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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.03.2011, 19:19
Herculesracer Herculesracer ist offline
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Standard Nicht schiffbar?

Hey Community....
Ich bin ein absolutes Boots Greenhorn und möchte jetzt wissen was sich hinter dem Begriff "nicht schiffbar" versteckt?

Ich habe ein 3,70m angelboot mit einem 4ps außenborder mit dem ich gerne angeln fahren möchte. Gerade ist mir aufgefallen das einige bereiche der Ems als nicht schiffbar im angelschein stehen. Genau in diesen Bereichen kann man aber super fischen, bedeutet das jetzt, dass ich mit meinem Boot dort nicht hinein fahren darf? Es handelt sich z.b. Um einen "toten emsarm"

Vielen dank für jegliche Hilfe
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Gruß,
Markus
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  #2  
Alt 02.03.2011, 19:34
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Standard

Moin Markus,

als nicht schiffbar gelten m.E. Wasserstraßen welche von Binnenschiffen nicht befahren werden können/dürfen, wg. Tiefgang ect.

Ob du in diese Bereiche mit einem Sportboot einfahren darfst solltest du beim zuständigen Wasser-und Schifffahrtsamt bzw. der Wasserschutzpolizei erfragen, könnten ja auch Naturschutzgebiete sein. Elwis.de gibt da leider auch nicht viel her.
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  #3  
Alt 02.03.2011, 19:50
Benutzerbild von chris24
chris24 chris24 ist offline
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Ich bin mir auch nicht ganz sicher.

Wenn in deinem Angelschein steht, dass diese Seitenarme nicht schiffbar sind, dann solltest du in diese auch nicht hineinfahren(Untiefen).

Oftmals werden diese Seitenarme auch aus Naturschutzgründen gesperrt.
Dann sind aber nochmal extra Verbotsschilder angebracht.
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Gruß
Chris24

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  #4  
Alt 02.03.2011, 20:03
Herculesracer Herculesracer ist offline
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Laut meinem Vater, sind das gebiete, in denen z.b. Nicht für ausreichend Tiefe gesorgt ist aber ich da beruhigt mit meinem kleinen Boot hineinfahren dürfte...

Es scheint mir ein sehr schwammiges Thema zu sein

Aber danke schonmal für die antworten
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Gruß,
Markus
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  #5  
Alt 03.03.2011, 07:42
Benutzerbild von timonolte
timonolte timonolte ist offline
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Zitat:
Zitat von chris24 Beitrag anzeigen
Ich bin mir auch nicht ganz sicher.

Wenn in deinem Angelschein steht, dass diese Seitenarme nicht schiffbar sind, dann solltest du in diese auch nicht hineinfahren(Untiefen).

Oftmals werden diese Seitenarme auch aus Naturschutzgründen gesperrt.
Dann sind aber nochmal extra Verbotsschilder angebracht.
Untiefen.... er hat ein Angelboot mit nem 4 PS AB
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  #6  
Alt 03.03.2011, 08:05
Benutzerbild von pottkieker
pottkieker pottkieker ist offline
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Wenn da steht "Nicht Schiffbar".

Ist das führen von Schiffen nicht, bzw nicht ohne Gefahr möglich.

In Deinem Fall handelt es sich aber wohl eher um ein Boot. Und ein kleines noch dazu.
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Gruß Hans
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  #7  
Alt 03.03.2011, 08:12
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
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Angelschein ist wurscht. Wenn am Eingang des Arms eine Tomate (rot/weiß/rot, viereckig) steht, dann darfst du nicht rein. Wenn da ein Propeller auf dem Schild ist, der Durchgestrichen ist, darfst Du nur reinrudern. Manchmal steht auch was in Klarschrift auf den Schildern.

Edit : Durchgestrichenes "Sport" ist mir noch eingefallen, da darfst Du dann auch nicht rein mit dem Sportboot

Geändert von boneman (03.03.2011 um 08:18 Uhr)
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  #8  
Alt 03.03.2011, 10:16
almdudi almdudi ist offline
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98 Danke in 63 Beiträgen
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Ich frag mich die ganze Zeit, wieso sowas überhaupt auf einem Angelschein steht. Über die Möglichkeit und Berechtigung, irgendwo mit dem Boot zu fahren, sagt er ja nichts aus, und die Frage, ob man dort angeln darf, hat nichts mit der Befahrbarkeit zu tun.
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  #9  
Alt 03.03.2011, 13:48
Herculesracer Herculesracer ist offline
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Vielen dank, die Schildererklärung ist für mich sehr sinnvoll

Ist mein kleines Angelboot denn im Sinne des Rechts ein "Sportboot" ?
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Gruß,
Markus
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  #10  
Alt 03.03.2011, 13:48
Herculesracer Herculesracer ist offline
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Ich habe eine Email an das zuständige WSA und den Angelverein gesendet.

Ich bin gespannt was kommt
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Gruß,
Markus
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  #11  
Alt 03.03.2011, 13:52
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marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von Herculesracer Beitrag anzeigen
Vielen dank, die Schildererklärung ist für mich sehr sinnvoll

Ist mein kleines Angelboot denn im Sinne des Rechts ein "Sportboot" ?
Wenn du keine Fracht oder Passagiere gegen Bezahlung transportierst, ja,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #12  
Alt 03.03.2011, 18:34
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vestus vestus ist offline
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Moin,

nicht schiffbar heisst i.A. dass das Befahren mit motorkraftbetrieben Fahrzeugen nicht gestattet ist, zumindest ist das Brandenburg so definiert. Einfach mal bei der unteren Wasserbehörde nachfragen.
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Gruss Vestus
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  #13  
Alt 04.03.2011, 12:03
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Wenn da ein Propeller auf dem Schild ist, der Durchgestrichen ist, darfst Du nur reinrudern.
Entschuldigung, ich komme vom Thema ab, aber folgende Frage habe ich schon länger: Genügt es eigentlich, den Suzuki-Quirl vom Tender auszumachen, um z.B. in den Gosener Graben zu fahren oder muss ich ihn auch abbauben?

Gruß
Jan
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  #14  
Alt 05.03.2011, 20:07
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chris24 chris24 ist offline
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Verbotsdefinition: "Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb"

Definition eines Fahrzeugs mit Maschinenantrieb:
Ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine, ausgenommen ein solches Fahrzeug, dessen Motor nur zu kleinen Ortsveränderungen (z.B. in Häfen oder an Umschlagstellen) oder zur Erhöhung der Steuerfähigkeit des Fahrzeugs im Schlepp- oder Schubverband verwendet wird;


Wenn dein Boot also nicht durch den Motor angetrieben wird, darfst du hineinfahren. Hauptsache der Motor ist aus!
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Gruß
Chris24

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  #15  
Alt 06.03.2011, 10:42
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Hallo chris24,

das ist die Theorie!
Praxis ist, dass die Herren von der Wasserschutzpolizei dich abkassieren, weil die Einfahrt für Motorfahrzeuge verboten ist!
Deren Begründung: Man könne ja so tun, als ob, mit Paddeln einfahren und später, wenn die Staatsorgane fort sind, wieder den Motor benützen!

Alles schon erlebt!

Was machst du in der Regel?

Zahlen, es sei denn ein Verwandter von Dir ist Anwalt! Stimmts?
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Grüße Thomas
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  #16  
Alt 06.03.2011, 13:18
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Matheus Matheus ist offline
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Nach meinem Wissensstand muss der AB abgebaut werden, nur hochklappen reicht nicht. Das Fahrzeug muss dann von Paddeln / unter Segel gefahren werden. Nicht schiffbar ist in Muenchen z. B. auch die Isar, gleichwohl fahren rund um die Kraftwerke Arbeitsboote oder auf einem Abschnitt Floesse.

Es ist auf solchen Gewaessern also durchaus moeglich, in Bereichen mit Fahrzeugen zu fahren, aber eine durchgaenige Schiffahrt ist nicht moeglich. (Wehre, Untiefen, fehlender Wasserstand usw. Es gibt keine Schleusen, Hebewerke etc. zur Umgehung.

Fuer dich als Angler auf einem Abschnitt ist es vorallem entscheidend, ob es durch Landesrecht ueberhaupt erlaubt ist mit einem Fahrzeug zu fahren, insbesondere mit einem maschinengetriebenen.
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  #17  
Alt 06.03.2011, 13:40
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T.R. T.R. ist offline
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Zitat:
Nach meinem Wissensstand muss der AB abgebaut werden, nur hochklappen reicht nicht.
Richtig, Matheus, so wurde mir gegenüber auch argumentiert!
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Grüße Thomas
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  #18  
Alt 06.03.2011, 14:23
Benutzerbild von Emma
Emma Emma ist offline
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Gut, ich ziehe meine Frage zurück .
Jetzt habe ich alle Möglichkeiten beisammen. Ich frag im Sommer mal einen Entenschützer.

Gruß
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  #19  
Alt 07.03.2011, 10:06
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Zitat:
Zitat von T.R. Beitrag anzeigen
... weil die Einfahrt für Motorfahrzeuge verboten ist! ...
Zitat:
Zitat von Matheus Beitrag anzeigen
Nach meinem Wissensstand muss der AB abgebaut werden, nur hochklappen reicht nicht. ...
Motorfahrzeuge gibt es per BinSchStrO garnicht .
Der § 1.01 Punkt 2 der BinSchStrO definiert ein "Fahrzeug mit Maschinenantrieb" als, ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine, ...

Ist doch eigentlich eindeutig.

Gruß Lutz
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  #20  
Alt 07.03.2011, 10:13
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
... Ich frag im Sommer mal einen Entenschützer. ...
Warum erst im Sommer, die sind auch im Winter im Dienst und telefonisch erreichbar (zumindest in Berlin). Habe gerade unter 030 - 4664 983360 die Auskunft erhalten, das der Motor lediglich nicht in Betrieb sein darf.

Gruß Lutz
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  #21  
Alt 07.03.2011, 13:39
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@Lutz:
Zitat:
Motorfahrzeuge gibt es per BinSchStrO garnicht .
Der § 1.01 Punkt 2 der BinSchStrO definiert ein "Fahrzeug mit Maschinenantrieb" als, ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine, ...
Man kann natürlich auch "Haare spalten"!

Wenn ich künftig ahnen sollte, dass Du meinen Beitrag lesen könntest, dann werde ich erst einen Anwalt mit der Prüfung beauftragen, bevor ich den Text abfasse!
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Grüße Thomas
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  #22  
Alt 07.03.2011, 15:46
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Emma Emma ist offline
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Hi Thomas,
bleib ruhig, das war kein Angriff. Aber genau auf diese "Haarspalterei" bezog sich meine Frage. Deswegen mein besonderer Dank an Lutz.
Mutmaßungen helfen nämlich bei der Begegnung mit den Kollegen mit den blauen Schiffen nicht weiter. Du hättest nur meine Frage lesen sollen, das geht auf jeden Fall ohne Anwalt .

Gruß
Jan
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  #23  
Alt 07.03.2011, 18:03
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Zitat:
Zitat von T.R. Beitrag anzeigen
@Lutz:Man kann natürlich auch "Haare spalten"!
Oooch das ist doch langweilig.
Richtig Spaß macht eine Axiale Bohrung und dann Innen- und Aussengewinde schneiden

Gruß Lutz
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  #24  
Alt 07.03.2011, 18:26
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Emma Emma ist offline
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Achtung, den alten Ostwitz versteht nicht jeder.
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  #25  
Alt 08.03.2011, 05:47
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Schreib Dich nicht ab, lerne Ostdeutsch

Gruß Lutz
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