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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.01.2013, 17:29
Bastler Bastler ist offline
Captain
 
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Boot: 1996 Four Winns 205 Sundowner mit 250 Volvo Pferdchen
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Standard Problem bei einem verkauften Boot Papiere

Hallo liebe Gemeinde,
Wir haben ein größeres Problem mit (unserem/einem) Boot.

Kurz zur vorgeschichte, wir haben das Boot anfang letztes Jahr bei einem Händler gekauft.

Kurz danach kam die Renken und dann stand das Boot nur noch rum,
naja wir auch immer..

Dann wurde das Boot (Baujahr 1975 wenn richtig im Kopf) gestern verkauft und soll dies Woche abgeholt werden.

Eben rief mich der Käufer eben an und fragte ob ich Papiere hätte.
Meine Antwort war, das ich nichts habe, das bei der Abholung ein Kaufvertrag erstellt wird und man damit zum Wasserschiffahrtsamt oder ADAC geht und das Boot anmelden muss. (War bei meinem anderen auch so)

Darauf hin laß er mir einen Text vor, in dem es hieß, das alle Boote die erstmalich nach 1998 in der EU angemeldet werden eine EU Konfirmitätserklärung bräuchten. Oder Daten vom Vorbesitzer und noch irgendwelche anderen Dokumente.

Das Boot hat ja eine Rumpfnummer.
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel
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  #2  
Alt 28.01.2013, 17:35
freerider13 freerider13 ist offline
Admiral
 
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Standard

Servus!

Eher: "Nach 1998 erstmals in der EU verkauft'". (salop)
Dein Boot bist BJ. 75, wenns immer in D war braucht das eh nix.
Wenn EU Ausland und zB. erst nach 98 in die EU gebracht weiß ich nicht, braucht aber glaub ich auch nix.

Schöne Grüße,
Jan
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  #3  
Alt 28.01.2013, 17:35
ferenc ferenc ist offline
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bezieht sich doch auf die Erstzulassung. Bei BJ 75 nicht Relevant.

Frank
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  #4  
Alt 28.01.2013, 18:08
Bastler Bastler ist offline
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Ich selber währe auch nur mit einem Kaufvertrag zum WSA gegangen.
Wie auf die Erstzulassung beziehen, habe keine Papiere?
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  #5  
Alt 28.01.2013, 18:16
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Darauf hin laß er mir einen Text vor, in dem es hieß, das alle Boote die erstmalich nach 1998 in der EU angemeldet werden eine EU Konfirmitätserklärung bräuchten. Oder Daten vom Vorbesitzer und noch irgendwelche anderen Dokumente.
Der Text ist Falsch!!

Hier ein Link zum schlaulesen:
http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...erklaerung.pdf

Du bescheinigst dem Käufer doch im Kaufvertrag, dass das Boot Baujahr 1975 ist, sich seit dem in der EU befindet und bereits in D zugelassen war.
Wo also liegt das Problem?

Fazit: mit dem Kaufvertrag zum nächsten WSA und anmelden. Fertig.


Gruß Robin


Gruß Robin
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  #6  
Alt 28.01.2013, 18:41
Bastler Bastler ist offline
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Danke für die Antworten,
ich habe ihm auch gesagt, das ein vernünftiger Kaufvertrag reicht. Der Käufer ist anderer Meinung oder versteht den Text selber nicht den er ließt.

Ich habe ihm es noch mal am Telefon erklärt, aber der Käufer bleibt dabei.

Er Möchte jetzt folgende Nachweise haben:
-Irgend eine Anmeldebescheinigung
-Konfirmitätserklärung
-Kaufvertrag
-Eigentumsnachweiß


Ich kann das echt nicht verstehen. (Bei einem kleinen Boot unter 550€)
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  #7  
Alt 28.01.2013, 18:44
Bastler Bastler ist offline
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Hab es sogar in der Artikelbeschribung stehen gehabt
Auszug:
Bei der Übergabe wird ein Kaufvertrag erstellt, mit dem Vertrag geht man zum
Wasser und Schifffahrtsamt, meldet das Boot an und bekommt neue Papiere
(Ist bei Booten immer so)
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  #8  
Alt 28.01.2013, 18:52
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GunKraus GunKraus ist offline
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Standard Problem bei einem verkauften Boot Papiere

Das lief über eBay?


viele Grüße Gunter
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  #9  
Alt 28.01.2013, 19:29
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten,
ich habe ihm auch gesagt, das ein vernünftiger Kaufvertrag reicht. Der Käufer ist anderer Meinung oder versteht den Text selber nicht den er ließt.

Ich habe ihm es noch mal am Telefon erklärt, aber der Käufer bleibt dabei.

Er Möchte jetzt folgende Nachweise haben:
-Irgend eine Anmeldebescheinigung
-Konfirmitätserklärung
-Kaufvertrag
-Eigentumsnachweiß


Ich kann das echt nicht verstehen. (Bei einem kleinen Boot unter 550€)


Hallo Niklas,
man könnte meinen, dass eine Regelung, die seit 1998 gilt (15 Jahre) inzwischen in ihrer gesamten Tragweite verstanden wird.

Der Käufer stellt die richtigen Fragen und verlangt auch das Richtige:

Bei einem Boot aus 1975 - also ganz sicher ohne CE - muss er nachweisen (nicht behaupten), dass dieses Boot vor 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde.

Dazu braucht er entweder
a) eine Rechnung von damals (unwahrscheinlich) ODER
b) eine zB WSA-Nummer (Kleinfahrzeug) unter der das Boot mal gelaufen ist ("Anmeldung") ODER
c) eine nachträglich ausgestellte CE-Zertifizierung (zB vom GL oder so)

Kann er bei der Anmeldung nicht nachweisen, dass das Boot vor 1998 schon mal angemeldet war, gibt es keine Zulassung (denn es könnte auch gestern ein Boot aus 1975 in die EU importiert worden sein. Dann würde es nur eine Zulassung bekommen, wenn es nachträglich CE-zertifiziert wird.)

Er braucht also - ganz zu Recht - ENTWEDER eine alte Zulassungsnummer ODER ein CE.

Zitat vom Anmeldeforumular:

Zeile 21 Die Konformitätserklärung wird für:
- alle Boote, die nach dem 15.06.1998 (Fahrzeuge unter 2,5 m sind hiervon ausgenommen)
- Wassermotorräder, die nach dem 31.12.2005 gebaut wurden
- ältere Boote / Wassermotorräder, die „jetzt“ erstmalig in der EU in Verkehr gebracht werden, oder
einen Nachweis, dass sie bereits in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt waren, benötigt.

Eine Konformitätserklärung erhalten Sie von Ihrem Bootshändler bzw. von Ihrem Importeur.


Er braucht also einen Nachweis und nicht eine "Erklärung vom Verkäufer am Kaufvertrag".
Anosnsten bleibt ihm nur der Weg von einem WSA zum anderen, bis er eines findet, das die Sache "leger" auslegt (was oft noch der Fall ist).
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #10  
Alt 28.01.2013, 19:59
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Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten,
ich habe ihm auch gesagt, das ein vernünftiger Kaufvertrag reicht. Der Käufer ist anderer Meinung oder versteht den Text selber nicht den er ließt.

Ich habe ihm es noch mal am Telefon erklärt, aber der Käufer bleibt dabei.

Er Möchte jetzt folgende Nachweise haben:
-Irgend eine Anmeldebescheinigung
-Konfirmitätserklärung
-Kaufvertrag
-Eigentumsnachweiß


Ich kann das echt nicht verstehen. (Bei einem kleinen Boot unter 550€)
Hi Niklas, warum gehst du nicht zum WSA, investierst 18,-€ und gibst ihm die
Papiere mit dem Hinweiss, du mußt innerhalb 14 Tagen ummelden.
Meldest dem WSA die Käuferdaten und alle sind glücklich.

Gibt es in Do auch ein WSA? Dann könnte man ihm noch die Nummer DO-OF 123 raus suchen lassen
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #11  
Alt 28.01.2013, 20:15
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Moin,

gab es da nicht mal was bei älteren Booten, dass, wenn sie ein bestimmtes Alter überschritten haben, der Nachweis der erstmaligen Verbringung in den EU Wirtschaftsraum nicht mehr erbracht werden muss.

Jörg
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  #12  
Alt 28.01.2013, 20:31
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

gab es da nicht mal was bei älteren Booten, dass, wenn sie ein bestimmtes Alter überschritten haben, der Nachweis der erstmaligen Verbringung in den EU Wirtschaftsraum nicht mehr erbracht werden muss.

Jörg
Nein, nicht wegen CE.
Das betrifft die MwSt ("Besenrichtlinie").
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Gruss Andreas

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  #13  
Alt 28.01.2013, 20:37
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Wo ist es denn gebaut worden - innerhalb der Eu dann ist alles andere überfällig!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #14  
Alt 28.01.2013, 20:43
dangeilo dangeilo ist offline
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Hallo,
ich habe zufälliger weise heute mit dem WSA in Köln Tel.
Grundsätlich gebe ich Ghaffy recht was er schreibt. Dieses steht überall drin.
Bei jeder Anmeldung.
Allerdings hat er auch recht das nicht alles so heiß gegessen wird wie gekocht.

Denn z.B dem aus Köln würde es auch reichen wenn das BJ im Kaufvertrag stehen würde. Somit bestätigt der Vorbesitzer die Angabe.
Der Eigentumsnachweiß ergibt sich aus dem Kaufvertrag! Denn was bei PKW der Brief ist ist bei (älteren Booten) der Kaufvertrag. Ist dem WSA auch völlig ausreichend.
Sicherlich wird man sehr wahrscheinlich auch mal über Personen stolpern, die das ganze eng nach Vorschrift beurteilen.
Aber meine Meinung ist, das es gut ist, dass es immer noch netten Menschen gibt, die auch noch Menschlich agieren und nicht alles auf die Spitze treiben.

Denn bei dem recht rücklläufigen Hobby auch noch diese Sachen zu erschweren, währe mit Sicherheit nicht der richtige Weg.

Zurück zu deiner Frage: Je nach Absprache zwischen euch ist ja hier etwas zu stande gekommen einer Einwilligung.
Somit ist es ausreichend bei dem Wert und Boot hier evtl. die Rumpf und Motor Nr im Vertrag mit an zu geben. Denn das will das WSA haben.
Typenbezeichnung und BJ mit rein schreiben und das wird mit Sicherheit keine Probleme geben.
Der Rest der in den Vertrag gehört sollte ja klar sein

Gruß Daniel
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  #15  
Alt 28.01.2013, 20:44
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Hi Niklas, warum gehst du nicht zum WSA, investierst 18,-€ und gibst ihm die
WSA gibt es leider bei uns in DO nicht, für uns ist Duisburg zuständig,
aber die Idee ist gut, kostet nicht viel und der Käufer hat keinen Ärger mehr mit fehlender CE
ich hatte zum Glück für meine alte Seay Ray noch die alte NL Zulassung, wurde ohne Probleme anerkannt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #16  
Alt 28.01.2013, 20:47
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
WSA gibt es leider bei uns in DO nicht, für uns ist Duisburg zuständig,
aber die Idee ist gut, kostet nicht viel und der Käufer hat keinen Ärger mehr mit fehlender CE
ich hatte zum Glück für meine alte Seay Ray noch die alte NL Zulassung, wurde ohne Probleme anerkannt
Hi Ralf, es ging mir nur um das Kennzeichen DO-OF, weil er sich so anstellt,
oder wirklich das Kennzeichen verdient hätte

Ansonsten löst die Anmeldung alle Unsicherheiten.
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
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  #17  
Alt 28.01.2013, 21:31
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Standard Problem bei einem verkauften Boot Papiere

Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Hi Ralf, es ging mir nur um das Kennzeichen DO-OF, weil er sich so anstellt,
oder wirklich das Kennzeichen verdient hätte

Ansonsten löst die Anmeldung alle Unsicherheiten.
Deine Idee ist gar nicht so DO-OF... und wird wahrscheinlich funktionieren.

Besorg Dir eine Kopie des Ausweises vom Käufer und versuch es einfach.

Hier bei uns würde das mit Sicherheit klappen. Das geht mittlerweile alles ohne persönlich vorstellig zu werden, wegen dem roten Kopf und so...


viele Grüße Gunter
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  #18  
Alt 28.01.2013, 21:39
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

gab es da nicht mal was bei älteren Booten, dass, wenn sie ein bestimmtes Alter überschritten haben, der Nachweis der erstmaligen Verbringung in den EU Wirtschaftsraum nicht mehr erbracht werden muss.

Jörg
Ja, Boote vor 1950.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #19  
Alt 28.01.2013, 22:58
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Ich habe drei Boote angemeldet, davon war bei zweien nur der Kaufvertrag vorhanden. Das genügte dem WSA. Dass der Verkäufer freiwillig ein viel älteres Baujahr hineinschreibt, ist so ganz und gar unwahrscheinlich, dass der Kaufvertag zur Glaubhaftmachtung genügt.

Dass das Boot so alt ist, kann man oft auch über den Bootstyp und die Bauzeit belegen.

Dein Käufer sorgt sich umsonst - oder will unter Vorwand aus dem Geschäft raus.

Sunbeamer
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  #20  
Alt 29.01.2013, 04:13
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Ja, Boote vor 1950.
Moin,

mein vorheriges Boot war Bj. 1944

Jörg
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  #21  
Alt 29.01.2013, 06:12
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
...

Er Möchte jetzt folgende Nachweise haben:
  1. -Irgend eine Anmeldebescheinigung
  2. -Konfirmitätserklärung
  3. -Kaufvertrag
  4. -Eigentumsnachweiß

...
1) Gibt es nicht.
2) Nicht relevant bei dem Baujahr: Gab es nicht, kann er aber gerne erstellen lassen, wenn es ihm das wert ist.
3) Logisch.
4) Diesen erbringt man mittels Kaufvertrag und Quittung der kompletten Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
__________________
gregor

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  #22  
Alt 29.01.2013, 06:14
JohnB JohnB ist offline
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Ich verstehe nicht, warum hier der Käufer als d**f dargestellt wird.

Tatsache ist, dass eine Anmeldung nur über den Goodwill des WSA geht, weil der Verkäufer
seine Unterlagen nicht beinander hat und die Inverkehrsbringung vor 1998 nicht nachweisen kann.
Ohne diesen Nachweis braucht das Boot eine CE-Bescheinigung.

Warum ist der Käufer der Depp, wenn er das Risiko für den Fehler des Verkäufers nicht tragen will?

Oder ärgern sich die versammelten Leser schon, dass ihnen der Thread "Hilfe, wie Boot
anmelden ohne Papiere" entgeht?
__________________
Beste Grüße

John
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  #23  
Alt 29.01.2013, 06:19
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Zitat:
Zitat von dangeilo Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe zufälliger weise heute mit dem WSA in Köln Tel.
Grundsätlich gebe ich Ghaffy recht was er schreibt. Dieses steht überall drin.
Bei jeder Anmeldung.
Allerdings hat er auch recht das nicht alles so heiß gegessen wird wie gekocht.
...
Schau, die Frage war ja nicht "Wie wird das vom WSA gehandhabt?", sondern die Frage lautet "Worauf hat der Käufer ein Recht?"

Und wenn ich ein Boot kaufe, dann habe ich - falls zugesagt - das Recht darauf, dass ich es auch rechtskonform angemeldet bekomme.

Im Übrigen ist zB mein Boot Bj 1974, Herstellungsland Schweden.
Die Frage vom WSA war nicht "Wo ist das Boot hergestellt worden?", sondern "Wann wurde es in der EU in Verkehr gebracht?", weil auch schwedische Hersteller (vielleicht sogar deutsche ) ihre Boote auch außerhalb der EU exportiert haben. Dann war es eben möglicherweise noch niemals in der EU in Verkehr gebracht.

Aber man muss nichts davon glauben, man kann das nachlesen.
Und dass unterschiedliche WSA das unterschiedlich handhaben, ist genauso wie in Kroatien, wo jeder Hafenkapitän sein eigenes Süppchen kocht.

Als Käufer würde ich darauf achten, dass ich nicht in zwei Wochen hier im BF einen Trööt eröffnen muss "Wie bekomme ich ohne Papiere mein Boot angemeldet?"

Da verkauft einer sein Boot und will wissen, auf welche Papiere der Käufer ein Recht hat, falls er es in der EU anmelden will.
Die Antwort lautet:
Auf einen Kaufvertrag und auf einen Nachweis, dass das Boot vor 1998 in der EU im Verkehr war ODER auf Kaufvertrag + Kopie eine Zulassung (das hilft aber nur in D aber nicht in Ö oder F etc.) ODER auf einen Kaufvertrag + CE + Eignerhandbuch.

Alles andere ist nur unterschiedlich gelebte Verwaltungspraxis.

EDIT: Tja, John, die Abfahrt hast du gewonnen
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Gruss Andreas

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  #24  
Alt 29.01.2013, 06:32
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
... weil der Verkäufer
seine Unterlagen nicht beinander hat und die Inverkehrsbringung vor 1998 nicht nachweisen kann.
Vorgabe (gar nicht sooo selten):

Man betreibt ein gebrauchtes Boot seit 1982 an der Ost- oder Nordsee.
Es war ein Trailerboot und auf Haftpflicht wurde auch verzichtet.

Nun erkläre mir mal bitte, welche Papiere der schlampige Verkäufer
dann nicht beieinander hat...?

Bitte bedenken, dass prinzipiell auch mündliche Kaufverträge rechtswirksam sind und das
Fordern einer schriftlichen Version als "Eigentumsnachweis" recht jung und vor allem nicht
wirklich rechtssicher ist. (Rechte Dritter, nicht gerade fälschungssicher, etc.). Selbst eine
Standardquittung über eine Summe X für Boot Y ist da aussagekräftiger.
__________________
gregor

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  #25  
Alt 29.01.2013, 06:39
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin, (ich markiere mal in den Zitaten mal einige Stellen. Ja ich weiß, so etwas gehört sich nicht)

Zitat:
Zitat von dangeilo
Schau, die Frage war ja nicht "Wie wird das vom WSA gehandhabt?", sondern die Frage lautet "Worauf hat der Käufer ein Recht?"

Und wenn ich ein Boot kaufe, dann habe ich - falls zugesagt - das Recht darauf, dass ich es auch rechtskonform angemeldet bekomme.
aber diese Zusage wurde ja nicht vor dem Kauf gemacht:
Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Dann wurde das Boot (Baujahr 1975 wenn richtig im Kopf) gestern verkauft und soll dies Woche abgeholt werden.

Eben rief mich der Käufer eben an und fragte ob ich Papiere hätte.
Ansonsten gebe ich Dir recht, es wäre eine zugesagte Eigenschaft, wenn das vor dem Kauf geklärt wäre.
Hinzu kommt noch, dass der Kauf über die Bucht stattfand. Zuschlag, Kaufvertrag ist bindend, fertig. (Ja, es gibt Ausnahmen).
Theoretisch hat der Käufer das Boot abzuholen, so wie es ist. Selbst ein eigenständiger Kaufvertrag wäre unnötig, da Bucht. Würde ich aber trotzdem machen.

Jörg
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