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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ebenfalls ab 15. August müssen Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen können.
Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis. Moin, nicht nur die Promillegrenze wurde zum 15.08. auf 0,5 gesenkt nun ist auch die o.g. Vorschrift zu beachten. Also nicht irgendein Crewmitglied sondern der Schiffsführer muss den (für das an Bord befindliche Gerät) entsprechenden Funkschein haben. Andreas |
#2
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![]() Zitat:
das war doch schon immer so. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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@ Cyrus
Bis jetzt reichte es, wenn eine Person an Bord das Funkzeugnis hatte. Jetzt ist der an Bord verantwortliche auch für den Funk Verantwortlich.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#4
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nein war es nicht ![]() Beispiel: Du charterst eine Yacht und bist/machst den Schiffsführer, an Bord ist eine Funke Du hast aber keinen Funkschein. Ein Crewmitglied hat aber einen, dann war alles ok ![]() Jetzt, eben seit 15.08. muss der Schiffsführer den entsprechenden Funkschein haben. Die waren ja mal drann und wollten einführen, dass nur noch der eine Prüfung zum SKS und SSS bzw SHS ablegen kann, der den entsprechenden (SKS = SRC, SSS + SHS = LRC [oder halt die vergleichbaren Scheine]) hat. Dieses ist wieder gekippt worden. Die Gesetzesänderung war schon fertig und im Schriftum übernommen. Nun habens so gemacht ![]() Andreas |
#5
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doch nicht JEDER, denn nicht auf jedem Boot ist Funk. Das wäre doch sonst schlimmer als der schlimmste bürokratische Unsinn. Kenne einige, die Boot ohne Funk haben und auch nicht den Funkschein. Meines ist auch ohne Funk, weil bei der Grösse im offenen Boot nicht vernünftig unterzubringen. Ansonsten plädiere ich für die erlaubnis von Handfunken mit ATiS für binnen.
Andererseits DIE Gelegenheit als Schiffsführer bei denen anzuheuern ![]()
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#6
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Das ist doch schwachsinnig.
![]() Der mit Schein wird zum Schiffsführer ernannt. Fertig. Tolles Gesetz.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#7
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hatte ja auch geschrieben, "für das an Bord befindliche" ![]() Logischerweise, wenn keine Funke da ist brauchtse auch keinen Schein. Brauchst ja auch keinen Flugschein wenn Du selbst kein Flugzeug fliegst ![]() ![]() Hier überings ein Link: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s2288.pdf Andreas |
#8
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Der, der Funk hat Braucht aber keinen Führerschein
![]() Somitt kein Schiffsführer sondern Funker.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#9
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![]() Zitat:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#10
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Das heißt doch in der Praxis folgendes (nur in Bezug auf Boote mit Funk):
Wer Führerschein und Funkschein hat, für den ändert sich wenig, außer, dass er bspw. nicht mehr zwischendurch die Schiffsführerrolle an Frau/Gäste abgeben kann, die zwar Führerschein, aber keinen Funkschein haben. Also auch nüchtern bleiben muss, bzw. das Boot nicht auslaufen darf, sollte er "temporär untauglich" sein etc. Chartermannschaften brauchen mind. einen, der SBF und SRC/LRC besitzt, und dieser ist dann eine Woche Hauptbedenkenträger. Na supi. Mich schränkt die Neuregelung nicht ein - bin ich an Bord, bin ich eigentlich immer Schiffsführer (wenn auch nicht zwingend Rudergänger). Aber ich kann mir schon vorstellen, dass es störend ist, zumal ich den Praxisnutzen nicht sehe. Ob ich Funk beherrsche oder nicht, hat wenig damit zu tun, ob ich einen Führerschein habe.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#11
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habe den Link mal angeschaut - es geht um die Sportseeschiffahrt, gilt das damit nicht für binnen?
![]() interessant fand ich dort auch andere Passagen, z.B. bzg. Geschwindigkeit 500m vor Badebereichen = 4,8kn da können die mancherorts (z. B. Südstrand Fehmarn) heftig kassieren. mir scheint dieser Link nur für See, nicht für binnen zu sein, oder habe ich wieder was falsch ![]()
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#12
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nein Pit, hast schon richtig gelesen ![]() ![]() Auslöser, dass ich dieses Thema hier rein gesetzt hatte, war ja auch die Promilleänderung von 0,8 auf 0,5. Und diese war/ist ja auch auf See, Binnen gilt die 0,5 Grenze ja schon länger. Und das mit den 4,8 Kn vor Badebereichen haben wir doch alle beim Führerschein gelernt ![]() ![]() Andreas |
#13
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wie wäre es mit folgender Konstellation: MANN hat Binnenschein und das SRC mit UBI, FRAU hat Binnen + Seeschein, aber keinen Funkschein = bisher kein Problem wenn die Zwei auf Seeschiffahrtstraßen unterwegs waren. Jetzt ist das anders ![]() Andreas |
#14
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Jetzt schmeiss ich das Teil endgültig in den Bach!!!!!!!!!!!! ![]()
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Gruß Manfred |
#15
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Moment mal...!
![]() --> Im o.g. Link http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s2288.pdf (Seite 5, siehe Artikel 5) ist doch nur von der "Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung"(!!) die Rede! Betrifft doch also die SBF Scheine gar nicht, oder ?! ![]() ![]() ![]() Gruß Fun_Sailor ![]()
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln ![]() |
#16
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![]() Zitat:
doch, es betrifft alle Scheine siehe auch: http://www.kreuzer-abteilung.org/ da habe ich den Text von ganz oben her ![]() Aber ich weis ehe nicht warum sich evtl. Jemand über diese (Neu)Regelung aufregt. Wenn er eine Funke an Bord hat muss er dafür einen Funkschein haben, auch schon vor der Neuerung ![]() ![]() Und keine Funke, kein Schein so einfach ist das ![]() ![]() Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#17
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![]() Zitat:
so steht das aber nicht in dem o.g. Bundesgesetzblatt ("12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06. August 2005"): Im Artikel 4 (Änderung bzgl. der SBF-Verordnung See) ist vom SRC keine Rede. Erst im Artikel 5 bzgl. Änderung des SSS-Scheins (Sportseeschifferschein), also SRC nur dafür (z.B. beim Führen von "Traditionsschiffen") vorgeschrieben. Für SBF-Inhaber ändert sich also nichts. Außer wenn eine Funke bereits an Bord ist, logo, aber das ist ja eh ein altes Streithema.... ![]() Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln ![]() |
#18
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Moin Fun_sailor,
weis/habe es auch bei einem langen Telefongespräch mit der Zentralenverwaltungsstelle in HH. Wer Zweifel hat, kann/sollte einfach mal nachfragen ![]() Und wie geschrieben, die KA saugt sich das nicht aus den Fingern ![]() ![]() Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#19
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![]() Gruß Jürgen |
#20
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![]() Zitat:
Ich würde sagen Lolita macht den See-Schein. Aber mal ehrlich. Glaubt Ihr wirklich das das einer kontrolliert?
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#21
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mal ehrlich, ich habe den fumk nur für den Notfall an Bord (keinen Funkschein), und habe eine Sicherung im Kabel die ich bei bedarf herausnehmen kann - > Gerät nich betriebsbereit - > kein Problem
kenne auch andere die einfach den Höhrer abmontieren, wenn die Jungs kommen.... Gruß Hendrik
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#22
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genau DAS sind die Leute um die (u. a.) geht ![]() Selber (weil keinen Schein) die Funke illegal an Bord und nur einschalten, wenn sie es selber brauchen (Wetterbericht, selber in einer Notsituation, usw.) aber selber den Funk NICHT abhören um evtl. zu hören, ob Andere Hilfe brauchen ![]() ![]() Selber nutzen aber nichts dafür leisten. Solchen "Mitsportlern" sollte man eigenlich NICHT zur Hilfe eilen, so sie danach rufen.... ![]() Andreas
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#23
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Cyrus - na ja, wenn die Jungs bei schönem Wetter und Schwachwind nix besseres zu tun haben, dann ist denen das zuzutrauen. Aber dann kann ich ja immer noch diskutieren, ob eine Schiffsführung auch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts möglich ist, dann hätten wir unsere Scheine ja vereint
![]() Aber der SBF für Lolita ist ohnehin in der Diskussion, mal schaun' Gruß Jürgen |
#24
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![]() Zitat:
....und dazu die selber keinen Helfen, dann frag mal die Norweger die ich vor Aalborg vom Sand gezogen habe oder die Dänen mit ihrem Bayliner die ich mit meinem Schlauchi durch den Hafen in Skive geschleppt habe da ihr Maschine defekt war..... ...die Sicherung ist nur nicht drinn wenn mich einer ärgern will......... Gruß Hendrik
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#25
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![]() Das sind (teilweise) immer die Leute im Funk die nerven: quatschen lange Opern auf der 16, halten die entsprechenden Vorschriften beim Anrufverfahren nicht ein, usw. ![]() Zitat:
![]() ![]() Sag mal, warum haste denn den SBF gemacht. Brauchste doch dann eigentlich auch nicht ![]() Nix für ungut, aber wenn alle so denken und handeln würden ![]() Andreas
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