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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.06.2012, 16:42
Benutzerbild von Mr-Flopppy
Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
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Standard englischer Skipper in deutschen Gewässern ?

hallo zusammen,

ein Freund von mir lebt seit einigen Jahren in London. Er ist Deutscher, hat aber seinen Hauptwohnsitz dort. Vor einiger Zeit hat er sich ein 40 Fuß Motorboot gekauft, es läuft unter englischer Flagge. Auf meine Frage, nach den englischen Bootsführerscheinbedingungen antwortete er mit : "Gibt es nicht !" Er braucht für sein Boot keinerlei Schein oder Genehmigung.
Er hat das Boot nach seiner Heimatstadt "Dresden" genannt, und momentan Spielt er mit dem Gedanken mal mit dem Boot nach Hause zu fahren.

Darf er das ?

Die Meinungen im Freundeskreis gehen weit auseinander. Ich bin der Meinung, ja er darf. Andere sagen nein, es muss immer ein deutscher Binnenschein an Bord sein. Wieder andere meinen er dürfe nur bestimmte Gewässer (wie die Rhein Main Donau Strecke) benutzen, die wohl irgendwie als "internationale Gewässer" gelten.

Mein Freund würde es drauf ankommen lassen. Er hälts da eher mit dem elften Gebot: "Du sollst dich nicht erwischen lassen ! "

Mich würde aber schon interessieren wie die Gesetzeslage ist, und was ihm im Ernstfall blüht. Die englische Flagge wird ja in jedem Fall Aufmerksamkeit erregen.

Wer kennt sich aus ?

mfg Hubert
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  #2  
Alt 23.06.2012, 20:42
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Wenn er in England keinen Schein braucht, dann auf deutschen Binnengewässern auch nicht. Steht so in § 3.1 der Sportbootführerscheinverordnung Binnen. Um auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen allerdings in die Binnengewässer zu kommen braucht er den deutschen Schein. Buten sind nur Ausländer von der Führerscheinpflicht befreit. Steht so in § 1.2 der Sportbootführerscheinverordnung See.

Gruß Udo
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  #3  
Alt 23.06.2012, 20:57
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Er zahlt ja auch in GB seine Steuern, hat (hoffentlich) ein englisches Autokennzeichen und den entsprechenden Führerschein. Nach internationalen Verträgen gilt er als "ausserdeutscher Fahrzeugführer".
__________________
Andreas
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  #4  
Alt 23.06.2012, 21:16
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Andreas, da hast Du zwar recht, das sagt über den vorliegenden Fall aber nichts aus.
Die Sportbootführerscheinverordnungen unterscheiden nicht zwischen Steuerzahlern und Steuerhinterziehern und auch nicht zwischen Autofahrern mit und ohne Führerschein.
Die von Dir angesprochenen internationalen Autoabkommen beziehen sich auf nicht schienengebundene Landfahrzeuge. Sie gelten nicht für Eisenbahnen, Raketen und schon gar nicht für SPORTboote.

Gruß Udo
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  #5  
Alt 23.06.2012, 21:55
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Mr-Flopppy,
dann soll er sich mal nicht erwischen lassen, wenn ein Deutscher Staatsbürger in Deutschland ein Schiff führen will, braucht er einen Füherschein ob das Boot eine Englische Zulassung hat und er in England wohnt und da keinen Führerschein braucht, ist da völlig egal
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #6  
Alt 23.06.2012, 22:11
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Bist Du völlig sicher, dass es völlig egal ist, dass er in England wohnt und da keinen Führerschein braucht? Woher weißt Du das?

Der Gesetzgeber sagt eigentlich völlig eindeutig etwas anderes, bezogen auf den Binnenbereich:
§ 3.1: "Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen Personen mit Wohnsitz außerhalb dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten."
Weiter heißt es dann, dass sie nur dann, wenn in dem Wohnsitzland ein Führerschein vorgeschrieben ist, sie diesen haben müssen.

Gruß Udo
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  #7  
Alt 23.06.2012, 22:39
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na wie ich sehe gibt es hier auch unterschiedliche Meinungen

Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Wenn er in England keinen Schein braucht, dann auf deutschen Binnengewässern auch nicht. Steht so in § 3.1 der Sportbootführerscheinverordnung Binnen.
dort steht :

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1.** Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1
Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von
Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser
Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen
Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für
die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40
ECE anwenden;

Dort steht ja eindeutig Wohnsitz. Also dürfte seine Nationalität eigentlich keine Rolle spielen. Andererseits steht nix von eigenem oder ausländischem Boot da. Und das wiederum würde ja bedeuten, dass jeder Engländer in Deutschland jedes x-beliebige Sportboot führen dürfte .... was ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen kann.
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  #8  
Alt 23.06.2012, 22:39
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ups da haben sich die Einträge überschnitten
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  #9  
Alt 23.06.2012, 22:57
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Buten sind nur Ausländer von der Führerscheinpflicht befreit. Steht so in § 1.2 der Sportbootführerscheinverordnung See.
da ist es eindeutiger

"ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung ..... usw"

aber wenn seine Freundin einen englischen Pass hat ist auch wieder alles in Butter.

scheint wirklich keine Einfache Frage zu sein. Offenbar spielt es auch keine Rolle ob er mit seinem eigenen Boot unterwegs ist. Ich hatte gedacht englisches Boot, Eigner mit englischem Wohnsitz .. also auch englischer Führerschein ... sprich keiner.

Gruß Hubert
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  #10  
Alt 24.06.2012, 10:34
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Moin,

also wer als Deutscher in England oder in einem anderen Land lebt muss seinen dortigen Wohnsitz im Reisepass eintragen lassen. Damit ist wohl der Nachweis des Wohnsitzes gegeben.
Ich fahre seit Jahren mit meinem Irischen Führerschein Auto und um mir lässtige fragen der Polizei zu vermeiden, drücke ich denen bei einer Verkehrskontrolle gleichzeitig meinen Reisepass in die Hand.

Gruß
Stephan
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  #11  
Alt 24.06.2012, 11:03
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Na wenn da steht "ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung...." dann sind auch ausländische Staatsangehörige gemeint. Also Leute mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit.

Wenn man als Deutscher in England lebt ist man deshalb keinesfalls englischer Staatsangehöriger, sondern bleibt erst mal bis auf weiteres deutscher Staatsangehöriger.

W
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  #12  
Alt 24.06.2012, 12:56
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Also ausländische Staatsangehörige steht da ja nicht sondern:

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1.** Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1
Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von
Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser
Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen
Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für
die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40
ECE anwenden;
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  #13  
Alt 24.06.2012, 13:42
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen

Mein Freund würde es drauf ankommen lassen. Er hälts da eher mit dem elften Gebot: "Du sollst dich nicht erwischen lassen ! "
so würde ich es auch machen,

vieles andere hier geäußerte, ist in meinen Augen das Wunschdenken von Leuten, die es ärgert, dass sie ihr Hirnschmalz verbraten mußten um den Schein zu bekommen, während dein Freund mit seinem Boot in einem Land (ehemals größte Seemacht) unterwegs ist, dessen Einwohner sich trotz Ermangelung eines Sportbootführerscheines
infolge überhöhter Unfallzahlen noch nicht dezimiert haben
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #14  
Alt 24.06.2012, 16:10
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Zitat:
Zitat von StephanK14 Beitrag anzeigen
Moin,

also wer als Deutscher in England oder in einem anderen Land lebt muss seinen dortigen Wohnsitz im Reisepass eintragen lassen. Damit ist wohl der Nachweis des Wohnsitzes gegeben.
Ich fahre seit Jahren mit meinem Irischen Führerschein Auto und um mir lässtige fragen der Polizei zu vermeiden, drücke ich denen bei einer Verkehrskontrolle gleichzeitig meinen Reisepass in die Hand.

Gruß
Stephan
Mitnichten!

Zum einen wird im Reisepass kein Wohnort eingetragen, zum anderen wird dieser in D nur in Verbindung mit einer gültigen Meldebestätigung als Ausweisdokument anerkannt. Wenn Du mit Deinem irischen KFZ-Führerschein keine Hudelei hast ist das lediglich der Tatsache geschuldet dass Irland in der EU ist.

Nicht wieder Äppel mit Birnen vergleichen.

Ansonsten wurde die Eingangsfrage mit der ersten Antwort vollständig und richtig beantwortet.
__________________
Gruss Vestus
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  #15  
Alt 24.06.2012, 18:05
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Mitnichten!

Zum einen wird im Reisepass kein Wohnort eingetragen, zum anderen wird dieser in D nur in Verbindung mit einer gültigen Meldebestätigung als Ausweisdokument anerkannt. Wenn Du mit Deinem irischen KFZ-Führerschein keine Hudelei hast ist das lediglich der Tatsache geschuldet dass Irland in der EU ist.

Nicht wieder Äppel mit Birnen vergleichen.

Ansonsten wurde die Eingangsfrage mit der ersten Antwort vollständig und richtig beantwortet.
Und ob die Adresse im Reisepass eingetragen wird sobald Du dort Lebst und Dich regulär bei Botschaft oder dessen Vertreter anmeldest.

Ich kann Dir gerne eine Kopie meines Reisepasses zusenden indem wirst Du sehen das deine aussage völliger blödsinn ist.

EU hin oder her wenn Du nicht nachweisen kannst, das Du in dem Land das die Fahrerlaubnis ausgestellt hat auch gelebt hast kann es probleme geben. Nennt man Führerscheintourismus.
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  #16  
Alt 24.06.2012, 20:08
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von StephanK14 Beitrag anzeigen
Und ob die Adresse im Reisepass eingetragen wird sobald Du dort Lebst und Dich regulär bei Botschaft oder dessen Vertreter anmeldest.

Ich kann Dir gerne eine Kopie meines Reisepasses zusenden indem wirst Du sehen das deine aussage völliger blödsinn ist.


EU hin oder her wenn Du nicht nachweisen kannst, das Du in dem Land das die Fahrerlaubnis ausgestellt hat auch gelebt hast kann es probleme geben. Nennt man Führerscheintourismus.
Mach mal, ich bin lernfähig.
__________________
Gruss Vestus
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  #17  
Alt 24.06.2012, 20:18
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Ich habe ebenfalls meinen Wohnsitz in der Ukraine in meinem deutschen Reisepass eingetragen und dürfte theoretisch damit mit meinem "ukrainischen Kapitänspatent" in Deutschland fahren .
Gruss Jürgen
__________________
Gruss Jürgen
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  #18  
Alt 24.06.2012, 20:35
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In England, Irland und anderen Ländern gibt es kein Meldewesen daher auch keine Meldebescheinigung. Wie soll ein Deutscher der in England wohnt sonst seinen Wohnsitz nachweisen???

Denn gib mal Deine mail adresse schicke ich Dir rüber.
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  #19  
Alt 24.06.2012, 20:45
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Am einfachsten per PN.
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Gruss Vestus
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