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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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![]() ![]() ![]() Die Änderungen des neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist am 01. September 2007 in Kraft getreten. Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es nunmehr Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek aufzuhalten, wenn Sie entweder:
Wir kontrollieren alle Ausweise und gewähren Jugendlichen nur Einlass, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhalten Jugendliche Einlass in die Disco. Jugendliche, die danach die Discothek wieder verlassen, erhalten keinen Einlass mehr, weil wir eine richtige Aufsicht durch die Aufsichtsperson nicht kontrollieren können. Zum Thema "erziehungsbeauftragte Person": Die Neuregelung verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich die anvertrauten Minderjährigen in der Diskothek nicht betrinken und zuverlässig wieder nach Hause kommen. Prinzipiell gilt: Die Eltern tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn die Eltern einen Erziehungsbeauftragten benennen. Zum Thema "Rauchen in der Öffentlichkeit": Jugendlichen bis 18 Jahren ist der Konsum von Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Dies wird von uns kontrolliert. Der Jugendliche (ab 16 bis 18 Jahre) muß die folgende Personenfürsorgeübertragung am PC ausfüllen und ausdrucken! Personenfürsorgeübertragungsformular Das Jugendschutzgesetz kannst Du Dir unter dem folgenden Downloadlink ansehen: Jugendschutzgesetz (JuSchG) [PDF] (Stand 01.09.07) Wichtige Informationen für Eltern über das Jugendschutzgesetz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findest Du hier [PDF]. Zum Öffnen des Jugendschutzgesetz wird der Acrobat Reader benötigt: Hat hier jemand damit erfahrung?
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen. |
#2
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ja
![]() und zwar dass die ganzen jugendlichen unter 18 trotzdem vor dem eingang stehen bleiben, weils kaum mehr eine disko akzeptiert (ich kenn zumindest keine), auch keine anderen festhallenpartys oder sonstiges... ist auch gut so! ![]() grüße
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#3
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Hier in Hamburg und Umgebung scheint das anders zu sein. Ich habe gerade so eine Vereinbarung ausgedruckt und meine Tochter ( seit 2 Monaten 18 ) will jetzt die Verantwortung für eine Freundin übernehmen die noch 17 ist. Mich würde es interessieren wie es rechtlich aussieht, sollte etwas passieren?
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen. |
#4
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![]() Zitat:
Ich glaube auch nicht das eine 18 jährige die Verantwortung für eine 17 jährige übernehmen kann. Wenn man das durchgehen lassen würde,denke ich das das ganze Jugendschutzgesetz nix bringt...
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Gruß Andrea ![]()
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#5
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Doch mit diesem Zettel geht es. Sogar für bis zu 3 Personen!!
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen. |
#6
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![]() Zitat:
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gregor ![]() |
#7
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![]() und das soll dann die 18 jährige Freundin sein? ![]()
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Gruß Andrea ![]()
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#8
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![]() Zitat:
Ich hab es nie bereut und hatte auch nie eine unruhige Minute deswegen.
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#9
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Ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Danke, jetzt hab ich es auch gefunden.
Aber was soll dann das? Wieso überhaupt noch ein Gesetz?
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen. |
#10
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Ich gebe dir Recht, mit 18 Erziehungsbeauftragter zu sein?
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gregor ![]()
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#11
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Ist doch schon ein erheblicher Unterschied ob die Jugendlichen unter 18J. alleine rausdürfen oder ob ein Erziehungsbeauftragter ständig dabei sein muss, oder?
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gregor ![]() |
#12
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![]() Zitat:
Aber ich denke das die Mädels Spaß wollen und das die 17 jährige sich dann von ihrer älteren Freundin nix sagen lassen würde. Und wenn dann die 18 jährige den Erziehungsberechtigten spielen kann dann ist da meiner Meinung nach irgendwas falsch
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Gruß Andrea ![]() |
#13
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![]() Zitat:
Ich konnte meiner schon mit 17 voll vertrauen und da war der Rest nur fürs Gesetz. |
#14
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....18jährige würde ich nicht mehr als Kiddies bezeichnen. Irgendwie traut man den Jugendlichen (vielleicht berechtigterweise?) nicht mehr soviel zu? Mit 18 hatte ich schon knapp 2 Jahre eine eigene Wohnung....
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#15
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![]() Zitat:
![]() Mit 18 war ich schon auf meiner ersten großen Reise, allein quer durch Asien. Man sieht ja wo so was hinführt ..... ![]() Mein Nachbar ist nach dem Abitur von hier nach Kapstadt mit dem Fahrrad, auch alleine .....
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#16
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![]() Zitat:
...und ich schon ein Kind... Mit 18 bist du noch Kind... wenn ich heute drüber nachdenke war ichs auch... Klar war ich selbstständig und wußte was ich tu..aber das war sicher nicht immer im Sinne des Jugendschutzgesetzes..
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Gruß Andrea ![]()
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#17
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![]() Zitat:
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#18
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![]() Zitat:
![]() Ich bin heute im Vorteil mit 13 meine eigene Wohnung gehabt zu haben. Man findet auch kaum noch Frauen die wissen was ein Herd ist ![]() ![]() |
#19
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![]() Zitat:
![]() aber kochen kann ich..und das sogar sehr sehr gut
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Gruß Andrea ![]()
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#20
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() Schmackhafte Mahlzeiten zubereiten zu können DAS ist wichtig ![]() ![]() |
#21
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naja, dann hoff ich dass deine tochter weiß, dass weder sie noch ihre freundin auch nur einen einzigen schluck alkohol trinken dürfen, sprich, beide stocknüchtern...
- ich bin kein freund solcher zettel... eine zeitlang wurde das bei uns hier im süden auch akzeptiert... die folge - nur noch (sorry...) kleinkinder in den ganzen schuppen...
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#22
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Ist ein diffiziles Thema...
Ich arbeite nebenbei (z Zt leider nicht, da zuviel um die Ohren) schon 25 Jahre in der Gastro, u.a. auch als Abendverantwortlicher und Geschäftsführer einer alteingesessenen und großen Diskothek hier bei uns. Das letzte Mal in dieser Funktion letztes Jahr. Natürlich ist für eine jede Diskothek diese Sache ein Thema - herrschaftlich "machen wir nicht" zu sagen kann sich ja kaum eine leisten. Also wird's versucht. Nun ist die rechtliche Seite vollkommen schwammig, so klar sie auch zu sein scheint, leider. Beispiel: Ein 22jähriger trabt an, seine 17jährige Freundin und eine 16jährige Freundin der Freundin dabei. Der Abend nimmt seinen Lauf, irgendwann sind Typ&Tuss auf und davon, die Kleine klebt an irgendwem dran. Natürlich nimmer nüchtern. Tja, Polizeibesuch in Zivil - was geschieht nun? Die Kleine wird natürlich schnell als "Könnte noch minderjährig sein" erkannt, nach dem Ausweis gefragt - und nach der Begleitperson. Ja, äh, das is der Martin, öh, der war aber grad noch, äh, irgendwo is er doch. oder? Naja, er war nicht auffindbar. Passen ja auch über 2.000 Leute rein in den Schuppen. Die Folge? Ein elendes Gerenne und Geschreibe, der Vorwurf des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz stand im Raume, und das ist kein Kleiner. "Aber die hatten doch den Zettel dabei, den haben wir Ihnen doch vorgelegt?" "Ja, aber die vorgefundene Situation entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen" "Wie soll denn ihrer Meinung nach das unsererseits überprüft werdden, bei dem Fassungsvermögen?" "Das ist Aufgabe des Lokals, nicht der Behörde" "Was wäre denn, wenn die Begleitperson männlich ist, schiffen muss und der Rest weiblich? Hm?" "..." Nach einigem Hin- und Her wurde das eingestellt, allerdings stellte sich uns die Frage "wie künftig handlen"? Zu sagen "dann halt nimmer" ist schwierig, weil man ja einerseits damit angefangen hat und sich die Kundschaft von morgen nicht gerne direkt verprellt, andererseits werden die allerwenigsten Diskotheken zur Egobefriedigung des Wirtes betrieben, sondern um damit Geld zu verdienen. Und auch ein minderjähriger Gast ist in erster Linie mal ein Gast - der durch sein dasein alleine schon zur guten Party beiträgt - und natürlich auch ein bisschen Umsatz macht. Und gerne wiederkommt, wenn er es ohne Zettel darf. Wir haben das so gelöst: Freitags werden die Zettel akzeptiert, Samstags nicht - Freitags ist das Personal im Verhältnis zur Gastzahl aufgestockt und etwas "schärfer", was den Alkoholkonsum der Gäste betrifft, die Türe entsprechend instruiert. Und das wichtigste: Die Gäste sind eingebunden, wir pflegen den offenen Dialog. Hier: Gut lesbar die Bitte an alle unseren jungen Gäste, Schindluder im Rahmen bleiben zu lassen, da wir es uns ansonsten nicht leisten können, dieses Vorgehen weiterzuführen. Als Limit haben wir uns 5 Verstöße / Unannehmlichkeiten / Scherereien gesetzt, in zwei von den 5 Kästchen am Aushang steht bereits ein Datum drin. Kurz hintereinander. Seit 1,5 Jahren jetzt nichts mehr - die wissen ganz genau, dass sie sich ins eigene Fleisch schneiden wenn sie zu arg über die Stränge schlagen ![]()
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#23
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![]() Zitat:
Nun muss Sie nur noch ihre Freundin unter Kontrolle halten ![]() Trinken kann meine eh nicht- Sie fährt.
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen. |
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