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  #1  
Alt 05.10.2012, 14:01
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Standard Geschwindigkeitsbegrenzung im Verhältnis zum Grund oder zum Wasser?

Ganz blöde Frage, bestimmt hab ich das auch irgendwann mal gelernt.
Welche Geschwindigkeitsdifferenz zählt? Für die über Grund spricht dass es die Geschwindigkeit gegenüber Hindernissen ist, für die gegenüber dem Wasser dass Sog und Wellenschlag von ihr abhängen und ich je nach Strömung mit nem treibenden Boot schon zu schnell sein kann.
Jemand ne schnelle Antwort parat?

Gruß
Felix
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  #2  
Alt 05.10.2012, 14:03
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Immer über Grund.
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  #3  
Alt 05.10.2012, 14:14
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genau immer über Grund. Dies könnte je nach Strömung schon heikel werden.

wobei ich keinen Fluss/Kanal kenne wo es eine starke Ströhmung gibt und gleichzeititg eine Geschwindigkeitsbeschränkung.
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  #4  
Alt 05.10.2012, 14:15
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jepp, SoG ist relevant,

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  #5  
Alt 05.10.2012, 14:16
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wobei ich keinen Fluss/Kanal kenne wo es eine starke Ströhmung gibt und gleichzeititg eine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Hafen Mannheim / Ludwigshafen. Fahren zwar fast alle in Gleitfahrt durch, ist aber trotzdem nicht erlaubt.

LG lalao0
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Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #6  
Alt 05.10.2012, 14:20
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Ja, ich dachte auch an den Rhein. Geschwindigkeitsbeschränkung 5 km/h, es ist zwar nur ein Nebenarm, aber wenn das Wasser etwas höher steht hat man da sicher über 3 km/h Strömung. Da fehlt nicht viel und ich muss rückwärts durchfahren
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  #7  
Alt 05.10.2012, 14:20
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.... oft ist es nicht die Geschwindigkeit sondern der Wellenschlag der Ärger mit sich bringt.
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #8  
Alt 05.10.2012, 14:24
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Hafen Mannheim / Ludwigshafen. Fahren zwar fast alle in Gleitfahrt durch, ist aber trotzdem nicht erlaubt.

LG lalao0
Das sit ein Gerücht. Auch im Hafen Ma/lu im Hauptarm des Rheins ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Ich hab dmalas extra bei der WAPO in Mannheim angerufen.
Nur in den Seitlichen Hafenarmen besteht eine Begrenzung.
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  #9  
Alt 05.10.2012, 14:24
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Die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach § 10.04 Nummer 1 und 2, §§ 11.04, 12.04 Nummer 1, § 13.04 Nummer 1, §§ 14.04, 15.04 Nummer 1 bis 4, § 16.04 Nummer 1 bis 3, §§ 18.04, 19.04 Nummer 1 und 2, § 20.04 Nummer 1, § 21.04 Nummer 1 bis 3, 4 Satz 1, § 22.04 Nummer 1 bis 3, 4 Satz 1, § 23.04 Nummer 1 und 2 Satz 1, § 24.04 Nummer 1, 2 Satz 1 und Nummer 3, 4, 5 Satz 1, § 25.04 Nummer 1 und 2, § 26.04 Nummer 1 und § 27.04 Nummer 1 und 2 Binnenschifffahrtsstraßenordnung gelten -wie dort jeweils ausdrücklich aufgeführt ist - immer

gegenüber dem Ufer.


Auch das zeichen B.6 nach Anlage 7 ordnet immer eine bestimmte Geschwindigkeit


gegenüber dem Ufer


an.

Ein Blick ins Gesetz soll oft die Rechtsfindung erleichtern, hat mir mal ein Jurastudent erzählt.
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  #10  
Alt 05.10.2012, 14:26
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Ja, ich dachte auch an den Rhein. Geschwindigkeitsbeschränkung 5 km/h, es ist zwar nur ein Nebenarm, aber wenn das Wasser etwas höher steht hat man da sicher über 3 km/h Strömung. Da fehlt nicht viel und ich muss rückwärts durchfahren
in den Nebenarmen hier am Oberrhein die Befahrbeahr sind ist meist keine Strömung, da diese keinen Durchfluss haben.
Allerdings fahren da die meisten trotzdem mehr als 5 km/h da ja schon das Gang einlegen mehr macht.
Die Wapo sagt aber nichts da es primär um den wellenschlag geht.
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  #11  
Alt 05.10.2012, 14:27
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von karaya Beitrag anzeigen
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach § 10.04 Nummer 1 und 2, §§ 11.04, 12.04 Nummer 1, § 13.04 Nummer 1, §§ 14.04, 15.04 Nummer 1 bis 4, § 16.04 Nummer 1 bis 3, §§ 18.04, 19.04 Nummer 1 und 2, § 20.04 Nummer 1, § 21.04 Nummer 1 bis 3, 4 Satz 1, § 22.04 Nummer 1 bis 3, 4 Satz 1, § 23.04 Nummer 1 und 2 Satz 1, § 24.04 Nummer 1, 2 Satz 1 und Nummer 3, 4, 5 Satz 1, § 25.04 Nummer 1 und 2, § 26.04 Nummer 1 und § 27.04 Nummer 1 und 2 Binnenschifffahrtsstraßenordnung gelten -wie dort jeweils ausdrücklich aufgeführt ist - immer

gegenüber dem Ufer.


Auch das zeichen B.6 nach Anlage 7 ordnet immer eine bestimmte Geschwindigkeit


gegenüber dem Ufer


an.


Ein Blick ins Gesetz soll oft die Rechtsfindung erleichtern, hat mir mal ein Jurastudent erzählt.
ist ja mitlerweile bekannt das es nicht durchs Wasser sondern übern Grund gemessen wird.
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  #12  
Alt 05.10.2012, 14:33
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Zitat:
Zitat von billy
ist ja mitlerweile bekannt das es nicht durchs Wasser sondern übern Grund gemessen wird.
Schau dir mal die zeitlich Reihenfolge der Beiträge an. Als ich das alles zusammengesucht habe, standen da noch keine 3 Posts wo drinnstand "über Grund".
Aber Du hast recht, ich hätte vor dem Posten nochmal im Forum nachschauen und mir das Abschicken sparen sollen.
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  #13  
Alt 05.10.2012, 14:44
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Zitat:
Zitat von karaya Beitrag anzeigen
Schau dir mal die zeitlich Reihenfolge der Beiträge an. Als ich das alles zusammengesucht habe, standen da noch keine 3 Posts wo drinnstand "über Grund".
Aber Du hast recht, ich hätte vor dem Posten nochmal im Forum nachschauen und mir das Abschicken sparen sollen.
Boah, und ich habe heute schlechte Laune!!!

Die Anfrage wurde um 15:01 gestellt. Um 15:03 habe ich fachlich und inhaltlich korrekt geantwortet.

Da hast du noch 21 lange Minuten das Internet auf den Kopf gestellt, um irgendwelchen Kram heraus zu kopieren.

*StreckZungeraus*

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  #14  
Alt 05.10.2012, 14:47
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Zitat:
Die Anfrage wurde um 15:01 gestellt. Um 15:03 habe ich fachlich und inhaltlich korrekt geantwortet.
Da hast du noch 21 lange Minuten das Internet auf den Kopf gestellt, um irgendwelchen Kram heraus zu kopieren.
Das kommt daher, dass ich noch was anderes mache, als hier zu schreiben. Ich hab' also keine 21 Minuten irgendwas auf den kopf gestellt.

Im übrigen hab' ich gegen deine Antwort nichts gesagt.

Aber wie schon gesagt, ich bedauere das nachträglich. Löschen wäre leider sinnlos, da der rauskopierte Kram ja schon zitiert wurde.

Geändert von karaya (05.10.2012 um 14:53 Uhr)
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  #15  
Alt 05.10.2012, 15:22
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Da Ganze aber bitte nicht verallgemeinern:

Auf See gilt die Höchstgeschwindigkeit Fahrt durchs Wasser!

Gruß Walter
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  #16  
Alt 05.10.2012, 15:28
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Zitat:
Zitat von WalterB Beitrag anzeigen
Da Ganze aber bitte nicht verallgemeinern:

Auf See gilt die Höchstgeschwindigkeit Fahrt durchs Wasser!

Gruß Walter
Nä.

Du misst zwar im allgemeinen deine Rauschefahrt durchs Wasser, aber zur Navigation benötigst du die wahre Geschwindigkeit. Du musst nämlich wissen,ob du z. B. bei Tide eine negative Strecke zurück legst; sprich: vorwärts segelst und eigentlich rückwärst fährst.
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  #17  
Alt 05.10.2012, 15:29
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Aha, danke, jetzt bin ich schlauer
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  #18  
Alt 05.10.2012, 15:38
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Ein Thx ebenso von mir!
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  #19  
Alt 05.10.2012, 16:35
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Nä.

Du misst zwar im allgemeinen deine Rauschefahrt durchs Wasser, aber zur Navigation benötigst du die wahre Geschwindigkeit. Du musst nämlich wissen,ob du z. B. bei Tide eine negative Strecke zurück legst; sprich: vorwärts segelst und eigentlich rückwärst fährst.

Meines wissens nach gilt auf Seeschiffahrtsstraßen die Fahrt durchs Wasser, außer dem NOK. Hier gilt Geschwindigkeit über Grund.
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  #20  
Alt 05.10.2012, 16:41
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
genau immer über Grund. Dies könnte je nach Strömung schon heikel werden.

wobei ich keinen Fluss/Kanal kenne wo es eine starke Ströhmung gibt und gleichzeititg eine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Definiere "starke".
Die Ruhr hat 12km/h Speedlimit und durchaus ein paar wenige km/h Strömung - prozentual also relevant. Einen Fluss, auf dem "Treibenlassen" eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist, kenne ich aber auch nicht.

Zitat:
Zitat von karaya Beitrag anzeigen
Das kommt daher, dass ich noch was anderes mache, als hier zu schreiben. Ich hab' also keine 21 Minuten irgendwas auf den kopf gestellt.

Im übrigen hab' ich gegen deine Antwort nichts gesagt.

Aber wie schon gesagt, ich bedauere das nachträglich. Löschen wäre leider sinnlos, da der rauskopierte Kram ja schon zitiert wurde.
Lass' Dich nicht ärgern. Ich fand Deinen Beitrag sehr hilfreich, denn es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen "sage ich so" (mit allen Nuancen von "weiß ich genau" über "meine ich zu wissen" zu "hoffe ich doch" und "haben schon so viele geschrieben, muss richtig sein") und "steht in dieser amtlichen Quelle".
__________________
Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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Alt 05.10.2012, 21:41
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Zitat:
Zitat von Seestern
Lass' Dich nicht ärgern. Ich fand Deinen Beitrag sehr hilfreich, denn es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen "sage ich so" (mit allen Nuancen von "weiß ich genau" über "meine ich zu wissen" zu "hoffe ich doch" und "haben schon so viele geschrieben, muss richtig sein") und "steht in dieser amtlichen Quelle".
Ach ja. Danke. Schon gut.
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