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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.01.2011, 18:24
Benutzerbild von Fichel
Fichel Fichel ist offline
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Standard U18 Vereinbarungen



Die Änderungen des neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist am 01. September 2007 in Kraft getreten.

Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es nunmehr Jugendlichen zwischen
16 und 18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek aufzuhalten, wenn Sie entweder:

  • in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3) oder
  • eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht die MAXX Music Hall besuchen.

Wir kontrollieren alle Ausweise und gewähren Jugendlichen nur Einlass, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Der Jugendliche betritt zusammen mit der erziehungsbeauftragten Person die Disco bis 23 Uhr.
  2. Ein Erziehungsbeauftragter kann für maximal 3 Jugendliche als Erziehungsberechtigter auftreten.
  3. Der Jugendliche muß die Personenfürsorgeübertragung zu Hause richtig am PC ausgefüllt haben, diese muss von den Eltern unterschrieben sein.
  4. Ohne Personenfürsorgeübertragung gewähren wir Jugendlichen auch bis 24 Uhr keinen Einlass.
  5. Die Personenfürsorgeübertragung muß am Eingang bei der Personenkontrolle abgegeben werden.
  6. Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, dem Jugendlichen in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
  7. Die mit der Personenfürsorge beauftragte Person muss während der Dauer des Aufenthaltes des Jugendlichen im Maxx stets Einfluss auf das Verhalten des Jugendlichen nehmen können und sich somit stets zusammen mit dem Jugendlichen aufhalten.

Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhalten Jugendliche Einlass in die Disco. Jugendliche, die danach die Discothek wieder verlassen, erhalten keinen Einlass mehr, weil wir eine richtige Aufsicht durch die Aufsichtsperson nicht kontrollieren können.


Zum Thema "erziehungsbeauftragte Person": Die Neuregelung verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich die anvertrauten Minderjährigen in der Diskothek nicht betrinken und zuverlässig wieder nach Hause kommen. Prinzipiell gilt: Die Eltern tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn die Eltern einen Erziehungsbeauftragten benennen.

Zum Thema "Rauchen in der Öffentlichkeit": Jugendlichen bis 18 Jahren ist der Konsum von Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Dies wird von uns kontrolliert.

Der Jugendliche (ab 16 bis 18 Jahre) muß die folgende Personenfürsorgeübertragung am PC ausfüllen und ausdrucken!


Personenfürsorgeübertragungsformular
Das Jugendschutzgesetz kannst Du Dir unter dem folgenden Downloadlink ansehen:
Jugendschutzgesetz (JuSchG) [PDF] (Stand 01.09.07)

Wichtige Informationen für Eltern über das Jugendschutzgesetz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findest Du hier [PDF].

Zum Öffnen des Jugendschutzgesetz wird der Acrobat Reader benötigt:

Hat hier jemand damit erfahrung?
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  #2  
Alt 15.01.2011, 18:35
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ja

und zwar dass die ganzen jugendlichen unter 18 trotzdem vor dem eingang stehen bleiben, weils kaum mehr eine disko akzeptiert (ich kenn zumindest keine), auch keine anderen festhallenpartys oder sonstiges...

ist auch gut so!

grüße
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  #3  
Alt 15.01.2011, 18:41
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Hier in Hamburg und Umgebung scheint das anders zu sein. Ich habe gerade so eine Vereinbarung ausgedruckt und meine Tochter ( seit 2 Monaten 18 ) will jetzt die Verantwortung für eine Freundin übernehmen die noch 17 ist. Mich würde es interessieren wie es rechtlich aussieht, sollte etwas passieren?
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  #4  
Alt 15.01.2011, 18:47
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Zitat:
Zitat von Fichel Beitrag anzeigen
Hier in Hamburg und Umgebung scheint das anders zu sein. Ich habe gerade so eine Vereinbarung ausgedruckt und meine Tochter ( seit 2 Monaten 18 ) will jetzt die Verantwortung für eine Freundin übernehmen die noch 17 ist. Mich würde es interessieren wie es rechtlich aussieht, sollte etwas passieren?
Das würde ich , glaub ich, sein lassen.

Ich glaube auch nicht das eine 18 jährige die Verantwortung für eine 17 jährige übernehmen kann.

Wenn man das durchgehen lassen würde,denke ich das das ganze Jugendschutzgesetz nix bringt...
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  #5  
Alt 15.01.2011, 18:53
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Doch mit diesem Zettel geht es. Sogar für bis zu 3 Personen!!
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  #6  
Alt 15.01.2011, 18:57
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Zitat:
Zitat von Fichel Beitrag anzeigen
... Mich würde es interessieren wie es rechtlich aussieht, sollte etwas passieren?
Steht doch in deinem Zitat:

Zitat:
Die Eltern tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn die Eltern einen Erziehungsbeauftragten benennen.
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gregor

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  #7  
Alt 15.01.2011, 18:59
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Steht doch in deinem Zitat:

und das soll dann die 18 jährige Freundin sein?
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  #8  
Alt 15.01.2011, 19:00
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Ich glaube auch nicht das eine 18 jährige die Verantwortung für eine 17 jährige übernehmen kann....
Das kommt schwer auf die Kiddies an.
Ich hab es nie bereut und hatte auch nie eine unruhige Minute deswegen.
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  #9  
Alt 15.01.2011, 19:01
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Ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Danke, jetzt hab ich es auch gefunden.
Aber was soll dann das? Wieso überhaupt noch ein Gesetz?
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  #10  
Alt 15.01.2011, 19:02
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
und das soll dann die 18 jährige Freundin sein?
Ich gebe dir Recht, mit 18 Erziehungsbeauftragter zu sein? Aber volljährig ist nun halt mal volljährig, und da die Eltern trotzdem die volle Verantwortung tragen müssen sie sich eine reife 18 Jährige aussuchen, schon im eigenen Interesse.
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  #11  
Alt 15.01.2011, 19:04
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Zitat:
Zitat von Fichel Beitrag anzeigen
Ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Danke, jetzt hab ich es auch gefunden.
Aber was soll dann das? Wieso überhaupt noch ein Gesetz?
Ist doch schon ein erheblicher Unterschied ob die Jugendlichen unter 18J. alleine rausdürfen oder ob ein Erziehungsbeauftragter ständig dabei sein muss, oder?
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gregor

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  #12  
Alt 15.01.2011, 19:05
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das kommt schwer auf die Kiddies an.
Ich hab es nie bereut und hatte auch nie eine unruhige Minute deswegen.
Das mag sein Wolf.

Aber ich denke das die Mädels Spaß wollen und das die 17 jährige sich dann von ihrer älteren Freundin nix sagen lassen würde.
Und wenn dann die 18 jährige den Erziehungsberechtigten spielen kann dann ist da meiner Meinung nach irgendwas falsch
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Gruß Andrea
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  #13  
Alt 15.01.2011, 19:11
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Aber ich denke das die Mädels Spaß wollen und das die 17 jährige sich dann von ihrer älteren Freundin nix sagen lassen würde.
Dehalb kommt es ja auf die Mädels an.
Ich konnte meiner schon mit 17 voll vertrauen und da war der Rest nur fürs Gesetz.
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  #14  
Alt 15.01.2011, 19:13
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das kommt schwer auf die Kiddies an.
....18jährige würde ich nicht mehr als Kiddies bezeichnen. Irgendwie traut man den Jugendlichen (vielleicht berechtigterweise?) nicht mehr soviel zu? Mit 18 hatte ich schon knapp 2 Jahre eine eigene Wohnung....
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Gruß *


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #15  
Alt 15.01.2011, 19:16
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
....18jährige würde ich nicht mehr als Kiddies bezeichnen. Irgendwie traut man den Jugendlichen (vielleicht berechtigterweise?) nicht mehr soviel zu? Mit 18 hatte ich schon knapp 2 Jahre eine eigene Wohnung....
Meine ist jetzt 21 und sie ist immer noch eine meiner Kiddies.

Mit 18 war ich schon auf meiner ersten großen Reise, allein quer durch Asien. Man sieht ja wo so was hinführt .....
Mein Nachbar ist nach dem Abitur von hier nach Kapstadt mit dem Fahrrad, auch alleine .....
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  #16  
Alt 15.01.2011, 19:19
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nasowas66 nasowas66 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
....18jährige würde ich nicht mehr als Kiddies bezeichnen. Irgendwie traut man den Jugendlichen (vielleicht berechtigterweise?) nicht mehr soviel zu? Mit 18 hatte ich schon knapp 2 Jahre eine eigene Wohnung....

...und ich schon ein Kind...
Mit 18 bist du noch Kind... wenn ich heute drüber nachdenke war ichs auch...
Klar war ich selbstständig und wußte was ich tu..aber das war sicher nicht immer im Sinne des Jugendschutzgesetzes..
__________________
Gruß Andrea
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  #17  
Alt 15.01.2011, 19:27
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Klar war ich selbstständig und wußte was ich tu..aber das war sicher nicht immer im Sinne des Jugendschutzgesetzes..
Und, ist es das heute immer?
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  #18  
Alt 15.01.2011, 19:30
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
...und ich schon ein Kind...
Mit 18 bist du noch Kind... wenn ich heute drüber nachdenke war ichs auch...
Klar war ich selbstständig und wußte was ich tu..aber das war sicher nicht immer im Sinne des Jugendschutzgesetzes..
Ja und hats geschadet

Ich bin heute im Vorteil mit 13 meine eigene Wohnung gehabt zu haben.

Man findet auch kaum noch Frauen die wissen was ein Herd ist das finde ich schlimm
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  #19  
Alt 15.01.2011, 19:37
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nasowas66 nasowas66 ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Ja und hats geschadet

Ich bin heute im Vorteil mit 13 meine eigene Wohnung gehabt zu haben.

Man findet auch kaum noch Frauen die wissen was ein Herd ist das finde ich schlimm
Geschadet hat es wohl nur meinem Ruf
aber kochen kann ich..und das sogar sehr sehr gut
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  #20  
Alt 15.01.2011, 19:45
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Geschadet hat es wohl nur meinem Ruf
aber kochen kann ich..und das sogar sehr sehr gut
Ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich gant ungeniert

Schmackhafte Mahlzeiten zubereiten zu können DAS ist wichtig
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  #21  
Alt 15.01.2011, 19:48
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Rebell25R Rebell25R ist offline
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naja, dann hoff ich dass deine tochter weiß, dass weder sie noch ihre freundin auch nur einen einzigen schluck alkohol trinken dürfen, sprich, beide stocknüchtern...

- ich bin kein freund solcher zettel... eine zeitlang wurde das bei uns hier im süden auch akzeptiert... die folge - nur noch (sorry...) kleinkinder in den ganzen schuppen...
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  #22  
Alt 15.01.2011, 20:24
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Ist ein diffiziles Thema...

Ich arbeite nebenbei (z Zt leider nicht, da zuviel um die Ohren) schon 25 Jahre in der Gastro, u.a. auch als Abendverantwortlicher und Geschäftsführer
einer alteingesessenen und großen Diskothek hier bei uns.

Das letzte Mal in dieser Funktion letztes Jahr.

Natürlich ist für eine jede Diskothek diese Sache ein Thema - herrschaftlich "machen wir nicht" zu sagen kann sich ja kaum eine leisten.
Also wird's versucht.

Nun ist die rechtliche Seite vollkommen schwammig, so klar sie auch zu sein scheint, leider.

Beispiel: Ein 22jähriger trabt an, seine 17jährige Freundin und eine 16jährige Freundin der Freundin dabei. Der Abend nimmt seinen Lauf, irgendwann
sind Typ&Tuss auf und davon, die Kleine klebt an irgendwem dran. Natürlich nimmer nüchtern.
Tja, Polizeibesuch in Zivil - was geschieht nun?
Die Kleine wird natürlich schnell als "Könnte noch minderjährig sein" erkannt, nach dem Ausweis gefragt - und nach der Begleitperson.

Ja, äh, das is der Martin, öh, der war aber grad noch, äh, irgendwo is er doch. oder?

Naja, er war nicht auffindbar. Passen ja auch über 2.000 Leute rein in den Schuppen.
Die Folge? Ein elendes Gerenne und Geschreibe, der Vorwurf des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz stand im Raume, und das ist kein Kleiner.

"Aber die hatten doch den Zettel dabei, den haben wir Ihnen doch vorgelegt?"

"Ja, aber die vorgefundene Situation entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen"

"Wie soll denn ihrer Meinung nach das unsererseits überprüft werdden, bei dem Fassungsvermögen?"

"Das ist Aufgabe des Lokals, nicht der Behörde"

"Was wäre denn, wenn die Begleitperson männlich ist, schiffen muss und der Rest weiblich? Hm?"

"..."

Nach einigem Hin- und Her wurde das eingestellt, allerdings stellte sich uns die Frage "wie künftig handlen"?

Zu sagen "dann halt nimmer" ist schwierig, weil man ja einerseits damit angefangen hat und sich die Kundschaft von morgen nicht gerne direkt verprellt,
andererseits werden die allerwenigsten Diskotheken zur Egobefriedigung des Wirtes betrieben, sondern um damit Geld zu verdienen.

Und auch ein minderjähriger Gast ist in erster Linie mal ein Gast - der durch sein dasein alleine schon zur guten Party beiträgt - und natürlich auch ein
bisschen Umsatz macht. Und gerne wiederkommt, wenn er es ohne Zettel darf.

Wir haben das so gelöst: Freitags werden die Zettel akzeptiert, Samstags nicht - Freitags ist das Personal im Verhältnis zur Gastzahl aufgestockt
und etwas "schärfer", was den Alkoholkonsum der Gäste betrifft, die Türe entsprechend instruiert.

Und das wichtigste: Die Gäste sind eingebunden, wir pflegen den offenen Dialog.
Hier: Gut lesbar die Bitte an alle unseren jungen Gäste, Schindluder im Rahmen bleiben zu lassen, da wir es uns ansonsten nicht leisten können, dieses
Vorgehen weiterzuführen.
Als Limit haben wir uns 5 Verstöße / Unannehmlichkeiten / Scherereien gesetzt, in zwei von den 5 Kästchen am Aushang steht bereits ein Datum drin.
Kurz hintereinander.
Seit 1,5 Jahren jetzt nichts mehr - die wissen ganz genau, dass sie sich ins eigene Fleisch schneiden wenn sie zu arg über die Stränge schlagen
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #23  
Alt 15.01.2011, 20:42
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Das kann ich meiner zum Glück auch.
Nun muss Sie nur noch ihre Freundin unter Kontrolle halten

Trinken kann meine eh nicht- Sie fährt.
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