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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo liebe Gemeinde,
Wir haben ein größeres Problem mit (unserem/einem) Boot. ![]() Kurz zur vorgeschichte, wir haben das Boot anfang letztes Jahr bei einem Händler gekauft. Kurz danach kam die Renken und dann stand das Boot nur noch rum, naja wir auch immer.. Dann wurde das Boot (Baujahr 1975 wenn richtig im Kopf) gestern verkauft und soll dies Woche abgeholt werden. Eben rief mich der Käufer eben an und fragte ob ich Papiere hätte. Meine Antwort war, das ich nichts habe, das bei der Abholung ein Kaufvertrag erstellt wird und man damit zum Wasserschiffahrtsamt oder ADAC geht und das Boot anmelden muss. (War bei meinem anderen auch so) Darauf hin laß er mir einen Text vor, in dem es hieß, das alle Boote die erstmalich nach 1998 in der EU angemeldet werden eine EU Konfirmitätserklärung bräuchten. Oder Daten vom Vorbesitzer und noch irgendwelche anderen Dokumente. Das Boot hat ja eine Rumpfnummer.
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel ![]() |
#2
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Servus!
Eher: "Nach 1998 erstmals in der EU verkauft'". (salop) Dein Boot bist BJ. 75, wenns immer in D war braucht das eh nix. Wenn EU Ausland und zB. erst nach 98 in die EU gebracht weiß ich nicht, braucht aber glaub ich auch nix. Schöne Grüße, Jan |
#3
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bezieht sich doch auf die Erstzulassung. Bei BJ 75 nicht Relevant.
Frank |
#4
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Ich selber währe auch nur mit einem Kaufvertrag zum WSA gegangen.
Wie auf die Erstzulassung beziehen, habe keine Papiere?
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel ![]() |
#5
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![]() Zitat:
Hier ein Link zum schlaulesen: http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...erklaerung.pdf Du bescheinigst dem Käufer doch im Kaufvertrag, dass das Boot Baujahr 1975 ist, sich seit dem in der EU befindet und bereits in D zugelassen war. Wo also liegt das Problem? Fazit: mit dem Kaufvertrag zum nächsten WSA und anmelden. Fertig. Gruß Robin Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]()
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#6
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Danke für die Antworten,
ich habe ihm auch gesagt, das ein vernünftiger Kaufvertrag reicht. Der Käufer ist anderer Meinung oder versteht den Text selber nicht den er ließt. Ich habe ihm es noch mal am Telefon erklärt, aber der Käufer bleibt dabei. Er Möchte jetzt folgende Nachweise haben: -Irgend eine Anmeldebescheinigung -Konfirmitätserklärung -Kaufvertrag -Eigentumsnachweiß Ich kann das echt nicht verstehen. (Bei einem kleinen Boot unter 550€)
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel ![]() |
#7
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Hab es sogar in der Artikelbeschribung stehen gehabt
Auszug: Bei der Übergabe wird ein Kaufvertrag erstellt, mit dem Vertrag geht man zum Wasser und Schifffahrtsamt, meldet das Boot an und bekommt neue Papiere (Ist bei Booten immer so)
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel ![]() |
#8
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Das lief über eBay?
viele Grüße Gunter |
#9
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![]() Zitat:
Hallo Niklas, man könnte meinen, dass eine Regelung, die seit 1998 gilt (15 Jahre) inzwischen in ihrer gesamten Tragweite verstanden wird. ![]() Der Käufer stellt die richtigen Fragen und verlangt auch das Richtige: Bei einem Boot aus 1975 - also ganz sicher ohne CE - muss er nachweisen (nicht behaupten), dass dieses Boot vor 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde. Dazu braucht er entweder a) eine Rechnung von damals (unwahrscheinlich) ODER b) eine zB WSA-Nummer (Kleinfahrzeug) unter der das Boot mal gelaufen ist ("Anmeldung") ODER c) eine nachträglich ausgestellte CE-Zertifizierung (zB vom GL oder so) Kann er bei der Anmeldung nicht nachweisen, dass das Boot vor 1998 schon mal angemeldet war, gibt es keine Zulassung (denn es könnte auch gestern ein Boot aus 1975 in die EU importiert worden sein. Dann würde es nur eine Zulassung bekommen, wenn es nachträglich CE-zertifiziert wird.) Er braucht also - ganz zu Recht - ENTWEDER eine alte Zulassungsnummer ODER ein CE. Zitat vom Anmeldeforumular: Zeile 21 Die Konformitätserklärung wird für: - alle Boote, die nach dem 15.06.1998 (Fahrzeuge unter 2,5 m sind hiervon ausgenommen) - Wassermotorräder, die nach dem 31.12.2005 gebaut wurden - ältere Boote / Wassermotorräder, die „jetzt“ erstmalig in der EU in Verkehr gebracht werden, oder einen Nachweis, dass sie bereits in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt waren, benötigt. Eine Konformitätserklärung erhalten Sie von Ihrem Bootshändler bzw. von Ihrem Importeur. Er braucht also einen Nachweis und nicht eine "Erklärung vom Verkäufer am Kaufvertrag". Anosnsten bleibt ihm nur der Weg von einem WSA zum anderen, bis er eines findet, das die Sache "leger" auslegt (was oft noch der Fall ist).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#10
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![]() Zitat:
Papiere mit dem Hinweiss, du mußt innerhalb 14 Tagen ummelden. Meldest dem WSA die Käuferdaten und alle sind glücklich. Gibt es in Do auch ein WSA? Dann könnte man ihm noch die Nummer DO-OF 123 raus suchen lassen ![]() ![]() ![]()
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#11
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Moin,
gab es da nicht mal was bei älteren Booten, dass, wenn sie ein bestimmtes Alter überschritten haben, der Nachweis der erstmaligen Verbringung in den EU Wirtschaftsraum nicht mehr erbracht werden muss. ![]() Jörg |
#12
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![]() Zitat:
Das betrifft die MwSt ("Besenrichtlinie").
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#13
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Wo ist es denn gebaut worden - innerhalb der Eu dann ist alles andere überfällig!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#14
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Hallo,
ich habe zufälliger weise heute mit dem WSA in Köln Tel. Grundsätlich gebe ich Ghaffy recht was er schreibt. Dieses steht überall drin. Bei jeder Anmeldung. Allerdings hat er auch recht das nicht alles so heiß gegessen wird wie gekocht. Denn z.B dem aus Köln würde es auch reichen wenn das BJ im Kaufvertrag stehen würde. Somit bestätigt der Vorbesitzer die Angabe. Der Eigentumsnachweiß ergibt sich aus dem Kaufvertrag! Denn was bei PKW der Brief ist ist bei (älteren Booten) der Kaufvertrag. Ist dem WSA auch völlig ausreichend. Sicherlich wird man sehr wahrscheinlich auch mal über Personen stolpern, die das ganze eng nach Vorschrift beurteilen. Aber meine Meinung ist, das es gut ist, dass es immer noch netten Menschen gibt, die auch noch Menschlich agieren und nicht alles auf die Spitze treiben. Denn bei dem recht rücklläufigen Hobby auch noch diese Sachen zu erschweren, währe mit Sicherheit nicht der richtige Weg. Zurück zu deiner Frage: Je nach Absprache zwischen euch ist ja hier etwas zu stande gekommen einer Einwilligung. Somit ist es ausreichend bei dem Wert und Boot hier evtl. die Rumpf und Motor Nr im Vertrag mit an zu geben. Denn das will das WSA haben. Typenbezeichnung und BJ mit rein schreiben und das wird mit Sicherheit keine Probleme geben. Der Rest der in den Vertrag gehört sollte ja klar sein ![]() Gruß Daniel
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#15
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![]() Zitat:
aber die Idee ist gut, kostet nicht viel und der Käufer hat keinen Ärger mehr mit fehlender CE ich hatte zum Glück für meine alte Seay Ray noch die alte NL Zulassung, wurde ohne Probleme anerkannt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#16
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![]() Zitat:
oder wirklich das Kennzeichen verdient hätte ![]() Ansonsten löst die Anmeldung alle Unsicherheiten.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#17
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![]() Zitat:
Besorg Dir eine Kopie des Ausweises vom Käufer und versuch es einfach. Hier bei uns würde das mit Sicherheit klappen. Das geht mittlerweile alles ohne persönlich vorstellig zu werden, wegen dem roten Kopf und so... ![]() viele Grüße Gunter |
#18
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Ja, Boote vor 1950.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#19
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Ich habe drei Boote angemeldet, davon war bei zweien nur der Kaufvertrag vorhanden. Das genügte dem WSA. Dass der Verkäufer freiwillig ein viel älteres Baujahr hineinschreibt, ist so ganz und gar unwahrscheinlich, dass der Kaufvertag zur Glaubhaftmachtung genügt.
Dass das Boot so alt ist, kann man oft auch über den Bootstyp und die Bauzeit belegen. Dein Käufer sorgt sich umsonst - oder will unter Vorwand aus dem Geschäft raus. Sunbeamer |
#20
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#21
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![]() Zitat:
2) Nicht relevant bei dem Baujahr: Gab es nicht, kann er aber gerne erstellen lassen, wenn es ihm das wert ist. ![]() 3) Logisch. 4) Diesen erbringt man mittels Kaufvertrag und Quittung der kompletten Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
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gregor ![]() |
#22
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Ich verstehe nicht, warum hier der Käufer als d**f dargestellt wird.
Tatsache ist, dass eine Anmeldung nur über den Goodwill des WSA geht, weil der Verkäufer seine Unterlagen nicht beinander hat und die Inverkehrsbringung vor 1998 nicht nachweisen kann. Ohne diesen Nachweis braucht das Boot eine CE-Bescheinigung. Warum ist der Käufer der Depp, wenn er das Risiko für den Fehler des Verkäufers nicht tragen will? Oder ärgern sich die versammelten Leser schon, dass ihnen der Thread "Hilfe, wie Boot anmelden ohne Papiere" entgeht? ![]()
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Beste Grüße John
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#23
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![]() Zitat:
Und wenn ich ein Boot kaufe, dann habe ich - falls zugesagt - das Recht darauf, dass ich es auch rechtskonform angemeldet bekomme. Im Übrigen ist zB mein Boot Bj 1974, Herstellungsland Schweden. Die Frage vom WSA war nicht "Wo ist das Boot hergestellt worden?", sondern "Wann wurde es in der EU in Verkehr gebracht?", weil auch schwedische Hersteller (vielleicht sogar deutsche ![]() Aber man muss nichts davon glauben, man kann das nachlesen. Und dass unterschiedliche WSA das unterschiedlich handhaben, ist genauso wie in Kroatien, wo jeder Hafenkapitän sein eigenes Süppchen kocht. Als Käufer würde ich darauf achten, dass ich nicht in zwei Wochen hier im BF einen Trööt eröffnen muss "Wie bekomme ich ohne Papiere mein Boot angemeldet?" Da verkauft einer sein Boot und will wissen, auf welche Papiere der Käufer ein Recht hat, falls er es in der EU anmelden will. Die Antwort lautet: Auf einen Kaufvertrag und auf einen Nachweis, dass das Boot vor 1998 in der EU im Verkehr war ODER auf Kaufvertrag + Kopie eine Zulassung (das hilft aber nur in D aber nicht in Ö oder F etc.) ODER auf einen Kaufvertrag + CE + Eignerhandbuch. Alles andere ist nur unterschiedlich gelebte Verwaltungspraxis. EDIT: Tja, John, die Abfahrt hast du gewonnen ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#24
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Man betreibt ein gebrauchtes Boot seit 1982 an der Ost- oder Nordsee. Es war ein Trailerboot und auf Haftpflicht wurde auch verzichtet. Nun erkläre mir mal bitte, welche Papiere der schlampige Verkäufer dann nicht beieinander hat...? ![]() Bitte bedenken, dass prinzipiell auch mündliche Kaufverträge rechtswirksam sind und das Fordern einer schriftlichen Version als "Eigentumsnachweis" recht jung und vor allem nicht wirklich rechtssicher ist. (Rechte Dritter, nicht gerade fälschungssicher, etc.). Selbst eine Standardquittung über eine Summe X für Boot Y ist da aussagekräftiger.
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gregor ![]() |
#25
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Moin, (ich markiere mal in den Zitaten mal einige Stellen. Ja ich weiß, so etwas gehört sich nicht
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Zitat:
Hinzu kommt noch, dass der Kauf über die Bucht stattfand. Zuschlag, Kaufvertrag ist bindend, fertig. (Ja, es gibt Ausnahmen). Theoretisch hat der Käufer das Boot abzuholen, so wie es ist. Selbst ein eigenständiger Kaufvertrag wäre unnötig, da Bucht. Würde ich aber trotzdem machen. Jörg |
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