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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.02.2013, 12:40
dv-20 dv-20 ist offline
Cadet
 
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Standard 15PS - Regelung

Hallo zusammen!
Neulich habe ich eine interessante Reportage über Motorbote gesehen und so ganz nebenbei von der neuen 15 PS Regelung gehört. Da ich nie vor hatte einen FS zu machen, war das Thema eigentlich schon abgeschlossen, nun sieht es aber wieder ganz anders aus. 15 PS ist ja schon mal was und damit sollte man auch von der Stelle kommen. Nach etwas Recherche habe ich dann auch ein passendes Boot gefunden und am Freitag geholt. Nun sitze ich über den Unterlagen und versuche mich schlau zu machen. Dabei bin ich nun über einen Punkt gestolpert, der mir nun großes Kopfzerbrechen bereitet. Vielleicht könnt Ihr mir dabei helfen. In dem Bootsschein steht, dass das Boot mit einem Motor ausgestattet ist, der 11,2kW, also 15,23 PS hat. Beim Kauf war ich ziemlich aufgeregt, hatte 1.000 Fragen an den Verkäufer, aber diesen Punkt hatte ich nicht bemerkt. Auf dem Motor ist ja unübersehbar eine 15 zu sehen… . 15,23PS ist ja nicht mehr bis 15PS – oder wie seht ihr das? Was nun??
Gruß Robert
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  #2  
Alt 02.02.2013, 13:31
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Mücke Mücke ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Standard

Moin Robert

Ich denke, das wird niemand soooo genau überprüfen. Wenn auf der Haube 15 PS stehen, und da drunter nicht gerade ein 6-Zylinder verbaut ist, wird das schon passen

Ich frage mich allerdings, warum du nie vorhattest einen Führerschein zu machen ? Ausser der Gewissheit auch Motoren mit mehr als 15 PS fahren zu dürfen, würdest du dann auch Befahrensregeln u.ä. kennen
__________________
Gruß, Jörg

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  #3  
Alt 02.02.2013, 14:58
dv-20 dv-20 ist offline
Cadet
 
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Beiträge: 11
Boot: Vieser 400
6 Danke in 2 Beiträgen
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Hey, vielen Dank für die Antworten! Wer wäre denn die richtige Ansprechstelle für dieses Problem? Ich habe zwar keine Erfahrung wie das auf dem Wasser gehandhabt wird, denke aber ähnlich wie auf der Straße. Wenn ich also kontrolliert werden sollte, wird’s wohl nicht darauf ankommen was auf dem Motor steht, sondern was in dem Bootsschein eingetragen ist.
Zu dem anderen Thema: Ich werde schon versuchen mir ein Grundwissen anzueignen. Es ist eben nicht jedermanns Sache irgendwelche Prüfungen abzulegen und wenn‘s ohne geht warum nicht? Oder sollten alle Fahrradfahrer und Fußgänger (ohne FS) auch zu Hause bleiben??
Also was mein Ihr, wenn könnte ich verbindlich fragen?
Gruß
Robert
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  #4  
Alt 02.02.2013, 15:13
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Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von dv-20 Beitrag anzeigen
Hey, vielen Dank für die Antworten! Wer wäre denn die richtige Ansprechstelle für dieses Problem? Ich habe zwar keine Erfahrung wie das auf dem Wasser gehandhabt wird, denke aber ähnlich wie auf der Straße. Wenn ich also kontrolliert werden sollte, wird’s wohl nicht darauf ankommen was auf dem Motor steht, sondern was in dem Bootsschein eingetragen ist.
Zu dem anderen Thema: Ich werde schon versuchen mir ein Grundwissen anzueignen. Es ist eben nicht jedermanns Sache irgendwelche Prüfungen abzulegen und wenn‘s ohne geht warum nicht? Oder sollten alle Fahrradfahrer und Fußgänger (ohne FS) auch zu Hause bleiben??
Also was mein Ihr, wenn könnte ich verbindlich fragen?
Gruß
Robert
Zwei Kandidaten, die mir auf Anhieb einfallen:
- Wasserschutzpolizeidienststelle
- Wasser- und Schifffahrtsamt (WSH)

Beide habe ich bisher nur konstruktiv und entspannt kennengelernt, und insbesondere Fragen zur neuen 15-PS-Regel dürften sie zur Genüge kennen und beantworten können.
Wo wohnst Du, welches Revier planst Du? Dann könnten wir ein bisschen präziser werden.

Wg. der Abneigung gg. der FS-Prüfung mach' Dir mal keinen Kopf: ich kenne reichlich unverantwortliche FS-Inhaber, ein FS schützt also offenbar nicht vor Unfug, und allein der Umstand, dass Du wg. der 0,23 PS nachdenklich wirst und hier fragst, zeigt, dass Du Dich ein bisschen mit dem Thema befasst und nicht einfach losfährst.
Der Appetit kommt beim Essen - der Tag wird kommen, wo Du 25, 40 oder 205 PS haben willst. Dein Unterbewusstsein kann sich also ruhig schonmal mit dem FS anfreunden ...
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #5  
Alt 02.02.2013, 19:49
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Lest ihr überhaupt?

Zitat:
In dem Bootsschein steht, dass das Boot mit einem Motor ausgestattet ist, der 11,2kW, also 15,23 PS hat.
Wen oder was interessiert den Bootsschein?!

Was zählt ist die Leistung auf dem Typenschild vom Motor.
Alles andere sind Rechenfehler.
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  #6  
Alt 02.02.2013, 20:52
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Hallo ihr Schlechtleser!

Die Leistungsangabe vom Fragenden stammt aus dem Bootsschein!
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  #7  
Alt 03.02.2013, 21:48
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Schwachsinn gelöscht.
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  #8  
Alt 04.02.2013, 08:39
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von dv-20 Beitrag anzeigen
[..] In dem Bootsschein steht, dass das Boot mit einem Motor ausgestattet ist, der 11,2kW, also 15,23 PS hat. [..]
Zitat:
Zitat von § 3 Führerscheinverordnung
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
[..] wenn das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren
größte nicht überschreitbare Nutzleistung 11,03 Kilowatt oder weniger beträgt.
Ich erwarte auch, dass die Behörden das ganz entspannt sehen:

11,2 > 11,03 => Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Dann gilt
Zitat:
Zitat von § 13 Führerscheinverordnung
Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ein Sportboot ohne Fahrerlaubnis nach § 2 Abs. 1 führt,
Der Bußgeld-Rahmen wäre
Zitat:
Zitat von § 7 Binnenschiffahrtsaufgabengesetz
(4) Die Ordnungswidrigkeit [..] kann [..] mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet
werden.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (04.02.2013 um 08:54 Uhr)
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  #9  
Alt 04.02.2013, 08:45
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Robert67 Robert67 ist offline
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Da ja PS eigentlich keine offizielle Leistungsangabe mehr ist, steht doch in der Verordnung bestimmt KW drin, oder?
Hat wer den Origanltext zur Hand?
Soweit ich weiss, steht da 11,03 KW drin.
Am Propeller.

Geändert von Robert67 (04.02.2013 um 08:54 Uhr)
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  #10  
Alt 04.02.2013, 08:58
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Cyrus Cyrus ist offline
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42.892 Danke in 15.609 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ich erwarte auch, dass die Behörden das ganz entspannt sehen:

11,2 > 11,03 => Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Dann gilt

Der Bußgeld-Rahmen ist dann

Ich hier habe gestern 44 Beiträge Beiträge gelöscht,
weil keiner die Frage richtig gelesen hat.

Die Leistung steht im Schein und nicht auf dem Motor.
Und somit ist Deine Antwort auch falsch.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

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  #11  
Alt 04.02.2013, 09:23
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
[..] keiner die Frage richtig gelesen hat.

Die Leistung steht im Schein und nicht auf dem Motor.
Und somit ist Deine Antwort auch falsch.
Cyrus, Du interpretierst die Angabe
Zitat:
Zitat von dv-20 Beitrag anzeigen
[..] Auf dem Motor ist ja unübersehbar eine 15 zu sehen… . [..]
als Typenschildangabe. Das kann man da aber nicht lesen.

Aus dem "unübersehbar" und der Bootsangabe "Vieser 400" ist vielmehr abzuleiten,
dass es ein AB ist und die 15 auf der Haube steht. Da steht natürlich immer eine glatte
Zahl (naja bestenfalls mal 9,9); ich habe zumindest nie 15,24 PS gesehen.

Der von Dir vermutete "Umrechnungsfehler" zwischen PS und kW liegt auch nicht vor.

Der Fragensteller sorgt sich vor einer Kontrolle. Woran werden sich die Behörden wohl
halten, an den Aufkleber auf der Motorhaube, oder an den Eintrag in den Bootspapieren?
__________________
Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 04.02.2013, 09:40
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billi billi ist offline
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auf das Typenschild am Motor.

Den es ist nicht gesagt, dass der angehängte Motor am Boot auch der Motor in den Paieren ist.

Daher werden sie im zweifelsfall immer auf das Typenschild achten.

Eventuell kann der TO den Motor etwas drosseln lassen und den Umbau dokumentiert mit sich führen. dann sit er wieder fein raus.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #13  
Alt 04.02.2013, 09:42
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Haben wir schon Anfang APRIL
Ist doch erst Februar

Den Ordnungshüter möchte ich sehen, der aus 15,23 PS ein Führerschein-Pflichtiges Boot machen will

@ Robert

Zitat:
Der Appetit kommt beim Essen - der Tag wird kommen, wo Du 25, 40 oder 205 PS haben willst. Dein Unterbewusstsein kann sich also ruhig schonmal mit dem FS anfreunden ...
dem kann ich nur zustimmen, ICH habe auch Führerscheinfrei (6PS) angefangen

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Spass an- und auf dem Wasser
__________________

"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #14  
Alt 04.02.2013, 09:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
auf das Typenschild am Motor.

Den es ist nicht gesagt, dass der angehängte Motor am Boot auch der Motor in den Paieren ist.

Daher werden sie im zweifelsfall immer auf das Typenschild achten.

Eventuell kann der TO den Motor etwas drosseln lassen und den Umbau dokumentiert mit sich führen. dann sit er wieder fein raus.
Den Hersteller anschreiben und die 15PS an der Schraube bestätigen lassen
__________________

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Gruß Ralf


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  #15  
Alt 04.02.2013, 09:48
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Libertad Libertad ist offline
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Auch wenn Cyrus meinen Schwachsinn von gestern gelöscht hat, hier nochmal:
Eine Drosselung muß "amtlich" sein, irgendetwas an der Maschine verändern, was bei einer Kontrolle sowieso nicht nachvollziehbar ist zählt nicht. Und eine Überprüfung der Leistungsminderung durch den TÜV mit Bescheinigung ist nicht billig.

Und zum wiederholten Mal die Frage: um welchen Motor handelt es sich und was steht auf dem Typenschild?
__________________
Gruß
Ewald
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  #16  
Alt 04.02.2013, 09:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
[..] Denn es ist nicht gesagt, dass der angehängte Motor am Boot auch der Motor in den Paieren ist.
[..]
Das würde zum Nebenkriegschauplatz führen, dass der Bootschein falsch ist - bei Binnenfahrt das nächste Problem bei einer Kontrolle.

Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen
[..] Den Ordnungshüter möchte ich sehen, der aus 15,23 PS ein Führerschein-Pflichtiges Boot machen will [..]
Hast Du Informationen über eine Toleranzgrenze? Die Rechtslage ist ansonsten eindeutig.
__________________
Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 04.02.2013, 10:26
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das würde zum Nebenkriegschauplatz führen, dass der Bootschein falsch ist - bei Binnenfahrt das nächste Problem bei einer Kontrolle.



Hast Du Informationen über eine Toleranzgrenze? Die Rechtslage ist ansonsten eindeutig.
deshalb habe ich ja geschrieben "den Hersteller" kontaktieren

der wird Bestätigen, dass der Motor max. 15PS an der Schraube hat
__________________

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Gruß Ralf


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  #18  
Alt 04.02.2013, 10:50
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Eventuell gibt es ja auch eine Freigabe Liste der Motoren wie beim 5 PS auch.
Dummerweise hat das BSH von der neuen Regelung noch nichts mitbekommen und hat immernoch die 5 PS Liste auf der Homepage......
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #19  
Alt 04.02.2013, 11:17
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Cyrus, Du interpretierst die Angabe

als Typenschildangabe. Woran werden sich die Behörden wohl
halten, an den Aufkleber auf der Motorhaube, oder an den Eintrag in den Bootspapieren?
Nö, das tue ich nicht.

Ein Bootsschein ist aus Papier und Papier ist bekanntlich geduldig.
Wenn die Behörden nicht auf das Typenschild gucken,
sollte er sich einen neuen Schein, mit richtigen Daten, besorgen.



Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Eine Drosselung muß "amtlich" sein, irgendetwas an der Maschine verändern, was bei einer Kontrolle sowieso nicht nachvollziehbar ist zählt nicht. Und eine Überprüfung der Leistungsminderung durch den TÜV mit Bescheinigung ist nicht billig.
Wer hat den hier ein Problem, seinen Motor drosseln zulassen?
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  #20  
Alt 04.02.2013, 11:24
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Das Typ Schild vom Motor dürfte massgeblich sein.
Wenn die WSP da auf der Haube drauf 15 stehen sieht, werden die wohl zufrieden sein.
Im Falle eines Unfalls kann es aber sein, das jemand sich das Typ Schild genau ansieht.
Und wenn da dann mehr als 11,03 KW drauf steht könnte das ein echtes Problem werden.
Bootsschein ist in meinen Augen egal was da drin steht.
Was auf dem Motor steht, gilt.
So meine Meinung.
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  #21  
Alt 04.02.2013, 12:05
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GunKraus GunKraus ist offline
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Das Boot muss doch ohnehin um- bzw. angemeldet werden.
Unser WSA interessiert nur die Angaben im Anmeldeformular.

Wenn Du dort 11 kW einträgst, dann steht das später auch in Deinen Papieren.

Damit sollte die alte falsche Angabe geheilt sein.


viele Grüße Gunter
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  #22  
Alt 04.02.2013, 12:08
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GunKraus GunKraus ist offline
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Nur mal noch so aus Interesse: Was ist es denn für ein Motor? Hersteller, Typ?


viele Grüße Gunter
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  #23  
Alt 04.02.2013, 14:34
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
also er soll beim WSA wissentlich falsche bzw. zu seinen Gunsten ungenaue Angaben machen, klingt jetzt auch nicht gerade sinnvoll.
Außerdem ist eine Kleinfahrzeugregistrierung beim WSA/ADAC/etc. nur die Zuteilung eines Kennzeichens, sie attestiert erstmal nichts, ist also mit einem Schiffsattest/Fahrtauglichkeitsgutachten zur Zulassung zum Verkehr nicht zu vergleichen, da die Angaben nur auf Plausibilität nach den eingereichten Unterlagen des Bootseigners überprüft werden.

Wenn er also in eine Kontrolle kommt und die Behörde schaut sich die Maschine genauer an und stellt eine höhere als die freigegebene Antriebsleistung fest, ist er wegen Führen des Fahrzeuges ohne die erforderliche Fahrerlaubnis dran. Werden dann noch falsche Angaben in den Papieren festgestellt, kriegt er dafür evtl. einzeln als Tatmehrheit einen oder die Bußgeldstelle wirft ihm für den erstgenannten Verstoß noch Vorsatz vor, was auch "preistreibend" wirkt.

Bis dann

Dominic
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  #24  
Alt 04.02.2013, 14:58
JohnB JohnB ist offline
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Natürlich gilt das, was auf dem Typenschild steht.

Wenn aber in den Papieren bereits >15 PS festgehalten ist, kann man bei der Sachlage davon
ausgehen, dass das auch auf dem Typenschild steht. Bis vor kurzem war ja 15 PS keine relevante
Grenze, so dass es keinen Anlass gab, hier zu tricksen.

Was jedenfalls bei einer Kontrolle die unwichtigste aller Angaben ist, ist die auf der Motorhaube.
Und nach der wurde explizit gefragt.

Also weniger ein Fall von "Schlechtleser" als ein Fall von "Schlechtinformierer oder -frager".
__________________
Beste Grüße

John
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  #25  
Alt 04.02.2013, 15:00
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Also weniger ein Fall von "Schlechtleser" als ein Fall von "Schlechtinformierer oder -frager".

Nur weil der Fragenden sich Sorgen über den Eintrag im Schein macht?

Ich habe hier schon Schlimmerers gelesen.
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