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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
In der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA steht ja u.a. die Anschrift drin - die ist jetzt mal grade ungültig geworden bei mir, wg. Umzug. Muss ich das ändern lassen, und ist die Änderung eine gebührenpflichtige Änderung zu 65 EUR? Wenn ja, sitze ich das glaube ich mal aus. Was wären die möglichen Konsequenzen? Hat da jemand Erfahrung mit?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#2
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Hallo Andreas
Zur zweiten Frage, ich habe mal mein Boot gewechselt. Habe die Funke mitgenommen. Alles bis auf die Bootslänge ist gleich geblieben. Name, Adresse, Anschrift, mußte auch bezahlen. Gruß Joggel |
#3
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![]() Zitat:
![]() (Zum Zeitpunkt der Anmeldung waren die Anmeldegebühren wegen irgendwelchen Neuregelungen ausgesetzt.) Was passiert wenn du es nicht machst? Keine Ahnung, ich wollte mich für den Fall einer Kontrolle auf keine Diskussionen einlassen müssen ...
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Grüße Christoph ------------------------------------------------------ Kleine Fehler mache ich von Hand, für das große Chaos gibt es Computer! ---------------------------------------------------------------
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#4
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![]() Zitat:
musst Du, ist ansonsten wäre es eine Ordnungswidrigkeit, ca. 30 € und danach darfste dann die Urkunde für 65 € ändern lassen ![]() Auskunft erteilt die WSP, ggf. bei einer Kontrolle ![]()
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#6
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Moin,
ich bin bei solchen Sachen normalerweise auch sehr pingelig, aber in diesem Fall würde es darauf ankommen lassen. Was könnte passieren ![]()
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Gruss Vestus
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#7
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Moin,
als wir von den Niederlanden nach Deutschland umgezogen sind, habe ich nach Rückfrage bei der Netzagentur einen freundlichen Brief von dort bekommen, das meine neue Adresse dort festgehalten wurde, ich aber keine neue Zuteilungsurkunde bekäme, die vorhandene und der Brief wären zusammen aufzubewahren. Keine Gebühren! War ansonsten bei einer Entenpolizeikontrolle danach mal ganz lustig, der Beamte war ganz fröhlich, das er doch was gefunden hatte, ne Frequenzzuteilung mit ein NL-Adresse. Ich habe ihm, gerade als er richtig Theater machen wollte, dann den Brief der Netzagentur zum lesen gegeben. Der kannte das natürlich auch nicht. also: einfach mal in HAmburg nachfragen. gruesse Hanse
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#8
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Bei mir lief es auch so wie bei Jannie, Änderungswunsch an BundesNetzAgentur und dann kam der nette Brief zurück, mit dem Hinweis, diesen mitzuführen, man hätte intern die Daten geändert und nur die urkunde nicht neu gemacht um Kosten zu sparen...
![]() Grüße Christian |
#9
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Geht doch! Sogar bei deutschen Behörden! Das lässt einen ja echt hoffen, daß da mal ein Gefühl für Service auftaucht.
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