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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Ausrüstung / Tüv ?
Hallo zusammen
Ich muss dieses Jahr mit meinem Boot zum ersten mal zum Tüv. Kann mir jemand sagen welche Ausrüstung da genau vorhanden sein muss und auf was die Prüfer so schauen ? Vielen Dank Grüße HBF |
#2
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erstmal WILLKOMMEN im Forum.....
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Gruß - Georg |
#3
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sooo, das wichtigste ist erledigt.... und dann noch als erster....
nun zu deiner Frage... Was willst Du mit dem Boot beim TÜV ?? ich denke mal, Du meinst der Trailer, oder ? ?
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Gruß - Georg |
#4
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Re: Ausrüstung / Tüv ?
Zitat:
Aber TÜV für Boote Was meinst Du damit? Habe davon in D noch nie etwas von gehört. mfg Ralph |
#5
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Re: Ausrüstung / Tüv ?
Zitat:
Ich nehme an, du fährst auf dem Bodensee Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#6
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Hallo
nein nein ich meine schon mit dem Boot.... wir müssen hier (Chiemsee) alle 5 Jahre zum Tüv, bzw. kommt der Tüv zum Boot. Das ist wohl nicht überall so ? Grüße HBF |
#7
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Zitat:
Ich würde mal so Sachen wie Feuerlöscher, rote Flagge, Handlampe, Rettungswesten (?), Schleppleine, Rettungsring, Messer/Beil zum Kappen von Tauen, vorschriftsmäßige Beleuchtung, ausreichend Tampen etc. berücksichtigen: http://home.t-online.de/home/wsp.nrw.zkb/aufgek.htm (Aktion Aufgeklart ist eine Aktion der NRW-Waschpo zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Wasser.) PS: Willkommen!
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#8
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Zitat:
aufmerksamer lesen oder Suchfunktion benutzen Siehe hier http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...light=chiemsee Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#9
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dachte wirklich das wäre überall so, naja
die Frage wäre halt was genau muss den an Bord sein ? habe nämlich schon gehört das manche zur Nachuntersuchung mussten weil 1 Schwimmweste zu wenig an Bord war..... nur wieviel Westen müssen an Bord sein ? 2 oder 5 oder ..... auch der "Signalgeber" ist damit ein Signalhorn oder ein Nebelhorn gemeint oder is das Wurscht ? Grüße HBF
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15´ Jollenkreuzer, Holz, Bj. 1929, |
#10
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Hilft Dir das weiter ?? http://www.tuev-sued.de/freizeit_tue...pkbrdmsofw.asp Grüße Thomas aus Schw.
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-Grüße Thomas- |
#11
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ja Danke, genau sowas hab ich gesucht (aber nicht gefunden )
ich entnehme daraus das es wohl (wie auch beim Auto) der Willkür der Prüfer unterliegt was man den nun ganz genau haben muss..... den "Rettungsmittel" könnten auch nur 2 Schwimmflügel sein Danke für die Hilfe Grüße HBF
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15´ Jollenkreuzer, Holz, Bj. 1929, |
#12
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Re: Ausrüstung / Tüv ?
Zitat:
wenn auch spät so doch zunächst mal das wichtigste: herzlich willkommen im forum. Zitat:
le loup |
#13
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Hallo
für den Bodensee gibt es ein Vorschriftenwerk www.dmyv.de/broschur/bodensee.pdf Der Chiemsee wird wohl nicht viel anders sein. Gut das es sowas im Norden nicht gibt Meinolf |
#14
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Zitat:
Zitat: "Die nachfolgenden Informationen gelten daher nur für den Bereich der Bayerischen Binnenseen (außer Bodensee) " Der Bodensee hat eine eigene Verordung die nur ausschließlich für den Bodensee und deren Anrainer-Staaten gelten. Grüße Thomas
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-Grüße Thomas- |
#15
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Hallo,
auch von mir herzlich Willkommen im Wo am Chiemsee liegst Du denn?
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Gruß Sissi "Nur wer seine Träume lebt, kann seine Sehnsucht stillen." Sergio Bambaren |
#16
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Hallo Sissi
wir liegen an einer Boje auf der Fraueninsel..... wird mir aber langsam zu umständlich mit der Dampferfahrerei und dann Schlauchboot aufblasen usw. (bist da fertig bist is da Wind weg ) deshalb hoffe ich bald auf einen Platz in Felden. Und Du ? Segelst Du auch am Chiemsee ? Grüße HBF
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15´ Jollenkreuzer, Holz, Bj. 1929, |
#17
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Hallo HBF,
herzlich willkommen in der Bayrischen Fraktion des Boote-Forums! Zu Deinen Fragen gibt es natürlich auch Antworten. Zum Beispiel: "Als Rettungsmittel gelten: Schwimm- und Rettungswesten, Rettungsringe und Schwimmkissen mit umlaufender Greifleine, Rettungsbälle mit Greifnetz. Aufblasbare Rettungsmittel müssen vom Träger im Wasser aufgeblasen werden können." (Auszug aus der TÜV-Broschüre) Und Tröte: irgendwo steht, dass es ein Mundhorn sein soll. Dem TÜV reicht es, wenn für jede Person, die sich tatsächlich an Bord befindet, eine Rettungsweste vorhanden ist. Wenn Du noch eine Feststoffweste brauchst, sag Bescheid, ich hätte da noch eine übrig. Wenn Du mehr zu den Vorschriften wissen willst, schau doch mal hier: http://www.chiemsee-segeln.de/links.htm Ja, worauf achten die Prüfer? Da gibt es wohl kein Schema. Beim letzten Mal haben sie sich für meine Batterien interessiert, wie die eingebaut und ob die abgedeckt sind und für den Kraftstoffabsperrhahn des EBD (der muss vom Cockpit aus zu erreichen sein, ohne den Motorraumdeckel zu öffnen). Und das Datum der letzten Feuerlöscherprüfung. Ansonsten gibt es den normalen Prüfungsbericht mit all seinen Einzelpunkten. Den kann ich Dir bei Interesse noch mal einscannen, auf dem Bild von damals (siehe Uwes Hinweis) sieht man ja kaum was. Und frag' doch mal all die anderen Bootsbesitzer am See, da hat jeder seine eigenen Geschichten. Gruß Tilo |
#18
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[Hohn- und Spottmodus]Ihr Süd-Preußen könntet einem ja leid tun. Mit dem Boot zu TÜV!!! Das fehlt mir gerade noch. Ich hätte ja nicht gedacht, dass eure Verwaltung noch besser arbeitet als unsere hier und so viele schöne neue Vorschriften erfinden kann. Und die stellen dann eine tolle kleine Extra- Einnahmequelle für Amingos und sonstige Spezies dar.[/Hohn- und Spottmodus]
Ich binn jedenfalls saufroh, dass uns solch Übel erspart bleibt - nur wie lange noch. Jetzt aber: Pssst, ganz leise dieses Thema einschlafen lassen könnte ansonsten schlafende Hunde ähh... Ministerialbeamte wecken. Best Grüße nach Downunder Kos |
#19
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Sicher,
teilweise ist es an manchen Seen eine zusätzliche Belastung für die einen, die anderen nehmen damit gerne Geld ein. Andererseits sind auch Seen (z.B. Bodensee) dabei, woraus Trinkwasser entnommen wird. Hier ist es entscheidend, daß hier keiner mit seinem Seelenverkäufer das Wasser verpestet. Dann ist diese Art Boot-TÜV notwendig um zumindest diese Art von Wasserfahrzeugen nicht zu zahlreich werden zu lassen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#20
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Auch hier im Sauerland gibt es so einige Trinkwasserstauseen. Da darf man halt nur mit einem e-Motor fahren und auch nicht auf dem Boot übernachten. Ist halt so ein bischen weniger Bürokratie.
Kos |
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