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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.01.2005, 17:34
Wingman Wingman ist offline
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Standard Mit dem Trailer ins Ausland – Mautstelle u. Versicherung

Hi,
da ich bisher immer ohne Anhänger bzw. Trailer durch Frankreich gefahren bin (und ehrlich gesagt auch nicht aufgepasst habe wo Autos mit Trailer sich einordnen), beschäftigen mich rechtzeitig folgende Fragen. Die erfahrenen Trailerkapitäne können mir bestimmt helfen.
  • 1.) Kann ich mit meinem kleinen Tandemtrailer 2 to der mit meinem Bayliner 2052 Schiffchen beladen ist, an die für PKW vorgesehenen Zahlhäuschen einordnen, oder muss ich da zu den LKW’S . Hmmm habe echt nicht aufgepasst die ganzen Jahre „ohne“ Boot“.
  • 2.) Mein Trailer ist Steuer und Versicherungsfrei. Grüne Nummer. Habe ne Zulassung für 100 km/h auf das Teil. Nun habe ich gelesen das in manchen Ländern der Trailer „extra“ versichert sein muss. Sonst! DU KOMMST HIER NICHT REIN.


Ich blicks bald nicht mehr vor lauter Vorschriften und sooo...
Leider schiessen die deutschen immer wieder den Vogel ab mit der ganzen Bürokratie, sorry, aber was hier abgeht in DEU.....

Hier ein Artikel, der evtl. auch veraltet ist:

http://www.boote-magazin.de/autoboot/aut4981.html

Versicherung Bootstrailer sind nicht versicherungspflichtig. Solange sie am Zugauto angekuppelt sind oder sich vom Zugwagen gelöst haben und sich noch in Bewegung befinden, sind sie in der Zugautoversicherung mit versichert. Eine eigene Trailerversicherung ist aber sehr zu empfehlen. Wer eine grüne Versicherungskarte braucht, muß sowieso eine separate Trailerversicherung abschließen. Weitere Informationen über Trailerversicherungen stehen in BOOTE 2/98.

Oder Übersicht:

http://www.boote-magazin.de/autoboot/autoboo.html

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruss Dieter

Alias Heinro (Henry, Ina, Ronny)
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  #2  
Alt 10.01.2005, 18:15
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Standard Re: Mit dem Trailer ins Ausland – Mautstelle u. Versicherung

Zitat:
Zitat von HeInRo
Hi,
da ich bisher immer ohne Anhänger bzw. Trailer durch Frankreich gefahren bin (und ehrlich gesagt auch nicht aufgepasst habe wo Autos mit Trailer sich einordnen), beschäftigen mich rechtzeitig folgende Fragen. Die erfahrenen Trailerkapitäne können mir bestimmt helfen.

1.)Kann ich mit meinem kleinen Tandemtrailer 2 to der mit meinem Bayliner 2052 Schiffchen beladen ist, an die für PKW vorgesehenen Zahlhäuschen einordnen,
im prinzip JA
nur an den toren mit münzeinwurf macht das keinen sinn,
(ist auch nicht zulässig)
die haben ne höhenbeschränkung auf 1,80 meter

kleinlaster und wohnwagen-gespanne nutzen ebenfalls die tore mit manueller zahlung.
der trailer kostet vermutlich 50% zuschlag auf den preis des zugfahrzeuges.
zumindest bei meinem tandem-wowa isses so.

und nun kannst du dich freuen, denn in italien und in der schweiz zahlste 100% zuschlag.

Zitat:
Wer eine grüne Versicherungskarte braucht, muß sowieso eine separate Trailerversicherung abschließen.
und genau diese braucht man in der EU nicht mehr.

le loup
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  #3  
Alt 10.01.2005, 21:14
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Hallo Dieter,
habe auch eine 2052 Capri auf 2to Tandem Trailer und fahre quer durch Frankreich.
Du kannst an den normalen PKW Stellen durchfahren und der Trailer kostet keinen Aufpreis wenn das Zugfahrzeug 1m hinter der Frontstoßstange niedriger als (ich glaube) 1,5m ist.
Also: Autos mit Schnauze wie Geländewagen oder Limousinen / Kombis gelten auch mit Trailer als Solofahrzeug während VW Busse und Transits als LKW gelten (Frag` bitte nicht warum )
Ich habe letztes Jahr Frankreich dreimal hin und zurück bereist. Einmal mit Planen-Hänger, einmal mit Boot und einmal Solo und ich habe jedesmal für eine Passage 65 EUR bezahlt.
Der Trailer muß nicht extra versichert werden und du kannst in Franreich kanz legal 130 km/h mit deinem Gespann fahren.

gute Reise
Heinz
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  #4  
Alt 11.01.2005, 06:57
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Zitat:
Zitat von Heinz Eichhorn
Hallo Dieter,
......
Der Trailer muß nicht extra versichert werden und du kannst in Franreich kanz legal 130 km/h mit deinem Gespann fahren.

gute Reise
Heinz
ABER wenn du einen Unfall hast, " kann sich die Versicherung auf deine 100 km/h Zulassung berufen und die Zahlung verweigern oder wie auch immer sich heraus reden.
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  #5  
Alt 11.01.2005, 14:55
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Die Tempo 100 Zulassung gilt eh` nur für Deutschland
Warum sollte die Versicherung mir eine Lampe anmachen, wenn ich mich im Ausland an die dort geltenden Gesetze halte ?
Grüße
Heinz
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  #6  
Alt 11.01.2005, 15:32
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Zitat:
Zitat von Heinz Eichhorn
Die Tempo 100 Zulassung gilt eh` nur für Deutschland
Warum sollte die Versicherung mir eine Lampe anmachen, wenn ich mich im Ausland an die dort geltenden Gesetze halte ?
Grüße
Heinz
Weil es sich in Deutschland um eine Begrenzung aufgrund baulicher Gegebenheiten des gesamten Gespanns (inkl. Zugfahrzeug) handelt.
Selbst die 100er Zulassung für Deutschland bekommt man ja nur, wenn die dafür vorgegschriebenen Werte eingehalten werden können.
Allein die Geschwindigkeitsklasse der Reifen (z.B. L oder K) könnten hier schon ein Argument sein, Dir vorzuwerfen, dass ein Unfall darauf zurückzuführen sei, dass sie nicht für diese Geschwindigleiten ausgelegt sind.

Wir können den Gedanken ja mal weiterspinnen. Wie verhält sich wohl Deine Versicherung, wenn Du mit dem Trailer bei Tempo 200 in einem Land einen Unfall verursachst, in dem es gar keine Geschwindigkeitsgebrenzug für Anhänger gibt?

Gruß
Norman
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  #7  
Alt 11.01.2005, 17:35
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interessanter Aspekt - aber im Zweifelsfall ist dann ja immer von "nicht angepasster Geschwindigkeit" die Rede und dass 130 nicht angepasst wäre lasse ich mir nicht mehr vorwerfen, wenn alle anderen um mich rum auch 130 fahren.
Meine Reifen (am Trailer) sind bis 190 zugelassen und ich glaube, es gibt gar keine Reifen in diesen Dimensionen, die nur bis 130 zugelassen sind oder ?
Aber ich glaube, wir entfernen uns schon wieder von der Ausgangsfrage oder

Grüße
Heinz
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  #8  
Alt 11.01.2005, 18:03
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Standard Ihr habt wirklich geholfen

Alles klar Leute,
Super das ich so viele Infos bekomme. Ich kann mir jetzt echt ein Bild machen von der ganzen Sache.

Zum Thema Versicherung danke ich „le loup“ für die EU Info bezüglich grüner V-Karte.

Beim Thema Mautstelle werde ich mich an die Erfahrung von Heinz anlehnen.

Danke

Gruß
Dieter
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  #9  
Alt 13.01.2005, 12:47
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Bin ich eben durch Zufall drauf gestossen, passt aber gerade ganz gut:

Achtung!

Fahrer von Fahrzeugen mit Anhänger sollten bedenken, dass die meisten Anhänger (z.B. Wohnwagen) in Deutschland bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind. Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten über 100 km/h kann der Versicherer daher Leistungen verweigern. Dies gilt auch, wenn die gefahrene Geschwindigkeit nach den nationalen Gesetzen in dem entsprechenden Land erlaubt ist.


Quelle:
Gothaer Versicherung

Allgemeine Verkehrsvorschriften für das jeweilige Land gibt es hier:
Verkehrsregeln im Ausland

Gruß
Norman

Kann mal jemand einem HONK wie mir erklären, wie man die Links kürzt?

edit: Jetzt geht es!
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  #10  
Alt 13.01.2005, 13:21
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Danke für den Hinweis Norman !

Habe gleich meinen Schein zur Hand genommen: da steht lediglich "siehe Betriebserlaubnis" und darin steht alles Möglich, aber nicht einmal das Wort "geschwindigkeit" (Harbeck BT 2000.1)

Wie ist das bei anderen Trailern ? Hat Jemand von Euch eine Geschw. beschränkung in den Papieren ?

Grüße
Heinz
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  #11  
Alt 13.01.2005, 13:33
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Hallo Heinz,

Eine Höchstgeschwindigkeit wirst Du mangels Motor nicht finden, es geht hierbei um die Zulassung, nicht um die technischen Möglichkeiten.

Es gibt ja auch bei KFZ z.B. Transporter, die man sowohl als PKW als auch als LKW zulassen kann. Mit LKW Zulassung unterliegen sie dann aber auch den entsprechenden Einschränkungen.

Gruß
Norman
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  #12  
Alt 13.01.2005, 14:48
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Ja aber, wenn mein Trailer bauartbedingt nur für einen bestimmten Geschw. Bereich zugelassen ist, dann muß das doch irgendwo stehen ? Und wenn nicht in der Betriebserlaubnis - wo dann ?
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* Heinz *
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  #13  
Alt 13.01.2005, 15:25
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
[...]

Kann mal jemand einem HONK wie mir erklären, wie man die Links kürzt?
(url=http://www.richtigersuperlangerlink.de)www.angezeigterlin k.de(/url)

* streiche (), setze []

:-D
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #14  
Alt 13.01.2005, 15:50
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Zitat:
Zitat von Heinz Eichhorn
Ja aber, wenn mein Trailer bauartbedingt nur für einen bestimmten Geschw. Bereich zugelassen ist, dann muß das doch irgendwo stehen ? Und wenn nicht in der Betriebserlaubnis - wo dann ?
Ruf doch mal bei Harbeck an und frag nach.

Auf Deine Frage, was die Versicherung sagt, wenn Du im Ausland schneller als 100 damit fährst, kann ich jedenfalls nur sagen, dass sie da schon eine Weg finden wird, die Zahlung einzuschränken oder zu verweigern. In diesem Punkt sind sie immer recht erfinderisch...
Und wenn es nur der längere Bremsweg ist.
In Deutschland bekommst Du bei einem Unfall auf der Autobahn ja auch schon eine Teilschuld, wenn Du oberhalb der Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h den Unfall verursachst.

Wenn Du für Dein Gespann eine 100er Zulassung bekommen hast, dann gilt diese ja für dieses Zugfahrzeug in Verbindung mit diesem Trailer. Nicht mal für diesen Trailer mit einem anderen KFZ.
Zulassung heißt eben es ist nur zulässig mit dem Gespann 100 zu fahren, egal wo.

Prinzipiell wie z.B. bei Reifen, die ja auch nur für eine bestimmte Geschwindigkeit zugelassen sind unabhängig von einer eventuellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn.

Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die jeweilige Straße, die entweder politische, bauliche, lärmschutzrechtliche, oder gefahrenschutzrechliche Gründe hat. Die hat aber mit der Zulassung des Fahrzeugs/Gespanns oder der Reifen wiederum nichts zu tun.

Gruß
Norman
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  #15  
Alt 13.01.2005, 17:13
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Zitat:
Zitat von Seestern
Zitat:
Zitat von blaue-elise
[...]

Kann mal jemand einem HONK wie mir erklären, wie man die Links kürzt?
(url=http://www.richtigersuperlangerlink.de)www.angezeigterlin k.de(/url)

* streiche (), setze []

:-D
Danke Andreas,

hat ein bisschen gedauert, aber jetzt hab auch ich es verstanden.

Gruß
Norman
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  #16  
Alt 14.01.2005, 08:33
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Ruf doch mal bei Harbeck an und frag nach.
Gruß
Norman
so - angerufen und kompetent informiert worden:

Laut Ingenieur der Fa. Harbeck sind alle in Deutschland hergestellten Trailer grundsätzlich für Tempo 100 ausgelegt. Bei einem Bootstrailer sind die Achsen der Schwachpunkt. Harbeck verwendet Achsen, die für Tempo 130 zugelassen sind und der Ingenieur hat mir gleich angeboten, mir dieses schriftlich zu bestätigen .

Ein weiteres Kriterium ist der Speedindex der Reifen. Aber der ist international genormt und für Jeden überprüfbar.

Nochmals Danke an die Fa. Harbeck und - natürlich - an Norman

Ist doch gut, dass wir mal drüber gesprochen haben oder ?

Grüße
Heinz
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  #17  
Alt 18.01.2005, 14:48
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habe eben von der Firma Harbeck eine Bestätigung erhalten, dass mein Trailer Typ BT2000M mit der FG nr. xxxx

"technisch für eine bauartbedingte höchstzulässige Geschwindigkeit von 130km/h ausgelegt ist"

als Anlage wurde (für den Transit durch Frankreich) beigefügt eine "attestation concernant la charge autorisée par essieu" von der Firma Knott, dem Achsenhersteller, die bescheinigt, dass die Achsen bei Belastung mit 2000 KG für 140 km/h zugelassen sind.

Ein dickes Dankeschön an Harbeck !

Wie Norman auch schon sagte, kann ich nur empfehlen: holt Euch diese Bescheinigung wenn Ihr mit 130 durch Frankreich wollt..

Grüße
Heinz
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  #18  
Alt 19.01.2005, 17:55
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
In Deutschland bekommst Du bei einem Unfall auf der Autobahn ja auch schon eine Teilschuld, wenn Du oberhalb der Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h den Unfall verursachst.
Hi Norman.

Gerade Dich korrigiere ich besonders ungerne , aber:

Erstens, wenn Du den Unfall verursachst, bist Du sowieso (mindestens) teilschuld. Was Du meinst, ist, wenn Du an einem von jemand anderen verursachten Unfall beteiligt bist und schneller als 130 km/h gefahren bist, bekommst Du eine Teilschuld.

Aber das muß je nach Lage nicht unbedingt so sein:

Zitat:
Aktenzeichen: 10 O 494/00

Mitverschulden bei hoher Geschwindigkeit nicht zwingend

Überschreitet ein Autofahrer die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer, ist er bei einem Unfall nicht zwangsläufig mitschuldig. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Darmstadt machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein aufmerksam.

Im konkreten Fall war ein Sportwagenfahrer auf der linken Autobahnspur bei knapp 160 Stundenkilometern von einem Auto geschnitten worden, das zuvor in der mittleren Spur unterwegs war und einem anderen Fahrzeug hatte ausweichen müssen. Der Sportwagen geriet von der Straße ab, der Fahrer wurde schwer verletzt.

Das Gericht sprach dem Sportwagenfahrer den Angaben zufolge einen hundertprozentigen Schadenersatz zu. Obwohl er die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, was in der Regel zu einer Mithaftung führe, sei hier ein alleiniges Verschulden des Unfallverursachers gegeben. Dieser habe bei seinem versuchten Wechsel von der rechten auf die mittlere Spur alle Sorgfaltspflichten verletzt, entschied das Gericht.

Der Unfallverursacher hatte den Angaben zufolge, ohne zu blinken und auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, von der rechten auf die mittlere Spur ziehen wollen. Damit hatte er die Ausweichmanöver der anderen beiden Autofahrer ausgelöst. Das Gericht warf dem Beklagten ein "gröblich verkehrsgefährdendes Verhalten" vor. Zugleich betonte es, auch jemand, der schneller als 130 Stundenkilometer fahre, dürfe sich auf ein ordnungs- und verkehrsgemäßes Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen.

Landgericht Darmstadt
Sorry, aber solche Urteile muß ich mir einfach merken

Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't!
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  #19  
Alt 19.01.2005, 18:10
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Hallo Michael,

und ich dachte immer mein einziger Fehler ist, dass ich keine Fehler mache.

Zitat:
Zitat von El.Almirante
Erstens, wenn Du den Unfall verursachst, bist Du sowieso (mindestens) teilschuld. Was Du meinst, ist, wenn Du an einem von jemand anderen verursachten Unfall beteiligt bist und schneller als 130 km/h gefahren bist, bekommst Du eine Teilschuld.
Da hast Du natürlich Recht. Da habe ich beim formulieren geschlafen. Wenn Du den Unfall selbst verschuldet hast, ist es natürlich egal wie schnell Du warst.

"Aktenzeichen: 10 O 494/00

Mitverschulden bei hoher Geschwindigkeit nicht zwingend ..."


zeigt aber auch, dass es oft eben doch zu einer Teilschuld kommt. Dieses Aktenzeichen zeigt ja auch, dass diese Frage nur gerichtlich zu klären war und stellt leider auch kein Grundsatzurteil dar.

Aber es ist gut aufzuzeigen, dass es nicht immer so ist.
Das kommt meinem persönlichen Rechtsempfinden sehr entgegen.

Gruß
Norman
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