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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.11.2014, 08:56
Benutzerbild von summer
summer summer ist offline
Captain
 
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Boot: Doral 250
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Standard Sorgfaltspflicht eines jeden Skippers

Hallo Leute,

erinnert Ihr Euch noch an Euren in Vergangenheit gemachten Binnen oder See Führerschein ?

Wir haben gelernt welche Gegenstände sich in einem Boot befinden sollten.
Wir haben auch Befahrensregeln verschiedener Gewässer kennengelernt.

Wir kennen im Grossen und Ganzen die Binnenschiffahrtsverordnung

aber wo steht eigentlich, dass ein Boot vor Fahrtantritt auf technische Funktion geprüft werden muss ?

Gruss Ralf
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  #2  
Alt 13.11.2014, 09:01
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
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Wo steht,das Kaffee heiss ist?
Keine Ahnung,ob es irgendwo steht...sollte eigentlich jedem klar sein,bevor er seine Urlaubsreise antritt.Eigentlich!
__________________
Gruß,Matze
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  #3  
Alt 13.11.2014, 09:03
Krümelmonster Krümelmonster ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Stahlverdränger Peereboom 800 "Kemana" und 4,5mtr Plasteboot "Muggel"
80 Danke in 48 Beiträgen
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Moin,

gabs da nicht irgendwas von "gute Seemannschaft"
Spätestens damit ist doch klar, dass ich mein Boot vor Fahrtantritt auf Funktion und Sicherheit überprüfe...

Gruß vom Krümelmonster
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  #4  
Alt 13.11.2014, 09:08
Benutzerbild von summer
summer summer ist offline
Captain
 
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Boot: Doral 250
366 Danke in 158 Beiträgen
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Naja Matze Dein Vergleich hängt etwas. Schliesslich bedeutet es für einen Skipper wenn er mit einem Boot bei dem der Motor nicht zuverlässig läuft oder eine Ankerwinde nicht funktioniert er sich so in eine Notsituation hineinmanövriert was er hätte vorher vermeiden können indem er erst garnicht die Fahrt antritt.

So etwas muss doch in Deutschland festgehalten sein
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  #5  
Alt 13.11.2014, 09:10
Benutzerbild von summer
summer summer ist offline
Captain
 
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Boot: Doral 250
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Zitat:
Zitat von Krümelmonster Beitrag anzeigen
Moin,

gabs da nicht irgendwas von "gute Seemannschaft"
Spätestens damit ist doch klar, dass ich mein Boot vor Fahrtantritt auf Funktion und Sicherheit überprüfe...

Gruß vom Krümelmonster
Ich hätte das in der Binnenschiffahrtsverordnung vermutet, schliesslich darfst Du mit einem PKW der keinen TÜV hat Dich auch nicht auf öffentlichen Strassen bewegen
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  #6  
Alt 13.11.2014, 09:17
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zb in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung:

§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Über diese Verordnung hinaus hat der Schiffsführer alle Vorsichtsmaßregeln zu treffen, welche die allgemeine
Sorgfaltspflicht und die Übung der Schiffahrt gebieten, um insbesondere
a) die Gefährdung von Menschenleben,
b) die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von
Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern,
c) die Behinderung der Schiffahrt,
d) die übermäßige Beeinträchtigung der Umwelt
zu vermeiden.

oder auch

§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
1. Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen
und der Schiffahrt gewährleistet ist und die Verpflichtungen aus dieser Verordnung erfüllt werden können.

Solche §§ dürfte es auch in den anderen Verordnungen geben...

Gruß
Chris
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  #7  
Alt 13.11.2014, 09:21
Benutzerbild von summer
summer summer ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Zb in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung:

§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Über diese Verordnung hinaus hat der Schiffsführer alle Vorsichtsmaßregeln zu treffen, welche die allgemeine
Sorgfaltspflicht und die Übung der Schiffahrt gebieten, um insbesondere
a) die Gefährdung von Menschenleben,
b) die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von
Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern,
c) die Behinderung der Schiffahrt,
d) die übermäßige Beeinträchtigung der Umwelt
zu vermeiden.

oder auch

§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
1. Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen
und der Schiffahrt gewährleistet ist und die Verpflichtungen aus dieser Verordnung erfüllt werden können.

Solche §§ dürfte es auch in den anderen Verordnungen geben...

Gruß
Chris
Hi Chris ja das dürfte es getroffen haben. Die wichtigen Passagen habe ich mal dick eingefärbt
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  #8  
Alt 13.11.2014, 09:23
Frodo Frodo ist offline
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2.019 Danke in 613 Beiträgen
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... und letztendlich "steht" das in meinem Verantwortungsgefühl meiner Besatzung/meinen Gäasten und den anderen Benutzer des Wassers.

Bei uns auf dem Rhein möchte ich keinen Maschinenausfall o.ä. haben
und schon ganz bestimmt nicht weil ich vorher zu faul war meine Technik zu überprüfen
__________________
Grüße vom Rhein, Edi
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  #9  
Alt 13.11.2014, 09:24
Benutzerbild von toxy
toxy toxy ist offline
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Zitat:
Zitat von summer Beitrag anzeigen
Ich hätte das in der Binnenschiffahrtsverordnung vermutet, schliesslich darfst Du mit einem PKW der keinen TÜV hat Dich auch nicht auf öffentlichen Strassen bewegen
Der Tüv kommt aber nicht vor Fahrtantritt, das heisst man muss seinen PKW selber überprüfen.

Wie man das macht steht auch nicht in der StVO, gottseidank würde ich meinen. Sonst müsste man da ne Checkliste abarbeiten wie beim Flugzeug...
__________________
Felix

I hear the ferryman is half man, half boat
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  #10  
Alt 13.11.2014, 09:53
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summer summer ist offline
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Zitat:
Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
... und letztendlich "steht" das in meinem Verantwortungsgefühl meiner Besatzung/meinen Gäasten und den anderen Benutzer des Wassers.

Bei uns auf dem Rhein möchte ich keinen Maschinenausfall o.ä. haben
und schon ganz bestimmt nicht weil ich vorher zu faul war meine Technik zu überprüfen
Stimmt ! Da ist der Rhein fast noch gefährlicher wie das Meer mit seinem undurchsichtigen Wasser und den Buhnen.
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  #11  
Alt 13.11.2014, 10:08
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billi billi ist offline
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Ich kann aus erfahrung sprechen das ein Motorausfall auf dem Rhein kein Spass ist.
Wenn dann der Anker nicht hält und wie ein Pflug durch den Kies geht wird es einem mulmig.
zum Glück bin ich von einem Skipper auf auf das Päckchen genommen worden. 10m hinter mir sah ich nämlich schon die Buhen ca 1m aus dem Wasser ragen.
Ins Wasser wollte ich im November eigentlich nicht mehr.
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Gruß Volker
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  #12  
Alt 13.11.2014, 10:26
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summer summer ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich kann aus erfahrung sprechen das ein Motorausfall auf dem Rhein kein Spass ist.
Wenn dann der Anker nicht hält und wie ein Pflug durch den Kies geht wird es einem mulmig.
zum Glück bin ich von einem Skipper auf auf das Päckchen genommen worden. 10m hinter mir sah ich nämlich schon die Buhen ca 1m aus dem Wasser ragen.
Ins Wasser wollte ich im November eigentlich nicht mehr.
Ich habe mir schon sehr oft diesen Gau in der Praxis vorgestellt. Ein Anker würde ich versuchen zu werfen in Richtung Land. Die Leine müsste sofort belegt werden da sonst die Hände blutig würden wegen der hohen Zugkraft.

Dann einen zweiten Anker schmeissen und danach den ersten wieder einholen oder so ähnlich.....

Aber die Buhnen echt ein Gau. Und die Booteschulen gehen noch nicht einmal auf das fleissende Gewässer, geschweige denn scheusen einmal
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  #13  
Alt 13.11.2014, 10:37
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von summer Beitrag anzeigen
Ich habe mir schon sehr oft diesen Gau in der Praxis vorgestellt. Ein Anker würde ich versuchen zu werfen in Richtung Land. Die Leine müsste sofort belegt werden da sonst die Hände blutig würden wegen der hohen Zugkraft.

Dann einen zweiten Anker schmeissen und danach den ersten wieder einholen oder so ähnlich.....

Aber die Buhnen echt ein Gau. Und die Booteschulen gehen noch nicht einmal auf das fleissende Gewässer, geschweige denn scheusen einmal
Der Anker hatte 50m Bleiankerleine was bei einer Wassertiefe von 3-4m eigentlich locker reichen sollte. Aber die Strömung im Bereich Louterburgh ist so stark, das er nur pflügte.
2. Anker war bis dahin noch nicht vorhanden.
Die zugkraft hätte die Hände nicht nur Blutig gemacht sondern vermutlich alle Knochen in der Hand zerquetscht.
ein Baylienr 2455 wiegt um die 2t und da ist dann einiges an Zug auf der Leine.
Das bootschulen nicht auf das schleusen und fließendes Gewässer eingehen oder aufs Schleusen ist nicht ganz richtig.
Dies wird zwar nur Theoretisch durchgenommen aber bei uns wurde dies erklärt.
Der Rhein war zwar vor der Haustür, was also ein befahren vom Fließenden Gewässer möglich gemahct hätte aber dies ist nicht überall möglich. Nicht jede Bootsfahrschule liegt an einem fließenden Gewässer.
Schleusen waren bei uns einfach zu weit weg um dort hinzukommen.
so wird es auch einigen anderen Fahrschulen gehen. Außerdem gibt es so viele verscheidene Schleusen, da bringt es nichts an einer zu üben.
z.b. wenn ich am Rhein Schleuse ist dies durch die Schwimmpoller sehr entspannt. Einhängen und warten bis man oben ist.
Am Neckar muss man schon ab und an die Leinen umhängen.
An der Mosel muss man eine Sportbootschleuse bedienen können wenn man reinpasst
die Liste könnte man weiterführen.

(ich hab meinen Füherschein in Speyer gemacht nächste Schleuse wäre am Rhein Iffezheim und am Neckar Feudenheim).
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Gruß Volker
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  #14  
Alt 13.11.2014, 11:21
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Mork Mork ist offline
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Zitat:
Zitat von summer Beitrag anzeigen

aber wo steht eigentlich, dass ein Boot vor Fahrtantritt auf technische Funktion geprüft werden muss ?

Gruss Ralf
Irgendwie kommt's mir gerade so vor als ob da jemand laut nach etwas schreit, was andernorts zu Blüten wie zB

"Keine Haustiere in die Mikrowelle"

"Kann Spuren von Nüssen enthalten" als Allergikerhinweis auf einer Packung Nüsse oder

"Fahrerplatz bei eingeschaltetem Tempomat nicht verlassen"

geführt hat.


Am besten eingraviert vor dem Steuerstand:

"Vor Fahrtantritt überprüfen ob das Boot schwimmt"
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...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #15  
Alt 13.11.2014, 11:45
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Giligan Giligan ist offline
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Jeder ist für den Zustand von Boot, Auto, Fahrrad und anderer Dinge verantwortlich, also hat er zu prüfen, ehe er sich damit in den Verkehr begibt.

Ist doch ganz einfach, wer das versäumt, muss dafür gerade stehen.

Willy
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  #16  
Alt 13.11.2014, 11:50
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Am besten eingraviert vor dem Steuerstand:

"Vor Fahrtantritt überprüfen ob das Boot schwimmt"
Hervorragende Idee!

Ich hätte auch noch welche:

"Passagiere dürfen nicht über Bord geworfen werden!"
"Das Getränk des Skippers ist unantastbar (muss aber immer gefüllt sein)."
"Das Sinken des Bootes ist verboten."
"Das fahren gegen andere Gegenstände oder Menschen kann zu Schäden führen".
"Die Spitze Seite ist meist vorne!"
"Blinde sind als Skipper nicht geeignet."
"Das Bewegen des Steuerrades (analog Pinne) kann zur Richtungsänderung des Bootes führen."
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  #17  
Alt 13.11.2014, 12:42
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Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie ihr das so macht, gerade bei Motorbooten. Kompressionsdruck messen, Anker probehalber wegfieren (ich "werfe" jedenfalls nicht mit Ankern), um zu sehen ob er hält? Bilge peilen?
Ich starte den Motor, wenn er läuft, verlasse ich das Bojenfeld/Hafen, draussen mache ich ihn aus und setze Segel. Den Motor kann ich nicht wirksam überprüfen, wenn er läuft, läuft er, das Rigg kann ich auch nur im Frühjahr wirksam überprüfen, bevor der Mast gestellt wird, wenn ich dabei sorgfältig genug vorgegangen bin, z.B. alle Splinte so abgetaped habe, dass der Splint sich nicht lösen kann, muss ich darauf vertrauen, dass kein Teil im Laufe der Saison versagt, ich kann ja nicht jedes Teil vor Saisonbeginn röntgen.
Meine Törnvorbereitung besteht also aus einem kleinen Funktiontest: Motor läuft, Lampen brennen, Navigationgeräte funktionieren,
Siggi
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  #18  
Alt 13.11.2014, 12:45
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Man muss sein Boot halt kennen und ein Wenig vertrauen haben.
Keiner wird dies alles vor jeder Fahrt machen.
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  #19  
Alt 13.11.2014, 12:49
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie ihr das so macht, gerade bei Motorbooten. Kompressionsdruck messen, Anker probehalber wegfieren (ich "werfe" jedenfalls nicht mit Ankern), um zu sehen ob er hält? Bilge peilen?
[...]
Meine Törnvorbereitung besteht also aus einem kleinen Funktiontest: Motor läuft, Lampen brennen, Navigationgeräte funktionieren,
Damit wäre ja auch schon so alles abgedeckt. Beim Auto prüfst du ja auch nur ob es läuft und alles leuchtet und zerlegst nicht den Motor zur Prüfung.

Ich prüfe idR. noch den Ölstand vom Motor (auch bei Autos bei längeren Autofahrten) und schaue ob Wasser o.a. Flüssigkeiten in der Bilge sind.

Dann natürlich ob die Segel, Falle und Schoten alle klar sind und damit hat man so ziemlich alles abgedeckt.

Beste Grüße
Alex
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  #20  
Alt 13.11.2014, 17:58
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Mork Mork ist offline
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Ganz ehrlich: Ich kann mich, unmittelbar vor der Fahrt zum TÜV ausgenommen, nicht daran erinnern wann ich
das letzte Mal beim Auto einen Lampencheck gemacht habe...

Lediglich gelegentlich wenn ich 'nen Hänger dranklemme und eine zweite Person zur Hand is' mach ich's mal.
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  #21  
Alt 13.11.2014, 20:49
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich: Ich kann mich, unmittelbar vor der Fahrt zum TÜV ausgenommen, nicht daran erinnern wann ich
das letzte Mal beim Auto einen Lampencheck gemacht habe...
Moderne Autos (meines ist 14 Jahre alt und macht es) zeigen Fehler in der Beleuchtung ja auch an und ansonsten kriegt man eigentlich bei der normalen Fahrt schon mit ob die Lichter brennen.
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  #22  
Alt 13.11.2014, 20:52
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Moderne Autos (meines ist 14 Jahre alt und macht es) zeigen Fehler in der Beleuchtung ja auch an und ansonsten kriegt man eigentlich bei der normalen Fahrt schon mit ob die Lichter brennen.
wie zeigt den dein Auto an das das Rücklicht defekt ist ?
das Frontlicht sieht man aber die Rückstrahler nicht oder kaum.

Mein Auto ist auch 14 Jahre alt und zeigt nichts dergleichen an.
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Gruß Volker
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  #23  
Alt 13.11.2014, 20:58
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wie zeigt den dein Auto an das das Rücklicht defekt ist ?
das Frontlicht sieht man aber die Rückstrahler nicht oder kaum.
Der Bordcomputer zeigt die Textmeldung: "Rücklicht defekt" an, welches von den zweien es ist muss man dann selbst gucken. Alternativ gibt es auch sowas wie "Bremslicht defekt" oder ähnlichem.

Bei manchen Fahrzeugen leuchten auch LEDs auf, oder eine digitale Anzeige des Fahrzeuges usw.. Vor 14 Jahren Luxus-Komfort macht es heutzutage eigentlich jedes Auto.
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  #24  
Alt 13.11.2014, 21:16
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
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Also ehrlich gesagt gucke ich vor jeder Fahrt einmal in den Motorraum/Bilge , prüfe den Ölstand und sehe beim Blick in den Motorraum auch sofort, ob die anderen Flüssigkeiten passen....

Beim Auto gucke ich lediglich alle 2-3 Wochen unter die Motorhaube.....
__________________


Gruß

Berni
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  #25  
Alt 14.11.2014, 13:31
Benutzerbild von GunKraus
GunKraus GunKraus ist offline
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Ort: Magdeburg
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Boot: Yamarin 5800 bc
3.854 Danke in 1.548 Beiträgen
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Hallo,
wie es Billi schildert wird es allen Vielfahrern schon mal gegangen sein. Dann kannst Du nur nochmal den Namen Deiner Versicherung gen Himmel rufen und hoffen und bangen...
Ein zweiter (Hilfs-) Motor bringt dann natürlich Ruhe ins Schiff, insofern es nicht mit Paddeln aus der Fahrrinne gebracht werden kann.
Die Buhnen machen mir da nicht mal so viel Bange, wie die Berufler.

viele Grüße
Gunter




Viele Grüße Gunter
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