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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.01.2006, 16:03
Benutzerbild von Mutiny
Mutiny Mutiny ist offline
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Standard § 25 ??

Hallo, wir suchen einen jungen Gebrauchtwagen für meine Frau.
Bei manchen Fahrzeugen ist die Umsatzsteuer nach § 25 ausweisbar bei anderen nicht .
Kann mir jemand erklären was ich davon habe oder eben nicht ??
__________________
Viele Grüße Dieter
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  #2  
Alt 08.01.2006, 16:13
Benutzerbild von Kreiseltaucher
Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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Ist für einen Privatkauf völlig unerheblich. Ist lediglich wichtig wenn man das Fahrzeug geschäftlich kauft
__________________
Gruss - Peter

Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen


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  #3  
Alt 08.01.2006, 16:14
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wenn du das Auto privat kaufst ist das für dich unbedeutend.

Bei den Fahrzeugen die eine ausweisbare Mwst haben, lag vorher eine gewerbliche Nutzung vor. Es wurde also keine Mwst abgeführt und Netto bezahlt.

Wenn diese Fzg nun privat an dich verkauft wird , muss für den Zeitwert die Mwst gezahlt werden.

Beim Export oder gewerblichen Kauf könnte die Mwst ausgewiesen werden, d.h. der Käufer bekommt den Mwst Anteil zurück.
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Gruß Olli
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  #4  
Alt 08.01.2006, 16:22
Benutzerbild von alaska
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Zitat:
Zitat von hilgoli
wenn du das Auto privat kaufst ist das für dich unbedeutend.

Bei den Fahrzeugen die eine ausweisbare Mwst haben, lag vorher eine gewerbliche Nutzung vor. Es wurde also keine Mwst abgeführt und Netto bezahlt.
Uff Olli,
ich bezahle für meine Geschäftswagen schon Mehrwertsteuer!
Allerdings kann diese mit der noch zu zahlenden Mehrwertsteuer
des Warenflußes verrechnet werden.....

Hinter dieser Angabe steckt aber seit 3 Jahren noch was anderes, wenn
auch etwas versteckt.
Wenn für ein Gebrauchtfahrzeug die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden kann, handelt es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug.
Das bedeutet, der Verkäufer kann nicht die Gewährleistung von 2 Jahren
ausschliessen wie ein Privatverkäufer, er kann sie nur auf 1 Jahr verkürzen.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #5  
Alt 09.01.2006, 09:42
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Standard Re: § 25 ??

Zitat:
Zitat von Mutiny
Hallo, wir suchen einen jungen Gebrauchtwagen für meine Frau.
Bei manchen Fahrzeugen ist die Umsatzsteuer nach § 25 ausweisbar bei anderen nicht .
Kann mir jemand erklären was ich davon habe oder eben nicht ??
Also ich meine, Verkauf mit § 25 UStG bedeutet, dass eben der vorige Besitzer des Fahrzeugs kein Unternehmer war oder einer mit Ausschlussumsätzen, sprich nicht zum Ausweis von USt berechtigt. § 25 a UStG bedeutet, Differenzbesteuerung. D.h. das Autohaus nimmt ein Auto in Zahlung von einem Arzt oder einer Privatperson von z.B. 10.000. Ausgezeichnet wird das Fahrzeug dann mit 11.000. § 25 UStG bedeutet nun weiter, dass lediglich in der Differenz 1.000 USt enthalten ist. Diese USt darf der Händler auch nicht ausweisen.

Gruss

Cylber
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  #6  
Alt 09.01.2006, 09:54
Benutzerbild von Seestern
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Zitat:
Zitat von alaska
Wenn für ein Gebrauchtfahrzeug die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden kann, handelt es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug.
Das bedeutet, der Verkäufer kann nicht die Gewährleistung von 2 Jahren
ausschliessen wie ein Privatverkäufer, er kann sie nur auf 1 Jahr verkürzen.
(Kleinkariertmodus an)
Das ist nicht exakt dasselbe. Verkauft ein Autohändler ein Auto, dass vorher als Privatwagen genutzt wurde, muss er 1 Jahr Gewährleistung bieten, die Mehrwertsteuer ist aber nicht ausweisbar.
Verkauft er ein Auto, dass bisher ausschließlich gewerblich genutzt wurde, muss er auch die Gewährleistung bieten, aber die Mehrwertsteuer ist ausweisbar.
Ist der Verkäufer identisch mit bisherigen gewerblichen Besitzer, hast Du natürlich recht. (Wir haben gerade bei Peugeot ein Auto von Sixt gekauft ...)
(Kleinkariertmodus aus)

Das Fatale an dieser Regelung ist, dass die Gewährleistung allein am rechtlichen Status festgemacht wird. Ein Malermeister, der seinen Malermeisterbulli verbimmelt, muss darauf Gewährleistung bieten! (Mein Passat war von einem Heizung-Sanitär-Klima-Betrieb, und der Geschäftsführer hat das Auto privat von seiner GmbH gekauft und dann mir verkauft. Und selbst das hätte man wahrscheinlich vor Gericht anfechten können).
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #7  
Alt 09.01.2006, 13:15
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Zitat:
Zitat von Seestern
(Kleinkariertmodus an)
Das ist nicht exakt dasselbe. Verkauft ein Autohändler ein Auto, dass vorher als Privatwagen genutzt wurde, muss er 1 Jahr Gewährleistung bieten, die Mehrwertsteuer ist aber nicht ausweisbar.
Verkauft er ein Auto, dass bisher ausschließlich gewerblich genutzt wurde, muss er auch die Gewährleistung bieten, aber die Mehrwertsteuer ist ausweisbar.
Ist der Verkäufer identisch mit bisherigen gewerblichen Besitzer, hast Du natürlich recht. (Wir haben gerade bei Peugeot ein Auto von Sixt gekauft ...)
(Kleinkariertmodus aus)

Das Fatale an dieser Regelung ist, dass die Gewährleistung allein am rechtlichen Status festgemacht wird. Ein Malermeister, der seinen Malermeisterbulli verbimmelt, muss darauf Gewährleistung bieten! (Mein Passat war von einem Heizung-Sanitär-Klima-Betrieb, und der Geschäftsführer hat das Auto privat von seiner GmbH gekauft und dann mir verkauft. Und selbst das hätte man wahrscheinlich vor Gericht anfechten können).
Völlig richtig Andreas.
Es ist aber ein Brauch der Autohäuser nur als Vermittler aufzutreten um
zu versuchen das Gwährleistungsgesetz zu umgehen.
...und das wäre eben beim Mwst.-Ausweisung nicht möglich .

Der Autokauf vom Geschäftsführer der GmbH hätte in Sachen
Gewährleistung vor Gericht keinen Bestand.

...aber er hätte das Auto ja zunächst an seine Frau verkaufen können...
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #8  
Alt 10.01.2006, 22:57
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Zitat:
Zitat von alaska


Es ist aber ein Brauch der Autohäuser nur als Vermittler aufzutreten um
zu versuchen das Gewährleistungsgesetz zu umgehen.
und vor allen Dingen die Umsatzsteuer zu klemmen.

Deswegen wurde nämlich der § 25 UStG auch eingeführt.

Viele Grüße

Volker
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