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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Dauerankern in Deutschland
liebe ler,
in einer bierseeligen Runde kam eine Diskussion auf. Darf ich in Deutschland ein Boot dauerhaft vor Anker liegen lassen? Also schwimmende Gartenlaube kaufen, Gummiwurst dazu ... strategisch günstigen, legalen Ankerplatz suchen ... und Miete sparen. Mal abgesehen von Sinn oder Unsinn eines solchen Vorhabens, glaubt hier eigentlich keiner, dass es in Deutschland legal ist. Wir wissen nur nicht warum ? Meldegesetz wäre ein Argument. Aber da könnte man ja über Freunde / Familie was tun. Oder ist das in irgendwelchen Wassernutzungsreglungen der Gemeinden festgelegt ? Also es geht nicht um feste Bojen oder so etwas ... ein fahrbereites Sportboot vor Anker ..... wie lange dauert es bis die Rennleitung klopft ... und warum wird sie klopfen ? Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#2
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Moin,
ich bin davon überzeugt, dass es erlaubt ist. Solange das Boot nicht als Hauptwohnsitz gilt, kann man an Stellen, die weder den Verkehr behindern, noch die Umwelt gefährden oder durch Schilder als Nicht-anker-zonen gekennzeichnet sind, solange ankern wie man will. Diese Diskussion hatte ein Bekannter mal mit einem Wasserschutz-Polizisten, der ihn unbedingt dazu bringen wollte, seinen Ankerplatz nach 4 Tagen wieder zu verlassen. Mein Bekannter fragte nach fundierten Gründen, die der Polizist aber auch per Anfrage über den Polizei-funk nicht liefern konnte. Das schlagfertigste Argument war: "Sie nehmen anderen Bootfahrern die Möglichkeit an dieser Stelle zu ankern." Der Polizist musste dann unverrichteter Dinge wieder davondampfen und der Bekannte konnte sich wieder schön in die Sonne legen. Erstaunlich aber wahr, das ist in Deutschland erlaubt
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Mit freundlichen Grüßen Bootsmann65
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#3
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Vor Anker legen kann man sich sparen. Einfach im August schnell ins Wasser legen...von September bis Juli ist es schön fest im Eis "verankert" ....Es schneit schon wieder
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Gruß, Klaus
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#4
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Ich habe auch geglaubt das man das nicht darf.
Aber folgende Zeile habe ich auf dieser Seite gefunden: In Berlin + Brandenburg kann man überall so lange vor Anker liegen wie man Lust hat – außer an Stellen, die durch ein Ankerverbotsschild gekennzeichnet sind, in den Berliner Kanälen oder der Spree im Innenstadtbereich.
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Viele Grüße aus Berlin Dirk
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#5
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Hallo im
Ich glaube auch,dass man an Stellen wo keine Verbote oder Behinderung erfolgt, so lange geankert werden kann wie man möchte. Ein bekanter ankert von Ostern(dieses Jahr nicht)bis mitte Oktober auf dem Beetzsee,um Liegegebühren zu sparen.
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Wer Brandenburg nicht kennt ,kennt die Welt nicht. Schöne Grüße Micki
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#6
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Wenn du vor Reede liegst,
sehe ich nur das Problem mit der Ankerwache.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#7
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Themen zusammengefügt und bereinigt.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#8
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In Wiesbaden -Biebrich liegt, kurz vor der Bootsanlage Gersch, schon seit letztem Jahr eine Sealine 305 vor Anker ! Kurzzeitig lag das Boot auch mal im Schiersteiner Hafenbecken ganz hinten Nähe der Slipanlage.
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Bruno
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#9
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Das ist genau der Punkt!
Ein Schiff, dass vor Anker liegt, gilt offiziell als "in Fahrt", d.h. es muss ständig bemannt sein. Ein kleiner Landausflug geht wohl noch so durch, wenn das Boot allerdings de meiste Zeit unbemannt ist, darf die Rennleitung meckern! Gruß, Henning
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#10
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Zitat:
da unterscheidet ma wieder ziwschen binnen und See. Binne ist ein Boot in Fahrt, wennes nicht fest ist oder nicht vor Anker liegt. Somit ist ein Boot vor Anker Binnen fest. hier die Frage aus dem aktuellen Fragenkatalog binnen mitder richtigen Antwort.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#11
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Schon wieder was gelernt
Binnen kenne ich mich nicht aus Gruß, Henning |
#12
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Auf Seewasserstraßen gilt doch die gleiche Regel, oder täusche ich mich da?
Und steht irgendwo, dass eine Ankerwache (in der Sportschifffahrt) vorgeschrieben ist? Was nicht heißen soll, dass man es nicht tun soll! Auf bayerischen Seen (Flüsse als Landeswasserstraßen gibt es m.E. in Bayern nicht) ist das Übernachten an Bord prinzipiell verboten und winters müssen die Boote sowieso raus! Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#13
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Zitat:
auf Seeschifffahrtsstrassen ist fuer Fahrzeuge unter 12 m keine Ankerwache vorgeschrieben.
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Gruß Holger
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#14
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Servus Willi
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#15
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Also obwohl ich mir ziemlich sicher war, habe ich noch mal nach geguckt:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...atalog-See.pdf Guckst Du Frage/Antwort 10 Eindeutig auch bei Sportbootführerschein See: Boot ist nicht in Fahrt, wenn es ankert, an Land fest gemacht ist oder auf Grund aufsitzt. Damit erübrigt sich die o.g. Antwort des "bemannt seins" Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#16
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Zitat:
Frage 3, Antwort a http://elwis.de/Freizeitschifffahrt/...gen/index.html
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte Geändert von Flieger (29.03.2013 um 15:29 Uhr)
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#17
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Auf See und vor Anker darf der Kapitän kein Alkohol trinken,
da er jeder Zeit sein Boot verholen können muss. Wir soll das funktionieren, wenn er gar nicht an Bord ist? Auf der anderen Seite liegen hunderte Sportboote an den Stränden vor Anker. Weil einem Eigner die Kohle ausgegangen ist, lag sein Offshorer sogar Monate vor Neustadt. Oder haben alle diese Boote einen zweiten Anker draußen? Denn dann liegt das Boot auf Reede und schon darf der Kapitän trinken.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#18
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Zitat:
fragt sich Volker der weder diesen "Verhol"- noch den "Alkohol-beim-Ankern"-Paragraphen irgendwo findet. (Dass der Kapitän nicht besoffen fahren darf, ist natürlich klar) Und was hat ein 2. Anker mit der Reede zu tun? Und was ist der Unterschied zwischen freien Ankern und auf Reede ankern? Reede ist doch lediglich ein ausgewiesener/zugewiesener Parkplatz für Schiffe vor dem Hafen auf See. Da gibt es keine Vorschriften, mit wie vielen Ankern geankert werden darf/muß- jedenfalls ist mir keine bekannt. Ich liege vor Dubrovnik immer auf der Reede: ist viel billiger und man ist sofort in der Altstadt. Mit offizieller Genehmigung und Bezahlung beim Hafenkapitän. Mit 1 Anker...
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Rotwein hat keinen Alkohol! Geändert von Volker (29.03.2013 um 15:36 Uhr)
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#19
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...4&postcount=44
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Servus Willi |
#20
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Irgendwie gehen mir grad die Pferde durch.
So lange ein "Anker" nur als eine Vorrichtung definiert ist mit der man sicher ein Schwimmendes Gerät am davontreiben hindern kann, könnte der ja auch aus einer (oder zwei) Betonsäule(n) bestehen, die ich in den Grund treibe. Ein schwimmfähiger Betonkasten (vorsichtshalber mal mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Austattungsmerkmalen eines Sportbootes ausgerüstet, mit Antrieb und noch eine Wasserskizugöse hinten dran?) wäre mein Boot. Das stell ich auf die Betonsäulen. Eine Stelling reicht bis zum Ufer, fertig ist die Gartenlaube. Ok, komische Art zu ankern aber Frage ist jetzt, ab welcher "Ankereingrabtiefe" das Tiefbauamt seinen Senf dazu tun wird. Don't forget: Rot gefärbte Ostereier findet man im Schnee am schnellsten wieder. Frohe Ostern Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#21
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Ein vor Anker liegendes Boot muss in Binnen auch bemannt sein.
Zumindest war das vor 5 Jahren noch so. Es gibt einen kleinen Sonderparagraphen in der Binnenschiffahrtstrassenordnung der das regelt. Musste deswegen schon Geld and die WSP zahlen. Weil ich zum Toilettengang mein Boot verlassen habe und es an einer völlig ruhigen Ankerstelle vor Anker lag. Begründung war der Paragraph den ich dann tatsächlich auch fand aber keine Kentniss davon hatte. Es besteht ja die Gefahr das sich das Boot lösst und dann die Schiffahrt gefährdet... Seitdem suche ich mir Reviere wo mir solche Beamten fern bleiben.
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#22
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ah, das war so
§ 12.10 Stilliegen 1. Das Stilliegen von unbemannten Kleinfahrzeugen ist verboten. Ankern gilt wohl als Stilliegen.
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#23
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[QUOTE=Joshua Slocum;3051458]
...könnte der ja auch aus einer (oder zwei) Betonsäule(n) bestehen, die ich in den Grund treibe. Ein schwimmfähiger Betonkasten (vorsichtshalber mal mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Austattungsmerkmalen eines Sportbootes ausgerüstet, mit Antrieb und noch eine Wasserskizugöse hinten dran?) wäre mein Boot. Das stell ich auf die Betonsäulen. Eine Stelling reicht bis zum Ufer, fertig ist die Gartenlaube. Ok, komische Art zu ankern aber Frage ist jetzt, ab welcher "Ankereingrabtiefe" das Tiefbauamt seinen Senf dazu tun wird. Hallo, damit hättest du einen festen Bau mit Verbindung zum Land...wenn du das durchbekommen würdest,bekämst du eine Zulassungsnummer und müsstest Pacht bezahlen... Für Bauten am und auf dem Wasser sind die WSA der jeweiligen Region zuständig... Glück Auf! Gunar
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#24
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Zitat:
Zitat:
Also vorm Ankern erst hier lesen. Gruß Michael |
#25
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Zitat:
(4) Auf einem in der Nähe des Fahrwassers oder auf einer Reede vor Anker liegenden Fahrzeug oder außergewöhnlichen Schwimmkörper sowie auf Fahrzeugen, für die nach Absatz 3 das Ankerverbot nicht gilt, muss ständig Ankerwache gegangen werden. Das gilt nicht für Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge auf den nach § 10 Absatz 4 bezeichneten Wasserflächen. http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../32/index.html dazu der 10.4: (4) Auf den nach § 60 Absatz 1 als Anker- und Liegestellen bekannt gemachten Wasserflächen brauchen Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge nicht die nach Regel 30 Buchstabe a, b oder c der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Sichtzeichen zu führen; Regel 30 Buchstabe e der Kollisionsverhütungsregeln bleibt unberührt. http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../10/index.html
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Gruss Vestus
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