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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.03.2013, 18:05
Benutzerbild von wetos
wetos wetos ist offline
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Standard Autoführerschein weg , Bootsschein auch?

Moin ,
leider meinte so ein mistiges Blitzgerät , dass ich zu schnell gefahren bin:banghead:
Jetzt muss ich vielleicht einen Monat zu Fuss gehen:eek:
Laut meinen Anwalt betrifft das aber die Bootsführerscheine nicht. Andersrum müsste ich meinen Autoführerschein abgeben , falls ich mir was auf dem Wasser zu Schulden kommen ließe.
Jemand da , der mir da Auskunft geben kann?
************
Gruß
Thorsten
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Gruß Thorsten

Es ist , wie es ist
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  #2  
Alt 29.03.2013, 18:11
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Standard

In beiden Richtungen ist es ein kann!

Aber eigentlich nur in Bezug auf Alkohol, denn dann kann der Richter die allgemeine Eignung anzweifeln!

Dann können auch Jagdschein, Angelschein,etc.. Dran Glauben.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #3  
Alt 29.03.2013, 18:15
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Standard

Da Die Busgeldstelle nicht weiss, das du einen Bootsführerschein besitzt und dies auch nicht miteinander verknüpft ist, Ist beim Verlust des Autoführerscheins wegen Geschwindigkeitsüberschreitung derBootsführerschein eigentlich nicht in Gefahr.

wenn dir Grundsätzlich die Eignung zum Führen von Fahrzeugen aberkannt wird (Alcohol, Drogen) dann must du alle Führerscheine abgeben
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #4  
Alt 29.03.2013, 18:19
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Cyrus Cyrus ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von wetos Beitrag anzeigen
Laut meinen Anwalt betrifft das aber die Bootsführerscheine nicht. Andersrum müsste ich meinen Autoführerschein abgeben.
Ich kenne keine Fall wo man den anderen Schein miteinzogen hat.
Egal ob mit dem Boot oder dem Auto Mist gebaut wurde.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #5  
Alt 29.03.2013, 18:32
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von wetos Beitrag anzeigen
Andersrum müsste ich meinen Autoführerschein abgeben , falls ich mir was auf dem Wasser zu Schulden kommen ließe.
Wenn du auf dem Wasser mit mehr als 1,6 auf dem Kessel angetroffen wirst musst du zur MPU, genauso wie Radfahrer.

Alles andere interessiert nicht.
__________________
Gruss Vestus
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  #6  
Alt 29.03.2013, 18:38
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn dir Grundsätzlich die Eignung zum Führen von Fahrzeugen aberkannt wird (Alcohol, Drogen) dann must du alle Führerscheine abgeben
Das ist nicht grundsätzlich zutreffend !
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #7  
Alt 29.03.2013, 18:39
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Wenn du auf dem Wasser mit mehr als 1,6 auf dem Kessel angetroffen wirst musst du zur MPU, genauso wie Radfahrer.

Alles andere interessiert nicht.
Seit wann ist das so?

Ich kenne zwei, die mehr auf Kessel hatten und keiner der beiden musste zur MPU.
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  #8  
Alt 29.03.2013, 18:47
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wetos wetos ist offline
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Standard AW: Autoführerschein weg , Bootsschein auch?

Alkohol oder Drogen sind nicht im Spiel
Also kann ich ( wenn ich denn muss) den Lappen während des Sommerurlaubs abgeben und kann trotzdem das Bootfahren fröhnen;)
Ist mir fast wichtiger als bei 30º Autofahren. Danke Euch schonmal:thumbup:
************
Gruß
Thorsten
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Gruß Thorsten

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  #9  
Alt 29.03.2013, 19:09
desertking desertking ist offline
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hmmm. IUch wäre mir da nicht ganz so sicher...

Ich habe in der Fahrschule gelernt das es ein Quercheck zu einem Zentralregister geben soll.

Uns wurde gesagt das in beiden Richtungen abgenommen wird. Also sowohl zjm Wasser als auch im KFZ.

Aber... Vielleicht hälst du uns da auf dem laufenden!?

Gruss
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  #10  
Alt 29.03.2013, 19:16
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wormdorm wormdorm ist offline
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Standard

Ich wohne zwar nicht in der EU..... hatte aber letztes Jahr den Schein auch für 2 Monate zur sicheren Aufbewahrung an die Behörde übergeben.

Den Bootsführerschein musste ich zwar physisch nicht abgeben, aber ich
hatte ein Schreiben erhalten, indem die Dauer (2 Monate) genau definiert wurden und AUSDRÜCKLICH erwähnt wurde, dass der Führerscheinentzug alle anderen Führerscheine ebenfalls gilt.

Ob das jetzt in Germany genauso gehandhabt wird. Ich weiss es nicht.
__________________
Gruss

Matthias

Sommer, Sonne, Boot
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  #11  
Alt 29.03.2013, 19:56
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Seit wann ist das so?

Ich kenne zwei, die mehr auf Kessel hatten und keiner der beiden musste zur MPU.
Seit diesem Urteil:

http://www.landesrecht-mv.de/jportal...9712008&st=ent

Die KFZ-Fahrerlaubnis wird erst mal nicht entzogen, aber die Eignung in Frage gestellt.

Begründung: man hat am öffentlichen Verkehr teilgenommen.

Den Gegenbeweis darf man dann mittels MPU antreten.

Radfahrer:

http://www.recht-find.de/radfahrer_mit_1,6_promille.htm

Fussgänger:
http://www.focus.de/auto/ratgeber/re...id_584233.html
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Gruss Vestus
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  #12  
Alt 29.03.2013, 20:08
JohnB JohnB ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
(..) Die KFZ-Fahrerlaubnis wird erst mal nicht entzogen, aber die Eignung in Frage gestellt.

Begründung: man hat am öffentlichen Verkehr teilgenommen. (..)
Die tieferliegende Ursache ist, so hat mir ein Rechtsmediziner erklärt, dass man in
diesen Promillebereichen eine Alkoholgewöhnung und damit eine Alkoholabhängigkeit
vermuten muss.

Otto Normalverbraucher liegt bei 2 Promille lallend oder schnarchend am Boden und kann
am Strassenverkehr gar nicht mehr teilnehmen, geschweige denn radfahren.
__________________
Beste Grüße

John
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  #13  
Alt 29.03.2013, 20:22
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Hallo,

ich hab zwar die Aktenzeichen nicht zur Hand, aber es gibt inzwischen verschiedene Gerichtsurteile, die besagen, Auto- und Bootsführerschein seien getrennt zu behandeln. Für eine Einschränkung auch des Bootfahrens fehlt die Rechtsgrundlage, da sich die Bestimmungen der StVO nur auf nicht schienengebundene Landfahrzeuge beziehen. Du darfs also weiter als Lokführer und Kapitän unterwegs sein.

Gruß Udo
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  #14  
Alt 29.03.2013, 20:23
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Seit diesem Urteil:

http://www.landesrecht-mv.de/jportal...9712008&st=ent

Die KFZ-Fahrerlaubnis wird erst mal nicht entzogen, aber die Eignung in Frage gestellt.
Helfe mir mal.
Ich kann nichts von einer MPU entdecken.

Ach und dann war das ein gewerblicher Fischer.
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  #15  
Alt 29.03.2013, 20:24
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Helfe mir mal.
Ich kann nichts von einer MPU entdecken.
Blödsinn !

Stimmt nicht !
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  #16  
Alt 29.03.2013, 20:26
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Blödsinn !

Stimmt nicht !
Wie, hast du etwas gefunden?
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  #17  
Alt 29.03.2013, 20:32
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Wie, hast du etwas gefunden?
Ich kenn da jemanden, der iss mit 2,3 aus dem Verkehr gezogen worden, und hat 10 Monate Fahrverbot aufgebrummt bekommen, von der WSD Mitte, inzwischen fährt der wieder....

Konsequenzen auf andere Lappen hatte das nicht.....
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  #18  
Alt 29.03.2013, 20:33
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
(..)
ich hab zwar die Aktenzeichen nicht zur Hand, aber es gibt inzwischen verschiedene
Gerichtsurteile, die besagen, Auto- und Bootsführerschein seien getrennt zu behandeln. (..)
Das sagt sogar exakt das zitierte Urteil des OLG Rostock, das zum Schluss kommt,
dass §69 StGB den Entzug des Auto-Führerscheins bei Trunkenheit als Bootsführer
NICHT rechtfertigt.

Der Kernsatz ist:

"Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts umfasst der Begriff des "Kraftfahrzeuges" in
§§ 69, 69a StGB nicht motorbetriebene Boote oder Schiffe."
__________________
Beste Grüße

John
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  #19  
Alt 29.03.2013, 20:39
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Standard AW: Autoführerschein weg , Bootsschein auch?

Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hab zwar die Aktenzeichen nicht zur Hand, aber es gibt inzwischen verschiedene Gerichtsurteile, die besagen, Auto- und Bootsführerschein seien getrennt zu behandeln. Für eine Einschränkung auch des Bootfahrens fehlt die Rechtsgrundlage, da sich die Bestimmungen der StVO nur auf nicht schienengebundene Landfahrzeuge beziehen. Du darfs also weiter als Lokführer und Kapitän unterwegs sein.

Gruß Udo
Genau das hat mir mein Anwalt auch schriftlich gegeben!

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  #20  
Alt 29.03.2013, 20:44
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Zitat:
Zitat von desertking Beitrag anzeigen
hmmm. IUch wäre mir da nicht ganz so sicher...

Ich habe in der Fahrschule gelernt das es ein Quercheck zu einem Zentralregister geben soll.

Uns wurde gesagt das in beiden Richtungen abgenommen wird. Also sowohl zjm Wasser als auch im KFZ.

Aber... Vielleicht hälst du uns da auf dem laufenden!?

Gruss
Meinem Co-Piloten hat man mal den Autoführerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen - auf seine Pilotenlizenz hatte das keinen Einfluß.
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  #21  
Alt 29.03.2013, 20:46
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Zitat:
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Helfe mir mal.
Ich kann nichts von einer MPU entdecken.

Ach und dann war das ein gewerblicher Fischer.
Ich helf dir gern auf die Sprünge:

Dem besoffenen Fischer wollten sie aufgrund seiner (Boots-)Trunkenheitsfahrt die KFZ-Fahrerlaubnis wegnehmen. OLG-Rostock sagt aber ein Boot ist kein KFZ i.S.d. StVO. Ergo = FS bleibt erstmal, MPU kommt dann aber durch die Hintertür.
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Gruss Vestus
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  #22  
Alt 29.03.2013, 20:53
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ich helf dir gern auf die Sprünge:

Dem besoffenen Fischer wollten sie aufgrund seiner (Boots-)Trunkenheitsfahrt die KFZ-Fahrerlaubnis wegnehmen. OLG-Rostock sagt aber ein Boot ist kein KFZ i.S.d. StVO. Ergo = FS bleibt erstmal, MPU kommt dann aber durch die Hintertür.
Dassss bleibt abzuwarten.......
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  #23  
Alt 29.03.2013, 21:04
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Dassss bleibt abzuwarten.......
Kannst gern meinen Neffen kontaktieren. Hat ihm als führerscheinlosen BW-Soldaten den Afghanistan Einsatz erspart.
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Gruss Vestus
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  #24  
Alt 29.03.2013, 21:14
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Kannst gern meinen Neffen kontaktieren. Hat ihm als führerscheinlosen BW-Soldaten den Afghanistan Einsatz erspart.
Ist bei dem Bekannten Kollegen 2 Jahre her, Zugriff, Ableistung des Fahrverbotes, etc., hat wohl Glück gehabt.....

Wobei, beim Dienstherren BW gelten andere Regeln, da hab ich auch mal den Richter beim Truppendienstgericht gemacht.............
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  #25  
Alt 29.03.2013, 21:19
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Kannst gern meinen Neffen kontaktieren. Hat ihm als führerscheinlosen BW-Soldaten den Afghanistan Einsatz erspart.

Was hat den dein Neffe gemacht?
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