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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo liebe BF-Freunde,
ich bewohne eine Haus mit 6 Mietwohnungen, links und rechts je 3 Parteien. Auf meiner Terrasse deren Errichtung mir vom Vermieter (Gemeinde) vor ca 9 Jahren mündlich erlaubt wurde liegt abgedeckt und umgedreht auf Böcken meine Finnsport 420 in teilrestauriertem Zustand und Ohne Motor und Ölrückstände. Nun sagt der Vermieter das Boot muss weg (keinen der anderen Mieter stört das Boot). Er hatte mir auch angedroht die mündliche Genehmigung für die Terrasse zu widerrufen. Kann er das so einfach durchsetzen oder kann mein Baby da liegen bleiben. Die Terrasse befindet sich in dem mir zugeteilten Gartenabteil. Es gibt auch einen angemeldeten Bootstrailer mit TÜV der auch von meiner Grünfläche runter musste. Mein vorheriges Ruderboot lag drei Jahre im Winter in meinem Garten und niemand hat sich drüber mokiert. Boot und Terrasse = Gewohnheitsrecht? |
#2
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![]() Zitat:
Ja, kann er.
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Grüße vom Main Ralf
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#3
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zuerst, ich bin kein Fachmann in Mietrecht.
Aber gehen wir mal wie folgt vor: Die Zusage für die Terrasse kann er so oder so widerrufen, wenn er passende Gründe dafür findet. Egal ob die Zusage mündlich oder schriftlich war. Schriftlich wäre natürlich wesentlich leichter zu beweisen. Mal angenommen, es käme zu einem Rechtsstreit und Du gewinnst. Dann darfst Du Deinen Allerwertesten darauf verwetten, dass Dein Vermieter die nächste Gelegenheit nur abwarten wird, Dich rauszuwerfen.
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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#4
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Ja so etwas in der Art befürchte ich auch, alledings heist es ja immer dass ein Mieter der immer schön seine Miete zahlt und sich fein an den Mietvertrag hält, ausser wg. Eigenbedarf, so einfach nicht kündbar ist.
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#5
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Das war mal ein Thema für mich. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat da mal entschieden. :Wer sein Segelboot auf dem eigenen Grundstück in der Wohnsiedlung lagert, kann richtig Ärger bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Unterstellen im Wohngebiet verboten ist. Laut dem Urteil (Az.: 5 S 194/10) können sich direkte Nachbarn zukünftig gegen einen solchen Bootslagerplatz wehren. Mehr Text hier http://www.zuhause.de/grundstueck-bo...46746336/index
Gruß Steffen |
#6
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Sei mir nicht böse, aber wenn Du mein Mieter wärst würde ich mir auch überlegen ob ich es Dir gestatte Dein Boot auf ( oder neben ) der Terasse zu lagern
![]() Wohl gemerkt , unter den genannten Vorzeichen ! Bei einem gemieteten EFH sieht das schon etwas anders aus ![]() Dein Vermieter fürchtet vermutl. einfach Beschwerden der anderen Mieter. ![]() Egal ob die Dir sagen: Mach man ruhig ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#7
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Manche Mieter sagen zu dir: mach mal ruhig, haben sich aber 5 min. später beim Vermieter über dich beschwert.
Hab selbst ein Haus mit 6 Parteien. Das ist fast normal. Gruß Uwe
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162 |
#8
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![]() ![]() ![]() Achso... ich habe übrigens gerade festgestellt dass die animierten Smileys meine Freunde werden könnten, auch wenn sie irgendwie kitschig sind. |
#9
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Wenn das ein PKW Stellplatz ist, dann ist ein Bootsanhänger dort auch...
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#10
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Eine Terrasse kann kein Stellplatz sein...
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#11
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erlaubt !
Der Mieter Kann seinen Stellplatz nutzen zum abstellen von Fahrzeugen die auf Ihn angemeldet sind. Und wie ich raus gelesen habe ist es ja auch kein Monster an Boot was den Nachbarn die Sicht versperren würde. Selbst ein abgemeldeter PKW kann auf einem gemieteten Stellplatz abgestellt werden. Gruß Fred |
#12
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aber nur auf privaten Flächen. Und öffentlich ist ein Stellplatz bereits, wenn er nicht abgegrenzt ist (Zaun Pfosten, Tor usw)
Leg ein Polster auf´s Boot und nenn es Hollywoodschaukel ![]()
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael |
#13
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Ich denke hier lautet die Devise des Vermieters "Wehret den Anfängen".
Bei einem kleinen Ruderboot hat er nix gesagt - wenn´s ihm überhaupt aufgefallen ist. Wenn du ihm dann aber nen Bootstrailer "vor die Nase" auf eine Grünfläche stellst - und Grünflächen sollen optisch aufwerten und wenigstens optisch zur Erholung beitragen - dann überlegt der sich, was als nächstes kommen mag und schau "mal genauer hin" Zu Nachbarn, "die das nicht stört", kann man nur sagen: die meisten Menschen sind hinterhältig und "hinten rum ganz anders". Hatte mal ein Gespräch mit dem Hafenmeister in unserer ersten Marina. O-Ton: Dir sagen sie, dass das toll ist und keinen stört - zu mir kommen die dann still und heimlich und beschweren sich. leg dein Boot auf den Trailer und nur zum dran arbeiten dann auf die Terrasse, dann kann eigentlich keiner mehr was sagen - sofern es keine Lärmbelästigungen gibt. Ich kann mir schon vorstellen, wie du dich gerade fühlst. Ich hab auch den "Denkfehler", dass ich mir kaum Gedanken mache, wenn ich meine, niemanden mit irgendwas zu stören. aber da hat wohl jeder seine Sichtweise auf die Dinge. und die sind erfahrungsgemäß nicht immer kompatibel. Und dann gibt´s ja noch den Faktor Neid des Umfeldes - der hat mich so einige male komplett vom Sockel gehauen. Ich weiß schon, warum wir die Restauration auf nem Bauernhof und anschließend in einer Halle im Gewerbegebiet gemacht haben - da kann man dann auch wetterunabhängig arbeiten. |
#14
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![]() Zitat:
da wiehert der Amtsschimmel. Zum Glück ist der Ärger aber doch wohl letztlich selten. So sieht so was dann aus, wenn eine Gemeinde aus den Vorgaben dann eine transparente Stellplatzsatzung macht: http://www.seddiner-see.de/images/Stellplatzsatzung.pdf ![]() Mir gefällt, dass man beim Bau einer Golfanlage 5 Stellplätze pro Loch (natürlich für PKW/Mopeds, nicht Bootstrailer) mitbauen muss. ![]() Geändert von horstj (20.08.2014 um 23:23 Uhr) |
#15
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Zitat von horstj
![]() Wenn das ein PKW Stellplatz ist, dann ist ein Bootsanhänger dort auch... Zitat:
Wie man an dem Beispiel mit dem Segelboot sieht, kann man nicht mal sein Boot auf privatem Grund abstellen wie man will. Da muss man sicher Details beachten (reines Wohngebiet, optische Störquelle?) und auch die verschiedenen Gerichte waren ja nicht einer Meinung. Man darf aber auch nicht die eigene Garage zweckentfremden (Lager), da hat es schon Ordnungsstrafen für gegeben. Der angemietete Stellplatz ist zweckgebunden für ein Kraftfahrzeug mit dem Ziel das der Mieter nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ausweichen muss. Genau das passiert aber durch die Zweckentfremdung mit dem Boot. Ob da jetzt der Vermieter oder die Ordnungsbehörde gegen vorgehen oder wem es hilft wenn der PKW auf dem Stellplatz steht und der Bootsanhänger auf der Strasse parkt ist dann eine andere Frage. Aber wie ja hier beschrieben wurde ist es gut möglich das einer der freundlichen Nachbarn sich auch daran stört und (hintenrum) aktiv wird.
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