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| Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. | 
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	Themen-Optionen | 
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			#1  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Ist ein gepachteter Hafen vom Wasser-und Schifffahrtamt ein öffentlich rechtlicher Hafen ?? 
		
		
		
		
		
		
			Das Hafengelände ist ständig verschlossen und nur für Mitglieder eines Vereins zugänglich. Kann man diese Frage so pauschal stellen und beantworten ?? 
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	Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799  | 
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			#2  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Natürlich nicht! 
		
		
		
		
		
		
			Der Pächter bestimmt, wie der Hafen genutzt wird, denn er zahlt die Pacht. Der Staat tritt hier fiskalisch auf, d.h. er nimmt Pacht für den Steuerzahler ein. Um den Hafen öffentlich-rechtlich zu behandeln, muss er der Öffentlichkeit gewidmet sein. Bernd. 
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	Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!  | 
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			#3  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo Bernd, 
		
		
		
		
		
		
			eventuelles Mißverständnis. Ich habe mich da eventuell unglücklich ausgedrückt. Also, der Verein hat vom WSA gepachtet. 
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	Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799  | 
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			#4  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Dann ist der Verein der Pächter, der den Zugang usw. regelt. 
		
		
		
		
		
		
			Bernd. 
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	Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!  | 
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			#5  
			
			
			
			
			
		 
		
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			o.k. kann man denn bei einem immer verschlossenem Hafen von einer öffentlich rechtlichen Nutzung sprechen wenn er eben nur eienm bestimmten Personenkreis zugänglich ist ??
		 
		
		
		
		
		
		
			
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	Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799  | 
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			#6  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 
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	8 (Acht) Milliarden Konsumenten ...  | 
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			#7  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Ja, für wen denn sonst. Bernd. 
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	Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!  | 
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			#8  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Nochmal: Natürlich nicht! Wie soll ich es dir denn sagen? Wenn du der Pächter wärst, würdest du bestimmen, wer wann usw. Zugang hat. Dafür zahlst du Pacht. Es gibt gerade an Bundeswasserstraßen recht viele Steganlagen, wo zumindest deren benötigte Fläche an Privatpersonen oder juristische Personen (Vereine, Firmen/Gesellschaften usw.) verpachtet wird. Natürlich ist dann der Pächter der Nutzungsberechtigte. Bernd. 
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 Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! 
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			#9  
			
			
			
			
			
		 
		
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			So eindeutig ist das nicht immer.  
		
		
		
		
		
		
			"öffentlich rechtlich" kann hier auch bedeuten, dass es Sondernutzungsvorbehalte gibt, wie z.B. durch den Katastrophenschutz; THW ö.ä. Im allgemeinen spricht man auch bei offenen Vereinen (d.h. jeder kann Mitglied werden) "ohne Gewinnerzielungsabsicht" von "öffentlich rechtlicher" Nutzung, z.B. wenn sich eine Bewirtschaftung in öffentlicher Hand nicht rechnet. 
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   Ein Herz für Außenseiterboote ![]() 
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			#10  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Ich denke, ein Blick in den Pachtvertrag werfen, nachlesen, was da geregelt ist, hilft bei der Beantwortung der Frage. 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 LG Andrea 
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