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  #151  
Alt 20.10.2011, 14:24
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Und schon kommt wieder die Logbuchpflicht ins Spiel, da muss eingetragen sein, wer Schiffsführer war,
Siggi
Logbuchpflicht gibt es binnen nicht und jetzt wieder du
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  #152  
Alt 20.10.2011, 15:34
hik hik ist offline
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Richtig, aber dann macht Fahren kein Spass mehr. Wenn unmittelbar nach dem Überholvorgang auch noch eine Laserpistole kommt wird wohl nur Gaswegnehmen auch nicht reichen.
Nein man muss auch noch den Bremsfallschirm werfen!
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  #153  
Alt 20.10.2011, 16:03
Benutzerbild von Bully.a
Bully.a Bully.a ist offline
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Hi,

wie gsagt, klar ist anders deswegen für mich Gummiparagraph?

Auf der Autobahn darfst du auch so schnell wie es der Verkehr zuläßt aber wenn was passiert kriegst Schuld/Mitschuld auch wenn du kein Verursacher bist...dann lieber generelle Geschwindigkeitsbegrenzung.

Soweit ich weiß ist eine Freihandmessung mit Dem Laser nicht zulässig. Der Winkel zur Fahrbahn und der Bereich in dem die Messung gemacht wird ist genau definiert, deswegen auch die möglichkeit von Fehlmessungen.
Ausserdem ist nach einer Lasermessung das direckte Anhalten ermitteln des Fahrers notwendig, da kein Beweisfoto.
Das mit den anderen Umständen, ob ein anderes Fahrzeug voraus fuhr ist erschwerend.

Das mit dem schaukelnden Schiff welches sich auch in einer Stömung Wind anfälligkeit befindet ist auch einProb der WP.

Hier liegt eindeutig die Notwendigkeit der Polizei vor Beweise in der Hand zu haben, auch bei Radar, Fahrer nicht erkennbar pech gehabt. (wenns öfter vorkommt kriegt man wohl ein Fahrtenbuch auferlegt)

MFG
Bully
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Irgendwas is ja immer...
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  #154  
Alt 20.10.2011, 16:08
Benutzerbild von Jens Kunert
Jens Kunert Jens Kunert ist offline
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Zitat:
Zitat von MJohny1 Beitrag anzeigen
Es besteht aber auch kein erkennbarer Grund, die Messung anzuzweifeln. Ich fahre auch nach GPS und erkenne Toleranzen im Anzeigewert, die nicht zuverlässig die eigene Geschwindigkeit anzeigen lässt.

Immer wieder wird der Polizei unterstellt, sie handle willkürlich und ohne Grund. Die Messung wird angezweifel und ein Halbwissen gepostet, ohne jemals ein Lasermessgerät in der Hand gehabt zu haben. Ich empfehle einfach mal einen "Tag der offenen Tür" bei der Polizei. An Land wie auf dem Wasser sind es die gleichen Geräte. Häufig darf man dann auch mal selbst durchschauen und einen sich bewegenden Gegenstand "abschießen". Dabei wird man feststellen, dass bei nicht korrekter Bedienung keine Messung ausgelöst wird.

Wir haben in Deutschkland nunmal Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Wer das nicht möchte, muss sich ein anderes Wasser- oder Straßenrevier suchen.

Aber das Gejammere "... ich bin gemessen worden und war angeblich zu schnell ..." "... was kann ich tun ..." oder "... Rechtsanwalt, Klagen, Bundesgerichtshof ..." vielleicht einfach über den Grundsachverhalt nachdenken und: Einfach mal wie ein Mann/Frau nehmen und bezahlen, nächste Mal aufpassen und gut ist.

Gruß
MJ
Die Aussage, dass an Land und Wasser die gleichen Laser verwendet werden ist falsch.
Fürs Wasser wurden extra Geräte entwickelt die für niedrige Geschwindigkeiten arbeiten.

Auf Kanälen gilt nicht selten 6 KM/h. Da müssen die Dinger hinhauen.
Auf der Strasse gehts ja erst bei ca. 30 los.

Jens
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  #155  
Alt 20.10.2011, 16:22
Benutzerbild von She's_a_Lady
She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Logbuchpflicht gibt es binnen nicht und jetzt wieder du
Wer weiß wie lange noch......
__________________
Gruß
Christoph
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  #156  
Alt 20.10.2011, 16:31
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Logbuchpflicht gibt es binnen nicht und jetzt wieder du
Ja, scheint wirklich auf "Seefahrt", wie immer man das auch definiert, beschränkt zu sein. 1:0 für dich,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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