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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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hallo zusammen,
ein Freund von mir lebt seit einigen Jahren in London. Er ist Deutscher, hat aber seinen Hauptwohnsitz dort. Vor einiger Zeit hat er sich ein 40 Fuß Motorboot gekauft, es läuft unter englischer Flagge. Auf meine Frage, nach den englischen Bootsführerscheinbedingungen antwortete er mit : "Gibt es nicht !" Er braucht für sein Boot keinerlei Schein oder Genehmigung. ![]() Er hat das Boot nach seiner Heimatstadt "Dresden" genannt, und momentan Spielt er mit dem Gedanken mal mit dem Boot nach Hause zu fahren. Darf er das ? Die Meinungen im Freundeskreis gehen weit auseinander. Ich bin der Meinung, ja er darf. Andere sagen nein, es muss immer ein deutscher Binnenschein an Bord sein. Wieder andere meinen er dürfe nur bestimmte Gewässer (wie die Rhein Main Donau Strecke) benutzen, die wohl irgendwie als "internationale Gewässer" gelten. Mein Freund würde es drauf ankommen lassen. Er hälts da eher mit dem elften Gebot: "Du sollst dich nicht erwischen lassen ! " ![]() Mich würde aber schon interessieren wie die Gesetzeslage ist, und was ihm im Ernstfall blüht. Die englische Flagge wird ja in jedem Fall Aufmerksamkeit erregen. Wer kennt sich aus ? mfg Hubert |
#2
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Wenn er in England keinen Schein braucht, dann auf deutschen Binnengewässern auch nicht. Steht so in § 3.1 der Sportbootführerscheinverordnung Binnen. Um auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen allerdings in die Binnengewässer zu kommen braucht er den deutschen Schein. Buten sind nur Ausländer von der Führerscheinpflicht befreit. Steht so in § 1.2 der Sportbootführerscheinverordnung See.
Gruß Udo
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#3
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Er zahlt ja auch in GB seine Steuern, hat (hoffentlich) ein englisches Autokennzeichen und den entsprechenden Führerschein. Nach internationalen Verträgen gilt er als "ausserdeutscher Fahrzeugführer".
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#4
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Andreas, da hast Du zwar recht, das sagt über den vorliegenden Fall aber nichts aus.
Die Sportbootführerscheinverordnungen unterscheiden nicht zwischen Steuerzahlern und Steuerhinterziehern und auch nicht zwischen Autofahrern mit und ohne Führerschein. Die von Dir angesprochenen internationalen Autoabkommen beziehen sich auf nicht schienengebundene Landfahrzeuge. Sie gelten nicht für Eisenbahnen, Raketen und schon gar nicht für SPORTboote. Gruß Udo
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#5
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Hallo Mr-Flopppy,
dann soll er sich mal nicht erwischen lassen, wenn ein Deutscher Staatsbürger in Deutschland ein Schiff führen will, braucht er einen Füherschein ob das Boot eine Englische Zulassung hat und er in England wohnt und da keinen Führerschein braucht, ist da völlig egal
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#6
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Bist Du völlig sicher, dass es völlig egal ist, dass er in England wohnt und da keinen Führerschein braucht? Woher weißt Du das?
Der Gesetzgeber sagt eigentlich völlig eindeutig etwas anderes, bezogen auf den Binnenbereich: § 3.1: "Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen Personen mit Wohnsitz außerhalb dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten." Weiter heißt es dann, dass sie nur dann, wenn in dem Wohnsitzland ein Führerschein vorgeschrieben ist, sie diesen haben müssen. Gruß Udo
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#7
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na wie ich sehe gibt es hier auch unterschiedliche Meinungen
Zitat:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.** Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden; Dort steht ja eindeutig Wohnsitz. Also dürfte seine Nationalität eigentlich keine Rolle spielen. Andererseits steht nix von eigenem oder ausländischem Boot da. Und das wiederum würde ja bedeuten, dass jeder Engländer in Deutschland jedes x-beliebige Sportboot führen dürfte .... was ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen kann.
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#8
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ups da haben sich die Einträge überschnitten
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#9
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![]() Zitat:
"ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung ..... usw" aber wenn seine Freundin einen englischen Pass hat ist auch wieder alles in Butter. ![]() Gruß Hubert |
#10
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Moin,
also wer als Deutscher in England oder in einem anderen Land lebt muss seinen dortigen Wohnsitz im Reisepass eintragen lassen. Damit ist wohl der Nachweis des Wohnsitzes gegeben. Ich fahre seit Jahren mit meinem Irischen Führerschein Auto und um mir lässtige fragen der Polizei zu vermeiden, drücke ich denen bei einer Verkehrskontrolle gleichzeitig meinen Reisepass in die Hand. Gruß Stephan
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#11
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Na wenn da steht "ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung...." dann sind auch ausländische Staatsangehörige gemeint. Also Leute mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit.
Wenn man als Deutscher in England lebt ist man deshalb keinesfalls englischer Staatsangehöriger, sondern bleibt erst mal bis auf weiteres deutscher Staatsangehöriger. W
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#12
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Also ausländische Staatsangehörige steht da ja nicht sondern:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.** Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
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#13
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![]() Zitat:
vieles andere hier geäußerte, ist in meinen Augen das Wunschdenken von Leuten, die es ärgert, dass sie ihr Hirnschmalz verbraten mußten um den Schein zu bekommen, während dein Freund mit seinem Boot in einem Land (ehemals größte Seemacht) unterwegs ist, dessen Einwohner sich trotz Ermangelung eines Sportbootführerscheines infolge überhöhter Unfallzahlen noch nicht dezimiert haben
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]()
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#14
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![]() Zitat:
Zum einen wird im Reisepass kein Wohnort eingetragen, zum anderen wird dieser in D nur in Verbindung mit einer gültigen Meldebestätigung als Ausweisdokument anerkannt. Wenn Du mit Deinem irischen KFZ-Führerschein keine Hudelei hast ist das lediglich der Tatsache geschuldet dass Irland in der EU ist. Nicht wieder Äppel mit Birnen vergleichen. Ansonsten wurde die Eingangsfrage mit der ersten Antwort vollständig und richtig beantwortet.
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Gruss Vestus
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#15
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![]() Zitat:
Ich kann Dir gerne eine Kopie meines Reisepasses zusenden indem wirst Du sehen das deine aussage völliger blödsinn ist. EU hin oder her wenn Du nicht nachweisen kannst, das Du in dem Land das die Fahrerlaubnis ausgestellt hat auch gelebt hast kann es probleme geben. Nennt man Führerscheintourismus.
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#16
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Gruss Vestus
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#17
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Ich habe ebenfalls meinen Wohnsitz in der Ukraine in meinem deutschen Reisepass eingetragen und dürfte theoretisch damit mit meinem "ukrainischen Kapitänspatent" in Deutschland fahren .
Gruss Jürgen
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Gruss Jürgen ![]()
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#18
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In England, Irland und anderen Ländern gibt es kein Meldewesen daher auch keine Meldebescheinigung. Wie soll ein Deutscher der in England wohnt sonst seinen Wohnsitz nachweisen???
Denn gib mal Deine mail adresse schicke ich Dir rüber.
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#19
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Am einfachsten per PN
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Gruss Vestus
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