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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Hm - also der Schiffsführer braucht das Dings und der Schiffseigner nicht, hab ich das richtig verstanden?
Und zur Führung des Schiffes brauch ich den Sportboot Binnen oder See. Und das Funkzeugnis. Kann ja nicht so schwierig sein. Allmählich weiß ich schon gar nicht mehr was ich hab. Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst + Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I - reicht das? Hier wurden solche Kurse immer im Winter von den Vereinen organisiert, kostete natürlich auch was aber lange nicht so viel. Anneke |
#27
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#28
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hab mich und meine Frau auch im Verein zum Kurs angemeldet - kostet aber keine 400 Euro - allerdings nur UBI
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht |
#29
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wellenstation mit DSC oder eine Inmarsat-C-Anlage, aber wer hat das in der Sportschifffahrt schon, Langfahrer mal ausgenommen. Ansonsten reicht das, binnen wie buten. Belem |
#30
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Grüße Matthias (der glücklich in NL segelt...) |
#31
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Moin, ähm, ich glaube da liegst Du ein wenig daneben Der "SKIPPER" ist in der Regel der Schiffsführer (= Kapitän bei der Berufsschiffahrt), somit muss seit dem 15.08.2005 der Skipper=Schiffsführer min. den SBF-See + SRC (bzw. vergleichbare) haben. Somit in --> Personalunion Gruß Andreas PS. weis ehe nicht warum sich hier einige so aufregen. Wer ne Funke an Bord hat, hat(te) bisher zwei Möglichkeiten: 1. Er hatte selbst Funk- und Führerschein 2. Er hatte Führerscehin und hat nen Funker mitgenommen oder: er hatte Funke aber weder Funkschein noch Funker an Bord, dann hat er gegen das Gesetzt verstossen
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#32
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Grins - das hebt die Chance auf Mitsegelgelegenheiten
Wenn der Skipper das Funkfritzenzeugnis nicht hat, muß er die Schiffsführung im fraglichen Fall eben abgeben an die Mitseglerin, die die Scheine hat Anneke |
#33
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Gruss Hartmut PS: Immer gut,wenn man Ahnung hat.
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#34
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Liege ich da richtig? edit: ziehe meine Frage zurück. Habe kurz gesucht und schnell gefunden http://fvt.wsv.de/ubi/infos/merkblat...nisse_allg.htm hier kann jeder nachlesen. edit2: "Gegen sogenannte "Deep-Links", in Verbindung mit Nennung der Fachstelle für Verkehrstechniken, bestehen von unserer Seiten keine Bedenken." Die Fachstelle wurde hiermit genannt Ansonsten verstehe ich auch die Aufregung nicht. Ob es allerdings Sinn macht, binnen und buten zu trennen? |
#35
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Na das ist ja prima, nach dem Link darf ich also alles - auch binnen - und die Zeugnisse sind unbegrenzt gültig - kann ich mich also beruhigt zurücklehnen. Danke!
Anneke |
#36
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Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#37
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Nochmal zur Erinnerung: die Unis haben häufig Segelgruppen, diese bilden erfahrungsgemäß sowohl die SBFs als auch die Funkscheine selbst aus.
Das ist i.d.R. billiger als privatwirtschaftliche Schulen, z. B. "SIRUB" (Segelgruppe der Uni Bochum): 150,- EUR Kombikurs SRC + UBI 177,- EUR Prüfungsgebühr Ich habe gottseidank letzten Winter die Scheine gemacht, bin also aus der Diskussion weitgehend raus. Auf Verdrängern und gemütlichen Seglern halte ich die Regelung für weitgehend irrelevant, weil der Skipper = Schiffsführer nicht zwingend Rudergänger sein muss. Damit könnte ich meiner Frau nur noch das Ruder, nicht die Schiffsführerschaft übertragen - egal. Heißt in der Konsequenz auch, dass der einzige Funkscheininhaber dann zukünftig keinen Alkohol mehr konsumiert, weil ein anderer Scheininhaber die 2km zum Hafen zurück nicht fahren darf, ohne das Funkgerät zu deaktvieren ... Auf schnellen Gleitern sehe ich die Gefahr, dass der Rudergänger aufgrund der erforderlichen Reaktionsgeschwindigkeiten automatisch als Schiffsführer interpretiert wird und somit bei vorhandenem Funk auch das Funkzeugnis braucht.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#38
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Ich finde Befähigungsnachweise generell gut.
Jeder Skipper sollte so verantwortungsbewußt und vor allem in der Lage sein, dass er die Ausrüstung des Fahrzeuges welches er bewegt auch bedienen kann (darf). Selber lernen tun die meisten nicht, also muss ein Gesetz ran. ABER was mich stört sind jedesmal die super hohen Gebühren dafür! Z. B. : warum nicht ein Sehtest und zwei Theoriestunden in der Autofahrschule alle 2 Jahre und das ganze für ein kleines Geld? Vielleicht 50 EUR ? ? ? Damit hätten wir ein Führerschein auf Zeit und die Leute würden sich auch mal um neue Regeln kümmern, bzw. auch mal Denkanstöße zu ihren (meine mit eingenommen) Fahrkünsten bekommen. Die Masse bringt doch dann die Kohle. Und nebenbei würden Augendefekte schneller erkannt wenn man weiter fahren will, muss man was dagegen tun. Und hilft doch allen im Verkehr. Aber Deutschland kostet sich da immer tod dran.
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Gruß, Thomas |
#39
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Der Personal- und insbesondere der Materialaufwand ist also immens - 4x Markenfunkgerät mit DSC zzgl. Modifikation sind sicherlich leicht 3.000 EUR, die Prüfungsordnung sieht vor, dass jeder Prüfling von zwei Prüfern geprüft wird, macht also best case 4 Prüfer. Das ist also nicht ganz vergleichbar mit einer SBF-Prüfung, wo ein einzelner Prüfer in 15min 5 Prüflinge auf einem vom Ausbilder gestellten Kahn durchziehen kann.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#40
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Ich habe ja auch nicht gegen einen Verband direkt geklagt, sondern weiß eigentlich nur dass bei mir mal ebend knapp 500 Euronen aus dem Portomonai geflossen sind.
Wer das auch immer im einzellnen bekommen hat. Ich meine ein Großteil davon ist wirklich an die Schule gegangen und da war EIN Ausbilder, der entsprechend viele Leute gleichzeitig unterrichtet hat. Alles andere machte aber bei uns auf dem Land keinen Sinn, denn die Fahrtkosten nach D oder wohin auch immer, sind nicht ausser Acht zu lassen. Und während der Prüfung wurde mit dem schuleigenen Gerät geprüft, welches ausviel und man sich auf den Computersimulator einigte. Also auch das sind dem Prüfungsverband keine Hardwarekosten entstanden.
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Gruß, Thomas |
#41
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Ich halte die Scheinitis bei uns schon für stark übertrieben. Ich habe mal vor Jahren für reichlich Geld das allgemeine Seefunkzeugnis erworben, das ich mir jetzt in die Haare schmieren kann. Was ich dabei gelernt habe, war ohnehin absolut neben der Praxis. Ich lernte, dass die Uhr im Funkraum ein konzentrisches Zifferblatt zu haben hat, wie ich in Goldfranken den Preis für ein Funkgespräch ausrechne, dass die Batterie für die Funke oberhalb der Wasserlinie unterzubringen ist und ähnlich wichtige Dinge. Wenn ich das Gelernte und den Nutzen für mich auf dem Schiff mit dem Amateurfunkzeugnis vergleiche, das mich unter dem Strich zwar wesentlich mehr Aufwand aber wesentlich weniger Geld gekostet hat, kann ich nur den Kopf schütteln. Wenigstens hat man mittlerweile die Unsitte aufgegeben, dass das Funkgerät und sein ordnungsgemäßer Einbau von einem Beamten an Ort und Stelle abgenommen werden muss. Ich kenne kein Land in dem ein ählicher Schwachsinn betrieben wird/wurde.
Wenn man sich z.B. in den USA eine UKW-Funke mit DSC kauft, ist ein Antragsformular für die Zuteilung eines Rufzeichens gleich mit im Karton. Ein Funkzeugnis für UKW ist dort unbekannt. Dafür bekommt man von der Coast Guard eine auf den Deckel, wenn das Gerät nicht eingeschaltet ist. Insofern halte ich auch die aktuellen Verodnungen für halbherzig bis idiotisch. Der Skipper mus ein passendes Funkzeugnis besitzen, wenn ein Funkgerät an Bord ist, aber nirgendwo steht, dass er es auch einschalten muss. Das Ziel der Verordnung war also nicht konkret, die Sicherheit auf See zu verbessern, sondern abstrakt und sinnlos, eine Scheinpflicht durchzusetzen. Servus Paul |
#42
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hast ja in vielen Dingen nicht ganz unrecht, aaaber : Die Hörwache und damit zwangsläufig verbunden das Einschalten der Funke ist eine der Grundregeln guter Seemannschaft!! Wer garantiert bei den Amis dafür, dass der Käufer mit dem eingeschalteten Funkgerät dann auch umgehen kann. Und übrigens : was die Amis sonst so machen schreit oftmals viel mehr zum Himmel, als das worüber hier geredet wird. Gruß Jörg |
#43
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Brauchen die einen Pyroschein? Andere Länder, andere Kultur, Gebräuche und natürlich auch Geschichte. Und wenn sie auf der Straße ein Bier trinken werden sie verhaftet. blaupap |
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Hallo Paul,
im Binnenschifffahrtsfunk Handbuch steht sehrwohl, sobald ein Funkgerät an Bord ist, muss es auch eingeschaltet sein.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#45
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Hallo Jörg,
wie die Amis mit ihren Kurzwellen- und UKW-Funkgeräten umgehen, bekomme ich seit vielen Jahren in der Karibik gut mit. Ihre Security- und Wetterrunden sind so perfekt organisiert und laufen derart diszipliniert ab, dass man sich wundern muss, besonders, wenn man die Quasselrunden aus Europa kennt. Die Bedienung eines UKW-Funkgerätes auch mit DSC ist so ein so großes Geheimnis auch wieder nicht. Nach meiner Meinung müsste das obligatorischer Bestandteil des Sportbootführerscheins Küste sein. Wenn man von den Leuten fordert, dass sie den Unterschied zwischen Cirren und Cumuli kennen, dann sollten sie auch eine UKW-Funke bedienen können. Ich frage mich manchmal, wieviele PCs mit Internetanschlüssen in Deutschland im Einsatz wären, wenn sie nur von Leuten bedient werden dürften, die vorher ein entsprechendes Zeugnis erworben haben. Für mich ich das sinnlose Regelungswut und sonst nichts. Du sagst, dass die Hörwache zu den Grundregeln guter Seemannschaft gehört. Richtig!!! Bei den Amis gehört es offensichtlich bereits zur guten Seemannschaft, sich mit der Bedienung eines Funkgeräts aich ohne Prüfung und Zertifikat vertraut zu machen und eines an Bord zu haben. Die staatliche Reglementierung bedeutet für mich in diesem Fall mehr Hemmschuh als Förderung. Servus Paul |
#46
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Gruß Jörg |
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Sorry Sepp,
vom Binnenschifffahrtshandbuch habe ich keine Ahnung. Ich wusste bisher noch nicht einmal, dass es so etwas gibt. Welchen Status hat es? Hat es Gesetztes- oder Verodnungsrang? Ich meinte nur Seefunk. Servus Paul |
#48
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Sagt mal,
höre ich das richtig? Ist alles, was in anderen Ländern gut funktioniert, schon von vorne herein Unsinn? Herrscht hier mittlerweile schon eine derartige Aversion gegen alles amerikanische, dass noch nicht einmal mehr darüber nachgedacht werden kann, ob nicht doch etwas Gutes dran sein könnte? Ich habe nicht über den Vietnamkrieg oder über den Irakkrieg oder über das amerikanische Waffengesetz geredet, sondern über eine Regelung, die ich gut finde. Man kann natürlich anderer Meinung darüber sein, aber doch nicht mit dem Hinweis darauf, dass es aus den USA kommt. Oder habt Ihr auch keine GPS, weil das Satellitensystem vom dem Amis installiert wurde und betreut wird. Echt entsetzt Paul |
#49
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
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Was micht noch interessieren würde:
Bekanntlich ist mit der Neuregelung von 2003 die Hörpflicht auf Kanal 16 weggefallen. Kann es sein, dass die beiden Tafeln noch den alten Vorschriften entsprechen? Wie sind die aktuellen Vorschriften der Seeschifffahrtsstraßenordnung bzw. der Binnenschiffahrtsstraßenordnung in Bezug auf die Hörpflicht im UKW-Bereich? Danke Paul |
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