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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.07.2012, 19:17
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Standard Öffentlich rechtlich, wie geht das ??

Ist ein gepachteter Hafen vom Wasser-und Schifffahrtamt ein öffentlich rechtlicher Hafen ??
Das Hafengelände ist ständig verschlossen und nur für Mitglieder eines Vereins zugänglich.

Kann man diese Frage so pauschal stellen und beantworten ??
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  #2  
Alt 21.07.2012, 19:22
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Natürlich nicht!

Der Pächter bestimmt, wie der Hafen genutzt wird, denn er zahlt die Pacht. Der Staat tritt hier fiskalisch auf, d.h. er nimmt Pacht für den Steuerzahler ein.

Um den Hafen öffentlich-rechtlich zu behandeln, muss er der Öffentlichkeit gewidmet sein.

Bernd.
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  #3  
Alt 21.07.2012, 19:25
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Hallo Bernd,

eventuelles Mißverständnis. Ich habe mich da eventuell unglücklich ausgedrückt.
Also, der Verein hat vom WSA gepachtet.
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  #4  
Alt 21.07.2012, 19:46
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Dann ist der Verein der Pächter, der den Zugang usw. regelt.

Bernd.
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  #5  
Alt 21.07.2012, 19:51
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Dann ist der Verein der Pächter, der den Zugang usw. regelt.

Bernd.
o.k. kann man denn bei einem immer verschlossenem Hafen von einer öffentlich rechtlichen Nutzung sprechen wenn er eben nur eienm bestimmten Personenkreis zugänglich ist ??
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  #6  
Alt 21.07.2012, 19:58
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Der Staat tritt hier fiskalisch auf, d.h. er nimmt Pacht für den Steuerzahler ein.
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  #7  
Alt 21.07.2012, 20:02
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
eine interessante Ansicht (bitte nicht kommentieren)

Ja, für wen denn sonst.

Bernd.
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  #8  
Alt 21.07.2012, 20:06
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Zitat:
Zitat von Peter. Beitrag anzeigen
o.k. kann man denn bei einem immer verschlossenem Hafen von einer öffentlich rechtlichen Nutzung sprechen wenn er eben nur eienm bestimmten Personenkreis zugänglich ist ??

Nochmal: Natürlich nicht!

Wie soll ich es dir denn sagen? Wenn du der Pächter wärst, würdest du bestimmen, wer wann usw. Zugang hat. Dafür zahlst du Pacht. Es gibt gerade an Bundeswasserstraßen recht viele Steganlagen, wo zumindest deren benötigte Fläche an Privatpersonen oder juristische Personen (Vereine, Firmen/Gesellschaften usw.) verpachtet wird.

Natürlich ist dann der Pächter der Nutzungsberechtigte.

Bernd.
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  #9  
Alt 22.07.2012, 15:46
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So eindeutig ist das nicht immer.

"öffentlich rechtlich" kann hier auch bedeuten, dass es Sondernutzungsvorbehalte gibt, wie z.B. durch den Katastrophenschutz; THW ö.ä. Im allgemeinen spricht man auch bei offenen Vereinen (d.h. jeder kann Mitglied werden) "ohne Gewinnerzielungsabsicht" von "öffentlich rechtlicher" Nutzung, z.B. wenn sich eine Bewirtschaftung in öffentlicher Hand nicht rechnet.
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  #10  
Alt 22.07.2012, 16:51
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Ich denke, ein Blick in den Pachtvertrag werfen, nachlesen, was da geregelt ist, hilft bei der Beantwortung der Frage.

LG
Andrea
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