des Prüfers.

Und SRC, den ich nicht gemacht habe, der ist auch simpel, das sind halt etwas andere Verfahren, auf Englisch. Das Diktat und die Übersetzung hätte ich auch ohne Übung mitmachen können. In der Praxis wäre dann der ganze DSC-Kram mit den digitalen Meldungen etc gekommen. Mit Vorbereitung nicht kompliziert.

Also nur Mut, das macht sogar Spass und ist eine Investition in Sicherheit!
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  #8  
Alt 22.02.2016, 05:15
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Schragma Schragma ist offline
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Zitat:
Du gugge da, dann ganz einfach
Wie bitte? OK, ich denke ich hab dich schon verstanden...

Zitat:
Und SRC, den ich nicht gemacht habe...
Aha, da haben wir's, nur UBI...

Ich habe SBF See + Binnen gemacht, da liegt es auch nahe, beide Funkscheine, also SRC und UBI zu machen...
SRC + UBI Ergänzungsprüfung sind dann schon um die 300 Fragen, wobei der Fragebogen der mit Abstand einfachste Teil ist...
Beim Diktat stell ich immer wieder fest, das mein lausiges Schulenglisch hirfür bei weitem nicht reicht (oder zu sehr eingerostet ist )

Dazu kommen die ganzen Übungen am Funkgerätesimulator (ich hab mir das Programm SRC-Tutor gekauft)

Ich stelle also fest, das es noch eine ganze Zeit dauern wird bis ich das drauf hab, das, und meine begrenzte Zeit motivieren mich nicht gerade dazu mich wirklich hinzusetzen und zu lernen...
Aber irgendwann muss ich da ran, ich hätte die Scheine schon gerne noch dieses Jahr...

Gruß,
Markus
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  #9  
Alt 22.02.2016, 05:48
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Fireman13 Fireman13 ist offline
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Eine Frage zum Thema Anmeldung des Funkgerätes hab ich noch.
Habe Heute das hier bei www.yachtfernsehen.com gelesen:
" Die deutsche Wasserschutzpolizei sagt dazu: Deutsche Sportboote mit ständigem Liegeplatz in den Niederlanden können auch mit einer niederländischen Funkanlage (inklusive Kanal 31) ausgerüstet werden. Diese Geräte unterliegen dem niederländischen Genehmigungsverfahren, die Abrechnung erfolgt über die Telecom Niederlande."
Ich wollte eigentlich mein Binnenfunkgerät mit Kanal 31+37 in D anmelden.
Man sagte mir, da ich Deutscher bin und die deutsche Flagge führe, muß ich auch das Gerät in D anmelden.
Aber kann ich dann die NL Kanäle nun freischalten lassen, oder nicht?

Gruß, Sven
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  #10  
Alt 22.02.2016, 06:03
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N2S3 N2S3 ist offline
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Ich habe mein Funkgerät nicht konkret angemeldet, sondern im Bogen nur angegeben, ob stationär oder Handfunke. Wobei ich nur eine Handfunke habe, die ich also auch nur in NL benutzen darf.
Eine ATIS habe ich dennoch von der BNA bekommen. Ich werde wohl auch Gebühren hier zahlen müssen.
Beim Lieferanten habe ich die ATIS mitbestellt und die holländischen Kanäle auch. In der Praxis braucht man die aber so gut wie nie, hatte ich hier im Forum gelesen.
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  #11  
Alt 22.02.2016, 08:03
Chevyoli Chevyoli ist offline
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Hab am 28.2. In Oberhausen in.meiner Fahrschule UBI Prüfung...
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  #12  
Alt 22.02.2016, 12:42
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Methusalix Methusalix ist offline
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Eine Frage zum Thema Anmeldung des Funkgerätes hab ich noch.
Habe Heute das hier bei www.yachtfernsehen.com gelesen:
" Die deutsche Wasserschutzpolizei sagt dazu: Deutsche Sportboote mit ständigem Liegeplatz in den Niederlanden können auch mit einer niederländischen Funkanlage (inklusive Kanal 31) ausgerüstet werden. Diese Geräte unterliegen dem niederländischen Genehmigungsverfahren, die Abrechnung erfolgt über die Telecom Niederlande."
Ich wollte eigentlich mein Binnenfunkgerät mit Kanal 31+37 in D anmelden.
Man sagte mir, da ich Deutscher bin und die deutsche Flagge führe, muß ich auch das Gerät in D anmelden.
Aber kann ich dann die NL Kanäle nun freischalten lassen, oder nicht?

Gruß, Sven
Hallo Sven, das Zitat aus "Yachtfernsehen" ist imho sehr alt oder schlicht Unsinn:
Funke angemeldet persönlich in Hamburg vor ca. 2 Jahren:
Auf die Frage nach den niederländischen Kanälen: "das können Sie entscheiden und mit dem Händler die Freischaltung vereinbaren." Zusatzfrage: "Gibt es von Ihnen eine schriftliche Freigabe oder eine Bescheinigung?" Antwort: "Nein, und wenn Ihr Händler das nicht glaubt, soll er bei uns anrufen." Ich weiß das nicht mehr genau, aber ich glaube, der Händler (Thiecom, HB) hatte das gerade schon einmal durch und hat sofort freigeschaltet. Boot (mit Registriernummer WSA HH) liegt in NL und alles ist schön. Gebühren (für die Funke selbst) gehen nach D und eine Abrechnungsstelle für Gespräche vereinbart man im Zeitalter der Mobiltelefone ohnehin nur noch, wenn irgend ein besonderer Bedarf vorliegt.
__________________
Grüße,
Andreas
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  #13  
Alt 22.02.2016, 13:18
timboot timboot ist offline
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
Hallo Sven, das Zitat aus "Yachtfernsehen" ist imho sehr alt oder schlicht Unsinn:
Funke angemeldet persönlich in Hamburg vor ca. 2 Jahren:
Auf die Frage nach den niederländischen Kanälen: "das können Sie entscheiden und mit dem Händler die Freischaltung vereinbaren." Zusatzfrage: "Gibt es von Ihnen eine schriftliche Freigabe oder eine Bescheinigung?" Antwort: "Nein, und wenn Ihr Händler das nicht glaubt, soll er bei uns anrufen." Ich weiß das nicht mehr genau, aber ich glaube, der Händler (Thiecom, HB) hatte das gerade schon einmal durch und hat sofort freigeschaltet. Boot (mit Registriernummer WSA HH) liegt in NL und alles ist schön. Gebühren (für die Funke selbst) gehen nach D und eine Abrechnungsstelle für Gespräche vereinbart man im Zeitalter der Mobiltelefone ohnehin nur noch, wenn irgend ein besonderer Bedarf vorliegt.
Bei neueren Geräten kann man sogar wählen, welche Länder(Privat-)kanäle man schalten möchte und die BNetA hat mir diese Freigaben auch tel. bestätigt.
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #14  
Alt 22.02.2016, 14:40
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Fireman13 Fireman13 ist offline
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Zum Thema Gebühren:
In NL kostet die Anmeldung ja ab 2016 jedes Jahr eine Gebühr.
Wie sieht es in D aus?
Und nochwas:
Eigentlich möchte ich ausschließlich Binnen funken. (Hab auch nur UBI)
Aber alle Geräte sind ja kombi Anlagen.
Wäre es nun sinnvoll, bei der Beantragung nicht nur die ATIS Nr. sonder auch ein Rufzeichen und die MMSI zu beantragen?

Gruß, Sven
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  #15  
Alt 22.02.2016, 14:59
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Methusalix Methusalix ist offline
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Soweit ich das weiß:
Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen

Zum Thema Gebühren:

In NL kostet die Anmeldung ja ab 2016 jedes Jahr eine Gebühr.
Wie sieht es in D aus?
Dazu gibt´s hier mindestens einen richtig langen Trööt (ich habe den nur überflogen). Geh mal davon aus, dass du jährlich zahlst (aber einen verschmerzbaren Betrag), und warte nicht auf die Rechnung, sondern lass dich überraschen (dauert manchmal wohl sehr ewig, ich hab jedenfalls bislang nur die Einrichtung bezahlt...)
Und nochwas:
Eigentlich möchte ich ausschließlich Binnen funken. (Hab auch nur UBI)
Aber alle Geräte sind ja kombi Anlagen.
Wäre es nun sinnvoll, bei der Beantragung nicht nur die ATIS Nr. sonder auch ein Rufzeichen und die MMSI zu beantragen?
Weiß ich nicht ganz genau, ich wollte den nicht-digitalen Teil des Seefunks auch haben (Kanal 16 und so, das passt auch zu meinen Funkzeugnissen) und habe deshalb auch ein Rufzeichen (ist speziell in den Niederlanden sinnvoll, dort ist festgelegt dass im Küstenbereich K 16 "b.a.w" weiterhin abgehört und beantwortet wird). Außerdem: solltest du ais aktiv nutzen wollen (senden), geht das m. W. nur mit MMSI.
Ach ja - und Seefunk digital habe ich mir "rausprogrammieren" lassen, damit sollte dann bei einer Kontrolle (meiner Scheine) kein Stress aufkommen. Ob das mit deiner Printe geht, weiß ich aber nicht.

Gruß, Sven
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Andreas
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Geändert von Methusalix (22.02.2016 um 15:03 Uhr) Grund: erweitert
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  #16  
Alt 22.02.2016, 19:25
Lerigau Lerigau ist offline
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Aber alle Geräte sind ja kombi Anlagen.
Wäre es nun sinnvoll, bei der Beantragung nicht nur die ATIS Nr. sonder auch ein Rufzeichen und die MMSI zu beantragen?
Man kann alle Nummern beantragen, dass ist völlig unabhängig vom Vorhandensein eines Funkgerätes oder eines Funkscheins. Die BNetzA wird auch alles ausstellen. Man darf auch Kombigeräte in "nur UBI" verwenden (Bis zu den Mündungen von Ems, Weser und Elbe darfst du ja auch mit UBI am Seefunk teilnehmen, praktisch).
Was du nicht darfst ohne SRC: Das Funkgerät in DSC-Modus (und damit ohne ATIS) betreiben.

Hier, das ist dein Merkblatt:
http://www.fvt.wsv.de/ubi/ubi_merkbl...mbianlagen.pdf


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  #17  
Alt 25.02.2016, 16:10
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Christian,

die Links in Posting #1 "Ablaufplan SRC + UBI" führen zu einer Webseite und nicht mehr zu deinen PDFs.
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  #18  
Alt 02.03.2016, 11:18
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Ich hab mein UBI seid Sonntag auch in der Tasche...

Danke der Yachtschule Swen Meier in Oberhausen
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  #19  
Alt 02.03.2016, 12:07
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Chilli68 Chilli68 ist offline
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Herzlichen Glückwunsch! Ich bin erst am 18.03. dran.
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  #20  
Alt 02.03.2016, 12:13
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Ich kann nur raten, das Praktische nicht zu unterschätzen. Die Theorie ist auswendig lernen, quasi wie bei allem, bei der Prüfung wird viel auf das Praktische wert gelegt. Ich habe letztes Jahr zwar die UBI Prüfung aufs erste mal geschaft, aber mit viel "Nachsicht" vom Prüfer. Ich gebe zu ich habe die Praktische vollkommen unterschätzt.

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Gruß Peter
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  #21  
Alt 02.03.2016, 19:16
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen

.... und ist eine Investition in Sicherheit!
Amateurfunk Lizenz machen. Die berechtigt erst mal zum Besitz von Transmittern jeglicher Art, im Inland und Ausland. Den Betrieb auf fremden Frequenzen natürlich nicht.

In Gegenden ohne Mobilfunk Versorgung nehme
ich immer eine Frequenz erweiterte Handgurke mit.
Im Fall von "Not kennt kein Gebot" würde ich auf
jede Frequenz gehen und wenns der Flugfunk wäre.
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  #22  
Alt 02.03.2016, 21:47
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Zitat:
Zitat von flyitalo Beitrag anzeigen
Amateurfunk Lizenz machen. Die berechtigt erst mal zum Besitz von Transmittern jeglicher Art, im Inland und Ausland. Den Betrieb auf fremden Frequenzen natürlich nicht.

In Gegenden ohne Mobilfunk Versorgung nehme
ich immer eine Frequenz erweiterte Handgurke mit.
Im Fall von "Not kennt kein Gebot" würde ich auf
jede Frequenz gehen und wenns der Flugfunk wäre.
Und da ist er wieder, der unvermeidliche "mit-meiner-Amateufunklizenz-kann-ich-überall-funken"-Schlaumeier... Bei dem Mist, den Du hier absonderst, kannst Du Deine Afu-Lizenz gleich wieder abgeben!

Gruß Micha
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  #23  
Alt 02.03.2016, 22:34
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Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Und da ist er wieder, der unvermeidliche "mit-meiner-Amateufunklizenz-kann-ich-überall-funken"-Schlaumeier... Bei dem Mist, den Du hier absonderst, kannst Du Deine Afu-Lizenz gleich wieder abgeben!

Gruß Micha
Dann erkläre mir mal was an der Aussage falsch ist.
Mit AFU Lizenz darfst du dir ein gebrauchtes Polizeifunkgerät
kaufen und für deine Zwecke umbauen. Kannst es also
zuhause lagern, ohne dass dies illegal wäre.
Ich hab oben geschrieben, der Betrieb auf anderen nicht
AFU Frequenzen ist nicht erlaubt.

Im Fall Not kennt kein Gebot, würde ich trotzdem auf jede
andere Frequenz gehen und dafür würde mich auch keiner
bestrafen. Und was soll da jetzt konkret falsch sein?
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  #24  
Alt 03.03.2016, 09:55
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Zu Hause lagern oder umbauen kannst Du ja was Du willst. Am Seefunkdienst / Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen darfst Du mit Deiner Afu-Lizenz deswegen noch lange nicht. Eine Benutzung der Seefunkfrequenzen wäre für Dich in jedem Fall eine strafbare Handlung. (Was ist bei Dir bitte ein "Notfall"?) Selbst der Empfang der Aussendungen ist Dir ohne mind. SRC/UBI nicht gestattet, da es sich um nichtöffentlichen Funkverkehr eines Funkdienstes handelt, dem Du nicht angehörst. Du bist keine Schiffs-/Seefunkstelle. (Nummernzuteilung!) Nebenbei herrscht binnen ATIS-Pflicht. Es dürfen im Seefunkdienst auch ausschließlich typzugelassene FuG zum Einsatz kommen. Amateurfunkgeräte und sonstige Eigenbauten sind unzulässig. Als HAM solltest Du die Rechtsgrundlagen und Deine Grenzen eigentlich kennen.

Gruß Micha
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  #25  
Alt 03.03.2016, 09:59
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Ausserdem ist das beim UBI sogar eine Prüfungsfrage ob man mit einer Amateurfunk Anlage und Amateurfunk Zeugnis am Schiffsfunk teilnehmen darf.
Klare Antwort NEIN.

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Gruß Peter
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