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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
Das "Handbuch Binnenschifffahrtsfunk" ist gemäß den Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung in der jeweils aktuellen Fassung an Bord eines jeden Schiffes mitzuführen, das mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist.
So die Vorschrift, aber.... wer von Euch hat das Werk tatsächlich an Bord? Wer kann darüber berichten, dass bei einer allgemeinen Kontrolle neben Boots- u. Führerschein auch das Handbuch vorgezeigt werden mußte? Wer füht das Handbuch in Papierform und wer als Datei auf einem PC (Smartfone, Laptop etc.) mit? Beste Grüße Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
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#2
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Ich hab ne Version ausgedruckt an Bord, und die aktuellste auf dem Laptop dabei.
Kontroliert bin ich noch nie geworden, daher kann ich dazu nix sagen!
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Peer
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#3
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Habe stets die neuste Version ausgedruckt an Bord.
Kontrolliert hat's nie einer, aber es hat mir schon öfter als Informationsmaterial gedient.
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Gruss Michael Heimathafen Flevostrand .... dort wo immer ein kühles Bier steht
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#4
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Bin mal bei HSW I auf dem Rhein zu schnell unterwegs gewesen. Der freundliche Herr von der WSP wollte neben den Papieren auch das Handbuch sehen.
Hab´s immer in Print dabei. Gruß Gerd
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#5
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Ich habe mal irgendwo gelesen, dass der Entenschutz neuerdings das Handbuch auch auf elektronischen Geräten akzeptiert. Ist habe es nur als pdf auf dem Tablett.
Ob das allerdings stimmt, kann ich nicht sagen, ich bin noch nie kontrolliert worden. Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#6
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Stimmt.
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Viele Grüße aus der Wartburgstadt, Erhard __________________________________________________ Alt wird man wohl, wer aber schon klug? Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?
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#7
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Das Handbuch wird auch in elek. Form akzeptiert.
Gerd |
#8
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Kann mir jemand sagen, ob es jährlich aktualisiert wird, ggf. schon ein Erscheinungsdatum für 2014 gibt? Danke!
Gruß Stephan
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Gruß Stephan |
#9
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Gibt es leider noch nicht!
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Mit Wassersportlichen Grüßen Michael Zitat: Wer alles glaubt was er liest, sollte besser aufhören zu lesen! Meine Vereinewww.yc-stgoar.de+www.bcl-lahn.de
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#10
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Ich bin in 11 Jahren Bootssport noch nie kontrolliert worden.
Hab das Handbuch nur in elektronischer Form dabei. Auf dem Handy und auf dem Lappi Sobald es erscheint aktuallisiere ich es auf meinen Trägern. Da ich nicht ständi schauen will, ob es ein neues gibt, schaue ich beim www.rbnetz.de rein. wo ich auch im Forum aktiv bin. Dort seh ich sofort was es neues gibt an Vorschriften, Da Reiner dies sofort berichtet.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#11
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In ausgedruckter Form dabei.
Ebenso wie die Binnenschiffahrtsstrassenordnung und die Rheinschiffahrtsstrassenordnung. Die müssen nämlich auch an Bord sein.
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Gruss Robert
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#12
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Zitat:
§ 1.11 Mitführen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Der Schiffsführer hat dafür zu sorgen, dass sich an Bord jedes Fahrzeugs ein Abdruck dieser Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung einschließlich der sonstigen im Rahmen des § 1.22 Nummer 3 für die befahrene Strecke erlassenen Rechtsverordnungen befinden. Als Abdruck gilt auch eine elektronische Textfassung, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden kann. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für
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Gruss Vestus
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#13
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Hast recht, dann wurde das aufgehoben.
Muss der Kram also nur in NL an Bord sein. Oder Almanac.
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Gruss Robert
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#14
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Zur Info für diejenigen, die ggf. auch die Ö-Donau befahren:
Mit der Gesetzesnovelle 2012 wurde die "Erleichterung", dass Kleinfahrzeugen die Wasserstraßen-Verkehrsordnung nicht mitführen müssen, weiter eingeschränkt: Alle Fahrzeuge außer offene Kleinfahrzeuge müssen nunmehr die WVO an Bord haben. Elektronisch reicht, muss aber schon "downgeloadet" sein ("hab ich eh im Internet als Link verfügbar" gilt nicht. ) (Was "offenes Kleinfahrzeug" bedeutet: ohne zumindest ein tw.Deck) Hier wird sehr wenig kontrolliert. Wenn doch, dann ist dieser Punkt aber dabei, weil er ja praktisch ein "sicherer Treffer" für die WaSchPo ist: Für Bootsfahrer ist hier ja alles "brandneu", was nicht schon mindestens 25 Jahre gilt, Zitat aus der österreichischen Wasserstraßen-Verkehrsordnung, gültig zB für die Donau, auch für Boote mit fremder Registrierung: § 1.11 Mitführen der Verordnung und der Handbücher 1. An Bord jedes Fahrzeugs, ausgenommen unbemannte Fahrzeuge, offene Kleinfahrzeuge und Schwimmkörper, muss sich ein aktualisierter Abdruck der für den befahrenen Streckenabschnitt geltenden Verordnung befinden. Im Donauraum betrifft dies auch die vorübergehenden Anordnungen gemäß § 1.22. 2. Im Donauraum muss an Bord von Fahrzeugen mit Sprechfunkanlage das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk – Allgemeiner Teil und Regionaler Teil - Donau – mitgeführt werden. 3. Eine auf elektronischem Weg kurzfristig lesbare Textfassung der Dokumente nach Z 1 und 2 ist zulässig. (Interessierte können die WVO im verbindlichen Original hier downloaden: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=20007447 Achtung: In diesem Dokument gibt es eine Reihe von Links zu Anhängen (PDFs mit Lichterführung, Schifffahrtszeichen usw., insgesamt 14 Anlagen als PDF, die auch dazugehören.)
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (25.01.2014 um 11:54 Uhr) Grund: Link korrigiert
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#15
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Zitat:
es geht doch um das Handbuch Binnenschiffahrtsfunk, und nicht um die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Oder ? Jörg
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#16
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Hallo zusammen ,wer kann mir denn einen Link schicken wo ich das als pdf runterlasen kann.
gruss Manni
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nur sprechenden Menschen kann geholfen werden! |
#17
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#18
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ich habe dieses Handbuch online mit. Ich habe da alle Schleusen verzeichnet, und manchmal hilft das beim anmelden
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#19
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Zitat:
Du hast Recht, primär ging es um das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk. Ich glaube, es macht aber nix, wenn man die Frage auf weitere Handbücher, Ordnungen und Verordnungen und sonstige Regelwerke ausdehnt, die nach dem Willen der Gesetzgeber an Bord mitzuführen sind. Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk mag da stellvertretend für den ganzen anderen Kram sein. Ich hoffe nicht Paranoid zu sein, wenn ich selbst für die Navigationsleuchten und das umweltschonende Antifouling die entsprechenden Zertifikate an Bord mitführe. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#20
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Guckst Du auch hier:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=178207 Womit ich auch gleich beantworte, wie ich der Mitführungspflicht begegne.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#21
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Ich habs auf einem Ebook Reader immer in der aktuellen Version...zusammen mit der Niederländischen Binnenschiffahrteregelung und sonst noch ein paar nützlichen pdf-Dokumenten.
Wurde bereits bei zwei Kontrollen durch die WaschPo akzeptiert.
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#22
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Zitat:
hast du da einen Link zum Downloaden? Danke und
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? |
#23
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Ich habe den Ordner an Bord, bin allerdings bisher noch nie kontrolliert worden, dazu bin ich zu neu dabei. Eine BinSchStro habe ich auch dabei, obwohl das für Kleinfahrzeuge keine Pflicht ist. Man hat sowas ja nicht nur dabei, weil es vorgeschrieben ist, sondern weil da nützliche Sachen drinstehen.
Matthias
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#24
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Zitat:
Ich hab darin noch nichts gefunden was ich gebraucht habe und nicht in der Fahrschule gelernt habe. Die Funkkanäle der Schleusen und die besonderheiten der Strecke vor mir steht in der Karte die ich immer Dabei habe. Ich hab mal versucht den entsprechenden Kanal schnell im Handbuch zu finden. Da sucht man sich nen Wolf. in der Karte hab ich das sofort.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#25
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Ich hatte mal einen Zweifelsfall, wo ich mir nicht sicher war: Schiff-Schiff auf dem Elbe-Havel-Kanal läuft nicht auf Kanal 10, sondern in einem Abschnitt auf Kanal 5 und auf dem anderen Abschnitt auf Kanal 9. Und zwar im Duplex-Betrieb. Diese Information steht dort auf Schildern, nicht aber in den Karten. Und da ist es beruhigend, es noch mal genau nachlesen zu können.
Derzeit ist meine Version noch aktuell. Mal schauen, wie viele Änderungen sich ergeben, dann tauscht man eben die Seiten aus. Matthias |
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