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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Österreicher und SBF Binnen vs. Binnenpatent
Hallo Forum,
ich habe eine Anfrage über das Webformular meiner Site von einem Österreicher - Stephan - erhalten, die ich in Rücksprache mit ihm hier weiterleiten möchte (seine Anmeldung im Forum schlägt fehl): Er möchte, um die Kosten für ein 20m-Binnenpatent (>1.500 EUR) zu umgehen, den SBF Binnen in Deutschland machen. Gibt es Konstellationen, in denen das funktioniert? Meine Theorie dazu: In Europa gelten m.W. überall die Führerscheinregeln, die im jeweiligen Heimatland gelten. Ein Österreicher muss also in ganz Europa einen österreichischen Schein haben, ein deutscher SBF hilft nicht so richtig. Allerdings habe ich einen Bekannten (Däne, also auch EU), der seit einigen Jahren in Deutschland lebt und arbeitet, und der, um auf dem Rhein fahren zu dürfen, nicht den dänischen Regeln unterliegt (das wäre "kein Führerschein"), sondern den deutschen, weil er länger als 6 Monate seinen Lebensmittelpunkt in D hat. Er hat daraufhin erfolgreich den SBF Binnen gemacht. Stephan schreibt, ein Zweitwohnsitz in D wäre für ihn realisierbar, auch für 6 Monate. Könnte er sowas machen, dann den SBF Binnen ablegen und in Österreich in ein Binnenpatent umschreiben lassen? Ich glaube nicht, aber es geht ihm (und inzwischen mir) um wissen, nicht glauben. Danke schonmal.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#2
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Hmm, im Yachtrevue-Forum hat auch ein Stephan vor einiger Zeit diesbezüglich angefragt und wie ich meine, recht brauchbare Antworten erhalten.
L.G. Edwin |
#3
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Das ist leider in Österreich ganz eindeutig geregelt:
Du bist Ösi und hast Deinen Hauptwohnsitz in Österreich: Österreichisches Recht - d.h. österreichische Scheine!!!! Du bist Ösi und hast Deinen Hauptwohnsitz im Ausland: Du kannst den Schein machen in dem Land wo du wohnst. Man sollte jedoch, wenn man vorhat wieder nach Österreich zu gehen, den jeweiligen Verband (ÖSV oder MSVÖ) fragen, ob der Schein auch "umgeschrieben" werden kann. schau dir unter "segelverband.at" Prüfungswesen - Rechtliche Grundlagen die Geschichte an. (gilt sinngem. auch für MSVÖ = Motor) Gruß Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#4
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Meines Wissens nach, darf er den deutschen Schein machen, ihn aber auch nur hier benutzen.
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#5
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Zitat:
Es geht bei der Anfrage ja um Binnen und da ist es schon eindeutig geregelt. (etwas unklar ist es für See, da man von österr. Gesetz her als Österreicher gar keinen Schein benötigen würde!) Zitat:
L.G. Edwin |
#6
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Hallo Wolf!
Den Schein kann er schon machen, nur hat er im Eventualfall keine Gültigkeit für ihn Ausnahmen: siehe mein obiges Posting. Im Normalfall kräht kein Hahn danach, welchen Schein wer hat, nur im Schadensfall ist es halt so wie "Fahren mit dem Auto ohne Führerschein" - die Versicherung zahlt nicht. Gruß Peter
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#7
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Edwin Du hast Recht!!!!
Hab´ich übersehen - ist also in diesem Fall nationales und nicht internationales Recht. Gruß Peter
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#8
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Hallo
Ich verstehe etwas nicht. Er möchte statt des 20m Binnenpatentes in Ö den SBF in D machen, aber der geht doch nur bis 15m. Oder wäre ihm das egal ? Gruß aus Berlin Jörg |
#10
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Hallo Andreas!
Hier der Link zum Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in Ö. Informationen zur Schiffsführerprüfung Binnenschiffahrt, Seen und Flüsse http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif.../fuehr_pdf.pdf Schöne Grüsse Richard |
#11
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Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#12
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Hallo Andreas
Danke, genau darauf zielte meine Frage. Ich habe im Charter ab und an Kundschaft aus Nachbarländern und kenn die jeweiligen Gesetze noch nicht. Kann ich die irgendwo genau nachlesen? Hab bisher nichts aussagekräftiges gefunden. Anhang: Hab den Link von Richard jetzt erst gesehen, danke.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#13
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Zitat:
Aber er müsste seinen Hauptwohnsitz in D haben um den Schein machen zu können und ihn später in Österreich anerkannt zu bekommen. Zitat:
Markus |
#14
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Also das is ja doof, ich würde versuchen die 10cm irgendwie wegzubasteln
Der 10m Seen/flüsse/wasserstrassen in Ö ist nämlich durchaus machbar wie ich gerade selbst feststelle. |
#15
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Hallo Europäer
Ich hoffe, das es dabei und bei anderen Dingen bald mal einheitliche Regeln geben wird. Ist doch schlimm so ein Kram.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#16
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Zitat:
steht in keinem zusammenhang ob ich nun ein boot mit 10m fahre oder eins mit 11 meter..... die 10 cm wegzubasteln ( kürzere badeplattform ) wäre auch das was ich tun würde in dem fall Hoffentlich wird das endlich mal Europaweit gleich geregelt, bei Bananen machens das doch auch.... lg Markus |
#17
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Ich weiss, der Thrwad ist Uralt.
Aber meine Frage passt dazu. Darf man als Deutscher mit deutschem SBF Binnen auf dem österreichischen Teil der Donau fahren? Wenn ja wieviel Länge? Danke euch. |
#18
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Zitat:
bei der Länge bin ich jetzt nicht sicher ob die deutsche 20m Regelung auch in Österreich gilt aber 15 m sicher... |
#19
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Falls es mal in ein anderes Land gehen sollte, findest Du z. B. beim ADAC entsprechende Länderinfos. Dort finden sich auch Hinweise zur Mindestausrüstung und zu den Führerscheinregelungen.
https://skipper.adac.de/reviere/oesterreich/ Gruß Andreas
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#20
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Jetzt mal ganz anders, das Österreichische Schiffsführerpatent 10m Seen u Flüsse berechtigt in Ö und international das befahren von See und Fluß.
Aber es berechtigt NICHT das befahren einer Wasserstraße! Die Donau zB ist eine Wasserstraße, darum auch das Donaupatent. Wenn jz ein zB Deutscher ein Pedant zum Österreichischen Schiffsführerpatent hat, darf dieser auch NICHT auf der Donau ( Wasserstraße ) fahren. Oder übersehe ich da etwas? Gruß |
#21
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Zitat:
der Deutsche hat den Sportbootführeschein Binnen ... dieser erlaubt ihm alle Europäischen Binnenwasserstrassen zu befahren... Früher benötigte man aus Regensburg eine Bescheinigung für die Donau in Österreich aber diese ist Weggefallen mienes Wissens... |
#22
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Zitat:
10 m, SEEN u. FLÜSSE ) NICHT auf der Donau / Enns usw fahren. |
#23
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Ihr in Österreich habt auch einen boots TÜV und andere merkwürdige regeln.. (Ausrüstungspflicht)
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#24
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ja da hast recht, bei uns ist der Amtsschimmel etwas sehr eigenartig.
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#25
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Hallo approach lowg,
interessanter Nick, - hast Du was mit der Luftfahrt zu tun? (Lotse in Graz?) Grüße Markus
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