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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.07.2015, 17:06
Benutzerbild von renn-harry
renn-harry renn-harry ist offline
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Standard Kurzzeitkennzeichen Wahnsinn!!!!

Ja ich weiß das Thema war schon .....

Will mir ein Boot (Schlauchi) samt Trailer in Essen kaufen.
Der Trailer hat keinen Tüv mehr und ist nicht angemeldet.
Ich bekomme hier kein KZK da der Trailer in Essen auf dem direkten weg zum Tüv muss und in Essen bekomme ich kein KZK da ich nicht in Essen gemeldet bin!
Dh ich muss nach Essen mit einem Trailer um einen Trailer zu kaufen.

Wir schaffen es noch uns kaputt zu regeln!

Ich kaufe natürlich nicht die Katze im Sack sonst hätte ich das Geld überwiesen und mir die Papiere schicken lassen.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #2  
Alt 08.07.2015, 17:14
uli07 uli07 ist offline
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Oder den Verkäufer bitten.........
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #3  
Alt 08.07.2015, 17:15
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renn-harry renn-harry ist offline
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Ja der Verkäufer ...... ein Dr. von und zu ..... ist nicht in der Lage das zu machen
Aber der Preis ist heiß ;)
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Gruß Harry .......


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  #4  
Alt 08.07.2015, 17:18
uli07 uli07 ist offline
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Na dann mal recht viel Spaß beim Anhängerfahren und Glück mit dem Boot das es paßt.
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Gruß Uli07

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  #5  
Alt 08.07.2015, 17:34
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Also entweder hat sich einiges geändert, oder in deinem Stadtamt haben sie nicht mehr alle Latten am Zaun.

Das KZK ist für Überführungsfahrten gedacht.
Einkaufen fahren ist allerdings nicht erlaubt.
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Gruß Markus
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  #6  
Alt 08.07.2015, 17:40
uli07 uli07 ist offline
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Doch die haben noch alle Latten auf dem Zaun.
Ab 1.4. oder so muß das zu überführende Fahrzeug gültigen Tüv haben.
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Gruß Uli07

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  #7  
Alt 08.07.2015, 17:45
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Kpt. Blaubär Kpt. Blaubär ist offline
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Genau diese Info habe ich auch bekommen. Ohne TÜV geht nichts mehr.
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Grüße Jens

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  #8  
Alt 08.07.2015, 17:56
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YoungStar YoungStar ist offline
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Hmmm, also doch.
Wieder etwas gelernt.
Danke
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Gruß Markus
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  #9  
Alt 08.07.2015, 18:27
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Auf der anderen Seite garnicht sooo schlecht.So ist der Verkäufer angehalten,alles tüvig abzugeben.
Aber ich finde es auch,absolut bescheuert!
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Gruß,Matze
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  #10  
Alt 08.07.2015, 19:00
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maui maui ist offline
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maui eine Nachricht über MSN schicken
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Also, du bekommst von deiner Versicherung nach wie vor eine Versicherungsnummer zum überführen, dann gehst du egal wo du kaufen willst zum Amt und holst dir nach wie vor die K-Kennzeichen, dann sagt der oder die Beamtin ... kein Tüv somit nur zum Tüv fahren.... ja ja ab nach Hause damit und fertig ....
Andererseits ist es nämlich so... die Lücke.... holst du ein K _ Kennzeichen in Bonn zb. wo du auch wohnst , Trailer steht in Aachen zb, dann darfst du nach Bonn fahren auch ohne TÜV weil du ja in Bonn gemeldet bist und dort zum Tüv fahren willst .....
Diese Diskussion hatte ich in Hi und wollte nach Köln mit einem SL ...hat auch geklappt.... Aber jeder so wie er meint ....
__________________
Grüße..... ALEX


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  #11  
Alt 08.07.2015, 19:06
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Zitat:
Zitat von maui Beitrag anzeigen
Also, du bekommst von deiner Versicherung nach wie vor eine Versicherungsnummer zum überführen, dann gehst du egal wo du kaufen willst zum Amt und holst dir nach wie vor die K-Kennzeichen, dann sagt der oder die Beamtin ... kein Tüv somit nur zum Tüv fahren.... ja ja ab nach Hause damit und fertig ....
Andererseits ist es nämlich so... die Lücke.... holst du ein K _ Kennzeichen in Bonn zb. wo du auch wohnst , Trailer steht in Aachen zb, dann darfst du nach Bonn fahren auch ohne TÜV weil du ja in Bonn gemeldet bist und dort zum Tüv fahren willst .....
Diese Diskussion hatte ich in Hi und wollte nach Köln mit einem SL ...hat auch geklappt.... Aber jeder so wie er meint ....


Im Kreis Viersen z.B. gibt es kein Kurzzeitkennzeichen ohne Vorlage der gültigen HU, auch nicht um mit dem KFZ/Hänger zum TÜV zu fahren
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so long, der Thomas...

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  #12  
Alt 08.07.2015, 19:11
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen





Wir schaffen es noch uns kaputt zu regeln!


Danksagungen nehmen die an, die mit dem Kurzzeitkennzeichen Mißbrauch getrieben haben.

die Reaktion zu der heutigen Regelung war absehbar.
(wie auch bei 07-Kennzeichen)
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  #13  
Alt 08.07.2015, 19:52
dutschmann dutschmann ist offline
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Zitat:
Zitat von maui Beitrag anzeigen
Also, du bekommst von deiner Versicherung nach wie vor eine Versicherungsnummer zum überführen, dann gehst du egal wo du kaufen willst zum Amt und holst dir nach wie vor die K-Kennzeichen, dann sagt der oder die Beamtin ... kein Tüv somit nur zum Tüv fahren.... ja ja ab nach Hause damit und fertig ....
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sorry, verstehe kein Wort.


Genau so wie du schreibst, scheint es ja nicht zu gehen.
Ansonsten könnte renn.harry ja in seiner Stadt ein KZK kaufen und den Trailer in Essen abholen und in seiner Stadt TÜV fertig machen.



gruß Jörg
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  #14  
Alt 08.07.2015, 19:56
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renn-harry renn-harry ist offline
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Zitat:
Zitat von maui Beitrag anzeigen
Also, du bekommst von deiner Versicherung nach wie vor eine Versicherungsnummer zum überführen, dann gehst du egal wo du kaufen willst zum Amt und holst dir nach wie vor die K-Kennzeichen, dann sagt der oder die Beamtin ... kein Tüv somit nur zum Tüv fahren.... ja ja ab nach Hause damit und fertig ....
Andererseits ist es nämlich so... die Lücke.... holst du ein K _ Kennzeichen in Bonn zb. wo du auch wohnst , Trailer steht in Aachen zb, dann darfst du nach Bonn fahren auch ohne TÜV weil du ja in Bonn gemeldet bist und dort zum Tüv fahren willst .....
Diese Diskussion hatte ich in Hi und wollte nach Köln mit einem SL ...hat auch geklappt.... Aber jeder so wie er meint ....
NEIN so geht es nicht!
Lies meine Eingangspost.
Sonst hätte ich ja kein Problem, kannst dich aber gerne bei den Straßenverkehrsbehörden erkundigen ;)
Und bei Kontrolle oder Unfall hast du ein Problem!
Fahren OHNE Versicherungsschutz!
Wird mit 6 Punkten (alte Reglung) und 500 Euro bestraft.
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Gruß Harry .......


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Geändert von renn-harry (08.07.2015 um 20:06 Uhr)
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  #15  
Alt 08.07.2015, 20:02
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Zitat:
Zitat von coolibri Beitrag anzeigen
Im Kreis Viersen z.B. gibt es kein Kurzzeitkennzeichen ohne Vorlage der gültigen HU, auch nicht um mit dem KFZ/Hänger zum TÜV zu fahren
Das ist nicht richtig wenn sie so handeln.
Denn dann würden sie gültiges Recht brechen.
In den Papieren der KZK steht das du damit, wenn das Fahrzeug/Trailer keinen Tüv hat, auf direktem Weg zum Tüv musst und darfst.
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Gruß Harry .......


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  #16  
Alt 09.07.2015, 16:48
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War bis 01.04. so. Nunmehr wird KZK erst ausgestellt, wenn gültiger TÜV für das Fahrzeug vorliegt. Ebenfalls ist es nicht mehr möglich, mehrere Fahrzeuge im 6-Tages-Zeitraum mit dem KZK zu versehen, oder blind loszufahren und irgendein Fahrzeug zu kaufen. Das konkrete - und verkehrssichere Fahrzeug (deshalb der TÜV) - muss bei Beantragung der Tafel urkundlich benannt werden!

Hintergrund ist, dass sich die osteuropäischen Händler das teure Ausfuhrkennzeichen (und damit die Zollabwicklung und den TÜV, der für Ausfuhr schon immer vergeschrieben war) gespart haben und mit dem KZK ins Ausland gefahren sind.
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  #17  
Alt 09.07.2015, 17:05
dutschmann dutschmann ist offline
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Und die Kennzeichen weiter verkauft wurden. Da mit diesem KZK kein Fahrzeug zugeordnet war.
Habe mich mal erkundigt, weshalb , wieso, und das warum ab dem 1.4 geändert wurde.
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  #18  
Alt 09.07.2015, 17:22
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Wie soll man den jetzt einen 3,5t Bootstrailer zum TÜV bekommen wenn es sich abgemeldet auf einem Privatgrundstück befindet? Super Regelung
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #19  
Alt 09.07.2015, 18:17
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
Danksagungen nehmen die an, die mit dem Kurzzeitkennzeichen Mißbrauch getrieben haben.

die Reaktion zu der heutigen Regelung war absehbar.
(wie auch bei 07-Kennzeichen)
Ich glaube es gab mal ne Anfrage beim Bundesverkehtsministerium wieviel Unsinn bzw. Unfälle auf einen Missbrauch des KKZ zurückzuführen ist.

Antwort: Man habe keine Zahlen.

Also reiner Aktionismus damit die teuer bezahlten Beamten sich weiter selbst verwalten können

Gruß
Chris
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  #20  
Alt 09.07.2015, 18:18
uli07 uli07 ist offline
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@ Nille 72 . Warum meldest du einen Bootsanhänger ab?

Wenn alle ein wenig Verstand hätten oder nicht so geizig wären würde es keine Fahrzeuge mit überfälligen Tüv geben. Damit meine ich nicht diese 2 Monatsüberziehungsmöglichkeit sondern sinnloses rumstehen und vergammeln lassen.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #21  
Alt 09.07.2015, 20:19
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So jetzt wissen wir auch warum Deutschland zwei Kriege verloren hat.
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Gruß
Frank
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  #22  
Alt 09.07.2015, 20:21
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Die Fahrt zur nächsten Werkstatt/TÜV-Stelle sowie zur Zulassungsstelle sind ohne Amtliche Kennzeichen möglich!
Guckst Du hier oder hier. Da gibts auch die genauen Gründe für die Gesetzesänderung zum 01.04.15.
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  #23  
Alt 09.07.2015, 20:33
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Wenn alle ein wenig Verstand hätten oder nicht so geizig wären würde es keine Fahrzeuge mit überfälligen Tüv geben. Damit meine ich nicht diese 2 Monatsüberziehungsmöglichkeit sondern sinnloses rumstehen und vergammeln lassen.
Du meintest kürzlich ein Beitrag von mir wäre absoluter Quatsch, das gebe ich jetzt zurück.

Ich habe zwei Boote auf Trailern rumstehen, deren Tüv abgelaufen ist, und das seit sehr vielen Jahren. Hergeben will ich sie nicht und zum sinnlosen Geld ausgeben nur für damit die Trailer Tüv haben bin ich zu geizig.

Wo fehlt mir da der Verstand? Die Boote hab ich, verkaufen brächte nicht halbwegs den Wert er Boote und sie stehen gut in der Halle und warten darauf, daß ich mich ihnen widme. Solche Boote würde ich nie mehr wieder kaufen können!
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  #24  
Alt 09.07.2015, 21:43
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Go-go-Girl Go-go-Girl ist offline
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Standard Nee,

Ich glaub mit sinnlos rumstehen lassen ist was anderes gemeint.

Aber bzgl. Trailer abmelden hab ich auch gelernt das nicht zu machen. Das Teil ist ja mit grüner Nummer "kostenlos" und mit dem Zugfahrzeug mitversichert. Ein Käufer könnte daher ja auch gar nix auf meine Kosten anstellen. Hab meinen letzten Trailer beim Händler in Hannover gekauft, mit TÜV den er gemacht hatte und mit Zulassung auf den Vorbesitzer aus Köln. Der Trailer war jahrelang im Ausland gestanden. Wenn ichs richtig sehe hat der Händler mit längst abgelaufenem TÜV damit ein Boot geholt. Ich hab damit mein neues Boot nach Hause gefahren und erst dieses Frühjahr den Trailer bei mir zugelassen. Natürlich auch wieder mit grün. Damit ist der ganze Kennzeichen Schmarren problemlos und elegant am Händler und mir vorbeigegangen und hat nen Haufen Geld und Rennerei gespart.
Ich werde den Trailer wohl sicher auch nicht mehr abmelden.

LG Gerd
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LG Gerd

Urlaub ist wenn der Fuß im Meer und das Herz im Himmel baumelt....

Mein Projekt: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=243257
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  #25  
Alt 09.07.2015, 21:51
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Nille72 Nille72 ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Wenn alle ein wenig Verstand hätten oder nicht so geizig wären würde es keine Fahrzeuge mit überfälligen Tüv geben. Damit meine ich nicht diese 2 Monatsüberziehungsmöglichkeit sondern sinnloses rumstehen und vergammeln lassen.
Ich habe aber gar keinen abgemeldeten Trailer....es ging mir eher ums Prinzip.

Aber mit Deinem scheinbar ausreichendem Verstand ist es Dir wohl auch klar, dass ein zugelassener Trailer dann auch alle zwei Jahre zum Tüv muss...auch wenn das Ding einfach nur auf einem Privatgelände steht und nicht bewegt wird.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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