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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #21  
Alt 05.10.2004, 09:34
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Bei uns war Pyro Bestandteil eines Binnen+See-Kombikurses, Ausbildung theoretisch, praktisch an der Waffe mit einer leeren Hülse mit Behandlung von Blindgängern, außerdem mit Ausnahmegenehmigung Abfeuern aller Arten (inkl. Fallschirmrakete, Fackel, Rauchdose etc.) durch einzelne im Kurs, also nicht systematisch jeder mal alles geschossen.
Aber das war sehr aufschlussreich, um auch mal Pyro-freie "Wunderkerzen" im Vergleich zu einer "richtigen" Fallschirmrakete zu sehen!

Prüfung rein theoretisch.

Das Ergebnis ist ein Stempel im SBF See, der zum Kauf von entsprechender Munition berechtigt, zusammen mit einem Bedarfsnachweis kann ich dann eine Waffenbesitzkarte beantragen und eine Waffe kaufen.
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Andreas
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  #22  
Alt 05.10.2004, 10:12
fliitje
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Habe die Prüfung 1981 in Krefeld-Uerdingen unmittelbar am Rhein gemacht. Wir hatten beides, theoretische und praktische Prüfung. Da die praktische Prüfung nicht Sylvester stattfand , war soweit ich mich erinnere seitens des Prüfers nicht nur die Genehmigung bei den zuständigen Behörden (WSA, WSP, Land-Polizei, städt. Ordnungsamt, Feuerwehr usw.) einzuholen, sondern auch der Flughafen Düsseldorf zu informieren. Dafür dürfte/mußte jeder Prüfling aber auch mit allem "hantieren", was die Seenotrettungsmittelindustrie feuerwerkstechnisch zu bieten hat. Könnte mir allerdings vorstellen, daß heute einige Schulen/Prüfer wegen des Genehmigungsaufwandes die praktische Prüfung stark vereinfachen ...
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  #23  
Alt 05.10.2004, 11:57
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
@all: weder Jäger noch Wassersportler noch Sportschützen bekommen in D einen Waffenschein.
Es wird lediglich eine Waffenbesitzkarte ausgestellt, wenn mann geeignet ist (Prüfung), zuverlässig ist (Vorstrafenregister, Allohohl) und ein Bedürfniss hat (bei Jägern durch den Jagdschein bewiesen, bei Wassersportlern durch Eigentumsnachweis eines Bootes oder Chartervertrag, bei Sportschützen durch Vereinsnachweise).
Und noch ein Unterschied: beim Wassersport soll durch den Knall leben gerettet werden, beim Jäger dagegen...

Groetjes

Matthias, Jäger&Segler.

P.S.: in meine Waffenbesitzkarte will die Kreispolizeibehörde dennoch keine Signalpistole eintragen, da ich den Pyroschein nicht habe - wirklich typisch deutsch.
Mal eine Frage an die Fachleute: Muss man eigentlich nach den letzten Änderungen im Waffenrecht neben dem Eintrag in die WBK zusätzlich noch den "kleinen Waffenschein" beantragen??
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Gruss Thomas,
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  #24  
Alt 05.10.2004, 12:26
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Zitat:
Zitat von 1WO
Hallo alle ?

Nur zum Verständnis, bevor ich Unsinn poste:

Eine Signalpistole ist keine freie Waffe in D
Ihr braucht einen "Schein" um die Waffe zu führen

Grüße Andi
zu beiden Frage --> JA

selbst die früher freien Gaspistolen (ab 18J) sind jetzt waffenscheinpflichtig.
Dafür gab es auch freie Signal-Munition.

Aber der Pyroschein war in Lübeck nur Theorie. "Meine Pistole ist mir abhanden gekommen, aber die anderen Dummies hab ich noch. Die lassen wir rumgehen damit mal jeder gesehen hat und ich erzähl in de Zeit etwas über die Handhabung". Das war die eigentlich benötigte praktische Prüfung .

Da ich in erster Ehe mit einer aktiven Jägerin, deren Eltern auch beide Jäger sind verheiratet war, weiss ich dass die sehr viel und ausgiebig Waffenkunde ncl. viel Praxis gelernt hat. Warum so was nicht anerkannt wird ist typisch deutsch. Die Wissen ein vielfaches mer als unsereiner.

Und für die Signalpistole ist die WBK wichtig nicht der Waffenschei, denn Du willst die Waffe ja nicht geladen in der Öffentlichkeit führen.
Dran denken ben Transport vom/zum Boot: Waffe und Munition gesondert transportieren! wenn man jederzeit laden kann (also Pistole in der einen Tasche und Munition im Rucksack) macht man sich ohne Waffenschein bereits vor dem Gesetz strafbar. Ich weiss aber nicht wie streng die polizei dies im Ernstfall auslegt.

Pit
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #25  
Alt 05.10.2004, 13:06
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Hallo !

Na toll.....

Ich bin ins Waffengeschäft marschiert, hab die Pistole gekauft, Munition dazu und fertig !

Warum einfach, wenns auch kompliziert geht...


Grüße Andi
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  #26  
Alt 05.10.2004, 13:36
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Zitat:
Zitat von 1WO
Hallo !

Na toll.....

Ich bin ins Waffengeschäft marschiert, hab die Pistole gekauft, Munition dazu und fertig !

Warum einfach, wenns auch kompliziert geht...


Grüße Andi
Das ist der deutsche "bürokrötismus"
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Beste Grüße Uwe





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  #27  
Alt 05.10.2004, 13:38
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Zitat:
Zitat von 1WO
Hallo !

Na toll.....

Ich bin ins Waffengeschäft marschiert, hab die Pistole gekauft, Munition dazu und fertig !

Warum einfach, wenns auch kompliziert geht...


Grüße Andi
Reden wir über ein Waffengeschäft in D, und über eine pyroscheinpflichtige Signalpistole nach §1 Abs. 3 Erste SprengVerordnung / Sachkundenachweis gem §31 Abs1. Waffengesetz?
Das wäre hart ...
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  #28  
Alt 05.10.2004, 13:43
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Nein Andreas !

Warum soll ich in D Prüfungen und Amtsgänge ertragen, wenn ich hier einfach ins Waffengeschäft gehe und kaufe was ich benötige....


Grüße Andi

P.S. Was findest du schlimm dara, in ein Geschäft zu gehen und ein Notsignalmittel zu kaufen-ohne Antragsformular fürs Antragsformular?
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  #29  
Alt 05.10.2004, 13:44
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Nee, 1WO meint Österreich und da fällt eine Signalpistole nichteinmal unters Waffengesetz. Hier ist das zum Glück etwas liberaler.

Und wenn ich die nach HR mitnehmen will, dann lege ich die ins Boot und fahre damit mit dem Trailer über die Grenze und fertig.
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LG Michael
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  #30  
Alt 05.10.2004, 14:17
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Zitat:
Zitat von Rauti
Mal eine Frage an die Fachleute: Muss man eigentlich nach den letzten Änderungen im Waffenrecht neben dem Eintrag in die WBK zusätzlich noch den "kleinen Waffenschein" beantragen??
Nein, nicht für eine Signalpistole, die in der WBK eingetragen ist. Gilt auch für alle anderen Waffen im Sinne des Waffengesetzes, die in eine WBK (grün, gelb, wie auch immer) eingetragen sind.
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  #31  
Alt 05.10.2004, 15:34
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Zitat:
Zitat von 1WO
Nein Andreas !

Warum soll ich in D Prüfungen und Amtsgänge ertragen, wenn ich hier einfach ins Waffengeschäft gehe und kaufe was ich benötige....


Grüße Andi

P.S. Was findest du schlimm dara, in ein Geschäft zu gehen und ein Notsignalmittel zu kaufen-ohne Antragsformular fürs Antragsformular?
Hallo Andi,
sorry, hatte Deinen Alpenstandort nicht gesehen.

Ich finde da gar nichts schlimm dran. Deutschland ist spätestens seit Erfurt ein bisserl überempfindlich in Sachen Waffen - wenn ich auch die Zahl der Amokläufe mit einer Signalpistole für statistisch nicht relevant erachte.
Hart hätte ich gefunden, wenn es ein deutsches Waffengeschäft gewesen wäre, dass sich über deutsche Gesetze - sinnvoll oder nicht - hinwegsetzen würde.

Auch wenn es überbürokratisiert ist - ich gehe lieber den unbequemen, gebührenbewehrten Weg, als das irgendwann der Falsche mit einer zu leicht erworbenen Waffe Unfug treibt.

Dass unsere neuen strengeren Reglementarien uns in irgendeiner Weise vor irgendwas schützen, ziehe ich ganz nebenbei in Zweifel - legal erworbene Waffen sind m.E. nicht das Problem.
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Andreas
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  #32  
Alt 05.10.2004, 15:39
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Zitat:
Zitat von Seestern
....... Alpenstandort nicht gesehen.


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  #33  
Alt 05.10.2004, 16:28
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von 1WO

Auch wenn es überbürokratisiert ist - ich gehe lieber den unbequemen, gebührenbewehrten Weg, als das irgendwann der Falsche mit einer zu leicht erworbenen Waffe Unfug treibt.

Dass unsere neuen strengeren Reglementarien uns in irgendeiner Weise vor irgendwas schützen, ziehe ich ganz nebenbei in Zweifel - legal erworbene Waffen sind m.E. nicht das Problem.
...
leider geht bei uns die Bürokratie so weit, dass ich trotzdem ich seit fast 20 Jahren eine Waffensachkunde besitze und einen Munitionserwerbschein habe , trotzdem nochmal den sog. Pyroschein machen müsste... und da streicke ich... .!!!
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
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  #34  
Alt 05.10.2004, 16:39
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Zitat:
Zitat von dieter
....leider geht bei uns die Bürokratie so weit, dass ich trotzdem ich seit fast 20 Jahren eine Waffensachkunde besitze und einen Munitionserwerbschein habe , trotzdem nochmal den sog. Pyroschein machen müsste... und da streicke ich... .!!!

Hi,

wann war denn das? Kann es sein, das es von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ist?

Bei mir langte Sachkundenachweis und Bedürfnisnachweis.
Sachkunde hab ich mit der WBK nachgewiesen, Bedürfnis mit den Papieren vom WSA. Hin zum Ordnungsamt, fertig.
(War allerdings VOR der Nummer in Erfurt.....)

Gruß
Klaus Ender
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  #35  
Alt 05.10.2004, 16:43
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...das war 1993 und 1998 (nochmal probiert....!!)...

und was haben die dir bescheinigt... hast du einen Eintrag in die Waffenbesitzkarte bekommen... oder was wurde genau ausgestellt ??
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  #36  
Alt 05.10.2004, 16:55
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TravePirat TravePirat ist offline
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Na, Voreintrag in die WBK natürlich. Dann ab zum Händler.
War 1999.

Ich habe aber schon mehrfach feststgestellt, dass die ganze Waffengeschichte hier sehr liberal gehandhabt wird, sobald man erstmal die WBK hat. Die wird allerdings nicht so schnell ausgestellt. Da müssen wirklich alle Dinge stimmen. Bestätigung vom Verein allein reichte nicht, Kopien von der Schießkladde mussten bei.....

Ich finde das aber absolut in Ordnung so......

Gruß
Klaus Ender
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  #37  
Alt 05.10.2004, 22:59
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Der Unterschied zwischen einer Waffe (Pistole o.ä.) und einer Signalpistole ist, dass bei einer Pistole usw. ein Projektil zu einer Vorwärtsbewegung gebracht wird. Das Projektil besteht meist aus Blei.
Bei einer Signalpistole besteht das Projektil aus einer aktiven Einheit, dem Zwecke dienlich.
Unser Ausbilder antwortete auf die Frage eines Kursteilnehmers: ob er einen Einbrecher in seinem Schfafzimmer mit dem Teil auf Abstand halten dürfe, so: Mit einer Waffe kann ich eine Person verletzen/kampfunfähig machen, bis ...naja .Mit einer Signalpistole gibt es nur endgültige Ergebnisse!!! Ausserdem wäre die Brandbekämpfung im Anschluss auch sehr unschön.

Aber das wird einem Jagdscheininhaber sicher auch bekannt sein. Nur Pyrotechnik ist halt keine Waffentechnik. Ähnlich wie der Unterschied Auto und Bootsführerschein. Bei beidem benutze ich einen Motor und bewege mich auf (Wasser)wegen. Der Vergleich humpelt , ich weiss, aber dennoch.
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´)
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  #38  
Alt 05.10.2004, 23:44
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Ed Ed ist offline
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Laut (W)Affengesetz ist alles was etwas durch einen Lauf treibt eine Waffe.
Der Zweck ist egal. Eine Spielzeupistole mit Plastikkugeln ist ab einer Geschoßenergie von 0.08 (EU 0,5)Joule waffenscheinpflichtig.
Ne Playmobilkanone auf der Straße getrage wäre waffenscheinpflichtig

Im Ösiland scheint man den Bürgern noch einen vernünftigen Umgang mit Signalpistolen zuzutrauen.

Unsere Regierung scheint die Bürger erstmal als Volltrottel einzustufen.
Sachkundeprüfung ist ja ok. Aber den ganzen teueren Behördenzirkus wegen eine SigPi finde ich etwas übertrieben.

Servus
Ed
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  #39  
Alt 05.10.2004, 23:50
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Rauti Rauti ist offline
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Hier gibt´s weiter Infos:
http://www.wasserschutzpolizei-nrw.de/waffen.htm

Das wird wirklich immer verrückter.
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Gruss Thomas,
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  #40  
Alt 06.10.2004, 08:57
Atze Atze ist offline
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Na, das ist jetzt eine Diskussion unter richtigen Jungs: Bitte, bitte, ich will auch so eine Pistole haben.

Siganalraketen sind besser, effektiver und ungefährlicher, sehen zwar nicht so machomässig aus, aber darauf kommt es wohl auch nicht an, oder?


Atze
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