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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 24.10.2012, 18:32
Cross Cross ist offline
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Standard Anhängerbeleuchtung

Hi Leute,

habe mal eine Frage, an meinem kürzlich gekauften Neptun Anhänger Baujah 1995 sind die Rückleuchten zerbrochen, dabei habe ich festgestellt, dass ich garkeine Kennzeichenbeleuchtung sowie keine Nebelschlußleuchte besitze am Hänger, nur Bremslicht, Schlußlicht und Blinker.

Da ich auch noch zum Tüv muss mit dem Teil wollte ich mal euren Rat hören, gibt es eine Vorschrift für Nebelschlußleuchte sowie Kennzeichenbeleuchtung ???
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  #2  
Alt 24.10.2012, 18:37
Bastler Bastler ist offline
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Soweit ich weiß, muss das Kennzeichen beleuchtet sein.

Eine Nebelschlussleuchte benötigen glaube ich nur neuere Anhänger

Wie alt ist dein Trailer den
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Geändert von Bastler (24.10.2012 um 18:49 Uhr)
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  #3  
Alt 24.10.2012, 18:43
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Seit 1991 sind Nebelschlußleuchten an NEU zugelassenen PKW-Anhängern Pflicht, es kann aber sein, dass Dein Trailer Älter ist und erst 1995 erstmals zugelassen wurde.
Die Kennzeichen werden bei Bootstrailern häufig durch entsprechende Klarglaseinsätze der Rückleuchten, manchmal nur einseitig, mit beleuchtet.
Eine Nebelschlußleuchte würde ich aber dringend empfehlen, bevor Dir jemand hinten drauf fährt, die Konturen eines Bootstrailers von Hinten sind schlecht zu erkennen.
Die Belegung ist auch mit der klassischen 7-Stecker-Verpolung kein Problem
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Gruß Heinz,


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  #4  
Alt 24.10.2012, 18:50
Bastler Bastler ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Seit 1991 sind Nebelschlußleuchten an NEU zugelassenen PKW-Anhängern Pflicht, es kann aber sein, dass Dein Trailer Älter ist und erst 1995 erstmals zugelassen wurde.
Die Kennzeichen werden bei Bootstrailern häufig durch entsprechende Klarglaseinsätze der Rückleuchten, manchmal nur einseitig, mit beleuchtet.
Eine Nebelschlußleuchte würde ich aber dringend empfehlen, bevor Dir jemand hinten drauf fährt, die Konturen eines Bootstrailers von Hinten sind schlecht zu erkennen.
Die Belegung ist auch mit der klassischen 7-Stecker-Verpolung kein Problem
Hmm..
Ich habe einen Nelbach Bootstrailer, Bj 2003 Erstzulassung 2004 und der hat keine Nebelschlussleuchten.
Dieses Jahr ohne Probleme durch den Tüv gebracht
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  #5  
Alt 24.10.2012, 19:05
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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siehe StVZO, § 53d:

§53d Nebelschlußleuchten
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
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Gruß Heinz,


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  #6  
Alt 24.10.2012, 19:10
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Da: http://www.aspoeck.at/uploads/downlo...riften_12V.pdf
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #7  
Alt 24.10.2012, 19:32
Cross Cross ist offline
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Halli Hallo,

also es hat sich rausgestellt dass der Verkäufer mir einen Anhänger von 1976 Verkauft hat, steht ziemlich gut da also kann mich nicht beschweren, aber 1995 ist Tag der ersten Zulassung.

Also Nebelscheinwerfer brauche ich nicht fahre vielleicht 1 km zum Slippen :P, wenn ab 1991 erst, dann habe ich kein Problem .
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  #8  
Alt 24.10.2012, 19:51
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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http://www.ebay.de/itm/Anhanger-Lich...item5d33447147 (PaidLink)

Komplette Lichtleiste inkl 7pol Stecker und neun Meter Kabel.

Drantackern und fertig.

Nein, ich hab nix mit dem Verkäufer am Hut. Nur hab ich gerade auch einen
Trailer gekauft und hatte diese Leiste noch in der "Beobachtung".
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Grüße, Thorsten

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  #9  
Alt 24.10.2012, 21:12
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Zitat:
Zitat von mcgrymelon Beitrag anzeigen
http://www.ebay.de/itm/Anhanger-Lich...item5d33447147 (PaidLink)

Komplette Lichtleiste inkl 7pol Stecker und neun Meter Kabel.

Drantackern und fertig.

Nein, ich hab nix mit dem Verkäufer am Hut. Nur hab ich gerade auch einen
Trailer gekauft und hatte diese Leiste noch in der "Beobachtung".
Das Angebot ist ja nicht schlecht, aber was willst du mit einer 1,20 m Lichtleiste an einem Bootstrailer.

Carsten
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  #10  
Alt 24.10.2012, 21:54
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Zitat:
Zitat von rascala17fm Beitrag anzeigen
Das Angebot ist ja nicht schlecht, aber was willst du mit einer 1,20 m Lichtleiste an einem Bootstrailer.
nuja, die Lichtleiste meines Harbeck Trailer ist nicht viel breiter...
Breite über alles so ca. 140cm (müsste jetzt ins Gutachten schauen).

Rechnen wir mal so:
Die Rückleuchten kosten jeweils 5 EUR im Hela.
Die NSL ebenfalls 5 EUR
Die Leuchtmittel zusammen etwa 6 EUR
Der Stecker ca. 4 EUR
Die neun Meter Kabel auch wieder ca. 14 EUR (1.50 pro m)

Macht summa summarum 29 EUR. Dafür lohnt es sicht nicht, die Einzelteile
zu kaufen und selber zu montieren.
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Grüße, Thorsten

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  #11  
Alt 24.10.2012, 22:44
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Deswegen:

§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. ..........
Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.........

Kannst ja mal messen.

Carsten
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