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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 17.04.2011, 06:36
Benutzerbild von tom03
tom03 tom03 ist offline
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Standard Alternative zu 20l Kanister

Hi,

bin bei uns im Verein Obmann für 2 Schlauchboote gworden. Es sind 60 PS Yamaha / 40 PS Honda mit jeweils ca. 80l Fassungsvermögen in fest eingebauten Tanks.

Die nächste Seetankstelle ist ca. 15km, die nächste Tankstelle an Land ca. 7km weit weg. Derzeit wird mit 4x20l Blechkanister per Auto Sprit geholt.

* Darf man mit 4x20l im Auto überhaupt fahren ?
* Gibts es zu den 4x20l Kanistern eine Alternative, z.B. grössere Tanks mit
Rollen oder ähnlichem ? Die 15km an die nächste Seetankstelle sind nicht
wirtschaftlich.

LG, Tom
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  #2  
Alt 17.04.2011, 07:10
schnipsy schnipsy ist offline
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Zitat:
Zitat von tom03 Beitrag anzeigen
Hi,

* Darf man mit 4x20l im Auto überhaupt fahren ?
* Gibts es zu den 4x20l Kanistern eine Alternative, z.B. grössere Tanks mit
Rollen oder ähnlichem ?
LG, Tom
Hallo Tom,

man darf schaust Du hier

für eine Alternative habe ich das hier gefunden

Gruss Maik
__________________
Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann
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  #3  
Alt 17.04.2011, 09:01
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von schnipsy Beitrag anzeigen
Hallo Tom,

man darf schaust Du hier

für eine Alternative habe ich das hier gefunden
Im Adac Link spricht man eindeutig von 20L im PKW und 60 Liter im LKW. Da geht es aber nur um die Reserve für das Kfz und nicht um den Benzintransport. Sonst könnte man mit einem Diesel-Pkw ja gar kein Benzin transportieren. Da gibt es für Privatleute eine Befreiung von dfen ADR Vorschriften, siehe hier:

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=81871

Die Reserve für das Kfz kann zusätzlich im Fhzg. transportiert werden.

Die Alternative ist schlecht. Dieser Anhänger würde komplett unter die ADR fallen.
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gregor

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  #4  
Alt 17.04.2011, 09:16
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Ein weiteres Problem ist die Lagerung.
Gemäß unseres Wasserhaushaltsgesetzes musst du, wenn du wassergefährdende Stoffe lagern willst, einen eigenen Raum schaffen der bei einem Unfall die Flüssigkeiten schadlos aufnehmen kann.
Für Privatleute sprengt das jeden Rahmen.
__________________
Gruß
Jörg
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Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken.
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  #5  
Alt 17.04.2011, 09:20
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die 1000 Punkte Regelung gilt auch für Privatleute
Ansich darfst du 333 Liter Benzin oder gar 1000 Liter Diesel mitführen.

Die Ladungssicherung muss natürlich auch engehalten werden

http://sn.osha.de/publications/brosc...eine_menge.pdf
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #6  
Alt 17.04.2011, 09:22
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Kumpel Olli hat alles in 60l Kanistern (PaidLink)

Kann man prima mit der Sackkarre umher schieben...
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.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #7  
Alt 17.04.2011, 10:31
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
die 1000 Punkte Regelung gilt auch für Privatleute
Ansich darfst du 333 Liter Benzin oder gar 1000 Liter Diesel mitführen.

Die Ladungssicherung muss natürlich auch engehalten werden

http://sn.osha.de/publications/brosc...eine_menge.pdf

Ja wurde auch schon diskutiert, aber das ist halt ohne Befreiung von den ADR Regularien. (Deine Datei wurde übrigens 2004 erstellt und 2007 überarbeitet, aber seit dem 01.07.2009 muß entsprechend die ADR 2009 angewendet werden. )

Im Rahmen der Mindermengenregelung gehört zu jedem Transport:

  • Unterweisungsbescheinigung des Fahrzeugführers (Das ist noch kein ADR Schein!)
  • 2kg ABC Feuerlöscher (Prüfstempel / Plombierung)
  • Schriftliche Weisungen (4 Seiten!) früher: Unfallmerkblatt (empfohlen / vorgeschrieben nur bei kennzeichnungspflichtigen Transporten in einer Sprache die der Fahrer versteht (früher: in Landessprache und in der Muttersprache des Fahrers.))
  • ADR Beförderungspapier (auch für leere Verpackungen) mit allen nötigen Angaben
    • Vollständige Klassifizierung
    • Anzahl der Verpackungen
    • Beschreibung der Verpackungen
    • Gesamtmenge der gefährlichen Güter (je einzelnem Stoff)
    • Absender
    • Empfänger
  • oder Frachtpapiere (z.B. Lieferschein / Frachtbrief), sofern diese alle Angaben des vorgeschriebenen ADR Beförderungspapier enthalten. (Summenblatt Punkte!) (Keine Ausnahme als Werkverkehr, wer hat schon eine Werksverkehrgenehmigung)
  • Kennzeichnung der Transportbehälter mit Gefahrzetteln (Wassergefährdend + Brennbar), UN-Nummer, Richtungspfeilen und Prüfnummern
  • Rauchverbot beim Transport, Be- und Entladen etc.

Jeder einzelne Punkt kann auch bei nur einer fehlenden / falschen Angabe richtig Geld (und Punkte) kosten. Da bleibe ich doch lieber bis 240 Liter und habe damit gar nichts zu tun, da ich in diesem Rahmen als Privatperson davon befreit bin. Hauptsache die Transportbehälter sind geeignet und nicht überaltert.

Wer sich allerdings auf die Freimengenregelung beruft, ruft eine Prüfung aller o.a. Punkte hervor. Bis die Prüfung durch ist, habe ich schon eine zweite Fahrt als Privatmann gemacht....

Ist schon eine nette Sache mit den Beförderungspapieren, separat bei jedem Transport mit aktuellem Datum. Der Tankwart ist bestimmt glücklich, die Diskussion vorprogrammiert, der Zeitaufwand enorm.

Wem es Spaß macht....

der besorgt sich dann außerdem für jeden Kanister (Richtungspfeile und Prüfnummer sind da ja meist schon drauf):

Die vereinfachte Kennzeichnung LQ ist hier, da ja nur ein Gefahrstoff je Versandstück enthalten ist, nicht zulässig.



__________________
gregor

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