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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi Leute,
habe mal eine Frage, an meinem kürzlich gekauften Neptun Anhänger Baujah 1995 sind die Rückleuchten zerbrochen, dabei habe ich festgestellt, dass ich garkeine Kennzeichenbeleuchtung sowie keine Nebelschlußleuchte besitze am Hänger, nur Bremslicht, Schlußlicht und Blinker. Da ich auch noch zum Tüv muss mit dem Teil wollte ich mal euren Rat hören, gibt es eine Vorschrift für Nebelschlußleuchte sowie Kennzeichenbeleuchtung ??? |
#2
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Soweit ich weiß, muss das Kennzeichen beleuchtet sein.
Eine Nebelschlussleuchte benötigen glaube ich nur neuere Anhänger Wie alt ist dein Trailer den
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel ![]() Geändert von Bastler (24.10.2012 um 18:49 Uhr) |
#3
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Seit 1991 sind Nebelschlußleuchten an NEU zugelassenen PKW-Anhängern Pflicht, es kann aber sein, dass Dein Trailer Älter ist und erst 1995 erstmals zugelassen wurde.
Die Kennzeichen werden bei Bootstrailern häufig durch entsprechende Klarglaseinsätze der Rückleuchten, manchmal nur einseitig, mit beleuchtet. Eine Nebelschlußleuchte würde ich aber dringend empfehlen, bevor Dir jemand hinten drauf fährt, die Konturen eines Bootstrailers von Hinten sind schlecht zu erkennen. Die Belegung ist auch mit der klassischen 7-Stecker-Verpolung kein Problem
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Gruß Heinz, ![]() |
#4
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![]() Zitat:
Ich habe einen Nelbach Bootstrailer, Bj 2003 Erstzulassung 2004 und der hat keine Nebelschlussleuchten. Dieses Jahr ohne Probleme durch den Tüv gebracht
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel ![]() |
#5
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siehe StVZO, § 53d:
§53d Nebelschlußleuchten (1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht. (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein. (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein. (4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten. (5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden. (6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
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Gruß Heinz, ![]()
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#6
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#7
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Halli Hallo,
also es hat sich rausgestellt dass der Verkäufer mir einen Anhänger von 1976 Verkauft hat, steht ziemlich gut da also kann mich nicht beschweren, aber 1995 ist Tag der ersten Zulassung. Also Nebelscheinwerfer brauche ich nicht fahre vielleicht 1 km zum Slippen :P, wenn ab 1991 erst, dann habe ich kein Problem . |
#8
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http://www.ebay.de/itm/Anhanger-Lich...item5d33447147 (PaidLink)
Komplette Lichtleiste inkl 7pol Stecker und neun Meter Kabel. Drantackern und fertig. Nein, ich hab nix mit dem Verkäufer am Hut. Nur hab ich gerade auch einen Trailer gekauft und hatte diese Leiste noch in der "Beobachtung".
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen. |
#9
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![]() Zitat:
![]() Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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#10
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![]() Zitat:
Breite über alles so ca. 140cm (müsste jetzt ins Gutachten schauen). Rechnen wir mal so: Die Rückleuchten kosten jeweils 5 EUR im Hela. Die NSL ebenfalls 5 EUR Die Leuchtmittel zusammen etwa 6 EUR Der Stecker ca. 4 EUR Die neun Meter Kabel auch wieder ca. 14 EUR (1.50 pro m) Macht summa summarum 29 EUR. Dafür lohnt es sicht nicht, die Einzelteile zu kaufen und selber zu montieren.
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen. |
#11
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Deswegen:
§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler ![]() Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein......... Kannst ja mal messen. ![]() Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
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