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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.11.2011, 22:17
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Standard Fachkunde für Signalmittel

Moin,

vielleicht eine etwas blöde Frage:
Wie soll bei der praktischen Prüfung beim "Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN, nicht SKN)" bei einem Versager von einem Signalgeber mit Magazin (z.B. Nico Signalgeber) verfahren werden?
- Magazin weiter zum nächsten Signal drehen?
- Nochmals gleiches Signal probieren?
- Komplettes Magazin entfernen und neues Magazin verwenden?

Es geht mir bei der Frage nur um die praktische Prüfung und nicht wie es im wirklichen Fall gemacht werden würde oder könnte. (Da würde ich das gleiche Signal nochmals versuchen).

Jörg
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  #2  
Alt 02.11.2011, 22:59
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Ich weiss ja nicht bei welchem Prüfungsausschuss Du die Prüfung ablegen willst, aber hier gehört das Nico-Signal nicht zum Prüfungsumfang. Das ist kein Seenotsignalmittel, sondern ein schlechter Scherz. Geprüft werden Fallschirmrakete, Handfacke, Rauchtopf und Rauchfackel.
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  #3  
Alt 02.11.2011, 23:32
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Ich weiss ja nicht bei welchem Prüfungsausschuss Du die Prüfung ablegen willst, aber hier gehört das Nico-Signal nicht zum Prüfungsumfang. Das ist kein Seenotsignalmittel, sondern ein schlechter Scherz. Geprüft werden Fallschirmrakete, Handfacke, Rauchtopf und Rauchfackel.
Und wie würdest du dann z.B. bei der SigPi verfahren?
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  #4  
Alt 03.11.2011, 00:10
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Ich weiss ja nicht bei welchem Prüfungsausschuss Du die Prüfung ablegen willst, aber hier gehört das Nico-Signal nicht zum Prüfungsumfang. Das ist kein Seenotsignalmittel, sondern ein schlechter Scherz. Geprüft werden Fallschirmrakete, Handfacke, Rauchtopf und Rauchfackel.
Moin,

die Prüfung würde vom PA Kiel abgenommen werden.

Zitat (http://www.pa-kiel.de/index.php/pyro)

"Praktische Prüfung
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern)."


Jörg
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  #5  
Alt 03.11.2011, 00:34
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Und wie würdest du dann z.B. bei der SigPi verfahren?
In den Lauf schauen und gucken, wo das Ding bleibt??

Ernsthaft: Was da gelehrt wird, und darauf wollte Wolf wohl raus, hat schon seine Berechtigung:

- Weiter in Schußrichtung halten, erneut spannen
- nochmal Abzug betätigen
- 1 min verharren, dann Verschluß auf und Patrone nach außerbords. Wobei auch dabei die Laufmündung nicht unbedingt in die Segel zeigen sollte.

Das macht schon Sinn, auch in analoger Anwendung für die oft schlampiger gefertigten kleinen Alternativen ohne WBK-Erfordernis. Wobei ich die, und das wurde hier ja auch schon geschrieben, für fast alle denkbaren Fälle für untauglich halte. Eine Ausnahme war der HK-Notsignalgeber. Der war aber wohl zu gut, es gibt keine Munition mehr dafür.

Gruß

Dieter

Geändert von DieterTD (03.11.2011 um 00:40 Uhr)
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  #6  
Alt 03.11.2011, 12:34
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Und wie würdest du dann z.B. bei der SigPi verfahren?
Nach den allgemein anerkannten Regeln für den Umgang mit Schusswaffen.

Die Signalpistole gehört aber definitiv nicht zum Prüfungsumfang für den FKN.
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  #7  
Alt 03.11.2011, 12:53
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Nach den allgemein anerkannten Regeln für den Umgang mit Schusswaffen.
Womit mir umfangreich geholfen wäre.

Aber Dieter hat meine ernstgemeinte Frage schon beantwortet.
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  #8  
Alt 03.11.2011, 18:38
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Vor allem die Minute Wartezeit würde mir im Seenotfall gut gefallen,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #9  
Alt 03.11.2011, 20:22
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Vor allem die Minute Wartezeit würde mir im Seenotfall gut gefallen,
Mir auch. Muß ja aber nicht unbedingt rot sein. Kann sich ja auch um die weißen zum Aufwecken des Gegenüber handeln. Und ein nicht nur auf Legerwall zutreibendes, sondern dann dazu noch brennendes Boot mindert den Seenotfall auch nicht unbedingt

Da wird man abwägen müssen. Mit einer Signalpistole würd ich noch mal spannen, abdrücken und 5 Sekunden später fliegt der Versager über Bord. Aber Versager mit Pistole sind äußerst selten. Mehr Sorgen würde ich mir da bei Nico und Co machen, wo schon mal 1/3 Versager auftrteten können.

Gruß

Dieter
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  #10  
Alt 04.11.2011, 08:17
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Frage BTW zum Verständnis

Ich habe diesen alten Eintrag -Bildchen- im Lappen.
Damal war die Wumme Bestandteil der Prüfung.

Beim googlen bin ich soweit gekommen, das nun scheints -funkähnlich diverzifiziert- da ein eigener Schein existiert, der seinerseits in Fachkunde mit Knallkram Klasse T2 und Sachkunde mit Wumme unterteilt ist.

Habe ich das so korrekt vestanden?
Wie sieht das mit evtl. Bestandsschutz für den alten Stempelschein aus?

Ich möchte zwar gar keine Sigpi, zu umständlich in der Bürokratie, aber möchte gerne wissen wo ich dran bin.
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Gruß
Kai
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  #11  
Alt 04.11.2011, 13:10
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Mal angenommen, Meyer hätte so einen Eintrag.

Da steht, Meyer darf (jetzt) T2. Da hat sich auch nichts geändert .

Dann steht da Unfug. Der Hinweis auf § 31 WaffG bezieht sich auf das alte WaffG, was aber zum Zeitpunkt der Eintragung in den Schein schon zwei Jahre durch das neue WaffG abgelöst war. Im alten § 31 war die sachkunde geregelt, im neuen steht da was zur Durchfuhr etc.

Bei gutem Willen des Sachbearbeiters erkennt der das auch und liest: Meyer hat die Sachkunde erworben und läßt das als Nachweis gelten. Damit bekommt man aber noch keine Berechtigung nach WaffG. Dazu braucht es noch die Prüfung der Zuverlässigkeit nach 5 WaffG, der persönlichen Eigunung nach 6 WaffG und den Nachweis des Bedürfnisses. Dazu kommt noch der Nachweis der sicheren Aufbewahrung. Hat Meyer das alles zusammen, bekommt er eine (meist gelbe) WBK und darf eine SigPi und die dazugehörige Munition einkaufen gehen. Zuständige Behörde für das ganze Drama ist die Waffenbehörde. Wer das konkret ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die kann beim Landkreis, aber auch bei der Polizei angesiedelt sein.

Das war eine abstrakte, theoretische Betrachtung und keine Rechtsberatung für den Einzelfall. Und ja, ich hab da beruflich mit zu tun.

Gruß

Dieter
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  #12  
Alt 04.11.2011, 13:37
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Aber Signalraketen nach T2 sollte Kai damit doch kaufen und an Bord mitführen können, oder?
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  #13  
Alt 04.11.2011, 14:30
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KaiB KaiB ist offline
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Joh, wollte tatsächlich in erster Linie auf den Bestandsschutz, sofern gegeben , hinaus.
Würde nämlich ungern den Schein erneuern.

Zu dem Bildchen noch erwähnt, den Pyroschein habe ich 2003 gemacht, lediglich der Lappen als solcher ist 2004 als Ersatz für den alten, jenen ohne die dritte EU Norm Zusatzseite (Euro 40 oder wie das hieß) , ausgegeben worden.

Wie bereits oben erwähnt, Sigpi möchte ich nicht. Zuviel administratives Gebrassel im Inland, ganz zu schwiegen von diversen ausländischen Bestimmungen.
So praktisch ich das Ding aus Familienkutschentagen auch in Erinnerung habe.
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (04.11.2011 um 14:43 Uhr)
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  #14  
Alt 04.11.2011, 16:33
DieterTD DieterTD ist offline
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Der Pyroteil dürfte imho (!) Bestandsschutz haben. Ob es Sinn macht, das umschreiben zu lassen, ist nicht klar, jedenfalls mir nicht. Vielleicht sollte man da mal die Verbände fragen.

Die Sachkunde nach WaffG (betrifft SigPi) kann anerkannt werden, muß aber nicht. Da hat wohl jede Behörde ihre eigene Vorstellung.

Gruß

Dieter
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  #15  
Alt 04.11.2011, 17:30
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Moin,

einmal erbrachte Nachweise sollten eigentlich lebenslang gültig sein. Wenn der Sachkundenachweis nach dem alten WaffG erbracht wurde verliert er seine Gültigkeit nicht wegen des Paragrafenwechsels, ebensowenig der Sachkundenachweis nach SprengstoffG.

Umschreibung ist m.E. nicht empfehlenswert, da erworbene Berechtigungen dabei schnell mal unter den Tisch fallen.
__________________
Gruss Vestus
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  #16  
Alt 04.11.2011, 19:40
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
einmal erbrachte Nachweise sollten eigentlich lebenslang gültig sein.
Du sagst es Vestus, "eigentlich". Nur ist das unter Verweis auf Erfurt und die darauf folgende Verschärfung des Waffenrechts leider etwas anders geworden. Teilweise auch durch die Hintertür (Aufbewahrungsfragen im Hafen, Bedürfnisverschärfung).

Das Aussetzen der Pyroprüfungen 2005/2006 hat letztlich dazu geführt, das empfohlene und brauchbare Seenotmittel nicht mehr in erforderlichem Umfang an Bord sind. Dazu gibt es auch einen entsprechenden Bericht, den ich aber auf die Schnelle nicht mehr wiederfinde. Da scheint auch die Geisteshaltung dahinter zu stehen: Wenn die das nicht mehr wollen, dann eben nicht. Nehme ich eben nichts mehr mit. Letztlich hat man gedealt und sich dann irgendwie geeinigt. Immerhin hat man den kleinen Pyroschein eingeführt, was ja auch Sinn macht. Auf den wenigsten Booten dürften SigPis bestimmungsgerecht aufbewahrt werden können und deshalb allgemein nicht mehr zur Verfügung stehen. Weshalb dann die Sachkunde dazu prüfen?

Was fehlt, sind erlaubnisfreie und brauchbare Teile für binnen, Bodden und unmittelbare Küstennähe für kleine Boote. Was da mal da war ist vom Markt verschwunden und Ersatz nicht in Sicht. Ich ertappe mich ja selbst dabei: Auf dem Schlauchi und Kajak hatte ich früher immer einen HK-Notsignalgeber mit. Der war zuverlässig und dank 19 mm Kaliber kratzte er an der 80-m-Marke. Keine Versager und keine sich zerlegenden Signalgeber wie bei Nico. Da es keine Munition mehr gibt bleibt er zu Hause und den 2-er Pack von AWN nehme ich nicht mit aufs Schlauchboot (und ich hab die Berechtigungen).

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Umschreibung ist m.E. nicht empfehlenswert, da erworbene Berechtigungen dabei schnell mal unter den Tisch fallen.
Die Gefahr besteht natürlich. Andererseits wird der Schein im Ausland eher diskussionslos anerkannt als der Stempel.

Gruß

Dieter
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  #17  
Alt 04.11.2011, 21:06
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Moin,

Ausgangspunkt war ja die Anerkennung der Sachkunde, die m.E. weiterhin gegeben ist.

Dass Auflagen (Aufbewahrung, Bedürfniss, etc.) geändert werden, ist nachvollziehbar (Winneden, Erfurt), wenn auch nicht immer verständlich.

Hierzulande wird mit Nico-Signalgebern durch die Gegend gegurkt, da Pyro-Prüfungen ausgesetzt wurden, Sachkundenachweise für SigPi´s nur in Hamburg und Schleswig-Holstein angeboten werden, gleichwertige Nachweise nicht anerkannt werden (ein Sportschütze hat die Sachkunde für Sportwaffen, ein Jäger die Sachkunde für Jagdwaffen, von KK über Schrot bis .50AE, aber eine SigPi ist weder eine Sportwaffe noch eine Jagdwaffe, daher sind die beiden Sachkundeinhaber lt. Gesetz zu blöd eine SigPi zu bedienen).

In einem unserer Nachbarländer ist eine SigPi ein frei verkäufliches Rettungsmittel, in anderen Nachbarländern nicht mehr gern gesehen, und wenn dann nur unter Vorlage des EWP.

Wenn an unserer Küste eine rote Signalrakete aufsteigt wird daher erstmal wegen unerlaubten Feuerwerk ermittelt.
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Gruss Vestus
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  #18  
Alt 04.11.2011, 21:24
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Zitat:
Zitat von DieterTD Beitrag anzeigen
Mal angenommen, Meyer hätte so einen Eintrag.

Da steht, Meyer darf (jetzt) T2. Da hat sich auch nichts geändert .

.... Hat Meyer das alles zusammen, bekommt er eine (meist gelbe) WBK und darf eine SigPi und die dazugehörige Munition einkaufen gehen. ...
theoretische Betrachtung und keine Rechtsberatung für den Einzelfall. Und ja, ich hab da beruflich mit zu tun.

Gruß

Dieter
Hi Dieter,

er bekommt wenn dann aber eine GRÜNE WBK! Hab ich hinter mir in 2008

cu Stefan

Geändert von Hufi (04.11.2011 um 21:57 Uhr) Grund: tr
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  #19  
Alt 04.11.2011, 21:54
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen

er bekommt wenn dann aber eine GRÜNE WBK!
Richtig! Kurzwaffe auf gelbe WBK wäre ja mal was ganz neues.
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  #20  
Alt 04.11.2011, 22:05
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Moin,

seit 01.04.2003 können einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronen-Munition in die (neue) gelbe WBK eingetragen werden.

Nachteil der neuen gelben WBK: unter Vorbehalt einer erneuten Bedüfnisprüfung.

Vorteil der alten gelben WBK: lebenslang gültig, keine Bedürfnisprüfung, sh. #15, aber das ist wohl ein anderes Thema.
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Gruss Vestus
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  #21  
Alt 05.11.2011, 20:51
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Zitat:
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In einem unserer Nachbarländer ist eine SigPi ein frei verkäufliches Rettungsmittel
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Johann
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  #22  
Alt 05.11.2011, 21:23
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Was meinst Du, wo ich meine her habe?

Habe in D zwar den (kleinen) Waffenschein, aber keine Lust gehabt, auch noch einen Kurs mit Prüfung (und entsprechendem Geld) durchzuführen, damit mir bei Gefahr die Befähigung zugesprochen wird, 1 Stern Rot zu schießen....

Ist wie mit dem Mayday funken: Wenn's drauf ankommt, darf es jeder. Ganz egal ob Schein oder nicht!

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #23  
Alt 06.11.2011, 00:42
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Wenn du von der Donau kommend aufs Schwarze Meer raus fahren willst, wirst du kontrolliert ob Signalmittel dabei sind. Nach einer Berechtigung frägt keiner.......
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  #24  
Alt 07.11.2011, 17:15
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Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wenn du von der Donau kommend aufs Schwarze Meer raus fahren willst, wirst du kontrolliert ob Signalmittel dabei sind. Nach einer Berechtigung frägt keiner.......
Ist doch praktisch: wenn Ihr aus D kommend zum schwarzen Meer fahrt, könnt Ihr euch bei uns noch problemlos eindecken
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  #25  
Alt 07.11.2011, 18:43
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Ist doch praktisch: wenn Ihr aus D kommend zum schwarzen Meer fahrt, könnt Ihr euch bei uns noch problemlos eindecken
Wird ja auch reichlich gehandhabt. Und vor der Rückreise werden die Teile versenkt, da niemand in D ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz riskieren will. Freiheitsstrafe sechs Monate bis fünf Jahre, in minder schweren Fällen bis drei Jahre.
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Gruss Vestus
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