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  #1  
Alt 18.10.2004, 17:59
Heiko112 Heiko112 ist offline
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Standard Gewichtsangabe realistisch?

Hallo mein Boot Shetland 535 soll laut Hersteller 364 kg liegen. Mein Motor hat 90 kg simma bei 450 + meine anbauten 50 kg simma bei 500kg.

Das Problem ist, ich habe den neuen (kastrierte Variante des normalen) Führerscheins.

Ich darf kein Anhänger ziehen der ein zgg von mehr als 750 kg hat.

Wenn die rechnung da oben stimmt würde ein ungebremster Trailer ( 750 kg reichen). Den dürfte ich also fahren. .

kann man den angeben von Shetland trauen.

ach ja wenn noch einer ein passenden Trailer hat dann anbieten

mfg
Heiko
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  #2  
Alt 18.10.2004, 18:19
AndreasR AndreasR ist offline
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Hi,
Das Gewicht vom Sprit im Tank darfst du auch nicht vergessen und es kommt natürlich auch auf das Eigengewicht des Trailers an.

ansonsten müsstest du halt gewisse Teile im Auto transportieren wenns an ein paar Kilo harpert.
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  #3  
Alt 18.10.2004, 18:26
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Bernd Bernd ist offline
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Standard

Am einfachsten: wiegen.
Hat jedes Kieswerk und Mülldeponie z.B. gegen meist kleinen Unkostenbeitrag verwendbar.
Ansonsten: das ist schon alles sehr knapp imho für ein 5,30m Boot.
Bernd

PS: rein aus dem Bauch heraus: es reicht nicht. Wahrscheinlich so um die 50-100kg.
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #4  
Alt 18.10.2004, 18:29
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Wolfgang B. Wolfgang B. ist offline
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Standard Re: Gewichtsangabe realistisch?

Zitat:
Zitat von Heiko112
Hallo mein Boot Shetland 535 soll laut Hersteller 364 kg liegen. Mein Motor hat 90 kg simma bei 450 + meine anbauten 50 kg simma bei 500kg.

Das Problem ist, ich habe den neuen (kastrierte Variante des normalen) Führerscheins.

Ich darf kein Anhänger ziehen der ein zgg von mehr als 750 kg hat.

Wenn die rechnung da oben stimmt würde ein ungebremster Trailer ( 750 kg reichen). Den dürfte ich also fahren. .

kann man den angeben von Shetland trauen.

ach ja wenn noch einer ein passenden Trailer hat dann anbieten

mfg
Heiko
Hallo Heiko
schau mal hier:
http://home.arcor.de/duwbiedermann/Trude/trudedaten.htm
Unser Trailer hatte 1000 Kg, hat nicht gereicht, habe eine neue 1500 Kg Achse untergebaut.
__________________
Gruß Wolfgang


Eins kann mir keiner nehmen,
und das ist die pure Lust am Leben
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  #5  
Alt 18.10.2004, 19:01
AndreasR AndreasR ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd
Am einfachsten: wiegen.
Hat jedes Kieswerk und Mülldeponie z.B. gegen meist kleinen Unkostenbeitrag verwendbar.
Ansonsten: das ist schon alles sehr knapp imho für ein 5,30m Boot.
Bernd

PS: rein aus dem Bauch heraus: es reicht nicht. Wahrscheinlich so um die 50-100kg.
dazu braucht er aber doch erst mal einen Trailer
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  #6  
Alt 18.10.2004, 19:42
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dieter dieter ist offline
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Standard

...du darfst mit dem neuen Führerschein B auch Anhänger fahren, die schwerer sind als 750 kg....

aber... dasZugfahrzeug muss schwerer sein als der Anhänger und zusammen höchstens 35oo kg zul.Ges.gew.
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
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  #7  
Alt 18.10.2004, 20:03
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marsvin marsvin ist gerade online
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Standard

Gewichtangaben von Herstellern sind grundsätzlich mit Vorsicht zu geniessen, es sei denn, sie stehen so beim Neukauf als zugesicherte Eigenschaft im Kaufvertrag. Die meisten Boote sind erheblich schwerer als angegeben. Mein "marsvin" soll lt. Hersteller 750kg wiegen, Trailer 250kg, zul. Gesamtgewicht des Trailers 1200kg, gewogen mit ausgeräumtem Boot (keine Batterie, kein Kraftstoff, kein Wasser, kein Wekzeug) 1380kg. Ich würde da keine Experimente machen. Im Zweifel ist schnell das zulässige Zuggewicht des Autos überschritten oder es fehlt gar die erforderliche Fahrerlaubnis: sehr teuer,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #8  
Alt 18.10.2004, 20:36
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Robbe Robbe ist offline
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Was spricht denn dagegen das den Anhägerschein machst, dann darfste auch gebremst und mit Tandemachse.

Und eine Investition für die Zukunft isses auch noch. Es gibt ja so viele schöne grössere Boote.
Gruß Jörg
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Mein Boot ist ein Loch im Wasser, in das ich mein Geld werfe.
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  #9  
Alt 18.10.2004, 20:49
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Sailor21 Sailor21 ist offline
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der Anhänger schein ist wirklich kein Problem ist ja nur eine Praktische Prüfung. Vorher ein paar fahrstunden genommen, wo ich glaube ich die meiste Zeit nur Rangieren geübt hat man aber schnell raus wenn man das prinzip einmal verstanden hat. Kann man auf dem Hof dann noch was üben dann ist die Prüfung kein Problem.
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gruß, Christoph
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  #10  
Alt 19.10.2004, 01:52
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Flieger Flieger ist offline
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Standard Re: Gewichtsangabe realistisch?

Zitat:
Zitat von Heiko112
Wenn die rechnung da oben stimmt würde ein ungebremster Trailer ( 750 kg reichen). Den dürfte ich also fahren. .
Hallo Heiko

welches Zugfahrzeug hast du denn? Darfst du damit 750 kg ungebremst ziehen?
Die meisten Mittelklassewagen dürfen ungebremst keine 750 kg ziehen. Sogar bei einem 130PS TDI Passat ist ungebremst bei 650 kg Schluss.

Meiner Meinung nach sollten die Trailerhersteller auch in der unteren Klasse gebremste Trailer anbieten.
Es käme der Fahrsicherheit bestimmt zugute.

Gruß Bernd
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #11  
Alt 19.10.2004, 06:46
Benutzerbild von christoph
christoph christoph ist offline
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hi Heiko112,

würde nie einen Hänger fahren der keine Auflaufbremse oder Handbremse hat. Du siehst immer alt aus wenn was passiert. Mach lieber den Schein. Haste was fürs Leben ( dein Eigenes und das deiner Mitmenschen).

Gruß aus dem fönigen München

Christoph
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Gruß Christoph

Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish
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  #12  
Alt 19.10.2004, 07:15
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dieter dieter ist offline
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..ich habs oben doch schon mal geschrieben... er braucht den BE nicht....

wenn er einen vernünftigen Trailer nimmer etwa mit 1000 kg und ein Zugfahrzeug mit 1100 kg ... .dann hat er ein Gesamtgewicht von 2,1 und bis 3,5 darf er ziehen (wenn das zugfahrzeug schwerer ist als der hänger).
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
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  #13  
Alt 21.10.2004, 06:02
caracas caracas ist offline
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Hallo Heiko 112
Bei uns in Österreich gibt es Ausnahmeregel für Boot und Anhängergespanne.
Erkundige Dich einmal bei Deiner zuständigen Behörde. Ich glaube das gilt auch für Euch.Angeblich EU-weit
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter.
Gruß Herbert
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  #14  
Alt 21.10.2004, 07:37
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von caracas
Bei uns in Österreich gibt es Ausnahmeregel für Boot und Anhängergespanne.
Kannst du die "Ausnahmeregel" für Boote bitte näher erläutern? IMHO gibt es da nix.
__________________
LG Michael
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  #15  
Alt 24.10.2004, 14:34
Heiko112 Heiko112 ist offline
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Standard Hi nochmal

Also ich muss mich mit meinem Führerschein an 3 sachen halten.

Anhänger nicht über 750 kg zgg.
Fahrzeug und zgg. des Anhängers zusammen nicht über 3500 kg.
Und der Anhänger darf nicht schwerer sein als das Leergewicht des Fahrzeuges.

Also bräuchte ich bei einen Anhänger über 750 kg Be.

Aber es gibt neuigkeiten. Man kann ohne Probleme einen gebremsten Anhänger z.b. 900 kg zgg. ablasten auf 750 kg.
Dann wird im Fahrzeugbrief vermekt das der Anhänger ein max zgg von 750 kg hat.

mfg
Heiko
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  #16  
Alt 24.10.2004, 14:45
AndreasR AndreasR ist offline
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Standard Re: Hi nochmal

Zitat:
Zitat von Heiko112
Man kann ohne Probleme einen gebremsten Anhänger z.b. 900 kg zgg. ablasten auf 750 kg.
Dann wird im Fahrzeugbrief vermekt das der Anhänger ein max zgg von 750 kg hat.
natürlich kann man das, und das schon immer. kannst auch Autos, LKW und Busse ablasten lassen.

Hilft aber alles nichts wenn du dann trotzdem mehr gewicht dran hängen hast als du fahren darfst.

Das Boot würde dann evtl zwar auf den Hänger passen und nach papieren dürftest du den auch fahren aber wenn mal gewogen wird oder gar was passiert siehst du alt aus.
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  #17  
Alt 24.10.2004, 14:55
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Bernd Bernd ist offline
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Standard Re: Hi nochmal

Zitat:
Zitat von Heiko112
Also bräuchte ich bei einen Anhänger über 750 kg BE.
NEIN!!!!
Bernd
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  #18  
Alt 24.10.2004, 16:03
AndreasR AndreasR ist offline
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mal schnell nachgegooglet

Klasse B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

aber das wurde ja so ind er Art auch schon zuvor geschrieben
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  #19  
Alt 24.10.2004, 16:04
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Zitat:
Zitat von AndreasR
aber das wurde ja so ind er Art auch schon zuvor geschrieben
Ich glaub 3 mal
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  #20  
Alt 24.10.2004, 17:58
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...dann fährst du garantiert mit einem überladenen trailer... !!
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  #21  
Alt 25.10.2004, 10:04
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Zitat:
Zitat von dieter
...dann fährst du garantiert mit einem überladenen trailer... !!
Wer??
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  #22  
Alt 25.10.2004, 10:41
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Standard Re: Hi nochmal

...nicht Du Bernd.... sondern Heiko112....


Zitat:
Zitat von Heiko112
Man kann ohne Probleme einen gebremsten Anhänger z.b. 900 kg zgg. ablasten auf 750 kg.
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  #23  
Alt 25.10.2004, 11:02
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für die ganz langsamen nochmals anders gesagt.

Der Trailer darf beim Führerschein der Klasse B max so schwer sein wie das im Kfz Schein aufgeführte Leergewicht des Zugfahrzeuges.

Hast du ein Auto das leer 1300 Kg wiegt ( Mittelklasse ab Golf etc)dann darf auch der gebremste Hänger ein ZGG von 1300 Kg haben. Mit einem 5er oder E kalsse ( ca 1800 kg) dürftest du auch einen 1700 Kg Trailer ziehen( egal ob Tandem oder Singleachse) ziehen. Darf in der Summe nur nicht mehr werden als 3500 Kg. Diese Zusatzkausel haben wir wohl der Wohnwagenlobby zu verdanken, denn ohne diesen Zusatz mit dem Leergewicht des Zugwagens würden die wohl an EU Führerscheinbesitzer keinen Wohnwagen mehr verkaufen können.

Und Trailer immer eine Nummer größer kaufen als der Händler vorschlägt. Es gibt kein mir bekanntes Gespann, was die Rechnung : Leergewicht laut Hersteller+ Trailer, + bekannte Einbauten auf der Waage bestätigt.

Der BE Schein ist übrigens kein Kunst und in ein paar Wochen und mit wenigen Fahr ( rangier)stunden erledigt.
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Gruß Olli
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  #24  
Alt 25.10.2004, 11:10
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Zitat:
Zitat von hilgoli

Der BE Schein ist übrigens kein Kunst und in ein paar Wochen und mit wenigen Fahr ( rangier)stunden erledigt.
...aber zu einem gesalzenen Preis
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dieter

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  #25  
Alt 26.10.2004, 00:47
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Zitat:
Zitat von hilgoli

...aber zu einem gesalzenen Preis
..und das ist der springende Punkt bei der ganzen Führerscheingeschichte, ... es geht nur um Abzocke

...denn ich der Fahrschule lernst man nicht das fahren, das lernt man auf der Straße
In andern Ländern wird für unsere Begriffe chaotischer gefahren als bei uns, es passieren aber weniger Unfälle.
Oder sind die schlauer als wir???

Gruß Bernd
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Gruß
Bernhard

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Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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