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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
![]() mein nächstes Project steht an - Carport habe schon viel gelesen, aber noch keine richtige Antwort über die Maße der Hölzer bekommen ![]() Daten Spannweite = 6m Breite =6,3m nun meine erste Frage als Laie welche Maße müssen die Hölzer bei einer Länge von 6m haben in der Zone 1 für Schneelast ![]()
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht ![]() |
#2
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Da es regional unterschiedlich ist, ob eine Statik vom Bauamt gefordert wird, würde ich mich dahingehend erst mal erkundigen. Wenn Du ohnehin eine Statik brauchst, kauf lieber gleich vom Baumarkt o.ä. einen Bausatz, da ist meist ne Statik mit bei.
Ansonsten würde ich so viel wie möglich nehmen, dann kannste eben mal ein Boot ans Dach hängen, nen Motor rauskranen etc... und hast ein gutes Gefühl. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#3
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Habe mal ein Carport mit 6 m freier Breite gebaut und habe 20 x 8 genommen.
Die liegen im Abstand ( Mitte zu Mitte ) von ca 90 cm. Das ist etwa 15 Jahre her und das Ding steht Heute noch wie am ersten Tag ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#4
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Hallo Detlef,
in NRW brauchst du keine Statik für ein Carport. Du musst dir jedoch jemanden suchen, der Bauvorlageberechtigt ist. Wie und wo du den findest, steht hier: http://www.ikbaunrw.de/Bauvorlageber...ung.188.0.html Der Bauvorlageberechtigte unterschreibt dafür, dass alle gesetzlichen Auflagen eingehalten werden und das die Standsicherheit gegeben ist. Er kann dir auch sagen, welche Querschnitte deine Hölzer haben müssen.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken.
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#5
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zunächst mal Danke für die Rückmeldungen
![]() ich war bereits beim Bauamt (angeblich Statik erforderlich)und habe dort eine Adresse von jemandem bekommen, der mir hilft ![]() ![]() es wird sicher ein eimaliges Carport - daher nichts von der Stange ![]() was mich brennend intressiert ist die Dicke (Höhe) der Balken - ich möchte unser Boot durch den Carport in den Garten fahren und benötige eine Durchfahrthöhe von 225cm Oberkante Dach = 275cm - Gefälle =2° am Ende = 263cm bleiben also 38cm von der Unterkante Balken bis zur Oberkante Dach reicht das ![]()
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht ![]() |
#6
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Hallo,
kannst Du dir einfach ausrechnen ( q x l² :8 ) damit hast Du das max m also das maximale moment und musst denn deine Erforderlichen Träger wählen. Du wirst im NRW nicht um einen Statiker bzw Bauvorlageberechtigten herum kommen. Es ist auch nicht ganz richtig das Carports generell Genehmigungsfrei sind manche bedürfen der Genehmigung. Es kommt auf die Lage, Bauart und Abmessung drauf an. Gruß Stephan
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#7
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![]() Zitat:
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht ![]() |
#8
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![]() Zitat:
q= Lasten (Verkehrslasten+Eigenlasten) l²= Länge des Feldes im Quadrat (Rechne von mitte Sparren zu mitte Sparen) das ganze denn durch 8 und Du hast max M für einen 2 Feldträger. Gruß Stephan
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#9
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![]() Zitat:
Du wählst dir dazu einen Querschnitt aus. Dann rechnest du b*h²/6 und bekommst das nutzbare Widerstandsmoment (Wn). Dann lautet die Formel M/Wn/zul.Sigma<1. zul.Sigma kannst du mit 1 ansetzen und schon hast du deinen Querschnitt. Dann musst du nur noch Querkraft(Schub) und Torsion ausrechnen. ![]() Ach ja, Stützen und Verbindungsmittel nicht vergessen!
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken.
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#10
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Ich habe mich auch mal schlau gemacht: In meiner Gemeinde (Hessen) wird auch eine Baugenehmigung und die Statik gefordert. Damit fällt für mich die Eigenkonstruktion (fast) aus, weil ich für die zusätzlichen Kosten (Statiker) schon einen kompletten Carport bekomme.
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur!
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#11
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§ 68 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (Landesbauordnung NRW)
(2) Spätestens bei Baubeginn sind bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen 1. Nachweise über den Schallschutz und den Wärmeschutz, die von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen nach §85 Abs.2 Satz1 Nr.4 aufgestellt oder geprüft sein müssen, 2. ein Nachweis über die Standsicherheit, der von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen nach §85 Abs.2 Satz1 Nr.4 geprüft sein muss, und 3. die Bescheinigung einer oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen nach §85 Abs.2 Satz1 Nr.4, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht;................... (4) Für die folgenden Vorhaben müssen die bautechnischen Nachweise nach Absatz 2 nicht vorgelegt werden: 1. Gewächshäuser mit bis zu 4,0m Firsthöhe, 2. Garagen und überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche bis 100m², 3. untergeordnete Gebäude (§53), 4. Wasserbecken bis zu 100m³, einschließlich ihrer Überdachungen, 5. Verkaufs- und Ausstellungsstände, 6. Einfriedungen, 7. Aufschüttungen und Abgrabungen, 8. Werbeanlagen. Detlef, ich muss mich korrigieren. Du benötigst eine Statik, jedoch keine geprüfte.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken.
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#12
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Habe gerade mein carport aufgestellt.
Grundfläche 6,5m x 8,5m Es sind 19 Sparren drauf 6cm x 18cm bei Mittenabstand von ca 48cm Dachlast 75kg/m² Statik vorhanden. gruss peter
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Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil.
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#13
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Schau mal unter dort nach in der Rubrik downloads BSH gibts eine Statikempfehlung BSH einsatz im Freien http://www.huettemann.de/holzbau/bre...chtholz/mn_586
Als Ergänzung habe meinen Carport selber gebaut 10 x 6 m , Bin hin zum Baumarkt und hab denen Erklärt das ich für die Genehmigung des Objekts eine Prüfstatik brauche diese habe ich gegen Kostenübernahme von 150 euronen auch vom Hersteller erhalten welche mir beim Kauf des Objetkts erstattet worden wären. ( War eine Idee vom Baumarktleiter)
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Gruß Volker Nur Tischler können Frauen glücklich machen ![]() Geändert von Tischler (14.07.2011 um 19:31 Uhr) Grund: Ergänzung
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#14
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ich hab mal ne Zeichnung gemacht
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht ![]() |
#15
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![]() Zitat:
also 75 Kg/m² ist nicht gerade viel wenn ich Eigenlast *1,35 und Verkehrslasten*1,5 nehme. Also mit der Genehmigung und der Genehmigungsfreien Verfahren ist es immer so eine Sache. Ich hatte es oben schonmal angesprochen das es auf das Bauvorhaben drauf ankommt. Viele denken Sie haben ein Genehmigungsfreies Bauvorhaben aber kommen denn in konflikt da Grenzen nicht eingehalten werden oder es halt andere Auflagen und Vorschriften gibt. Generell ist ein Standsicherheitsnachweiß von Vorteil und sollte in jedem fall auch von einem Fachkundigen angefertigt werden. Lieber ein paar Euro mehr ausgeben als das Teil später auf dem Auto oder Boot zu haben und keine Versicherung Zahlt..... Gruß Stephan
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#16
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Schau mal hier:
http://www.eurocode-statik-online.de/berechnungen.php (dient ausdrücklich nur als Hilfe, die Ergebnisse scheinen mir als Richtwerte aber gar nicht so schlecht.) |
#17
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Mit fünf Stützen?
![]() Soll oder kann das vorhandene Mauerwerk als Auflager dienen?
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#18
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Bei uns ist ein Carport erst genehmigungspflichtig ab 45kubikmeter umbautem Raum.
Für ein 3seitig an Mauerwerk angebrachtem Verandadach über 5,5m Länge habe ich Leimholzsparren von 10X20cm genommen. Die Pfette ist über 3m frei tragend und ebenso stark. Sparrenabstand 1m wegen der Doppelstegplatten, Für den kleinen Carport von 5X3,5m sind die Pfetten aus optischen Gründen ebenfalls 10X2ocm, die Sparren wegen der geringeren Tragweite nur 6X10cm. Befestigt ist der CP auf einbetonierten Trägern und an Hauswand und Anbau. Standsicherheit ist also gegeben. Der umbaute Raum ist jeweils unter 45kubikmeter |
#19
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jepp, das vorhandene Mauerwerk soll als Auflager dienen
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