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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 13.10.2004, 19:10
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Todo Todo ist offline
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Moin, moin
Zum Thema gibt es glaube ich Erklärungsnotstand.
Grundsätzlich gibt es 2 Arten PKW´s in der Steuer zu senken.
Die erste ist entsprechende Fzg. als LKW zuzulassen, das beinhaltet das die hinteren Scheiben verblecht werden müssen oder aber das es sich z.B.um den genannten Bully von Guido-E handelt.Hat den Nachteil, so wie er geschrieben hat mit Anhänger Sonntagsfahrverbot und eine hohe Versicherungseinstufung, nämlich als LKW.

Als 2. Alternative kann man das Fzg. als technischen Kombinationkraftwagen zulassen, d.h. das Fzg. muß nur ein zulässiges und eingetragenes Gesamtgewicht von über 2,8t haben. Damit ist die Steuer pauschaliert auf 172€ p.a.. Die Versicherung bleibt als PKW bestehen.
Ist die billigere und bessere Alternative.
Ich kann am Sonntag Anhänger ziehen, bis der Arzt kommt
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Gruß von der Ostsee...
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  #27  
Alt 13.10.2004, 19:20
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Aber du hast noch nicht mitbekommen das dies ab nächstes Jahr wohl nicht mehr möglich ist. Lies doch bitte den GANZEN Thread.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #28  
Alt 13.10.2004, 19:26
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Mein Pajero kostet dann 341,60 Euro mehr.
...ich bezahle für meine 5216 ccm nur 390,- Euros im Jahr!



Dafür eben an der Tanke einen kleinen Expresszuschlag.
Aber ich befürchte, dass der Diesel in 2-3 Jahren auch angepasst wird.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #29  
Alt 14.10.2004, 08:04
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Zitat:
Zitat von Guido-E
... wir haben uns von einem Vereinsmitglied einen Firmenbulli ausgeliehen, nen Hänger hintergehängt und wurden auffer A2 vonner Autobahnpolizei angehalten.....

.... es war ein Sonntag, der Bulli war als LKW zugelassen und wir hatten nen Anhänger -> Sonntagsfahrverbot!!!

Sogar mit einem Trailer hätten wir nicht fahren dürfen!!
Also, wer seinen Wagen als LKW anmeldet darf am Sonntag nicht trailern
moin
das ist in der tat eine unsinnige regelung:
Zitat:
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Anhänger hinter LKW (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonn- und Feiertagen zwischen 00.00 Uhr und 22.00 Uhr nicht fahren.
wobei mich die sache mit dem bully wundert.
lieferwagen mit ner zuladung unter 1 to hatten zumindest früher die eintragung LFW im schein. das mag aber schon lange her sein.

dasselbe fahrzeuch als sonderkfz (wohnmobil, büromobil) hätte problemlos mit hänger fahren dürfen.

total bekloppt, diese einschränkende regelung.

le loup
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  #30  
Alt 14.10.2004, 13:08
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Flamingo Flamingo ist offline
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Ärgerlich für alle Geländewagenfahrer die noch teuere Gutachten gekauft oder sogar verstärkte Federn einbauen lassen haben . Da es keinen Bestandsschutz geben wird ist das Geld nun futsch
Bei unserem Terracan waren es ab Werk 300 Euro Aufpreis , bei dem Terrano unseres bekannten fast 700 Euro weil er neue Federn brauchte .
Hyundai wird´s auch freuen , die können nämlich alle Terracan Prospekte neu drucken lassen , denn sie werben dort mit der Gewichtsbesteuerung .
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  #31  
Alt 14.10.2004, 13:41
Otto Otto ist offline
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Hi
Jetzt ist es amtlich, ab 1.4.2005 müssen schwere Geländewagen volle Steuer zahlen. Man kann sie nicht mehr als LKW zulassen.
DAS WIRD TEUER
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Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus
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  #32  
Alt 14.10.2004, 13:55
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dieter dieter ist offline
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...mich würde die "amtliche" Quelle interessieren... ??
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #33  
Alt 14.10.2004, 13:56
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MB-Mobil MB-Mobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Otto
Hi
Jetzt ist es amtlich, ab 1.4.2005 müssen schwere Geländewagen volle Steuer zahlen. Man kann sie nicht mehr als LKW zulassen.
... man kann schon, hat aber keinen Nutzen mehr daran.
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Gruß
Hans-Jörg
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  #34  
Alt 14.10.2004, 14:12
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter
...mich würde die "amtliche" Quelle interessieren... ??

Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO
im Rahmen der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt.

Das steht schon mal fest
Damit wird eine quasi automatische kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als "andere Fahrzeuge"
in der Folge der verkehrsrechtlichen Beurteilung von schweren Geländewagen usw. künftig nicht mehr möglich sein.
Die Aufhebung soll 6 Monate nach der noch erforderlichen Verkündung der Verordnung in Kraft treten.
Da die Kraftfahrzeugsteuer eine so genannte Ländersteuer ist
(Ertrags- und Verwaltungskompetenz liegt nach dem Grundgesetz vollständig bei den Ländern),
ist es nach Auffassung der Bundesregierung Sache der Länder, in dieser Zeit
über die diesbezüglichen Folgerungen zu entscheiden.
Die Länder haben sich hierzu im Bundesrat noch nicht geäußert.
Das das umgesetzt wird, dauert vermutlich nicht mehr lange, geht schließlich um viel Geld für die Länder.
Wenn der Beschluß (IST NOCH NICHT GESCHEHEN, s.o.)
von den Ländern umgesetzt wird, fallen die Vergünstigungen in 6 Monaten weg.
Jetzt haut mich nicht, so ähnlich habe ich das mal gelesen.
( weiss aber nicht mehr wo )
Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #35  
Alt 14.10.2004, 14:32
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Otto
Hi
Jetzt ist es amtlich, ab 1.4.2005 müssen schwere Geländewagen volle Steuer zahlen. Man kann sie nicht mehr als LKW zulassen.
DAS WIRD TEUER
Achtung: Zulassung als LKW (mit Anhängerverbot am Wochenende) oder als Kombinationskraftwagen (Besteuerung nach Gewicht) oder Wohnmobil sind zwei (strenggenommen drei) Paar Schuhe.

Ich weiß nicht genau, was alles von der Gesetzesnovelle betroffen ist - aber passt auf, das Ihr wirklich das richtige meint. Die LKW-Zulassung bspw. ist für Trailerfahrer wg. des Anhängerverbots sinnfrei, die Wohnmobilzulassung an bauliche Einrichtungen (s. hier im Forum) gebunden.

Zitat:
Zitat von http://www.lr109.de/html/erlass_16_04_1999.html
Kombinationskraftwagen, Kfz-Steuer: Kombinationskraftwagen, wozu auch Mehrzweck-Fahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgastplätzen außer dem Fahrersitz gehören, mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sind nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.
Das ist die "Geländewagenschlupflücke", die geschlossen werden soll.

Gleichzeitig neigen die Finanzämter zukünftig dazu (sind dazu gehalten zu neigen), Fahrzeuge mit mehr als 2/3 Sitzplätzen auch dann fiskalisch nicht als LKW anzuerkennen, wenn der TÜV eine LKW-Zulassung erteilt hat.

caravania.de/...
Demzufolge wäre ab 2.8t eine Wohnmobilzulassung weiterhin steuergünstig ... aber eben mit Einbauten verbunden.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #36  
Alt 14.10.2004, 15:11
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BARTMAN BARTMAN ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern
Achtung: Zulassung als LKW (mit Anhängerverbot am Wochenende)...
Wenn der Anhänger erkennbar nicht gewerblichen Zwecken dient kannst Du fahren. Nicht gewerblich ist in jedem Fall: Wohnwagen, Boottstrailer, Motorradanhänger...
Das die Aussage unserer Zulassungsstelle und auch von meinem Autohändler den ich gestern wegen einem PickUp mit LKW Zulassung gelöchert habe
Gruß
Uwe
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Beste Grüße Uwe





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  #37  
Alt 14.10.2004, 15:14
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von BARTMAN
Wenn der Anhänger erkennbar nicht gewerblichen Zwecken dient kannst Du fahren.
Das wäre ja schön.
Kann das irgendjemand in §§ oder Aktenzeichen ausdrücken

Danke schonmal

Michael
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  #38  
Alt 14.10.2004, 16:07
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Jetzt haut mich nicht, so ähnlich habe ich das mal gelesen.
Und das ist der offizielle und einzig richtige Satz. Solange die Länder sich nicht rühren passiert nix, jedoch eigentlich fehlt ihnen die rechtliche Grundlage die Wagen niedriger zu besteuern. Also wenn wer klagt
Bernd
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  #39  
Alt 14.10.2004, 16:18
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von BARTMAN
Zitat:
Zitat von Seestern
Achtung: Zulassung als LKW (mit Anhängerverbot am Wochenende)...
Wenn der Anhänger erkennbar nicht gewerblichen Zwecken dient kannst Du fahren. Nicht gewerblich ist in jedem Fall: Wohnwagen, Boottstrailer, Motorradanhänger...
Das die Aussage unserer Zulassungsstelle und auch von meinem Autohändler den ich gestern wegen einem PickUp mit LKW Zulassung gelöchert habe

Gruß
Uwe
... da wäre ich mal ganz vorsichtig, gerade mit händler und zulassungstellen (siehe an anderer stelle für trailer zulassung...)

ich habe nur den dazu gehörenden § gefunden.... und da stehen auch die ausnahmen drin.... aber nix von privat und gewerblich....!!!!!!

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dieter

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  #40  
Alt 14.10.2004, 16:33
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Jetzt haut mich nicht, so ähnlich habe ich das mal gelesen.
Und das ist der offizielle und einzig richtige Satz. Solange die Länder sich nicht rühren passiert nix, jedoch eigentlich fehlt ihnen die rechtliche Grundlage die Wagen niedriger zu besteuern. Also wenn wer klagt
Bernd
Bernd,
ich will ja nicht kleinlich sei
aber ich glaube, du hast das FALSCHE zitiert
oder soll ich hier gehauen werden
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
.......
Die Länder haben sich hierzu im Bundesrat noch nicht geäußert.
Das das umgesetzt wird, dauert vermutlich nicht mehr lange, geht schließlich um viel Geld für die Länder.
Wenn der Beschluß (IST NOCH NICHT GESCHEHEN, s.o.)
von den Ländern umgesetzt wird, fallen die Vergünstigungen in 6 Monaten weg.
Alles andere ist FAKT !!!
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO
im Rahmen der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt.


.......
Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #41  
Alt 14.10.2004, 17:00
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Ok, ich-doof-zitieren
Ich wollte eigentlich nur sagen das deine Aussage voll und ganz richtig ist, solange die Länder ruhig sind passiert nichts. Aber hier geht es um "geschenktes" Geld, lang wird es sicher nicht mehr dauern.
Bernd
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  #42  
Alt 14.10.2004, 18:18
Otto Otto ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter
...mich würde die "amtliche" Quelle interessieren...
??
Das steht in der neuen ACE Zeitschrift
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  #43  
Alt 15.10.2004, 03:46
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TomM TomM ist offline
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Also meines Wissens hat Bartman recht,

der LKW darf Anhänger ziehen, die zur Ausübung einer Freizeitaktivität benutzt werden. Darunter fallen Bootstrailer, Pferdeanhänger und noch so einiges.

Wobei ich mal gelesen habe es müsse eingetragen werden.

Was übrigens immer geht ist bei den Uniformierten anmelden, dass man Sonntags ein Boot ziehen will - gab wohl noch nie Probleme.

Mich interessiert's nicht, ich Trailer eh kein Boot

Die Geschichte mit Scheiben und Sitzen trifft immer nur auf die Kombinationsfahrzeug Zulassung, nicht dann wenn im Brief LKW eingetragen ist. Dann ist sogar das Gewicht unerheblich - ein LKW ist ein LKW und wird nach Gewicht besteuert. Wenn allerdings eine Private Verwendung in den Vordergrund tritt (eigentlich immer wenn die Kiste nicht auf eine Firma zugelassen ist) dann ist es vorbei und das FA kann Hubraumbesteuern.

Das Größte Problem ist - das FA kann nach eigenem Ermessen entscheiden. Es lebe der Nasenfaktor
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so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #44  
Alt 16.10.2004, 21:27
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Zitat:
Zitat von dieter
Zitat:
Zitat von BARTMAN
Zitat:
Zitat von Seestern
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Das die Aussage unserer Zulassungsstelle und auch von meinem Autohändler den ich gestern wegen einem PickUp mit LKW Zulassung gelöchert habe

Gruß
Uwe
... da wäre ich mal ganz vorsichtig, gerade mit händler und zulassungstellen (siehe an anderer stelle für trailer zulassung...)

ich habe nur den dazu gehörenden § gefunden.... und da stehen auch die ausnahmen drin.... aber nix von privat und gewerblich....!!!!!!

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php
Hallo Dieter,
der Link ist klasse, da kaufe ich mir doch lieber einen kleinen LKW statt eines Geländewagens, man braucht doch nur ein paar Köpfe Salat zu befördern und schon ist alles im grünen Bereich
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #45  
Alt 16.10.2004, 22:15
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Sierra Sierra ist offline
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Hallo Ihr gebeutelten Steuerzahler!

@TOM:
"..die Sache mit den Scheiben und Sitzen..."
trifft eben nicht für Kombinationsfahrzeuge zu, das ist/war ja das tolle.
Voraussetzung für ein Kombinationsfahrzeug ist neben einem zul. GesGew. von über 2,8 Tonnen, eine umklappbare Rücksitzbank, d. h.
mögliche Ladefläche. Dann gibt es keinerlei Einschränkungen, verbunden mit dem Vorteil der Gewichtsbesteuerung.

"Die Sache mit den Scheiben und Sitzen" gilt, wenn ursprünglich als "PKW" eingestufte Fahrzeuge als "LKW" eingestuft werden sollen.
So kann man (immer noch) einen VW Polo mit zugeschweissten Heck- und hinteren Seitenscheiben und ohne Rücksitzbank (je nach Finanzamt ) als LKW zulassen.

Aber trösten wir uns doch damit, wieviel man bisher mit einem Kombinationsfahrzeug sparen konnte!
Ich fahre zur Zeit als Zugfahrzeug (noch ) einen Range Rover Bj. 1987 (meißtens nur zur Tankstelle und zurück ); die zukünftige KFZ-Steuer wird wohl deutlich über 1000 Euro liegen . Da ich bisher sehr (lächerlich!) wenig Steuer gezahlt habe, komme ich im Schnitt vielleicht auf eine halbwegs akzeptable Steuer, bis ich "ihn" als Oldtimer versteuern kann
Leider ist nicht auszuschließen, das bis dahin ein Oldtimer ein Oldtimer ist, wenn er 40 Jahre alt, oder älter ist

Ist das Leben nicht wunderbar!

Gruß,
Detlef

P.S.: Wie bekommt man die Zitate in diese wunderbaren weissen Kästen?
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  #46  
Alt 16.10.2004, 22:24
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Sierra

P.S.: Wie bekommt man die Zitate in diese wunderbaren weissen Kästen?
Musst du hier drauf klicken


[*quote="Sierra"]

P.S.: Wie bekommt man die Zitate in diese wunderbaren weissen Kästen?[/quote*]
Dann erscheint das, jedoch ohne * ( dient zur Sichtbarkeit für dich )
Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #47  
Alt 16.10.2004, 22:25
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Zitat:
Zitat von Sierra
.......
Aber trösten wir uns doch damit, wieviel man bisher mit einem Kombinationsfahrzeug sparen konnte!
was hilft mir das, wenn ich zukünftig das fünffache zahlen soll?

Zitat:
Ist das Leben nicht wunderbar!
ja
aber nicht in einer neidgesellschaft.

Zitat:
P.S.: Wie bekommt man die Zitate in diese wunderbaren weissen Kästen?[/quote
mit [#quote] text im weissen zitatkästchen [#/quote]

musst natürlich das zeichen # im o.g. beispiel weglassen

beim schreiben eines beitrages siehst du die kleine schaltfläche (Quote) oberhalb des eingabefensters.
versuch es mal damit
klicke auf (Vorschau) bevor du einen beitrag abschickst.

um den vorherigen beitrag komplett zu zitieren klickst statt (Antwort) auf .... na rate mal ... (Zitieren)

kannst dann das zitat sinnvoll kürzen.

have fun
le loup
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  #48  
Alt 16.10.2004, 22:26
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Standard Zitate

Hai Detlef,
guckst Du hier :
http://www.boote-forum.de/phpBB2/faq.php?mode=bbcode
Gruss
Uwe
__________________
Beste Grüße Uwe





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  #49  
Alt 16.10.2004, 22:29
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Drei DÖÖFE, ein WEG
Gruß
UWE
PS
ICH WAR DER SCHNELLSTE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #50  
Alt 16.10.2004, 22:51
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1.057 Danke in 305 Beiträgen
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Zitat:
Hai Detlef,
guckst Du hier :
Danke Euch allen!
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