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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Auf dem Boot wird ein Dieselofen mit eigenem Heizöltank installiert. Das Boot soll ganzjährig bewohnt werden. Darf man das Stromaggregat auch mit an den Heizöltank hängen?
Was denkt Ihr? Gruß Hubert |
#2
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schau mal unter dem folgendem link:
http://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__3.html somit sollte es legal sein.
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#3
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Ja, die Standheizung im Auto/Transporter soll man mit extra Tank auch mit Heizöl betreiben sollen, aber spart man denn da sooo viel, als das sich der Aufwand lohnen würde?
Gruß, Heiko
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#4
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Ahoi Hubert,
falls, dein Aggregat länger läuft pro Tag und auch noch Wasserkühlung hat kannste evtl. auch gleich 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen und mit nem Wärmetauscher Heizen ... dann biste auf jedenfall auf der sicheren Seite . Gruß KaOs
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#5
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Hallo,
in dem Fall ist es ja eher umgekehrt. Heizöltank für Heizung + Generator. Abseits von diesem Fall; die Standheizung ist aber theoretisch nur solange begünstigt, wie das Fahrzeug auch wirklich steht. Fährt die Kiste, ist auch die Standheizung während des Betriebes nicht mehr "ortsfest", oder? Bis dann Dominic
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#6
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Hallo Hubert
ich würde sagen, wie auch Dominic schreibt, das die Sache mit der Bezeichnung "Ortsfest" geht oder auch nicht. Wenn du fest liegst Ok, bei fahrt nicht. Siehe dazu Pos.2 des oberen Links. Ortsfest im Sinn dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebs ausschließlich an ihrem geografischen Standort verbleiben. Unsere Notstromdiesel im Haus laufen auf jedenfall alle legal mit Heizöl. Gruß Stefan
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#7
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Moin,
was ribfan und Dominic schreiben ist grundsätzlich richtig. Ich arbeiten jedoch gelegentlich mit mobilen Großgeneratoren (> 100KW), diese dürfen vor allem in Zollgebieten unter Umständen nicht mit Heizöl betrieben werden. Das Argument war, ortsfest sind Generatoren dann, wenn sie fest an dem Ort montiert sind (nicht nur abgestellt). Notstrom in einem Gebäude würde darunter fallen, ein Anhänger oder abgeladener Generator nicht. Boote wären entsprechend niemals ortsfest (auch an Land nicht, man müsste sie festdübeln). Für Boote bin ich mir aber absolut nicht sicher! Ich würde um es sicher zu haben mich beim Bundesministerium Wirtschaft & Energie erkundigen. Beste Grüße Alex
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#8
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Hallo,
wir hatten mal einen Fall, da ging es um einen Bagger mit Kettenantrieb der immer auf einer Schubbarge zur Naßbaggerei von einer Wasserbaufirma eingesetzt wurde. Der Bagger wurde auch immer mit dem Schubboot zusammen mit Schiffsdiesel betankt. Bei Überprüfung durch den Zoll, gab´s dann ein Steuerstrafverfahren wegen dem einfärbten Sprit im Bagger. Wäre der Bagger wie eine Kranbahn auf dem Ponton befestigt oder ganz ohne Fahrwerk wäre er Ausrüstung des Wasserfahrzeugs und dürfte mit dem steuerbefreitem Sprit betrieben werden. So, muss allerdings besteuerter Diesel getankt werden. Bis dann Dominic
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#9
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Und wenn ich jetzt an dem Generator einen Elektromotor zum Antrieb anstöpsel.....
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#10
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![]() Zitat:
"(2) Ortsfest im Sinn dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebs ausschließlich an ihrem geografischen Standort verbleiben und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen." Das dürfte auch das Problem des Baggers gewesen sein. Er war wegen das Fahrwerks (noch) ein Fahrzeug.
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Beste Grüße John
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#11
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Hallo,
zum Antrieb steht ja was im Energiesteuergesetz drin. Da wäre die Nutzung von Heizöl generell ausgeschlossen. Ob die Kraftübertragung vom Verbrennungsmotor zum Antrieb jetzt per Welle, Riemen oder Stromkabel erfolgt spielt ja keine Rolle. Theoretisch wäre schon eine elektrische Seilwinde zum Land rechtlich schwierig, wenn dadurch Ortsveränderungen möglich sind. Bis dann Dominic Edit: Zu langsam....
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#12
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![]() Zitat:
Das Hauptzollamt Karlsruhe sagte dazu sinngemäß: "Alles, was bewegt werden kann, muss Diesel verwenden. Einzige Ausnahme: Wenn nur Strom damit erzeugt werden kann, dann darf es auch Heizöl sein." Siehe hier: http://eisstrahler.com/?tag=schraubenkompressor
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#13
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Hallo,
Zitat:
Bis dann Dominic
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#14
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![]() Zitat:
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Beste Grüße John |
#15
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![]() Zitat:
Ich habe vom Zollamt eine Bescheinigung, das ich einen bestimmten Tank mit Gasöl/Heizoel befüllen darf, von dem die Heizung und der Generator betrieben wird.
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#16
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Ganz klar - NEIN, darf man nicht.
Für alle anderen Zwecke als zum Heizbetrieb benötigt man eine Genehmigung des Zollamtes! Stationär ist NICHT vor Anker o.ä. liegen, sondern fest und ortsunveränderbar mit dem Untergrund verbunden. Aber ohne Genehmigung läuft nichts außer einer saftigen Strafe beim Betretenwerden! Edit: zum Thema Baggerschiff: Ist der Baggerteil fest mit dem Schiff verbunden und kein Raupenbagger der nur darauf gefahren wurde, kann beim zuständigen Zollamt ein Antrag auf Betrieb mit gekennzeichnetem Gasöl gestellt werden, da der Bagger dann ein unveränderlicher Bestandteil des Schiffes wäre. Dieser Antrag würde genehmigt und der Bagger könnte dann direkt aus dem Schiffsbunker gespeist werden. Der Nachweis des Schiffsbetriebes beim Kettenbagger wäre bei einer späteren Kontrolle an Land nicht strafbefreiend, da der Zeitpunkt der Kontrolle maßgebend wäre und hier eine nicht mehr bestimmungsgemäße Verwendung vorherrschen würde. Deshalb wird eine solche Genehmigung i.d.R. nicht erteilt werden.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann Geändert von coronet (11.09.2014 um 18:32 Uhr)
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#17
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![]() Zitat:
![]() Ich habe einen Stromgenerator welcher 8,5 KW leistet und mit Diesel betrieben wird. Zudem habe ich auch noch eine Ölheizung, welche ebenfalls mit Diesel betrieben wird. Alles kommt aus dem selben Tank. Das Boot ist auch zertifiziert und abgenommen. Warum soll das nicht gehen?
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Gruß Klaus
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#18
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Hoffentlich mit Genehmigung des Zollamtes?!
Wenn nicht, schleunigst nachholen!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#19
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![]() Zitat:
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann
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#20
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![]() Zitat:
Wer richtig liest ist klar im Vorteil. Ich habe eine Genehmigung vom Zollamt. |
#21
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schimi, Ja, das stimmt , dass der der Lesen kann, klar im Vorteil ist! Und in meinem Beitrag betreffend die Frage nach der Genehmigung ist das Zitat von klausim!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann
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#22
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
![]() Ich hatte in meiner Frage absichtlich nicht erwähnt, dass es um ein Segelboot geht. Und tatsächlich war der Hintergrund der Fragestellung ein Elektromotor als Flautenschieber. (Geht nich um unser Boot, ich frage für einen Freund.) Ich persönlich finde schon den extra Heizöltank albern. Ich denke er wird mehr Geld ausgeben um 100 Liter weise Heizöl an Bord zu bekommen als er durch den günstigeren Preis einspart. O-Ton : "Ja da stell ich mir irgendwo ein paar Fässer hin und hole mir immer mal einen Kanister. Statt einen neuen Motor zu besorgen kauf ich nen Generator und häng mir nen Elektomotor dran." Naja, ich geb das mal so weiter. Ich gehe davon aus der arme Irre wird wohl auf das elfte Gebot setzen. "Du sollst dich nicht erwischen lassen!" ![]() Gruß Hubert |
#23
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Hm...
Ich habe einen ortsfesten Heizölofen mit dem ich ausschließlich heize. Ich heize Wasser bis es verdampft, betreibe damit eine Turbine, die einen Generator antreibt mit dem ich meine Akkumulatoren (Batterien) lade die ich später zu meinem vermittels Elektromotor angetriebenem Boot schleppe und dort für den Antrieb verwende. Watt nu? Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]()
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#24
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Nu haste das System überlistet und einen kaputten Rücken
![]() ![]() Gruß Hubert
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#25
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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