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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
mein Liegeplatz ist an der Ostsee und ich möchte im nächsten Sommer mal von der Müritz nach Berlin fahren.(hab keine Registrierungsnummer) Muß ich mein Boot registrieren lassen und wenn ja, wie und wo ?? ![]() MfG Lutz |
#2
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Moin Lutz,
geh/fahr zum nächsten WSA, leg 18 Euronen auf den Tresen und schon haste deine Nummer ![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#3
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Moin Lutz,
Wasser- und Schifffahrtsamt oder ADAC unter Vorlage des Eigentumsnachweises (Kaufvertrag), der EU-Konformitätserklärung, wenn das Boot nach 1996 hergestellt wurde, sowie Personalausweis. Bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern geht das in der Regel auch online. Kostet ca. 18,-- Euro
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Gruß Heinz, ![]()
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#4
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Hallo
Dann brauchst du einen amtlichen Ausweis für Kleinfahrzeuge oder einen Internationalen Bootsschein (IBS) Den IBS muss man aber alle 2 Jahre verlängern lassen Amtlichen Ausweis gibts beim WSA IBS beim ADAC oder DMYV
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität ![]() Geändert von maribde (07.12.2011 um 09:07 Uhr) Grund: Ergänzung
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#5
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wie die meisten schon sagten geh zum WSA.
Stellen dfindest du über Tante Google. Anmeldung kostet wie schon geschrieben 18€. Wird in der gesammten EU annerkannt (wenn du mal woanders hinwillst) Außerhalb der EU wird teilweise nur der IBS annerkannt. Kostet mehr und muss verlängert werden. Bevor ich den IBS holen würde würd ich mir lieber ein Flaagenzwertifikat vom BSH holen. Kostet ungefähr das gleiche und gilt 8 Jahre Gilt Weltweit. Aber so wie du die Frage stellst kannst du ja eigentlich keine Binnen Führerschein haben. Das lernt man dort nämlich.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#6
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Danke für die Tips,
meinen Schein hab ich schon ca.20 Jahre, da geht es schon unter wo und ob mann sein Boot Anmelden muß. MfG Lutz Geändert von Hicos (07.12.2011 um 09:47 Uhr) |
#7
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wenn du ihn 20 Jahre hast dann Solltest du mal schauen ob er auf der Rückseite mehrsprachig ausgeführt ist. Wenn dies nicht der Fall ist solltest du ihn umschreibne lassen da er in Frankreich z.B. nicht annerkannt wird.
Anbei die Rückseite wie sie annerkannt wird. Umschreiben kann man beim DMYV lassen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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Zur Ehrenrettung des IBS, das stimmt so nicht:
Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#9
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Hallo Lutz
ich bin online zum WSA, Antrag gestellt, 18 €uronen überwiesen, Nummer bekommen, die und den Heimathafen ans Heck gepappt und fertig. Ging alles innerhalb einer Woche. Für Dich ist entweder Stralsund oder Lübeck zuständig. Hab Dir gleich die richtigen Seiten verlinkt, wo Du die Details genau nachlesen kannst. Antrag ausfüllen und abschicken. Rest wie oben beschrieben. Ich hoffe geholfen zu haben.
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Grüße DerMajo ![]() Biete https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=331309 Urteile nie über jemanden, in dessen Schuhe du nicht genauso lange gesteckt hast!
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#10
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Hallo zusammen, hallo Lutz .
Zitat:
![]() ![]() Was ich immer wieder poste, hier die erste, amtliche u. gesetzesgebundene Quelle : www.elwis.de Und hier findest Du auch alle wichtigen Behörden im Lande, auch mit Tel-Nr's . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#11
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#12
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![]() Zitat:
Wenn man im Ausland fahren will, muss man alle 2 Jahre verlängern lassen ( ist wie ein Reisedokument ) Vielleicht will er ja mal irgendwann ins Ausland mit seinem Boot
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität ![]() Geändert von maribde (08.12.2011 um 16:52 Uhr) |
#13
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![]() Zitat:
![]() ![]() Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#14
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Dann sozusagen in Deutschland vorgeschrieben ( vielleicht wegen der Gebühren ), und im Ausland nicht kontrolliert, weil die das nicht wissen, daß er verlängert werden muss.
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität ![]() |
#15
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![]() Zitat:
In diesem Fall steht im neuen Führerschein nämlich die Längenbegrenzung <15m. Man kann sich für diesen Fall bei einer WSD ein Sportschifferzeugnis "E" für Boote <25m, beschränkt auf <15 Kubikmeter Verdrängung, ausstellen lassen, allerdings mit Gültigkeitsvermerk 50. Geburtstag. Danach muss man alle 5 Jahre zum Doc. Das Sportschifferzeugnis "E" wird auch in Frankreich anerkannt ![]() Den "alten" SBF-Binnen ohne Längenbegrenzung behält man trotzdem.
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Gruss Vestus |
#16
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Zitat:
Die Dänen grüßen immer nur ![]() ![]()
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Gruß Kai |
#17
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#18
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Danke für deine Zustimmung allerdings halte ich das WSA Kennzeichen für ausreichend da billiger und man muss es nicht verlängern.
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#19
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![]() Zitat:
Das ist ja nix neues. Allerdings darfst Du mit dem alten SBF-Binnen alle anderen Strecken mit Booten <25 m und <15 Kubikmeter Verdrängung befahren, was beim neuen SBF nicht mehr der Fall ist. Da ist bei 15 m grundsätzlich Schluss. Was man hat, das hat man. Freiwillig lasse ich den nicht umschreiben.
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Gruss Vestus |
#20
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![]() Zitat:
vermutlich besitzt Du Dein Boot schon länger, aber vorsichtshalber der Hinweis, dass absolut unwichtg ist, wann das Boot gebaut wurde. Entscheidend dafür, ob eine CE-Bescheinigung verlangt wird, ist, ob das Boot vor dem 16. Juni 1998 in der EU in Verkehr gebracht worden ist oder erst danach. Wird leider immer wieder mit dem Baujahr verwechselt. Gruß Wepi
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#21
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#22
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Immer schön trennen,
Zulassung der Boote u. eine Fahrerlaubnis sind absolut 2 verschiedene Baustellen . Das Sportpatent (E) bis 25m Schiffslänge genügt nicht alleine, um z.B. den Rhein befahren zu können . Man benötigt auch den Nachweis der Streckenkunde . Der Rhein sowieso, aber auch Teile der Donau sind streckenkundepflichtig . Ich glaube auch kurze Teile der Elbe, bin aber nicht ganz sicher . Nun, wie kommt man sonst über den Rhein ? Dafür gibt es auch Lotsen, nicht immer unbedingt teuer . So manche Profikapitäne im Ruhestand machen das sogar gerne . Eine Frage : Wieso sollte der Inhaber eines Sportpatentes nicht mehr als 15m³ Verdrängungen bewegen dürfen ? Das ist mir neu ! Grüße : TOMMI
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#23
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Daher habe ich eine unbefristetet WSA-Registrierung - einmal hin, alles drin ![]() ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#24
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Hallo Tommi der Inhaber eines Sportpatentes "E" darf selbstverständlich mehr als 15m³ bewegen. Inhaber eines Sportbootführerscheines Binnen, ausgestellt nach der "alten Sportbootführerscheinverordnung-Binnen von 1989", also die zweiseitigen Lappen, erhalten auf Antrag ebenfalls das Sportpatent "E", aber beschränkt auf 15m³. BinSchPatentV, § 21. Das gilt dann auf allen Strecken, ausser dem Rhein. Es muss auch keine Strecke nachgewiesen werden. Wer so ein Teil besitzt, sollte m.E. diese Rechte nicht aufgeben. Wird der Führerschein, wie hier empfohlen wurde, umgeschrieben auf den neuen dreiseitigen, sind diese Rechte erloschen.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (09.12.2011 um 15:11 Uhr)
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#25
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Gruss Vestus
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